Datenschutz und Datensicherheit Musterklauseln

Datenschutz und Datensicherheit. Die Schule sorgt durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der im pädagogischen Netz zur Anmeldung vorhandenen personenbezogenen Daten. Mit Microsoft wurde zur Nutzung von Microsoft 365 ein Vertrag abgeschlossen, welcher gewähr- leistet, dass personenbezogene Anmeldedaten von Benutzern nur entsprechend der Vertrags- bestimmungen verarbeitet werden. Microsoft verpflichtet sich, diese Daten von Benutzern in Microsoft 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen. Ziel unserer Schule ist es, durch eine Minimierung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Microsoft 365 auf das maximal erforderliche Maß, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Xxxxxxx und Lehrkräfte bestmöglich zu schützen. Dieses ist nur möglich, wenn die Benutzer selbst durch verantwortungsvolles Handeln zum Schutz und zur Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten beizutragen und auch das Recht anderer Personen an der Schule auf informationelle Selbstbestimmung respektieren. An erster Stelle gilt dieses für die Nutzung von personenbezogenen Daten in der Cloud von Micro- soft 365. Es gilt jedoch auch für das pädagogische Netzwerk der Schule und Moodle. Personenbezogene Daten gehören grundsätzlich nicht in die Microsoft Cloud oder in Moodle, we- der die eigenen noch die von anderen! Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden. Verantwortungsvolles und sicheres Handeln bedeutet: Passwörter o müssen sicher sein und dürfen nicht erratbar sein. Sie müssen aus mindestens 8 Zeichen bestehen, worunter sich eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen. o müssen zumindest einmal im Schuljahr gewechselt werden.
Datenschutz und Datensicherheit. 24.1 Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie ver- pflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbe- fugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.
Datenschutz und Datensicherheit. 5.1. Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils anwend- baren, insbesondere die in Deutschland gültigen daten- schutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG zu verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Datenschutz und Datensicherheit. IT-Infrastruktur und pädagogisches Netz Die Schule sorgt gemeinsam mit dem Schulträger durch technische und organisatorische Maßnahmen (§32, DS-GVO) für den Schutz und die Sicherheit der in der IT-Infrastruktur verarbeiteten Dateien. Auf
Datenschutz und Datensicherheit. Persönliche und personenbezogene Daten der Nutzer Die Privatsphäre hat für uns höchste Priorität. Persönliche und perso- nenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer werden besonders sorgfältig behandelt. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen und personenbezogenen Daten gespeichert und verarbei- tet werden. Ohne Hinweis und explizites Einverständnis des Nutzers werden dessen persönlichen und personenbezogenen Daten nicht Drit- ten zugänglich gemacht, außer wenn die Weitergabe aus einem der fol- genden Gründe nötig ist:
Datenschutz und Datensicherheit. 12.1 Erhebt oder verarbeitet der Kunde bzw. die von ihm autorisierten Nutzer mittels der hier angebotenen Leis- tungen personenbezogene Daten (im Folgenden „perso- nenbezogene Daten des Kunden“), so ist der Kunde selbst für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwort- lich und stellt im Falle eines Verstoßes curecomp von An- sprüchen Dritter frei.
Datenschutz und Datensicherheit. Der Arbeitgeber/Dienstherr muss die Einhaltung der Regelungen zur technischen und orga- nisatorischen Datensicherung und für den Datenschutz sicherstellen. Für die Telearbeiterin- nen und Telearbeiter beinhaltet die Teilnahme an der Telearbeit die konsequente Einhaltung der notwendigen Vorgaben. Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle erforderlichen Vorkeh- rungen getroffen werden. Dazu gehört auch eine entsprechende Unterweisung der Telear- beiterinnen und Telearbeiter. Vor Aufnahme der Telearbeit werden ihnen daher die Regeln für Datenschutz und Datensicherheit bei Telearbeit (Sicherheitsregeln für Telearbeit) in der geltenden Fassung ausgehändigt. Die Telearbeiterinnen und Telearbeiter haben in der häuslichen Arbeitsstätte den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten einschließlich Familienangehörigen zu gewähr- leisten. Für Arbeitsplätze, an denen Daten verarbeitet werden, die einem besonderen Schutz unterliegen (z.B. Sozial-, Gesundheits- oder Personaldaten), können nur Telearbeitsplätze eingerichtet werden, soweit dem keine datenschutzrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zur Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen räumt die Tele- arbeiterin/der Telearbeiter der/dem Vorgesetzten und Kontrolleinrichtungen ein Zugangs- recht zum häuslichen Arbeitsplatz ein. Die Telearbeiterinnen und Telearbeiter unterliegen der Überwachung durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz und Datensicherheit. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter hat in der häuslichen Arbeitsstätte den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten einschließlich Familienangehörigen zu gewährleisten. Vertrauliche Daten und Informationen sind so zu schützen, dass Dritte diese nicht einsehen und nicht auf sie zugreifen können. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter hat die als Anlage 2 bei- gefügten Regeln für Datenschutz und Datensicherheit bei Telearbeit (Sicherheitsregeln für Telearbeit) in der geltenden Fassung zu beachten. Sie sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Datenschutz und Datensicherheit. 13.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (TKG, DS-GVO) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß den gesetzlichen Regelungen verpflichten. Der Anbieter stellt darüber hinaus sicher, dass alle Beschäftigten Dritter, die an der Erfüllung des Vertrages mitwirken, ebenfalls entsprechend verpflichtet sind.
Datenschutz und Datensicherheit. Mit Microsoft wurde zur Nutzung von Office 365 ein Vertrag abgeschlossen, welcher gewährleistet, dass personenbezogene Daten von Benutzern nur entsprechend der Vertragsbestimmungen verarbeitet werden. Microsoft verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Benutzern in Office 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen. Ziel unserer Schule ist es, durch eine Minimierung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Office 365 auf das maximal erforderliche Maß, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Xxxxxxx und Lehrkräfte bestmöglich zu schützen. Dies ist nur möglich, wenn die Benutzer selbst durch verantwortungsvolles Handeln zum Schutz und zur Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten beizutragen und auch das Recht anderer Personen an der Schule auf informationelle Selbstbestimmung respektieren. Personenbezogene Daten gehören grundsätzlich nicht in die Microsoft Cloud, weder die eigenen noch die von anderen! Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden. Verantwortungsvolles und sicheres Handeln bedeutet: Passwörter ● müssen sicher sein und dürfen nicht erratbar sein. Sie müssen aus mindestens 8 Zeichen bestehen, wobei mindestens 3 der 4 Sicherheitskriterien (Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen Sonderzeichen) erfüllt sein müssen. Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.