Einleitung Und Warnhinweise Musterklauseln

Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) ist als Einleitung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haftet nur die Sparkasse KölnBonn, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm), die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelte, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre. Nicht anwendbar. Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre. Angabe der Angebotsfrist, innerhalb deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird.
Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Geforderte Angaben A.1 Warnhinweis Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts (d.h. dem Basisprospekt, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Landesbank Hessen- Thüringen Girozentrale (Helaba) als Emittentin hat die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen. Die Helaba und diejenigen anderen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Einleitung Und Warnhinweise. Diese Zusammenfassung bezieht sich auf das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen"), die durch Bitcoin (der "Kryptowert") besichert sind, in Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien, Schweden und den Niederlanden und die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Börse. Die internationale Wertpapieridentifikationsnummer ("ISIN") der Schuldverschreibungen ist DE000A3GVJ41. Das Datum der Billigung des Basisprospekts ist der 18. Oktober 2021 (der "Basisprospekt"). Die Billigung erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Telefon: +00 (0)000 0000-0. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Basisprospekt zu verstehen. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die Schuldverschreibungen der Emittentin zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzen stützen. Anleger könnten einen Teil ihres Kapitals oder ihr gesamtes Kapital verlieren, das sie in die Schuldverschreibungen der Emittentin investiert haben. Eine zivilrechtliche Haftung trifft nur die Bitpanda Issuance GmbH mit Sitz in c/o WeWork Warschauer Platz Tenant GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxx 00-00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx (die "Emittentin"), die diese Zusammenfassung vorgelegt hat, jedoch nur dann, sofern die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts wesentliche Informationen, die in Bezug auf Anlagen in die Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lässt. Ein Anleger, der wegen der in dem Basisprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums möglicherweise für die Übersetzung des Basisprospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Die LEI (Legal Entity Identifier)-Nummer der Emittentin ist 98450091EDBK0A7DA884. Die Zulassung der Schuldverschreibung zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt durch Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, mit Sitz in Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx, LEI-Nummer 54930079HJ1JTMKTW637.
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Warnhinweis, dass — die Zusammenfassung als Prospekteinleitung verstanden werden sollte; — sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen sollte; Dies ist eine kurze, allgemeine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Prospekts. Sie sollte nur als Einleitung zum Prospekt verstanden werden und ersetzt nicht die Lektüre des gesamten Prospekts. Jeder Anleger sollte seine Entscheidung zur Veranlagung in die Nichtdividendenwerte auf die Prüfung des gesamten Prospekts einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Die Anleger sollten alle im Prospekt dargestellten Informationen und Risikofaktoren gründlich abwägen. — ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; Für den Fall, dass vor Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. — zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. Diejenigen Personen, die die Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung davon vorgelegt und deren Meldung beantragt haben, können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerun...
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich Rechtsträgerkennung (LEI): Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt: Datum der Billigung des Prospekts:
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung der Wertpapiere, ISIN; - Name, Sitz und Anschrift des Emittenten; - Namen und Funktionen der für das Einbeziehungsdokument verantwortlichen Personen bei dem Emittenten; - Name, Sitz und Anschrift des Antragstellenden Capital Market Partner; - Datum der Prüfung des Einbeziehungsdokuments durch den Antragstellenden Capital Market Partner; - Warnhinweise, dass: - das Einbeziehungsdokument kein Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG ist; - das Einbeziehungsdokument zum Zwecke der Einbeziehung in Scale erstellt wird und veröffentlicht werden kann – wobei Scale ein Marktsegment eines multilateralen Handelssystems und nicht eines geregelten Marktes ist – dass das Einbeziehungsdokument nicht für ein öffentliches Angebot genutzt werden darf und nach dem Zeitpunkt der Einbeziehung nicht aktualisiert, geändert oder ergänzt wird; - das Einbeziehungsdokument unter der Verantwortung des Emittenten erstellt wurde und der Emittent für den Inhalt verantwortlich ist; - der Antragstellende Capital Market Partner das Einbeziehungsdokument auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit überprüft hat (nicht auf die inhaltliche Richtigkeit); - die DBAG das Einbeziehungsdokument nicht auf Richtigkeit geprüft hat.
Einleitung Und Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu dem Basisprospekt gelesen werden. Bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, sollte der Anleger den Basisprospekt als Xxxxxx berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen könnte der Anleger das investierte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Wird vor einem Gericht ein Anspruch in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht, könnte der klagende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Einleitung des Gerichtsverfahrens tragen müssen. Zivilrechtlich haftbar sind ausschließlich diejenigen Personen, die die Zusammenfassung einschließlich ihrer Übersetzungen eingereicht haben, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Schlüsselinformationen vermittelt, die erforderlich sind, um Anleger bei der Entscheidung über eine Anlage in den Wertpapieren zu unterstützen. Der Investor ist im Begriff, ein Produkt zu kaufen, das nicht einfach und möglicherweise schwer zu verstehen ist. Zuständige Behörde: Der Basisprospekt wurde am 14. Juli 2023 von der Central Bank of Ireland mit Sitz in Xxx Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxx Xxxx, Xxxxxx 0, X00 X0X0, Irland (Telefonnummer: +000 0 000 0000) gebilligt.
Einleitung Und Warnhinweise. Punkt A.1 Warnhinweise • Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Basisprospekt verstanden werden. • Jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen sollte auf eine Prüfung des gesamten Basisprospekts einschließlich etwaiger durch Verweis einbezogener Dokumente gestützt werden. • Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Klage wegen der in diesem Basisprospekt und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben eingereicht wird, muss der Kläger unter Umständen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Anspruch geltend gemacht wird, für die Übersetzung des Basisprospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet wird. • Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lässt.
Einleitung Und Warnhinweise. 3.1.1. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere 3.1.2. Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI) 3.1.3. Identität und Kontaktdaten der Anbieterin, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI) 3.1.4. Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde 3.1.5. Datum der Billigung