Eigentumsvorbehalt Voorbeeldclausules

Eigentumsvorbehalt. 10.1. Alle von dem Lieferanten gelieferten Waren bleiben das Eigentum des Lieferanten, bis der Abnehmer all seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten in Bezug auf alle im Rahmen einer Vereinbarung an den Abnehmer gelieferten oder noch zu liefernden Waren vollständig nachgekommen ist. Das Obige findet auf alle Forderungen wegen irgendeines Versäumnisses des Abnehmers bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten im Rahmen solcher Vereinbarungen entsprechend Anwendung.
Eigentumsvorbehalt. 5.1 Die gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen, die der Verkäufer aus Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des Käufers.
Eigentumsvorbehalt. 1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung,, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum des Verkäufers.
Eigentumsvorbehalt. 5.1 Sweet & Candy behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis alle Forderungen über Kaufsummen für diese Produkte und alle Forderungen aufgrund von vorwerfbarer Nichteinhaltung von Kaufverträgen vollständig beglichen sind.
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Produkten wird dem Käufer erst nach Zahlung des vereinbarten Preises, der Kosten, Zinsen und eventueller Entschädigungen übertragen. Dennoch werden die Risiken des Verlustes oder der Vernichtung der gelieferten Produkte vollständig vom Käufer ab dem Zeitpunkt getragen, zu dem die Produkte gemäß Bestimmung 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert werden. Auf einfaches Verlangen des Verkäufers wird der Käufer die am Fälligkeitstag unbezahlten Produkte auf eigene Kosten zurücksenden. Bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung des Eigentums an den gelieferten Produkten an den Käufer ist es dem Käufer ausdrücklich untersagt, die gelieferten Produkte als Zahlungsmittel zu verwenden, zu verpfänden oder sonstige Sicherungsrechte geltend zu machen. Der Käufer hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte und muss diese an einem geeigneten Ort in perfektem Zustand und entsprechend den höchsten Standards und Sicherheitsanforderungen, die in der Branche und/oder gemäß den Anweisungen des Verkäufers üblich sind, lagern und aufbewahren. Die Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung von Produkten, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, gehen auf Rechnung des Verkäufers.
Eigentumsvorbehalt. 7.1. Alle zum Zwecke des Verkaufs gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben das ausschließliche Eigentum der Tierarztpraxis bis alle Forderungen, die die Tierarzt- praxis gegenüber ihrem Auftraggeber hat oder haben wird, einschließlich der in 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Forderungen, vollständig bezahlt sind.
Eigentumsvorbehalt. 4.1 Ungeachtet der tatsächlichen Lieferung geht das Eigentum an den Produkten erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle Beträge für die gelieferten oder zu liefernden Produkte vollständig an den Verkäufer gezahlt hat, einschließlich des Preises für die Produkte, etwaiger Zuschläge,
Eigentumsvorbehalt. 8.1 Alle vom Käufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit dem Verkäufer geschlossenen Vereinbarungen erfüllt hat;
Eigentumsvorbehalt. 7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Produkten vor, die er kraft eines Vertrags an den Käufer geliefert hat und liefern wird, bis der Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig bezahlt ist. Wenn der Verkäufer im Rahmen dieses(r) Vertrags(Verträge) Arbeiten zugunsten des Käufers ausführt oder ausführen soll, die vom Käufer zu vergüten sind, gilt der vorgenannte Eigentums vorbehalt, bis der Käufer auch diese Forderungen des Verkäufers vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt ferner für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus den vorgenannten Verträgen mit dem Verkäufer erwirbt.
Eigentumsvorbehalt. 11.1 Das Eigentum an allen von Kjelvik International an den Käufer gelieferten Waren, sowohl für bezahlte als auch für unbezahlte, geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alles beglichen hat, worauf Xxxxxxx International gemäß allen (Kauf- Verträgen mit dem Käufer und in diesem Rahmen erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten, einschließlich Zinsen und (außergerichtlicher) Inkassokosten, Anspruch hat oder was Kjelvik International zusteht.