Glossar-Definition

Glossar. “ bezeichnet den vorliegenden Abschnitt dieser Vereinbarung.

Examples of Glossar in a sentence

  • Erläuterungen zu einzelnen Begriffen innerhalb dieser Bedingungen können Sie dem Glossar entnehmen.

  • Unser Glossar erhebt nicht den Anspruch, die Begriffe rechtlich abschließend zu beschreiben.

  • Einzelheiten zu verwendeten Abkürzungen sind dem Glossar zu entneh- men.

  • Die nachfolgenden Definitionen und Auslegungshilfen ergänzen die bereits im Glossar genannten Definitionen.

  • Für die Auslegung der in diesem Standardangebot verwendeten Begriffe und Definitionen gelten die Bestimmungen nach dem KomG, den dazugehörigen Verordnungen, dem Anhang 6 sowie gemäss dem technischen Glossar des Amtes für Kommunikation3.

  • Glossar Abbruch der Reise: Eine Reise gilt als abgebrochen: Wenn Sie den Aufenthalt endgültig beenden und nach Hause zurückreisen.

  • Glossar – Erläuterung von Fachbegriffen Ganz ohne das berühmte »Kleingedruckte« geht es leider nicht.

  • Forward-Darlehen (Näheres hierzu im Glossar unter ->Forward-Darlehen).

  • In diesem Fall können Sie im Glossar nach einer Definition des Begriffs suchen, die im Text immer und ausschließlich die im Glossar selbst angegebene Bedeutung hat.

  • Dabei stehen gebundene Sollzinssätze mit oder ohne Disagio (Näheres hierzu im Glossar unter -> Disagio) zur Auswahl.

Related to Glossar

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.