Anwendbarkeit. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese Bedingungen für sämtliche Angebote, Kauf- und Verkaufsverträge sowie für die Lieferung aller Waren und Dienstleistungen, mit denen der Verkäufer handelt bzw. die von ihm erbracht werden. Der Käufer anerkennt die Anwendbarkeit dieser Bedingungen mit seiner Auftragserteilung. Allgemeine oder besondere Einkaufsbedingungen des Käufers werden vom Verkäufer nicht anerkannt und haben für die von diesen Bedingungen betroffenen Angebote, Verträge und Lieferungen keine Gültigkeit, wenn der Verkäufer (bei einer juristischen Person: ein Geschäftsführer) die genannten Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich für einen spezifischen Geschäftsabschluss als anwendbar erklärt hat. Die auf diese Weise akzeptierte Anwendbarkeit solcher Einkaufsbedingungen führt niemals dazu, dass die Einkaufsbedingungen auch für andere Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer anwendbar sind bzw. sein werden. Falls ein Angebot bzw. Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, der unter diese Bedingungen fällt, von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen enthält, ohne dass die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unvermindert gültig.
Anwendbarkeit. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von PLHW und jeden Vertrag zwischen PLHW und einem Käufer sowie für jedes von PLHW angebotene Produkt.
2. Vor dem Abschluss eines Vertrages (im Fernabsatz) werden dem Käufer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird PLHW dem Käufer mitteilen, auf welche Weise der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von PLHW veröffentlicht werden, so dass der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit der PLHW vereinbart wurde.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und nachfolgende Verträge mit dem Käufer. Etwaigen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die unwirksame(n) oder aufgehobene(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck verfolgt wie die ursprüngliche Bestimmung.
6. Unklarheiten über den Inhalt, die Erklärung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, müssen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erklärt werden.
7. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf sie/ihn zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.
Anwendbarkeit. 1.1. Diese Geschäftsbedingungen finden im weitesten Sinne des Wortes auf alle Angebote, Vereinbarungen und Aufträge von Biochem Products MITGLIED (im Weiteren bezeichnet als der „Lieferant“) zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Abnehmer und Auftraggeber (im Weiteren bezeichnet als der „Abnehmer“) Anwendung. In diesen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff Lieferung die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen verstanden.
1.2. Durch die Erteilung eines Auftrages sowie durch die Annahme eines vom Lieferanten vorgelegten Angebots akzeptiert der Abnehmer die ausschließliche Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen.
1.3. Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, insofern und insoweit der Lieferant diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Eine solche Akzeptanz bezieht sich nur auf die jeweilige Lieferung, für die diese Akzeptanz erfolgt ist und niemals für andere Transaktionen zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer.
Anwendbarkeit. 1.1. Ein Mitglied der Metaalunie, das diese Geschäftsbedingungen anwen- det, wird als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Die andere Vertragspartei wird als „Auftraggeber“ bezeichnet.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle Angebote, die ein Mitglied der Metaalunie abgibt, auf alle Verträge, die es schließt, und auf alle darauf basierenden Verträge, sofern das Mitglied der Metaalunie Auftragnehmer ist.
1.3. Bei Widersprüchen zwischen einer Bestimmung des Vertrags und die- ser Geschäftsbedingungen ist die Vertragsbestimmung maßgebend.
1.4. Die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Mit- gliedern der Metaalunie gestattet.
Anwendbarkeit. 1 Diese AGB finden Anwendung auf: alle Angebote, Offerten, Aufträge, Rechtsverhältnisse und Verträge, wie sie auch genannt werden, in denen der Auftragnehmer sich verpflichtet/verpflichten wird, Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, sowie auf alle sich daraus für den Auftragnehmer ergebenden Leistungen.
2 Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform in, zum Beispiel, einem (schriftlichen) Vertrag oder (einer näheren) Auftragsbestätigung.
Anwendbarkeit. 1. Alle Angebote erfolgen unter Anwendung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowohl auf das Angebot und dessen Annahme als auch auf den solcherart zustandegekommenen Vertrag.
2. Alle Angebote gelten für einen Monat, sofern in dem Angebot nicht anders angegeben.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald Quality Textiles B.V. die Annahme des Angebots empfangen hat; aus dieser Annahme muss sich erweisen, dass Käufer der Anwendung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zustimmt und dass er, erforderlichenfalls, auf die Anwendung eigener Einkaufsbedingungen verzichtet.
4. Werden in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen in bezug auf das Angebot gemacht, so kommt in Abweichung von dem im vorigen Absatz Bestimmten der Vertrag erst dann zustande, wenn Quality Textiles B.V. dem Käufer mitgeteilt hat, diesen Abweichungen vom Angebot zuzustimmen.
Anwendbarkeit. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Aufträge, welche zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über vom Unternehmer durch- zuführende Untersuchungen an einem Wasserfahrzeug beziehungsweise Wertbestimmungen eines Wasser-fahrzeugs oder Teilen desselbigen geschlossen werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen wurden eventuell aus der niederländischen in eine andere Sprache übersetzt.
3. Bei möglichen Differenzen zwischen den Textversionen, die sich aus der Übersetzung ergeben, ist die Niederländische Textversion maßgeblich.
Anwendbarkeit. 1. Diese Bedingungen gelten für Verträge, die der Spediteur mit dem Kunden geschlossen hat.
2. Diese Bedingungen gelten zwischen dem Spediteur und dem Kunden. Der Kunde macht seine Gäste auf die Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam. Der Kunde stellt den Beförderer von allen Ansprüchen frei, die der Gast gegen den Beförderer geltend macht, sofern eine Haftung des Beförderers ausgeschlossen wäre, wenn der Kunde diesen Anspruch gegen den Beförderer geltend macht. 3.Diese Bedingungen dienen auch allen natürlichen und juristischen Personen, die der Beförderer im weitesten Sinne des Wortes beim Abschluss und / oder bei der Ausführung des Vertrags verwendet oder gemacht hat. 4.Diese Bedingungen gelten für den Ausschluss und die ausdrückliche Ablehnung von Bedingungen, die vom Kunden angewendet werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Anwendbarkeit. 1. Vorstehende Lieferbedingungen gelten für das Zustandekommen, den Inhalt und die Einhaltung aller zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge bzw. Angebote, Annahmen, Auftragsbestätigungen und sonstige (Rechts-) Handlungen des Lieferanten, in elektronischer oder sonstiger Form.
2. Die Allgemeinen (Einkaufs-) Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, dass diese unter Ausschluss vorliegender Lieferbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden. Eine auf diese Weise vorgenommene Annahme der Anwendbarkeit der (Einkaufs-) Bedingungen des Auftraggebers für einen Vertrag bedeutet in keinem Fall, dass diese Bedingungen stillschweigend auch für irgendwelche sonstigen abgeschlossenen Verträge Gültigkeit besitzen.
3. Sollten vorliegende Lieferbedingungen auf irgendwelche sonstigen Verträge anwendbar gewesen sein, so gelten diese automatisch – ohne dass dies einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf – für alle anderen, nachträglich geschlossenen Verträge zwischen den Parteien, es sei denn, bezüglich des betreffenden Vertrages wurden zwischen den Parteien ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
4. Wenn eine Bestimmung der vorliegenden Lieferbedingungen nichtig ist oder aufgehoben wird, bleiben alle weiteren Bedingungen in vollem Umfang in Kraft. Anstelle der nichtigen oder aufgehobenen Bedingungen werden zwischen den Parteien neue Bedingungen vereinbart, die sehr wohl rechtsgültig sind, die jedoch dem Sinn der ursprünglichen Bedingungen möglichst nahe kommen.
5. Insofern ein Vertrag von einer oder mehreren Bedingungen der vorliegenden Lieferbedingungen abweicht, genießen die Vertragsbedingungen Vorrang. Die übrigen Bedingungen der vorliegenden Lieferbedingungen behalten in diesem Falle uneingeschränkt weitere Gültigkeit.
6. Wurden von vorliegenden Lieferbedingungen Übersetzungen ausgefertigt, gilt, dass die Ausführung in niederländischer Sprache gegenüber der/den Version(en) in einer anderen Sprache Vorrang genießt.
Anwendbarkeit. 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (Behandlungs-)Verträge zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber.
2.2 Zusätzliche und/oder abweichende Konditionen des Auftraggebers verpflichten die Tierarztpraxis nicht. Zusätzliche und/oder abweichende Konditionen gelten zwischen den Parteien nur, wenn die Tierarztpraxis diesen zusätzlichen und/oder abweichenden Konditionen zugestimmt hat.