Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht‐ und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen.
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Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware Lieferung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres UnternehmensWerkes. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht‐ fracht- und verpackungsfrei erfolgten LieferungenLieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner über- nommen haben.
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Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht‐ fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen.
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Übergang der Gefahr, Versicherung. 5.1 5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware Liefe- rung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte bestimm- te Person oder Anstalt übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres UnternehmensWerkes. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge Fahr- zeuge oder fracht‐ fracht- und verpackungsfrei erfolgten LieferungenLieferungen und auch in den Fällen, in denen wir Montage-, Aufstellungs- oder sonstige Leistungen beim Vertragspartner übernommen haben.
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