Common use of Überlassung an Dritte, Wechsel des Aufstellungsortes Clause in Contracts

Überlassung an Dritte, Wechsel des Aufstellungsortes. 2.1. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Mietsache an Dritte, die Abtretung der Mietrechte an Dritte oder deren Einbringung in eine Gesellschaft ist unzulässig. Dritte sind nicht die Organe und Mitarbeiter des Vertragspartners und seiner verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 ff. AktG.

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Überlassung an Dritte, Wechsel des Aufstellungsortes. 2.1. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Mietsache an Dritte, die Abtretung der Mietrechte an Dritte oder deren Einbringung in eine Gesellschaft ist unzulässig. Dritte sind nicht die Organe und Mitarbeiter des Vertragspartners und seiner verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 ff. AktG.AktG. Das Kündigungsrecht aus § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

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