Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für diesen Vertrag sind die Bestimmungen des österreichischen Rech- tes unter Ausschluss des IPRG und sonstiger Kollisionsnormen maßgeblich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. Erfül- lungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten und Ansprüche, insbesondere auch über die Gültigkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ist das am Sitz der jeweiligen Gesellschaft zuständige Gericht. Die jewei- lige Gesellschaft und deren Sitz ergeben sich aus der Auftragsbe- stätigung (Punkt 1.). Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Betriebsstandort des Hundsgut Hewera. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Zur Entscheidung aller aus dem Nutzungsvertrag entstehenden Streitigkeiten mit Kunden, auf die das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend anzuwenden ist, ist das am Sitz von Hundsgut Hewera sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Hundsgut Hewera steht jedoch das Recht zu, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. (a) Die Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich und sind ausschließlich auszulegen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für Streitigkeiten aus den Kaufverträgen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort ist für beide Teile Unna. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird hiermit das für Unna örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. SKD ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den KUNDEN zuständiges Gericht anzurufen. Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Vertrag wird als laufende Versicherung im Sinne des § 53 VVG abgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Unterlagen bezüglich der Behandlung von Interessenskonflikten,Vergütungsvereinbarungen und Reklamationsabwicklung sind auf unserer öffentlichen Webseite verfügbar. Ausgefertigt mit 2 Kopien in Kerpen, am: Unterschrift: Name: Funktion: Ort: Datum: Unterschrift: Name: Funktion: Ort: Datum: Versicherer: Credendo – Guarantees & Speciality Risks SA | NV Zweigniederlassung Deutschland, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxx, ist die deutsche Niederlassung von Credendo – Guarantees & Speciality Risks SA | NV, Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 18, B-1150 Brüssel, Belgien, eine von der belgischen Finanz- und Versicherungsaufsichtsbehörde (Banque Nationale de Belgique) unter der Nr. 2364 zugelassene Versicherungsgesellschaft. Unterschrift: Name: Funktion: Ort: Datum:
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 7.1. Auf sämtliche, insbesondere diesen AGB unterliegende Aufträge ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen dessen Verweisungsnormen, soweit sie auf ausländisches Recht verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das rezipierte UN-Kaufrecht
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.