Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) Sample Contracts

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • May 11th, 2022

Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten – im Nachfolgenden auch

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) in der Fassung vom 19.04.2020
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • April 21st, 2020

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) der KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • August 20th, 2020

Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten der KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH, Forststraße 8/1, 73235 Weilheim – im Nachfolgenden auch „Berater“ genannt – und ihrem Auftraggeber – im Nachfolgenden auch „Mandant“ genannt – sowie für Ansprüche Dritter aus dem Steuerberatungsvertrag, soweit nicht etwas Anderes in Textform oder Schriftform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • November 30th, 2020
ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN (AAB) WARBEK RECHTSANWÄLTE
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • April 5th, 2022
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • March 16th, 2023
ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • October 18th, 2012
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • November 20th, 2018

Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten – im Nachfolgenden auch

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab) • March 14th, 2016

Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten – im Nachfolgenden auch „Berater“ genannt – und ihrem Auftraggeber – im Nachfolgenden auch „Mandant“ genannt –, sowie für Ansprüche Dritter aus dem Steuerberatungsvertrag, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.