Common use of Übergang der Gefahr, Versicherung Clause in Contracts

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Werkes. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen haben. 5.2. Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- oder Abholverzug des Vertragspartners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten erfolgen können. 5.3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden versichert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. Die Kommt auf unsere Lieferungen Kaufrecht zur Anwendung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Werkes. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen haben. 5.2. Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- oder Abholverzug des Vertragspartners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten erfolgen können. 5.3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden versichert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. 5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung Ware an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres WerkesUnternehmens. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund aufgrund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- fracht‐ und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen habenLieferungen. 5.2. 5.2 Bei Annahme-Annahme‐, Abnahme-Abnahme‐, Abruf- Abhol‐ oder Abholverzug Abrufverzug des Vertragspartners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen der Lieferung aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen Lieferung bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten hätte erfolgen können. 5.3. 5.3 Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung Ware durch uns ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-Bruch‐, Feuer-Feuer‐, Wasser- Wasser‐ und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden Risiken versichert.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. 5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung Ware an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres WerkesUnternehmens. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund aufgrund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen habenLieferungen. 5.2. 5.2 Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- Abhol- oder Abholverzug Abrufverzug des Vertragspartners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen der Lieferung aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen Lieferung bei pflichtgemäßem pflicht- gemäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten hätte erfolgen können. 5.3. 5.3 Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung Ware durch uns ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden Risiken versichert.

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Samples: Sales Contracts

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Werkes. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen über- nommen haben. 5.2. Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- oder Abholverzug des Vertragspartners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen bei pflichtgemäßem pflichtge - mäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten erfolgen können. 5.3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden versichert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung Liefe- rung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte bestimm- te Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Werkes. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge Fahr- zeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen haben. 5.2. Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- oder Abholverzug des Vertragspartners Vertrags- partners oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertragspartners vertragsgemäß hätten erfolgen können. 5.3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Lieferung Liefe- rung ab Gefahrübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- Was- ser- und Transportschäden sowie sonstige versicherbare Schäden versichert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen