Änderung des Lastprofils. Werden an dem im Stromlieferungsvertrag genannten Netzanschlusspunkt die für die Zuordnung eines standardisierten Lastprofils vorgesehenen Grenzwerte (100.000 kWh Jahresverbrauch und 50 kW Anschlussleistung) überschritten, ist der Kunde zur unverzüglichen Meldung an den Stromlieferanten verpflichtet. Ebenso sind Kunden, für die ein Lastprofilzahler installiert ist, verpflichtet, alle für die ordnungsmäßige Stromlieferung maßgeblichen Änderungen der Verhältnisse (wie insbesondere Änderungen der Anschlusswerte und der maßgeblichen Fahrpläne) unverzüglich dem Stromlieferanten zu melden. Soweit erforderlich, werden die Vertragsparteien bei Änderungen der Verhältnisse Verhandlungen über die Anpassung des Stromlieferungsvertrages an die neuen Verhältnisse aufnehmen.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen
Änderung des Lastprofils. Werden an dem im Stromlieferungsvertrag genannten Netzanschlusspunkt die für die Zuordnung eines standardisierten Lastprofils vorgesehenen Grenzwerte (100.000 kWh Jahresverbrauch und 50 kW Anschlussleistung) überschritten, ist der Kunde zur unverzüglichen unverzüg- lichen Meldung an den Stromlieferanten verpflichtet. Ebenso sind Kunden, für die ein Lastprofilzahler Last- profilzahler installiert ist, verpflichtet, alle für die ordnungsmäßige Stromlieferung maßgeblichen maßgeb- lichen Änderungen der Verhältnisse (wie insbesondere Änderungen der Anschlusswerte und der maßgeblichen Fahrpläne) unverzüglich dem Stromlieferanten zu melden. Soweit erforderlich, werden die Vertragsparteien bei Änderungen der Verhältnisse Verhandlungen Verhandlun- gen über die Anpassung des Stromlieferungsvertrages an die neuen Verhältnisse aufnehmenaufneh- men.
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Änderung des Lastprofils. Werden an dem im Stromlieferungsvertrag genannten Netzanschlusspunkt die für die Zuordnung eines standardisierten Lastprofils vorgesehenen Grenzwerte (100.000 kWh Jahresverbrauch und 50 kW Anschlussleistung) überschritten, ist der Kunde zur unverzüglichen unverzüg- lichen Meldung an den Stromlieferanten verpflichtet. Ebenso sind Kunden, für die ein Lastprofilzahler Last- profilzahler installiert ist, verpflichtet, alle für die ordnungsmäßige Stromlieferung maßgeblichen maßgeb- lichen Änderungen der Verhältnisse (wie insbesondere Änderungen der Anschlusswerte und der maßgeblichen Fahrpläne) unverzüglich dem Stromlieferanten zu melden. Soweit erforderlich, werden die Vertragsparteien bei Änderungen der Verhältnisse Verhandlungen über die Anpassung des Stromlieferungsvertrages an die neuen Verhältnisse aufnehmen.
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