Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich. 10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gress-Überschussrente). Die Rentensteigerung be- misst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gress-Überschussrente. Eine Progress- Überschussrente wird erstmals zu Beginn des
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Direktversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Direktversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und ZinsüberschüssenZinsüberschussanteilen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse Risikoüberschussanteile nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen Zins- überschussanteilen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss Risikoüberschussanteile erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüber- schussanteile werden in Prozent des Deckungskapitals Deckungskapi- tals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, Sie können Sie sich für eines der folgenden Über- schussschussverwendungs-Systeme entscheiden. Die Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend ent- sprechend der verein- barten vereinbarten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche unterschiedli- che Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜber- schussrente). Die Rentensteigerung be- misst bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Basis-Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜberschuss- rente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Renten- beginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress-Über- schussrente ist lebenslang garantiert. Bei Partnerrentenübergang im Rentenbezug redu- ziert sich die gesamte Überschussrente gemäß dem Prozentsatz des Partnerrentenübergangs. Die dann fällige Partnerrente erhält ebenfalls Rentensteige- rungen (Progress-Überschussrente). Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Rentensteigerung (Progress-Überschussrente). Dar- über hinaus kann auch die Basis-Überschussrente angepasst werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Überschussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künf- tigen Rentensteigerungen neu festgelegt werden. Soweit sich die Kalkulationsgrundlagen ändern und wir dabei feststellen, dass unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Kalkulationsgrundlagen die De- ckungsrückstellungen zur Finanzierung der garan- tierten Rente und der bereits erzielten garantierten Progress-Überschussrente nicht ausreichen, können die erforderlichen Mittel zur Erhöhung der De- ckungsrückstellungen aus den Rückstellungen für zukünftige Basis-Überschussrenten entnommen werden. Dementsprechend kann die zukünftige Er- höhung der Progress-Überschussrente geringer ausfallen und die Basis-Überschussrente reduziert werden.
10.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder über- schussberechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatz- rente wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjah- res gebildet, erstmals zu Beginn des
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Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und ZinsüberschüssenZinsüberschüssen und Risikoüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse Risikoüber- schüsse nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüberschussan- teile werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.möglich.
10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche unterschiedli- che Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente Basis-Über- schussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜber- schussrente). Die Rentensteigerung be- misst bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Basis-Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜberschuss- rente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Versicherungsjahres nach Renten- beginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress- Überschussrente ist lebenslang garantiert. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Rentensteigerung (Progress-Überschussrente). Dar- über hinaus kann auch die Basis-Überschussrente angepasst werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Überschussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künf- tigen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
10.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder über- schussberechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatz- rente wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjah- res gebildet, erstmals zu Beginn des 2. Versiche- rungsjahres nach Rentenbeginn.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Aufgeschobene Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 9.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden laufen- den Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 9.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Bei Beginn der Partnerrente während der Aufschub- phase wird die garantierte Partnerrente unter Anwen- dung des Prozentsatzes des Partnerrentenübergangs aus der Tarifrente und der Bonusrente ermittelt. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gress-Überschussrente). Die Rentensteigerung be- misst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gress-Überschussrente. Eine Progress- Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Ver- sicherungsjahres nach Rentenbeginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress-Überschussrente ist lebens- lang garantiert. Bei Partnerrentenübergang im Rentenbezug reduziert sich die gesamte Überschussrente gemäß dem Pro- zentsatz des Partnerrentenübergangs. Die dann fälli- ge Partnerrente erhält ebenfalls Rentensteigerungen (Progress-Überschussrente). Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Ren- tensteigerung (Progress-Überschussrente). Darüber hinaus kann auch die Basis-Überschussrente ange- passt werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Über- schussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künfti- gen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
9.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschussren- te Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder über- schussberechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozent- sätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatzrente wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ge- bildet, erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn. Die Wartezeit beträgt ein Jahr.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Aufgeschobene Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 10.2.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel wäh- rend der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit Rentenbezugszeit ist nicht möglich.
10.4.2 10.2.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Die garantierte Rente wird aus der geleisteten Ein- malprämie gebildet. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gress-Überschussrente). Die Rentensteigerung be- misst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gress-Überschussrente. Eine Progress- Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Ver- sicherungsjahres nach Rentenbeginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress-Überschussrente ist lebens- lang garantiert. Bei Partnerrentenübergang im Rentenbezug reduziert sich die gesamte Überschussrente gemäß dem Pro- zentsatz des Partnerrentenübergangs. Die dann fälli- ge Partnerrente erhält ebenfalls Rentensteigerungen (Progress-Überschussrente). Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Ren- tensteigerung (Progress-Überschussrente). Darüber hinaus kann auch die Basis-Überschussrente ange- passt werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Über- schussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künfti- gen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
10.2.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder über- schussberechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozent- sätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatzrente wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ge- bildet, erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Sofortbeginnende Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Bei Verträgen, die aus der Aufschubphase in die Ren- tenbezugsphase übergehen, wird die garantierte Ren- te aus dem vorhandenen Fondsguthaben am Ende der Aufschubphase gebildet. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gress-Überschussrente). Die Rentensteigerung be- misst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente und der bereits schon erzielten Pro- gress-Progress- Überschussrente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress-Überschussrente ist lebenslang garantiert. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Ren- tensteigerung (Progress-Überschussrente). Darüber hinaus kann auch die Basis-Überschussrente ange- passt werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Über- schussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künfti- gen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
10.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder überschuss- berechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde lie- genden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbe- ginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatzrente wird zu Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres gebildet, erst- mals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn. Eine bereits erzielte Xxxxxxxxx Über- schussrente ist lebenslang garantiert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 9.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden laufen- den Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 9.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Bei Verträgen, die aus der Aufschubphase in die Ren- tenbezugsphase übergehen, wird die garantierte Ren- te aus dem vorhandenen Fondsguthaben am Ende der Aufschubphase gebildet. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜber- schussrente). Die Rentensteigerung be- misst bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Basis-Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gressProgress-Überschussrente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Versicherungsjahres nach Rentenbe- ginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress- Überschussrente ist lebenslang garantiert. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Ren- tensteigerung (Progress-Überschussrente). Darüber hinaus kann auch die Basis-Überschussrente ange- passt werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Über- schussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künfti- gen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
9.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschussren- te Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder überschuss- berechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde lie- genden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbe- ginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatzrente wird zu Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres gebildet, erst- mals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn. Eine bereits erzielte Xxxxxxxxx Über- schussrente ist lebenslang garantiert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern So- fern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen ausgewiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen Zinsüber- schüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le Zinsüberschussan- teile werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt Zuteilungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Bei Verträgen, die aus der Aufschubphase in die Rentenbezugsphase übergehen, wird die garantierte Rente aus dem vorhandenen Fondsguthaben am Ende der Aufschubphase gebildet. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche unterschiedli- che Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜber- schussrente). Die Rentensteigerung be- misst bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Basis-Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜberschuss- rente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Versicherungsjahres nach Renten- beginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress- Überschussrente ist lebenslang garantiert. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Rentensteigerung (Progress-Überschussrente). Dar- über hinaus kann auch die Basis-Überschussrente angepasst werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Überschussanteile kann sowohl die Höhe der Basis- Überschussrente als auch der Prozentsatz der künf- tigen Rentensteigerungen neu festgelegt werden. Soweit sich die Kalkulationsgrundlagen ändern und wir dabei feststellen, dass unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Kalkulationsgrundlagen die De- ckungsrückstellungen zur Finanzierung der garan- tierten Rente und der bereits erzielten garantierten Progress-Überschussrente nicht ausreichen, können die erforderlichen Mittel zur Erhöhung der Deckungsrückstellungen aus dem Kapital für die zukünftig zu bildenden Progress-Überschussrenten und Basis-Überschussrenten entnommen werden. Dem entsprechend kann die zukünftige Erhöhung der Progress-Überschussrente geringer ausfallen und die Basis-Überschussrente reduziert werden.
10.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder über- schussberechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatz- rente wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjah- res gebildet, erstmals zu Beginn des 2. Versiche- rungsjahres nach Rentenbeginn. Eine bereits erziel- te Steigende Überschussrente ist lebenslang garan- tiert. Soweit sich die Kalkulationsgrundlagen ändern und wir dabei feststellen, dass unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Kalkulationsgrundlagen die De- ckungsrückstellungen zur Finanzierung der garan- tierten Rente und der bereits erzielten garantierten Steigenden Überschussrente nicht ausreichen, kön- nen die erforderlichen Mittel zur Erhöhung der De- ckungsrückstellungen aus dem Kapital für die zu- künftig zu bildenden Steigenden Überschussrenten entnommen werden. Dem entsprechend kann die zukünftige Erhöhung der Steigenden Überschuss- rente geringer ausfallen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Überschusszuteilung und -verwendung in der Rentenbezugszeit. 10.4.1 Die Überschussbeteiligung besteht aus lau- fenden Grund-, Risiko- und Zinsüberschüssen. Sofern Grund- und Risikoüberschüsse nicht separat ausge- wiesen werden, sind sie in den Zinsüberschüssen enthalten. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile inkl. Risikoüberschuss erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussantei- le werden in Prozent des Deckungskapitals am Zutei- lungszeitpunkt gewährt. Abhängig vom Lebensalter der versicherten Person, das für den Beginn der ersten Rente vereinbart wur- de, können Sie sich für eines der folgenden Über- schuss-Systeme entscheiden. Auszahlungen der Überschussrente erfolgen entsprechend der verein- barten Rentenzahlungsweise. Ein Wechsel der Überschussverwendungsart für den Rentenbezug muss spätestens ein Monat vor Ren- tenbeginn beantragt werden. Ein Wechsel der Über- schussverwendungsart während der Rentenbezugs- zeit ist nicht möglich.
10.4.2 Überschuss-System: Progress Plus Über- schussrente Die garantierte Xxxxx bleibt lebenslänglich unverän- dert. Neben der vertraglich vereinbarten Rente wird eine nicht garantierte Überschussrente gewährt (Ba- sis-Überschussrente). Sie setzt mit der ersten Rente ein und endet mit der letzten Rentenzahlung. Sie bemisst sich in Prozent der bei Rentenbeginn garan- tierten Rente. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Berechnung der Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente zur Anwendung kommen. Zusätzlich zur nicht garantierten Basis- Überschussrente Basis-Überschuss- rente gibt es Rentensteigerungen (Pro- gressProgress-ÜberschussrenteÜber- schussrente). Die Rentensteigerung be- misst bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente, bestehend aus garantierter Rente, Basis- Basis-Überschussrente und der bereits schon erzielten Pro- gressProgress-Überschussrente. Eine Progress- Progress-Überschussrente wird erstmals zu Beginn desdes 2. Versicherungsjahres nach Rentenbe- ginn gebildet. Eine bereits erzielte Progress- Überschussrente ist lebenslang garantiert. Je nach zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbeginnalter können bezüglich der Progress-Überschussrente unterschiedliche Renten- steigerungssätze zur Anwendung kommen. Bei Änderungen der Höhe der Überschussanteile kommt es bei Verträgen im Rentenbezug zunächst zur Anpassung des Prozentsatzes der künftigen Ren- tensteigerung (Progress-Überschussrente). Darüber hinaus kann auch die Basis-Überschussrente ange- passt werden. Bei Verträgen mit Rentenbeginn zum oder nach dem Zeitpunkt der Änderung der Über- schussanteile kann sowohl die Höhe der Basis-Über- schussrente als auch der Prozentsatz der künftigen Rentensteigerungen neu festgelegt werden.
10.4.3 Überschuss-System: Steigende Überschuss- rente Die jährlichen Zinsüberschussanteile werden für eine Zusatzrente verwendet, die selbst wieder überschuss- berechtigt ist. Die Zusatzrente bemisst sich in Prozent der erreichten Vorjahresrente. Je nach zugrunde lie- genden Rechnungsgrundlagen, Tarif und Rentenbe- ginnalter können unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung kommen. Eine Zusatzrente wird zu Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres gebildet, erst- mals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres nach Rentenbeginn.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Swiss Life Rentenplan