Lieferung Voorbeeldclausules

Lieferung. 3.1 Der zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarte Liefertermin oder das Lieferdatum ist möglichst genau angesetzt, jedoch keinesfalls verbindlich. Ist der Liefertermin verstrichen und der Verkäufer liefert nicht innerhalb von zwei Wochen nach einer per Einschreiben gemachten schriftlichen Aufforderung zur Lieferung, kann der Käufer das Abkommen mittels einer schriftlichen Erklärung auflösen, ohne vom Verkäufer Schadenersatz fordern zu können.
Lieferung. 1. Die angegebenen Liefertermine gelten stets als cirka vereinbart.
Lieferung. 3.1 Es gilt ein Mindestauftragswert von 300,00 €. Frachtfreie Lieferungen sind nur nach Absprache möglich, Sweet & Candy behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Transportkosten in Rechnung zu stellen.
Lieferung. 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Lieferung. 8.1 Angegebene und/oder vereinbarte Lieferzeiten sind bzw. gelten niemals (als) Ausschlussfristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Kjelvik International daher schriftlich, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, in Verzug gesetzt werden. Kjelvik International ist berechtigt, eine Lieferung in Teilen vorzunehmen.
Lieferung. 1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Lager (ab Werk – Incoterms 2020).
Lieferung. 5.1 Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Lieferung der durch den Käufer gekauften Waren einzuräumen. Vereinbarte Lieferzeiten stellen unter keinen Umständen einen äu- ßersten Termin dar. Daher ist der Verkäufer bei nicht rechtzeitiger Lieferung stets schriftlich zu mah- nen.
Lieferung. 1. Verzögert sich der Beginn, der Xxxxxxxx oder die Auslieferung der Leistungen, weil z.B. der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die Zahlung oder Anzahlung nicht rechtzeitig bei PLHW eingeht oder eine Verzögerung durch andere von PLHW nicht zu vertretende Umstände eintritt, ist PLHW zu einer angemessenen Verlängerung des Liefer- oder Fertigstellungstermins berechtigt. Alle vereinbarten Liefertermine sind niemals Endtermine. Der Besteller hat PLHW schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der eingetretenen Verzögerung.
Lieferung. Der Verkäufer hat seine Lieferpflicht erfüllt, wenn er dem Käufer die Waren einmal zu vereinbarten Zeitpunkt angeboten hat. Wenn sich der Käufer weigert, die Waren entgegenzunehmen,gilt der Bericht der Person, die für den Transport zuständig war, als vollständiger Beweis für das Auslieferungsangebot, . In diesem Fall sind die Kosten der Rückfracht und der Lagerung sowie die weiteren notwendigerweise dadurch entstehenden Kosten vom Käufer zu zahlen. Das Angebot einer Lieferung wird der tatsächlichen Lieferung gleichgestellt. Wird die Entgegennahme der Waren verweigert, lagert der Verkäufer diese bis zu 30 Tagen nach den Auslieferungsangeboten. Er weist den Käufer schriftlich darauf hin, dass dieser die Waren gegen Barzahlung abholen (lassen) kann. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, die Waren an Dritte zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Wenn bei der Lieferung auf Abruf keine Frist vereinbart worden ist, gilt eine Frist von vier Monaten ab dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Nach Ablauf dieser Frist beziehungsweise der vereinbarten Abrufzeit ist der Verkäufer berechtigt, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Kreditlaufzeit die Bezahlung der auf Abruf verkauften Waren zu verlangen.
Lieferung. Verspätete Lieferung berechtigt den Kunden niemals zu Schadenersatz bzw. Auflösung, diese Bedingung wird auch bei der Angabe der Lieferfrist ausdrücklich bestimmt. Mangels ausdrücklicher Lieferfrist wird diese auf 4 Monate festgesetzt. Die Eintellungen (Teillieferungen) werden so gegeben dass wir den Vertrag ausführen können.