Lieferung a) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren stets DAP (Incoterms® 2020 – der zwischen dem Kunden und Renson vereinbarte Bestimmungsort). Alle mit dem Abladen der Waren am Bestimmungsort verbundenen Kosten und Gefahren gehen ausschließlich zulasten des Kunden, unabhängig davon, ob die Waren am Bestimmungsort durch Renson abgeladen werden. Der Kunde kann sich jederzeit bei der Abholung der Waren vertreten lassen. Wurden die Waren aus irgendeinem Grund am Lieferdatum nicht vom Kunden am vereinbarten Bestimmungsort abgeholt, werden die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden (einschließlich des Risikos des Verlusts und der Beschädigung) für Rechnung des Kunden im Lager von Renson gelagert. Durch diese Sicherungsmaßnahme wird die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht ausgesetzt.
b) Der Kunde akzeptiert, dass Xxxxxx unbeschadet von Artikels 6, c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht hat, den zuvor vereinbarten Preis gemäß den am Tag der effektiven Lieferung der Waren gültigen Preislisten von Renson anzupassen, wenn die ursprünglich zwischen Renson und dem Kunden vereinbarte Lieferfrist auf Wunsch des Kunden um mindestens einen (1) Monat verlängert wird.
c) Die zwischen Renson und dem Kunden vereinbarten Lieferfristen dienen stets als Anhaltspunkt und werden so weit wie möglich eingehalten. Eine etwaige angemessene Überschreitung einer vereinbarten Frist kann kein Grund für die Auflösung des Vertrags sein. Renson kann nur im Falle einer offensichtlichen Überschreitung einer vereinbarten, vom Kunden als wesentlich erachteten Lieferfrist haftbar gemacht werden (ohne dass diese Überschreitung auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder auf Situationen höherer Gewalt zurückzuführen ist). Gegebenenfalls ist die Haftung von Xxxxxx in jedem Fall auf direkte und vorhersehbare Schäden, höchstens aber auf 5 % des Gesamtkaufpreises (ohne MwSt.) der betreffenden Waren begrenzt.
d) Vor dem Empfang der Waren ist der Kunde verpflichtet, den Zustand der Waren zu prüfen, die Anzahl der gelieferten Einheiten zu zählen und gegebenenfalls die erforderlichen Vorbehalte gegenüber dem für die Waren verantwortlichen Frachtführer geltend zu machen.
e) Änderungen der Bestellung - sofern sie von Renson akzeptiert werden - führen automatisch zu einer Verlängerung der angegebenen Lieferfrist. Eine Überschreitung der Zahlungsfrist oder des Kreditlimits kann ebenfalls zu einer Verlängerung der vereinbarten Frist führen.
Lieferung. 5.1 Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Lieferung der durch den Käufer gekauften Waren einzuräumen. Vereinbarte Lieferzeiten stellen unter keinen Umständen einen äu- ßersten Termin dar. Daher ist der Verkäufer bei nicht rechtzeitiger Lieferung stets schriftlich zu mah- nen.
5.2 Die Lieferung erfolgt auf Grundlage einer der Lieferbedingungen aus den Incoterms 2020. Sollte im Vertrag keine Lieferbedingung vereinbart worden sein, gilt die Lieferbedingung Ex Works („EXW“).
Lieferung. 3.1 Der zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarte Liefertermin oder das Lieferdatum ist möglichst genau angesetzt, jedoch keinesfalls verbindlich. Ist der Liefertermin verstrichen und der Verkäufer liefert nicht innerhalb von zwei Wochen nach einer per Einschreiben gemachten schriftlichen Aufforderung zur Lieferung, kann der Käufer das Abkommen mittels einer schriftlichen Erklärung auflösen, ohne vom Verkäufer Schadenersatz fordern zu können.
3.2 Insofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Ort der Lieferung das Lager/Werk des Verkäufers.
3.3 Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt des Versandes der Güter oder bei Abnahme aus Lager oder Werk der Zeitpunkt, zu dem dem Käufer mitgeteilt wurde, dass die Güter bereit stehen.
3.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Güter in Teilen zu liefern und diese Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen. Auf die Teilrechnungen trifft Artikel 6 dieser Bedingungen zu.
3.5 Nimmt der Käufer die bestellten Güter nicht zum angegebenen Zeitpunkt oder bei Anbietung ab, wird der gesamte Kaufpreis sofort und ohne nähere Bekanntmachung fällig und dies unverringert dem Recht des Verkäufers, Schadenersatz zu fordern. Der Verkäufer wird unverringert seiner anderen Rechte die nicht abgenommenen Güter auf Rechnung und Risiko des Käufers lagern. Alle, mit der Lagerung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferung. Der Verkäufer hat seiner Lieferpflicht genügt, wenn er die Waren dem Käufer einmal zum vereinbarten Zeitpunkt angeboten hat. Der Bericht der Person, die den Transport ausgeführt hat, bildet den vollständigen Beweis für das Lieferangebot, falls sich der Käufer weigert, die Waren anzunehmen. In diesem Fall gehen die Kosten des Rücktransports, der Lagerung und alle anderen erforderlichen Kosten auf Rechnung des Käufers. Das Lieferangebot wird einer Lieferung gleichgestellt. Bei einer Verweigerung der Warenannahme lagert der Verkäufer die Waren bis 30 Tage nach dem Lieferangebot. Er informiert den Käufer schriftlich darüber, dass dieser die Waren gegen Barzahlung abholen (lassen) kann. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer das Recht, die Waren Dritten zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Falls bei der Lieferung auf Abruf keine Frist vereinbart wurde, gilt eine Frist von vier Monaten, und zwar ab dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Nach Ablauf dieser Frist bzw. des vereinbarten Abruftermins ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung der auf Abruf verkauften Waren ohne Berücksichtigung einer Kreditfrist zu fordern.
Lieferung. Durch Valkenpower B.V. angegebene Liefertermine sind immer ein Hinweis. Eine angegebene Lieferzeit ist nicht eine Frist im Sinne von Artikel 6.36 sub. a BW, vorausgesetzt dass diese Frist von 30 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung nicht überschritten wird . Wenn die Lieferung verzögert oder nur teilweise ausgeführt werden kann, erhält der Verbraucher nach spätestens 30 Tagen einen Bericht. Der Verbraucher kann den Vertrag dann ohne Anklage beenden. Nach Auflösung des Vertrags empfängt der Verbraucher so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen die Rückzahlung. Wenn die Lieferung eines gekauften Produkts nicht möglich ist, dann wird Valkenpower B.V. sich bemühen, ein Ersatzprodukt zu liefern. Der Verbraucher wird klar und verständlich gemeldet, dass es um ein Ersatzprodukt geht . Der Verbraucher kann immer noch gebrauch machen von das Widerrufsrecht.
Lieferung. 8.1 Angegebene und/oder vereinbarte Lieferzeiten sind bzw. gelten niemals (als) Ausschlussfristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Kjelvik International daher schriftlich, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, in Verzug gesetzt werden. Kjelvik International ist berechtigt, eine Lieferung in Teilen vorzunehmen.
8.2 Wenn die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen, jedoch vom Xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx werden, ist Kjelvik International befugt: - entweder die Waren durch eine schriftliche Mitteilung von Kjelvik International an den Käufer zu liefern, wobei in dem Fall (i) alle Risiken in Bezug auf die Waren ab dem Zeitpunkt des Versands dieser Mitteilung auf den Käufer übergehen und (ii) der Käufer die Lagerkosten an Kjelvik International zu zahlen hat; - oder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise zu lösen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für diesen Schaden, wenn Kjelvik International infolge der Nichtannahme des Käufers in irgendeiner Weise Schaden erleidet.
Lieferung. 3.1 Es gilt ein Mindestauftragswert von 300,00 €. Frachtfreie Lieferungen sind nur nach Absprache möglich, Sweet & Candy behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Transportkosten in Rechnung zu stellen.
3.2 Das Risiko für die Waren geht zum Zeitpunkt ihrer Lieferung auf den Kunden über, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.
3.3 Die angegebenen Liefertermine haben Richtliniencharakter und sind in keinem Fall als äußerste Fristen zu verstehen.
3.4 Sweet & Xxxxx haftet ungeachtet gemachter Zusagen nicht für eine nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Lieferung infolge einer nicht rechtzeitigen und nicht vollständigen Lieferung seiner eigenen Lieferanten.
Lieferung. 1. Die von Xxxxxxx angegebenen Lieferzeiten beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden Umständen. Die Lieferzeiten sind keine Deadlines.
2. Wenn eine Verzögerung eintritt, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Akarton liegt, wird die Lieferzeit in dem erforderlichen Umfang verlängert. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn der Verzug von Xxxxxxx dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder wenn Xxxxxxx die Unterstützung des Auftraggebers nicht in dem nötigen Umfang erhält.
3. Akarton liefert die Produkte an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungsort entgegenzunehmen.
4. Kann die Lieferung nicht Vereinbarungsgemäß erfolgen, ist Akarton berechtigt, dem Auftraggeber die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
5. Xxxxxxx ist berechtigt, einen Auftrag in Teilen auszuführen und die Zahlung des entsprechenden Betrages zu verlangen.
Lieferung. 1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Lager (ab Werk – Incoterms 2020).
2. Produkte, die zur Abholung bereitstehen, sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten Frist am Lieferort abzuholen.
3. Wenn, abweichend von Absatz 1 dieses Artikels, vereinbart wurde, dass die Lieferung an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse erfolgt und die Lieferung der Produkte an den Kunden aufgrund eines im Risikobereich des Kunden liegenden Umstandes nicht möglich ist, behält sich Firma Reinders das Recht vor, diese Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, gegebenenfalls im Freien, ohne dass dadurch eine Haftung von Firma Reinders für Beschädigung, Wertminderung, Verlust oder anderweitige Ansprüche entsteht. Während der Lagerung gilt eine Frist von 30 Tagen, innerhalb der Firma Reinders dem Kunden ermöglichen wird, die Produkte doch noch abzunehmen oder in Empfang zu nehmen, es sei denn, Firma Reinders hat ausdrücklich schriftlich eine andere Frist festgelegt.
4. Wenn der Kunde auch nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und Firma Reinders ist berechtigt, den Vertrag schriftlich und sofort, ohne vorherige oder weitere Mahnung, ohne gerichtliches Eingreifen und ohne zur Zahlung von Schäden, Kosten oder Zinsen verpflichtet zu sein, ganz oder teilweise zu kündigen. Firma Reinders ist in diesem Fall berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen oder für die Durchführung anderer Verträge zu verwenden. Das Vorstehende lässt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie eventueller Lager- und/oder sonstiger Kosten unberührt.
Lieferung. Alle Reklamationen bezüglich des Versands sind nur zulässig, wenn bei Empfang der Waren auf dem Lieferschein des Spediteurs ein ausdrücklicher Vorbehalt formuliert wird, wobei die Anzahl und die Art der beschädigten oder fehlenden Waren angegeben wird. Dieser Vorbehalt muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich bestätigt werden. Dieselbe Vorschrift gilt für die Mängel betreffend Konformität und sichtbarer Mängel. Die vom Käufer abgeholten Waren werden auf seine eigene Verantwortung und auf sein Risiko transportiert.