Zwecke der Datenbearbeitung. Die Daten des Versicherungsnehmers werden von der Basler nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, welche die Basler dem Versi- cherungsnehmer bei deren Erhebung aufgezeigt hat, oder zu welchen die Basler gesetzlich verpflichtet oder berechtigt ist. Die Basler bearbeitet die Daten des Versicherungsnehmers in erster Linie für den Vertragsabschluss und zur Einschätzung des von der Basler zu übernehmenden Risikos sowie für die spätere Ver- trags- und Schadenabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung). Darüber hinaus bearbeitet die Basler die Daten des Versicherungsnehmers zur Erfüllung gesetzlicher Verpflich- tungen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben). Schliesslich bearbeitet die Basler die Daten des Versicherungs- nehmers, soweit gesetzlich zulässig, auch im Zusammenhang mit Produktoptimierungen sowie für Marketingzwecke (z.B. Wer- bung für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen). Der Ver- sicherungsnehmer hat das Recht, der Basler schriftlich mitzuteilen, wenn er nicht beworben werden will. Sofern die Da- tenbearbeitung der Basler auf Basis einer gesetzlichen Grund- lage erfolgt, hält sich die Basler an die im Gesetz vorgegebenen Zwecke.
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Samples: Insurance Contract, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Zwecke der Datenbearbeitung. Die Daten des Versicherungsnehmers werden von der Basler nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, welche die Basler dem Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei deren Erhebung aufgezeigt hat, oder zu welchen die Basler Bas- ler gesetzlich verpflichtet oder berechtigt ist. Die Basler bearbeitet die Daten des Versicherungsnehmers in erster Linie für den Vertragsabschluss Vertragsab- schluss und zur Einschätzung des von der Basler zu übernehmenden Risikos sowie für die spätere Ver- trags- Vertrags- und Schadenabwicklung Schadensabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rech- nungsstellungRechnungsstellung). Darüber hinaus bearbeitet die Basler die Daten des Versicherungsnehmers zur Erfüllung gesetzlicher Verpflich- tungen Verpflichtungen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben). Schliesslich bearbeitet die Basler die Daten des Versicherungs- nehmersVersicherungsneh- mers, soweit gesetzlich zulässig, auch im Zusammenhang mit Produktoptimierungen Produkt- optimierungen sowie für Marketingzwecke (z.B. Wer- bung Werbung für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen). Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer hat das Recht, der Basler schriftlich mitzuteilen, wenn er nicht beworben werden wer- den will. Sofern die Da- tenbearbeitung Datenbearbeitung der Basler auf Basis einer gesetzlichen Grund- lage gesetz- lichen Grundlage erfolgt, hält sich die Basler an die im Gesetz vorgegebenen vorgege- benen Zwecke.
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Samples: Werkgarantieversicherung