Italienische Staatsbürger und EU-Bürger können Ersatzerklärungen gemäß. Art. 46 und 00 xxxxx X.X.X. Xx. 000 vom 28. Dezember 2000 verwenden. Die vom Kandidaten erklärten Tatsachen, Zustände und persönlichen Eigenschaften werden als gültig betrachtet, unbeschadet der Möglichkeit von Seiten der Universität Kontrollen, auch Stichproben, über deren Wahrheitsgehalt durchzuführen. Der Kandidat muss unibz zur Überprüfung der Erklärungen bei den zuständigen Stellen autorisieren.Die Kandidaten, die die Erklärung nicht beilegen, werden vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen.
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Italienische Staatsbürger und EU-Bürger können Ersatzerklärungen gemäß. Art. 46 und 00 xxxxx X.X.X. Xx. 000 vom 28. Dezember 2000 verwenden. Die vom Kandidaten erklärten Tatsachen, Zustände und persönlichen Eigenschaften werden als gültig betrachtet, unbeschadet der Möglichkeit von Seiten der Universität Kontrollen, auch Stichproben, über deren Wahrheitsgehalt durchzuführen. Der Kandidat muss unibz zur Überprüfung der Erklärungen bei den zuständigen Stellen autorisieren.. Die Kandidaten, die die Erklärung nicht beilegen, werden vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen.
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