Einleitung Und Warnhinweise Musterklauseln

Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Einleitung Und Warnhinweise. Dies ist die Zusammenfassung zu der Emission der EDEKA Nord eG EUR 50.000.000 Genuss- scheine fällig 2031 (die "Genussscheine") unter dem am 15. Dezember 2020 gebilligten Ba- sisprospekt (der "Basisprospekt"). Die Zusammenfassung enthält die wichtigsten Informationen, die im Basisprospekt, einschließlich über die Emittentin, und in den für die Genussscheine geltenden endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") enthalten sind, einschließlich der wich- tigsten Informationen, die nicht im Basisprospekt enthalten sind. Der Basisprospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxx Xxxxx Xxx. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, E-Mail: xxxxxxxxxx-xxx@xxxxx.xx, gebilligt. Die Genussscheine haben die International Securities Identification Number ("ISIN") DE000A2QNN93. Kontaktdaten und Rechtsträgerkennung ("LEI") der EDEKA Nord eG sind Gade- lander Straße 120, 24539 Neumünster, Bundesrepublik Deutschland, LEI 391200MGBUODTCBKRK06. Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen (zusammen der "Prospekt") verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die Genussscheine zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen, inklusive aller per Verweis einbezoge- nen Dokumente, stützen. Investoren könnten einen Teil oder den gesamten Betrag verlieren, den sie in die Genussscheine investiert haben. Ein Anleger, der als Kläger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in dem Prospekt enthaltenen Informationen geltend macht, muss nach nationalem Recht möglicherweise die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn tragen. Zivil- rechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorge- legt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zu- sammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder wider- sprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die Genussscheine für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Einleitung Und Warnhinweise. Punkt Geforderte Angaben A.1 Warnhinweis Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts (d.h. dem Basisprospekt, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Landesbank Hessen- Thüringen Girozentrale (Helaba) als Emittentin hat die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen. Die Helaba und diejenigen anderen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2
Einleitung Und Warnhinweise. Warnhinweise Erklärungen der Emittentin: • Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Prospekt verstanden werden • Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf diesen Prospekt als Ganzes stützen. • Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. • Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. • Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) ist als Einleitung zum Prospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haftet nur die Sparkasse KölnBonn, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx (in ihrer Eigenschaft als „Emittentin“ unter dem Programm), die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelte, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich Rechtsträgerkennung (LEI): Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt: Datum der Billigung des Prospekts:
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung der Wertpapiere, ISIN; - Name, Sitz und Anschrift des Emittenten; - Namen und Funktionen der für das Einbeziehungsdokument verantwortlichen Personen bei dem Emittenten; - Name, Sitz und Anschrift des Antragstellenden Capital Market Partner; - Datum der Prüfung des Einbeziehungsdokuments durch den Antragstellenden Capital Market Partner; - Warnhinweise, dass: - das Einbeziehungsdokument kein Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG ist; - das Einbeziehungsdokument zum Zwecke der Einbeziehung in Scale erstellt wird und veröffentlicht werden kann – wobei Scale ein Marktsegment eines multilateralen Handelssystems und nicht eines geregelten Marktes ist – dass das Einbeziehungsdokument nicht für ein öffentliches Angebot genutzt werden darf und nach dem Zeitpunkt der Einbeziehung nicht aktualisiert, geändert oder ergänzt wird; - das Einbeziehungsdokument unter der Verantwortung des Emittenten erstellt wurde und der Emittent für den Inhalt verantwortlich ist; - der Antragstellende Capital Market Partner das Einbeziehungsdokument auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit überprüft hat (nicht auf die inhaltliche Richtigkeit); - die DBAG das Einbeziehungsdokument nicht auf Richtigkeit geprüft hat.
Einleitung Und Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu dem Basisprospekt gelesen werden. Bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, sollte der Anleger den Basisprospekt als Xxxxxx berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen könnte der Anleger das investierte Kapital ganz oder teilweise verlieren. Wird vor einem Gericht ein Anspruch in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht, könnte der klagende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Einleitung des Gerichtsverfahrens tragen müssen. Zivilrechtlich haftbar sind ausschließlich diejenigen Personen, die die Zusammenfassung einschließlich ihrer Übersetzungen eingereicht haben, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Schlüsselinformationen vermittelt, die erforderlich sind, um Anleger bei der Entscheidung über eine Anlage in den Wertpapieren zu unterstützen. Der Investor ist im Begriff, ein Produkt zu kaufen, das nicht einfach und möglicherweise xxxxxx zu verstehen ist. Zuständige Behörde: Der Basisprospekt wurde am 14. Juli 2023 von der Central Bank of Ireland mit Sitz in New Wapping Street, North Xxxx Xxxx, Xxxxxx 0, X00 X0X0, Irland (Telefonnummer: +000 0 000 0000) gebilligt.
Einleitung Und Warnhinweise. A.1 Diese Zusammenfassung stellt die wesentlichen Merkmale und Risiken der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") und der Optionsscheine, die unter dem Dreiteiligen Basisprospekt begeben werden, dar. Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Dreiteiligen Basisprospekt zu verstehen, der aus dieser Zusammenfassung, dem Registrierungsformular der Citigroup Global Markets Deutschland AG vom 3. Mai 2013 inklusive etwaiger Nachträge und der Wertpapierbeschreibung der Citigroup Global Markets Deutschland AG vom 8. Mai 2013 besteht. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Optionsscheine auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts- raums die Kosten für eine Übersetzung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Der Emittent kann für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich einer gegebenenfalls angefertigten Übersetzung davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Dreiteiligen Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Einleitung Und Warnhinweise. Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere Identität und Kontaktdaten des Emittenten, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI) Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt Datum der Billigung des Prospekts