DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Nr. 6270/2024 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa des Amtes für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 17-06-2024 (Sitzung vom 14-06-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Nrdie Xxxxxxxxxxxxxx Xx. 6270/2024 0000 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 30.12.2021 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; Art. 7, Abs. 2 nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Führungsgremiums des Kompetenzzentrums für Innovationsökosysteme in Xxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 1713-0610-2024 2022 (Sitzung vom 14-06-202410-2022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A INF/01 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreInformatik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Direktorialdekret Nr. 6270/2024 3138 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 16.12.2021 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; Art. 7, Abs. 2 nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 00/0000 68/2024 vom 1729-0605-2024 (Sitzung vom 1422-0605-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07AGRI-04/A B (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreAgrarmechanik/ Umweltenergiesysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Direktorialdekret Nr. 6270/2024 341 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 15.03.2022 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; Art. 7, Abs. 2 nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 00/0000 272/2022 vom 1729-0611-2024 2022 (Sitzung vom 1423-0611-20242022), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A AGR/15 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreLebensmitteltechnik und - Wissenschaften) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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Samples: Selection Procedure for Research Assistant Contract
DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 6270/2024 197/2023 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa des Amtes für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 1714-0612-2024 2023 (Sitzung vom 1413-0612-20242023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A BIO/03 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreUmwelt und angewandte Botanik / Renaturierungsökologie und Management der Biodiversität) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret die Bekanntmachung Nr. 6270/2024 341 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 15.03.2022 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; Art. 7, Abs. 2 nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 1725-06-2024 (Sitzung vom 1419-06-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07CEAR-01/A (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreHydraulik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Direktorialdekret Nr. 6270/2024 104 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 02.02.2022 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz BozenUniversität und Forschung; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 1726-0603-2024 (Sitzung vom 1422-0603-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A SECS-S/01 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreStatistik) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret den Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften Nr. 6270/2024 140/2023 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa des Amtes für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx. 00/0000 vom 1715-0609-2024 2023 (Sitzung vom 1413-0609-20242023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A AGR/08 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreAgrarwasserbau und Bodenhydraulik / Gewässerschutz) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Nr. 6270/2024 vom 19.04.2024 den Beschluss des Fakultätsrates der Abteilungsdirektorin Europa des Amtes Fakultät für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Design und Xxxxxx Xx. 00/0000 vom 1725-0601-2024 2023 (Sitzung vom 1425-0601-20242023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlichnach Einsichtnahme in das Dekret des Rektors Nr. 189/2023 vom 31-disziplinären 01-2023 bezüglich Änderung des Tätigkeitsprogramms 2023 hinsichtlich der Umwandlung der derzeitigen Position als Forschungsassistent/in (AR) im Wettbewerbsbereich 14/C2 (Kultur- und Kommunikationssoziologie) -wissenschaftlich-disziplinärer Bereich ECON-07/A SPS/08 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreKultur- und Kommunika-tionssoziologie) beantragt wurde; der Fakultät für Design und Künste für die Universitäre Plattform festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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Samples: Rector's Decree
DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000März 2011, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret die Bekanntmachung Nr. 6270/2024 341 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 15.03.2022 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen; Art. 7, Abs. 2 nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Ingenieurwesen Nr. 00/0000 116/2024 vom 1721-06-2024 (Sitzung vom 1419-06-2024), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07IINF-05/A (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreDatenverarbeitungssysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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DER REKTOR. nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; nach Einsichtnahme in das Gesetz Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 betreffend "Bestimmungen im Bereich der Organisation von Universitäten, des Lehrpersonal und die Rekrutierung" und insbesondere in den Art. 22 betreffend die Forschungsassistenten; nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret Nr. 102 vom 9. Xxxx 0000, mit welchem die Mindestbruttovergütung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010 festgelegt wurde; nach Einsichtnahme in die in die "Regelung für die Forschungsassistenten gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in die "Regelung betreffend die Vergütung der Forschungsbeauftragten und der Forschungsassistenten" in geltender Fassung; nach Einsichtnahme in das Dekret Nrdie Bexxxxxxxxxxxx Xx. 6270/2024 vom 19.04.2024 der Abteilungsdirektorin Europa 0000 xom 30.12.2021 von „Direzione generale per il coordinamento, la promozione e la valorizzazione della ricerca” des Amtes Ministeriums für Universität und Forschung und insbesondere in den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz BozenArt. 7, Abs. 2; nach Einsichtnahme in den Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxBeschluss des Führungsgremiums des Kompetenzzentrums für Innovationsökosysteme in Bergregionen Nr. 00/0000 107/2023 vom 1711-0608-2024 2023 (Sitzung vom 1424-0607-20242023), mit dem die Besetzung von 1 Stelle/n als Forschungsassistent/in im wissenschaftlich-disziplinären Bereich ECON-07/A ING-INF/05 (Allgemeine BetriebswirtschaftslehreDatenverarbeitungssysteme) beantragt wurde; festgestellt, dass die finanzielle Deckung gegeben ist;
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