Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Musterklauseln

Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sollten sich die zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägigen Rechtsvorschriften oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist der VBG berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem*der Abonnent*in zumutbar ist. Der VBG wird eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der*die Abonnent*in berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht der*die Abonnent*in von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Der*die Abonnent*in ist auf diese Rechtsfolgen sowie auf das Kündigungsrecht in der Mitteilung hinzuweisen. Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets gelten in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.