Überschuss-System Steigende Gewinnrente. Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichti- gung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapi- tals – einschließlich des Deckungskapitals der Steigenden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente nur während ei- nes Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung entspre- chend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Be- teiligung an den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.6) er- folgt jeweils mit den zu Beginn der Rentenphase für diesen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor nach Abschnitt B Nummer 2.2.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Überschuss-System Steigende Gewinnrente. Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichti- gung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag Einmal- beitrag für eine zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapi- tals De- ckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Steigenden Stei- genden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente nur während ei- nes wäh- rend eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung entspre- chend entsprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Be- teiligung an den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.63.5) er- folgt jeweils mit den zu Beginn der Rentenphase für diesen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor die garantierte Rente nach Abschnitt B Nummer 2.22.1.
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Samples: Tarif BRC
Überschuss-System Steigende Gewinnrente. Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichti- gung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag Einmal- beitrag für eine zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapi- tals De- ckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals der Steigenden Stei- genden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente nur während ei- nes wäh- rend eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung entspre- chend entsprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte Rentengarantie und garantierte Rentensteigerung aus, nicht jedoch auf eine vereinbarte Kapitalrückgewähr. Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Be- teiligung an den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.63.5) er- folgt jeweils mit den zu Beginn der Rentenphase für diesen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor Renten- faktor nach Abschnitt B Nummer 2.2.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Überschuss-System Steigende Gewinnrente. Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichti- gung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente (Steigende Gewinnrente) verwendet. Die Überschusszuweisung Überschuss- zuweisung wird in Prozent des Deckungskapi- tals Deckungskapitals – einschließlich des Deckungskapitals De- ckungskapitals der Steigenden Gewinnrente – bemessen. Wurde die Rente nur während ei- nes eines Teiles des Vorjahres gezahlt, wird die Erhöhung entspre- chend ent- sprechend anteilig bemessen. Die Erhöhung der Steigenden Gewinnrente wirkt sich auf eine vereinbarte Rentengarantie und Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit, garantierte Rentensteigerung ausRentensteigerung, nicht jedoch auf eine vereinbarte KapitalrückgewährTodesfall-Leistung Kapitalrückgewähr aus. Die Verrentung aus den Überschussanteilen und aus der Be- teiligung Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Nummer 3.63.5) er- folgt erfolgt jeweils mit den zu Beginn der Rentenphase für diesen Versicherungsvertrag gültigen Rechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor nach Rech- nungsgrundlagen im Rentenbezug (siehe Abschnitt B Nummer 2.22.5).
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen