Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz der VUS in Gescher oder an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher abweicht. 2. VUS überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS rügt. 3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes. 4. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Gescher. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen. 5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit im gereinigten Zustand zurückzugeben. 6. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS zurück, ist VUS berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich ein. 7. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes durch die VUS im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung. 8. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS hat der Mieter zum VUS-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz der VUS AddSecure in Gescher Hesel oder an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher Hesel abweicht.
2. VUS AddSecure überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS AddSecure rügt.
3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS AddSecure übernimmt VUS AddSecure oder ein von VUS AddSecure beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes.
4. Führt VUS AddSecure den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in GescherHesel. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS AddSecure abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS AddSecure vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit im gereinigten Zustand zurückzugeben.
6. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS AddSecure zurück, ist VUS AddSecure berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich ein.
7. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes durch die VUS AddSecure im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung.
8. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS AddSecure hat der Mieter zum VUSAddSecure-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz der VUS in Gescher Firma TC Equipment e.K oder an dem in der Auftragsbestätigung oder Mietvertrag angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher vom Firmensitz TC Equipment e.K abweicht.
2. VUS Der Transport des Mietgegenstandes ist ausschließlich Aufgabe des Mieters. Nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit TC Equipment e.K übernimmt TC Equipment e.K oder ein von TC Equipment e.K beauftragter Spedition auf Kosten des Mieters den Transport des Mietgegenstandes. Führt TC Equipment e.K den Rücktransport durch erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden grundsätzlich erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes auf dem Betriebshof von TC Equipment e.K. Führen Dritte (Speditionen) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen in keinem Fall berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von TC Equipment e.K abzugeben. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, dem Transportpersonal von TC Equipment e.K oder dem Spedition bei der Übergabe des Mietgegenstandes für den Rücktransport etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
3. TC Equipment e.K überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dazu erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführende Dokumente verfügt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS TC Equipment e.K rügt.
3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes.
4. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Gescher. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit innerhalb der öffnungszeiten von TC Equipment e.K (Mo. - Fr. 07:00 - 17:00 Uhr) im gereinigten Zustand zurückzugeben.
6. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS zurück, ist VUS berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich ein.
7. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes durch die VUS im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung.
8. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS hat der Mieter zum VUS-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.sofern sich TC Equipment
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Samples: Mietbedingungen
Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz der VUS in Gescher Hesel oder an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher Hesel abweicht.
2. Der Transport des Mietgegenstandes ist ausschließlich Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten des Mieters den Transport des Mietgegenstandes. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahme- kontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Hesel. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
3. VUS überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS rügt.
3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes.
4. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Gescher. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit im gereinigten Zustand zurückzugeben.
65. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS zurück, ist VUS berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich ein.
76. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes von VIDEO GUARD Überwachungstechnik durch die VUS im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung.
87. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS hat der Mieter zum VUS-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.
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Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz in der VUS in Gescher jeweiligen BVS-Mietstation, bei der die Anmietung durch den Mieter erfolgt ist, oder an dem in der Auftragsbestätigung im Mietschein angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher der BVS- Mietstation abweicht.
2. VUS Der Transport des Mietgegenstandes ist ausschließlich Aufgabe des Mieters. Nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit BVS übernimmt BVS oder ein von BVS beauftragter Spediteur auf Kosten des Mieters den Transport Stand: August 2013 Seite 2 des Mietgegenstandes. Führt BVS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden grundsätzlich erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes in der jeweiligen BVS- Mietstation. Führen Dritte (Spediteure) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen in keinem Fall berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von BVS abzugeben. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, dem Transportpersonal von BVS oder dem Spediteur bei der Übergabe des Mietgegenstandes für den Rücktransport etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
3. BVS überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dazu erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführende Papiere verfügt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS BVS rügt.
3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes.
4. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Gescher. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit innerhalb der Kernöffnungszeiten von BVS (Mo. - Fr. 7:00 - 17:00 Uhr, im Zeitraum von April bis einschließlich Dezember Mo. – Fr.. 06:30 - 17:30 Uhr und Samstags von 8:00 – 12:00 Uhr) in der jeweiligen BVS-Mietstation, bei der die Anmietung erfolgt ist, im gereinigten Zustand zurückzugeben, sofern sich BVS nicht mit einer Rückgabe zu einem anderen Zeitpunkt oder an einem anderen Ort einverstanden erklärt. Etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter BVS bei der Rückgabe des Mietgegenstandes vollständig mitzuteilen. Führen Dritte (Spediteure) oder BVS den Rücktransport durch, hat der Mieter ungeachtet seiner Anzeigepflicht nach Ziffer IV. 2. Satz 4 etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstandes schriftlich der BVS-Mietstation, bei der die Anmietung erfolgt ist, mitzuteilen.
65. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS BVS zurück, ist VUS BVS berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in verzichtet auf etwaige Ansprüche, die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich einihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.
7. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes durch die VUS im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung.
8. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS hat der Mieter zum VUS-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.
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Samples: Mietbedingungen
Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Transport und Transportkosten. 1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt am Firmensitz der VUS ISG in Gescher Hesel oder an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort, wenn dieser von Gescher Hesel abweicht.
. 2. VUS Der Transport des Mietgegenstandes ist ausschließlich Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit ISG übernimmt ISG oder ein von ISG beauftragter Spediteur auf Kosten des Mieters den Transport des Mietgegenstandes. Führt ISG den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahme- kontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Hesel. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von ISG abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der ISG vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen. 3. ISG überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber VUS ISG rügt.
3. Der Transport des Mietgegenstandes ist Aufgabe des Mieters. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit VUS übernimmt VUS oder ein von VUS beauftragter Spediteur auf Kosten und Gefahr des Mieters den Transport des Mietgegenstandes.
4. Führt VUS den Rücktransport durch, erfolgt die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes am Firmensitz in Gescher. Führen Dritte (Spediteur) den Rücktransport durch, sind diese und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von VUS abzugeben. Der Mieter ist zudem verpflichtet, der VUS vor Rücktransport des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit im gereinigten Zustand zurückzugeben.
6. 5. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an VUS ISG zurück, ist VUS ISG berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter willigt in die Rücknahme des Mietgegenstands hiermit ausdrücklich ein.
7. 6. Bei An- und Abtransport des Mietgegenstandes von VIDEO GUARD Überwachungstechnik durch die VUS ISG im Auftrag des Mieters, trägt der Mieter für den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle Sorge und stellt eine Abladehilfe (Gabelstapler oder Kran) zur Verfügung.
8. 7. Wenn die vereinbarte Lieferung des Mietgegenstands durch aus von dem Mieter zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Mieter über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen der VUS ISG hat der Mieter zum VUSISG-üblichen Verrechnungssatz zu tragen.
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