Common use of Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit Clause in Contracts

Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.

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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 9.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden laufen- den Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.

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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und ZinsüberschüssenZinsüberschüssen und Risikoüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse Risikoüber- schüsse nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. enthalten.‌ Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüberschussan- teile werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.möglich.‌

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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern So- fern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen Zinsüber- schüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüberschussan- teile werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.

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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und ZinsüberschüssenZinsüberschussanteilen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse Risikoüberschussanteile nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen Zins- überschussanteilen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss Risikoüberschussanteile erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüber- schussanteile werden in Prozent des Deckungskapitals Deckungskapi- tals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, Sie können Sie sich für eines der folgenden Über- schussschussverwendungs-Systeme entscheiden. Die Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend ent- sprechend der verein- barten vereinbarten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.

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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 10.2.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel wäh- rend der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit Rentenbezugszeit ist nicht möglich.

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