DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 vom 27-09-2020 (Sitzung vom 16-09-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 (Automatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Ingenieurwesen Nr. 1023/2020 132/2023 vom 2713-09-2020 2023 (Sitzung vom 1611-09-20202023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/04 IND/16 (AutomatikProduktionsplanung und Steuerung) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 1028/2020 vom 27-09-2020 (Sitzung vom 16-09-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 IND/13 (AutomatikMaschinenelemente und angewandte Mechanik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät Führungsgremiums des Kompetenzzentrums für Naturwissenschaften und Technik die Fermentation von Lebensmitteln Nr. 1023/2020 234/2023 vom 2711-0912-2020 2023 (Sitzung vom 1605-0912-20202023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/16 (AutomatikAgrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 85/2020 vom 2722-0904-2020 (Sitzung vom 1615-0904-2020), mit dem die Besetzung von 1 2 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/16 (AutomatikAgrarmikrobiologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 46/2022 vom 2725-0902-2020 2022 (Sitzung vom 1623-0902-20202022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/ in im wissenschaftlich- wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/08 (AutomatikAgrarwasserbau und Bodenhydraulik / Gewässerschutz) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 139/2021 vom 2714-0906-2020 2021 (Sitzung vom 16-09-202006-2021), mit dem die Besetzung von 1 2 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/19 (AutomatikSpezielle Tierzucht) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Informatik Nr. 1023/2020 1056 vom 2714-0912-2020 (Sitzung vom 16-09-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 (Automatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss die Dringlichkeitsverfügung des Fakultätsrates Dekans der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 21 vom 27-09-2020 (Sitzung vom 16-09-2020)22.07.2022, mit dem welcher die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/19 (AutomatikSpezielle Tierzucht) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 12/2020 vom 2728-0901-2020 (Sitzung vom 16-09-202022.01.2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 ICAR/02 (AutomatikHydraulische und maritime Konstruktionen und Hydrologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Informatik Nr. 1023/2020 174/2022 vom 2716-0912-2020 2022 (Sitzung vom 1615-0912-20202022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 INF/01 (AutomatikInformatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 42/2021 vom 2711-0903-2020 2021 (Sitzung vom 1610-0903-20202021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/11 (AutomatikAllgemeine und angewandte Entomologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 140/2020 vom 27-0906-2020 (Sitzung vom 1624-0906-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 AGR/11 (AutomatikAllgemeine und angewandte Entomologie) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 1055/2020 vom 2723-0910-2020 (Sitzung vom 1621-0910-2020), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 (Automatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Informatik Nr. 1023/2020 120/2021 vom 2717-09-2020 2021 (Sitzung vom 16-09-20202021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent Forschungsassistent/in im wissenschaftlich- wissenschaftlich-disziplinären Bereich ING-INF/04 INF/01 (AutomatikInformatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 1023/2020 12/2021 vom 2721-0901-2020 2021 (Sitzung vom 1620-0901-20202021), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent im wissenschaftlich- disziplinären Bereich ING-INF/04 IND/35 (AutomatikWirtschaftsingenieurwesen) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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