Zweck der Beiträge. (korrespondierender Artikel 47 des arbeitsrechtlichen GAV) 1 Die Zentrale Paritätische Berufskommission, ZPK, erhebt folgende Beiträge zur Förderung der Weiterbildung der Arbeitnehmenden und für die Durch- führung des Sicherheitskonzeptes «SIKO 2000» gemäss EKAS-Richtlinie:
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag
Zweck der Beiträge. (korrespondierender Artikel 47 des arbeitsrechtlichen GAV)
1 Die Zentrale Paritätische Berufskommission, ZPK, erhebt folgende Beiträge zur Förderung der Weiterbildung der Arbeitnehmenden und für die Durch- führung des Sicherheitskonzeptes «SIKO 2000» gemäss EKAS-Richtlinie:
a) Vollzugskostenbeitrag Ein Vollzugskostenbeitrags-Anteil wird erhoben, um die Aufwendungen der Administration bezüglich der Bearbeitung der Weiterbildungsgesuche zu decken. Dieser Aufwand ist als Kostenfaktor in den Teilbeträgen gemäss Buchstaben b und c nachstehend eingerechnet.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag