Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. dentolo Zahnarztnetzwerk Das dentolo Zahnarztnetzwerk ist eine Kooperation zwischen der DA Direkt und Deutschlands größtem Partner für Zahngesundheit, der dentolo Deutschland GmbH. Mehr als 500 qualitätsgeprüfte Zahnärzte aus allen Bereichen der Zahnmedizin stehen den Versicherten der Tariflinie DA Direkt Zahnschutz zur Verfügung. Das Netzwerk wird ständig um ausgewählte Zahnärzte und Spezialisten erweitert. Die Zahnärzte im dentolo Zahnarztnetzwerk werden nach besonderen Qualitätsrichtlinien sorgfältig ausgewählt und regelmäßig überprüft. • Kassenzahnärztliche Zulassung seit mehr als fünf Jahren • Nachgewiesene Berufserfahrung • Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen • TÜV ISO 9001 Zertifizierung • Hohe zahnmedizinische Standards • Einsatz moderner Technik, z.B. 3D-Röntgen, computergefräste Versorgungen, mikroskopgestützte Wurzelkanalbehandlungen • Kundenorientierte Öffnungszeiten • Hohe Patientenzufriedenheit Zur Qualitätssicherung befragt dentolo regelmäßig die Patienten ihrer Partnerzahnärzte während und nach der Behandlung zu ihrer Zufriedenheit. Mit Abschluss des DA Direkt Zahnschutz erhalten Sie exklusiven Zugang zum dentolo Zahnarztnetzwerk. Bei Inanspruchnahme eines dentolo Partnerzahnarztes profitieren Sie einerseits von besonders hochwertigen Behandlungen; andererseits von einer - je nach Tarifwahl - um bis zu 15% höheren Erstattung, wodurch Sie Ihren Eigenanteil nochmals deutlich reduzieren können. • Schnelle und bequeme Direktabrechnung mit Ihrem dentolo Partnerzahnarzt bei zahnprophylaktischen Maßnahmen • Direktabrechnung aller Leistungen mit Ihrem dentolo Partnerzahnarzt im Tarif Premium Plus • Zahnarzttermine innerhalb von zehn Werktagen • Persönliche Beratung zu zahnmedizinischen Themen • Empfehlung passender Zahnärzte Mit nur wenigen Klicks finden Sie einen dentolo Partnerzahnarzt in Ihrer Nähe und können einen Termin vereinbaren: Zahnersatz 100 % 90 % Zahnerhalt 100 % 90 % Zahnprophylaxe wie z.B. professionelle Zahnreinigung (PZR) je Versicherungsjahr, davon max. 2 PZR 100% ohne summenmäßige Begrenzung 100%, max. 180 EUR, (90 EUR je PZR) Erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose 100 % 90 % Extra-Vorteile der DA Direkt Zahnzusatzversicherung Profitieren Sie...
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 12.1 Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UNCITRAL/CISG).
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG)
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 14.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNICITRAL/CISG).
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Soweit dieser Vertrag oder diese Allgemeinen Reparaturbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des sogenannten Internationalen Privatrechts). Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 15.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
15.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 16.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist das AG Neuss.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 11.1 Auf Verträge zwischen eriMed und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutz-Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes anwendbar.
11.2 Sollten einzelne Regelungen in diesen AGB nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel. 1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2) Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
3) Den vorstehenden Erklärungen insbesondere der Datenschutzerklärung und ggfs. notwendiger Änderungen nach Gesetzeslage stimme ich bei der Anmeldung zum Velorace Dresden, bestehend aus den Radrennen und Side-Events, mit meiner Anmeldung zu.
4) Notwendige Änderungen und Anpassungen behält sich der Veranstalter jederzeit vor. Dies ist bekannt und wird mit der Anmeldung zum Rennen bzw. mit der Teilnahme am Rennen akzeptiert.
5) Gerichtsstand ist Dresden.