Änderungen und Stornierung der regionalen Verkehrsübergabe Musterklauseln

Änderungen und Stornierung der regionalen Verkehrsübergabe. Änderungen der regionalen Verkehrsübergabe können per E-Mail mittels neuerlicher Angebotsaufforderung an A1 erfolgen. Der weitere Prozess richtet sich danach, welche (geänderte) Form der Verkehrsübergabe vom V-P gewünscht wird. Eine Rücknahme ("Stornierung") sowie eine Änderung der Angebotsaufforderung durch den V-P gegenüber A1 ist per E-Mail bis zum Zugang des Angebots seitens A1 beim V-P möglich. Eine Änderung der Angebotsaufforderung gilt als neue Angebotsaufforderung durch den V-P und hat nach dem oben beschriebenen Verfahren zu erfolgen. Eine nicht wesentliche Änderung der Angebotsaufforderung ändert nichts am Fristenlauf. Die der A1 durch eine Änderung allenfalls entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom V-P zu tragen.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.