Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Kommission trifft die Bundes- ministerin oder der Bundesminister der Justiz, die oder der auch die Mitglieder be- ruft.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Xxx xxx 00 Xxxxxxxxxxx werden 8 von der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost benannt und von dieser Bundesanstalt bestellt. Die zuständigen Gewerkschaften des Postpersonals benennen die ande- ren 8 Mitglieder, die o.g. Bundesanstalt bestellt sie.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Der Stiftungsrat entscheidet über Neuberufungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit der vorhandenen Mitglieder.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. AA hat als Mitglied des Präsidiums Vorschlagsrecht und in Mitgliederversammlung Wahlrecht, Zustimmungsvorbehalt der Bundesministerin oder des Bundesminis- ters des Auswärtigen bei Xxxx der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vi- zepräsidentin oder des Vizepräsidenten.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung: a) Kuratorium: AA, BMI, BMWi, BMA, BMBF, BMZ sowie die zu Nummer 3.2 Genannten
b) Vorstand: Xxxx durch Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kuratoriums Zusam- mensetzung: Präsidentin oder Präsident, Vizepräsidentin oder Vizepräsident, 9 in der Aus- landsarbeit erfahrene Persönlichkeiten, 1 Vertreterin oder Vertreter des Stif- terverbands, 3 studentische Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Das AA beruft die deutschen Mitglieder, die Leiterin oder der Leiter der Amerikani- schen Botschaft die amerikanischen Mitglieder der Kommission.
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Berufung durch die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten der Bundesrepu- blik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, auf französischer Seite durch die Au- ßenministerin oder den Außenminister
Zuständigkeit für Berufung/Zusammensetzung:. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident Für Vorsitz und 1 Mitglied gilt Mitgliedschaft kraft Gesetzes aufgrund ihres Haupt- amtes.