Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Be- dingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nach- stehend angegebenen Angebotsfrist und nur in den folgenden öffentli- chen Angebotsstaaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Großherzogtum Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland. Angabe der Angebotsfrist Eine Platzierung der Schuldverschreibungen darf im Zeitraum vom 11. Juli 2018 (einschließlich) bis zum 1. August 2018 (einschließlich), 14.00 Uhr, erfolgen. Alle sonstigen Bedingungen, an die die Zustim- mung gebunden ist Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen unterliegt den fol- genden Bedingungen: Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit sämtli- chen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Jeder Nachtrag zum Basisprospekt kann in elektronischer Form auf der Internetseite der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/) und auf der Internetseite der Wertpapierbörse Luxemburg (xxxx://xxx.xxxxxx.xx) eingesehen werden. Bei der Nutzung des Basisprospekts hat jeder Finanzintermediär sicher- zustellen, dass er alle im Basisprospekt aufgeführten Verkaufsbe- schränkungen und alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Für den Fall, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen über einen Finanzintermediär erfolgt, unterrichtet dieser Finanzinterme- diär die Anleger zum Zeitpunkt des Angebots über die Angebots- bedingungen der Schuldverschreibungen.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Be- dingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nach- stehend angegebenen Angebotsfrist und nur in den folgenden öffentli- chen Angebotsstaaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Großherzogtum Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland. Angabe der Angebotsfrist Eine Platzierung der Schuldverschreibungen darf im Zeitraum vom 1127. Juli August 2018 (einschließlich) bis zum 121. August September 2018 (einschließlichein- schließlich), 14.00 Uhr, erfolgen. Alle sonstigen Bedingungen, an die die Zustim- mung gebunden ist Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen unterliegt den fol- genden Bedingungen: Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit sämtli- chen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Jeder Nachtrag zum Basisprospekt kann in elektronischer Form auf der Internetseite der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/) und auf der Internetseite der Wertpapierbörse Luxemburg (xxxx://xxx.xxxxxx.xx) eingesehen werden. Bei der Nutzung des Basisprospekts hat jeder Finanzintermediär sicher- zustellen, dass er alle im Basisprospekt aufgeführten Verkaufsbe- schränkungen und alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Für den Fall, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen über einen Finanzintermediär erfolgt, unterrichtet dieser Finanzinterme- diär die Anleger zum Zeitpunkt des Angebots über die Angebots- bedingungen der Schuldverschreibungen.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Be- dingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nach- stehend angegebenen Angebotsfrist und nur in den folgenden öffentli- chen Angebotsstaaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Großherzogtum Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland. Angabe der Angebotsfrist Eine Platzierung der Schuldverschreibungen darf im Zeitraum vom 1112. Juli 2018 (einschließlich) bis zum 1. August 2018 (einschließlich), 14.00 Uhr, 14:00 Uhr erfolgen. Alle sonstigen Bedingungen, an die die Zustim- mung gebunden ist Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen unterliegt den fol- genden Bedingungen: Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit sämtli- chen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Jeder Nachtrag zum Basisprospekt kann in elektronischer Form auf der Internetseite der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/) und auf der Internetseite der Wertpapierbörse Luxemburg (xxxx://xxx.xxxxxx.xx) eingesehen werden. Bei der Nutzung des Basisprospekts hat jeder Finanzintermediär sicher- zustellen, dass er alle im Basisprospekt aufgeführten Verkaufsbe- schränkungen und alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Für den Fall, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen über einen Finanzintermediär erfolgt, unterrichtet dieser Finanzinterme- diär die Anleger zum Zeitpunkt des Angebots über die Angebots- bedingungen der Schuldverschreibungen.
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Samples: Schuldverschreibungen
Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Be- dingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nach- stehend angegebenen Angebotsfrist und nur in den folgenden öffentli- chen Angebotsstaaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Großherzogtum Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland. Angabe der Angebotsfrist Eine Platzierung der Schuldverschreibungen darf im Zeitraum vom 1113. Juli August 2018 (einschließlich) bis zum 124. August 2018 (einschließlicheinschließ- lich), 14.00 Uhr, 14:00 Uhr erfolgen. Alle sonstigen Bedingungen, an die die Zustim- mung gebunden ist Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen unterliegt den fol- genden Bedingungen: Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit sämtli- chen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Jeder Nachtrag zum Basisprospekt kann in elektronischer Form auf der Internetseite der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/) und auf der Internetseite der Wertpapierbörse Luxemburg (xxxx://xxx.xxxxxx.xx) eingesehen werden. Bei der Nutzung des Basisprospekts hat jeder Finanzintermediär sicher- zustellen, dass er alle im Basisprospekt aufgeführten Verkaufsbe- schränkungen und alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Für den Fall, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen über einen Finanzintermediär erfolgt, unterrichtet dieser Finanzinterme- diär die Anleger zum Zeitpunkt des Angebots über die Angebots- bedingungen der Schuldverschreibungen.
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