Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Geforderte Angaben A.1 Warnhinweis Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts (d.h. dem Basisprospekt, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Landesbank Hessen- Thüringen Girozentrale (Helaba) als Emittentin hat die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen. Die Helaba und diejenigen anderen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Warnhinweis, dass — die Zusammenfassung als Prospekteinleitung verstanden werden sollte; — sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen sollte; Dies ist eine kurze, allgemeine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Prospekts. Sie sollte nur als Einleitung zum Prospekt verstanden werden und ersetzt nicht die Lektüre des gesamten Prospekts. Jeder Anleger sollte seine Entscheidung zur Veranlagung in die Nichtdividendenwerte auf die Prüfung des gesamten Prospekts einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Die Anleger sollten alle im Prospekt dargestellten Informationen und Risikofaktoren gründlich abwägen. — ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; Für den Fall, dass vor Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. — zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. Diejenigen Personen, die die Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung davon vorgelegt und deren Meldung beantragt haben, können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.
Einleitung Und Warnhinweise. Warnhinweise Erklärungen der Emittentin: • Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Prospekt verstanden werden • Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf diesen Prospekt als Ganzes stützen. • Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. • Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. • Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Einleitung Und Warnhinweise. Die Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Aktien der Gesellschaft Dieser Prospekt betrifft das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse von bis zu 1.668.988 neu auszugebenden Stück nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie (die „Jungen Aktien“). Ferner betrifft dieser Prospekt die Zulassung von 3.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie (die „Mischkapitalerhöhungsaktien“), die im Rahmen der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und Bareinlage ausgegeben wurden (die „Mischkapitalerhöhung“), sowie von 2.880 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie, die aus einer im Xxxx 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung (die „Xxxx 2023 KE-Aktien“) stammen, zum Amtlichen Handel der Wiener Börse. Insgesamt wird somit die Zulassung von bis zu 4.671.868 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) zum Amtlichen Handel der Wiener Börse beantragt. Die Aktien der CLEEN Energy AG (die „Emittentin“) tragen die XXXX XX0000X00X00. Die Jungen Aktien werden ebenfalls die XXXX XX0000X00X00 tragen, da sie dieselbe Gewinnberechtigung wie die zum Datum dieses Prospekt bereits ausgebenden 5.928.402 auf Inhaber lautenden Stückaktien der Emittentin haben. Die Identität und Kontaktdaten der Gesellschaft, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI) Die Gesellschaft führt die Firma „CLEEN Energy AG“. Im Geschäftsverkehr tritt die Gesellschaft auch unter dem kommerziellen Namen „Cleen Energy“ auf. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des Landesgerichts St. Pölten zu FN 460107 d eingetragen. Kontaktdaten der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Telefonnummer: +00 0000 00 000 000 Webseite der Gesellschaft: xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxx.xxx E-Mail-Adresse: xx@xxxxx-xxxxxx.xxx Die LEI der Gesellschaft lautet 529900DPJNP0QBXB5494. Die Identität und Kontaktdaten des Anbieters, einschließlich der LEI, falls der Anbieter Rechtspersönlichkeit hat, oder der die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragenden Person Das Angebot zur Zeichnung der Jungen Aktien erfolgt durch die CLEEN Energy AG (LEI 529900DPJNP0QBXB5494), Xxxxxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx. Die Gesellschaft ...
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) ist als Einleitung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haftet nur die Sparkasse KölnBonn, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm), die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelte, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich Rechtsträgerkennung (LEI): Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt: Datum der Billigung des Prospekts:
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung der Wertpapiere, ISIN; - Name, Sitz und Anschrift des Emittenten; - Namen und Funktionen der für das Einbeziehungsdokument verantwortlichen Personen bei dem Emittenten; - Name, Sitz und Anschrift des Antragstellenden Capital Market Partner; - Datum der Prüfung des Einbeziehungsdokuments durch den Antragstellenden Capital Market Partner; - Warnhinweise, dass: - das Einbeziehungsdokument kein Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG ist; - das Einbeziehungsdokument zum Zwecke der Einbeziehung in Scale erstellt wird und veröffentlicht werden kann – wobei Scale ein Marktsegment eines multilateralen Handelssystems und nicht eines geregelten Marktes ist – dass das Einbeziehungsdokument nicht für ein öffentliches Angebot genutzt werden darf und nach dem Zeitpunkt der Einbeziehung nicht aktualisiert, geändert oder ergänzt wird; - das Einbeziehungsdokument unter der Verantwortung des Emittenten erstellt wurde und der Emittent für den Inhalt verantwortlich ist; - der Antragstellende Capital Market Partner das Einbeziehungsdokument auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit überprüft hat (nicht auf die inhaltliche Richtigkeit); - die DBAG das Einbeziehungsdokument nicht auf Richtigkeit geprüft hat.
Einleitung Und Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu dem Basisprospekt gelesen werden. Bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, sollte der Anleger den Basisprospekt als Xxxxxx berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen könnte der Anleger das investierte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Wird vor einem Gericht ein Anspruch in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht, könnte der klagende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Einleitung des Gerichtsverfahrens tragen müssen. Zivilrechtlich haftbar sind ausschließlich diejenigen Personen, die die Zusammenfassung einschließlich ihrer Übersetzungen eingereicht haben, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Schlüsselinformationen vermittelt, die erforderlich sind, um Anleger bei der Entscheidung über eine Anlage in den Wertpapieren zu unterstützen. Der Investor ist im Begriff, ein Produkt zu kaufen, das nicht einfach und möglicherweise schwer zu verstehen ist. Zuständige Behörde: Der Basisprospekt wurde am 14. Juli 2023 von der Central Bank of Ireland mit Sitz in Xxx Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxx Xxxx, Xxxxxx 0, X00 X0X0, Irland (Telefonnummer: +000 0 000 0000) gebilligt.
Einleitung Und Warnhinweise. Punkt A.1 Warnhinweise • Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Basisprospekt verstanden werden. • Jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen sollte auf eine Prüfung des gesamten Basisprospekts einschließlich etwaiger durch Verweis einbezogener Dokumente gestützt werden. • Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Klage wegen der in diesem Basisprospekt und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben eingereicht wird, muss der Kläger unter Umständen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Anspruch geltend gemacht wird, für die Übersetzung des Basisprospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet wird. • Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lässt. A.2