Common use of Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters Clause in Contracts

Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll voll- getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen angemes- senen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem die- sem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll voll- getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem ge- tanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem betriebsfähi- gem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Unbe- schadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende leis- tende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen angemes- senen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter Vermie- ter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung Schadensbe- seitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem betriebsfähi- gem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. . 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung Entschädi- gung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag 10 % des täglichen NettomietpreisesNetto-Einzelauf- tragswertes. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin wei- terhin in Verzug befindet. 3.3 Der Ist der Mieter Unternehmer, ist der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem ge- tanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem vollge- tanktem bzw. vollgeladenem (Batterien) Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist. 3.4.1 Der Mieter darf das Mietgerät erst benutzen, wenn er die Betriebs- bzw. Bedienungs- anleitung inklusive aller Sicherheits- und Gefahrenhinweise gelesen und verstanden hat.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen angemesse- nen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem die- sem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Mietvertrag

Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem ge- tanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter Vermie- ter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesMietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung Entschädi- gung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. . 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen Unter- lagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Miet- gegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassenüber- lassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende leis- tende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem betriebsfä- higem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund auf- grund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Unbescha- det Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag 10 % des täglichen NettomietpreisesNetto-Einzelauftragswertes. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Ist der Mieter Unternehmer, ist der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit, die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin weiter hin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem ge- tanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter Ver- mieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter Mie- ter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag 10 % des täglichen NettomietpreisesNetto-Einzelauftragswertes. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Ist der Mieter Unternehmer, ist der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung Entschä- digung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. . 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand dem Mieter in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. der Ziffer 5.1 dieser Mietbedingungen ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.wenn

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in VerzugVerzug oder fällt der Mietgegenstand auf Grund eines technischen Defektes aus, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges oder des Ausfalls nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter Vermi eter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Mi etgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand vollgetanktem Zu- stand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ent- standen ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesNettomiet- preises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem be- triebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen Un- terlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Un- beschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen ange- messenen Frist kann der Mieter Xxxxxx vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung Scha- densbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Mietge- genstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem ge- tanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 . Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 . Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll voll- getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich nachweis- lich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen angemes- senen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem die- sem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag Arbeits- tag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiemeinwand- freiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassenüberlas- sen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung Ent- schädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt be- grenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesNetto- mietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellenstel- len, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen erforder- lichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen gleichwer- tigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem getank- tem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter Ver- mieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter Mie- ter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter Mie- ter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesNettomiet- preises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung Schadensbeseiti- gung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung Verfü- gung zu stellen, falls dem Mieter Xxxxxx dies zumutbar ist.

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Samples: Mietvertrag

Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit Fahrlässig¬keit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin weiter¬hin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand vollgetanktem Zu-stand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar zumut-bar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesMietpreises. Nach Setzung einer angemessenen an- gemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Mietgegen- stand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Samples: Mietvertrag

Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ent- standen ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen NettomietpreisesNettomiet- preises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Samples: Mietvertrag

Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll voll-getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem betriebs- fähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen Unterla- gen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter Vermie- ter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung Set- zung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung Scha- densbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Miet- gegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar zumut- bar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 3.1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 3.2. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 3.3. Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand Mietgegen- stand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom den Vertrag zurücktretenkündigen, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters. 3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand mit den erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen an den Mieter zu überlassen. 3.2 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung Überlas- sung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangenver- langen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 5.1 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen angemesse- nen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindetbefin- det. 3.3 Der Vermieter ist im Falle des Verzugs auch berechtigt, zur Schadensbeseitigung dem Mieter einen funktionell gleichwertigen gleich- wertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, falls dem Mieter dies zumutbar ist.

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