Vergütung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütung und Zahlungsbedingungen. (1) Die Dienst- und Werkleistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder aufgrund der vereinbarten Zeit- und Materialbasis nach Beendigung der Dienstleistung bzw. Abnahme der Werkleistung berech- net, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zah- lungsweise vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Materia- lien zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen in Rech- nung gestellt. Sonstiger Aufwand, insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird zusätzlich berechnet. Im Angebot an- gegebene Schätzpreise für Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1 Soweit dies nicht anders im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart ist, erbringt die Celonis SE die Leistungen auf Basis einer zeit- und aufwandsabhängigen Berechnung zu den jeweils gültigen Stundensätzen und sonstigen Preisen. Die Leistungen werden monatlich zum Monatsende in Rechnung gestellt. Tagessätze werden auf Basis eines acht (8) Stunden Arbeitstages (Mo-Fr, abzüglich in Bayern landesweit geltender gesetzlicher Feiertage) berechnet. Soweit dies nicht abweichend vereinbart ist, enthalten die Celonis Tagessätze keine Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen. Diese stellt die Celonis SE dem Anwender jeweils zusätzlich in Rechnung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlt der Kunde die in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kaufpreis ist der im Angebot bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot und Auftragsbestä- tigung, der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig ist. Dies gilt nur, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg von mindestens 5 % führen würden. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart sein, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wird.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 15.1. Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftrag- nehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies schriftlich bestellt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 7.1. Soweit nicht schriftlich vereinbart, ist der AUFTRAGNEHMER nicht berechtigt, dem AUFTRAGGEBER die im Zusammenhang mit der Prüfung der Leistungsanforderung stehenden (Vor-)Leistungen zu berechnen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, bei uns. Ziff. II. 11. bleibt unberührt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die in den Ver- tragsanlagen vereinbarte Vergütung für sämtliche be- auftragten Dienstleistungen des S-Rechnungs-Service zu zahlen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Nach Ablauf des Testzeitraums nach 30 Tagen wird für die weitere Nutzung von „S-Rechnungs-Service easy“ ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gülti- gen Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben verstehen sich alle Entgelte zzgl. USt. soweit anfallend.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 4.1. Der Kunde wird die in der Auftragsbestätigung genannte oder anderweitig vereinbarte Vergütung für die Dienst- leistungen („Vergütung“) leisten. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.