Lieferung. Der Verkäufer hat seiner Lieferpflicht genügt, wenn er die Waren dem Käufer einmal zum vereinbarten Zeitpunkt angeboten hat. Der Bericht der Person, die den Transport ausgeführt hat, bildet den vollständigen Beweis für das Lieferangebot, falls sich der Käufer weigert, die Waren anzunehmen. In diesem Fall gehen die Kosten des Rücktransports, der Lagerung und alle anderen erforderlichen Kosten auf Rechnung des Käufers. Das Lieferangebot wird einer Lieferung gleichgestellt. Bei einer Verweigerung der Warenannahme lagert der Verkäufer die Waren bis 30 Tage nach dem Lieferangebot. Er informiert den Käufer schriftlich darüber, dass dieser die Waren gegen Barzahlung abholen (lassen) kann. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer das Recht, die Waren Dritten zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Falls bei der Lieferung auf Abruf keine Frist vereinbart wurde, gilt eine Frist von vier Monaten, und zwar ab dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Nach Ablauf dieser Frist bzw. des vereinbarten Abruftermins ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung der auf Abruf verkauften Waren ohne Berücksichtigung einer Kreditfrist zu fordern.
Lieferung. 4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Xxxxxx immer gemäß Incoterm Ex Works (oder ‚ab Werk‘/Standort Remkes (oder Ort in den Niederlanden, an dem die Waren im Auftrag von Remkes verladen werden)) und im Falle einer Franko-Lieferung durch Übergabe an den ersten Frachtführer am Verladeort, wie in den Incoterms Version 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) beschrieben.
4.2 Die Lieferung an den Käufer und der Gefahrübergang bezüglich der Waren (Verlust, Diebstahl und Beschädigung) auf den Käufer geschieht, indem die Waren von Xxxxxx ab dem Standort (Werk) von Xxxxxx dem Käufer bzw. dem ersten Frachtführer zur Verfügung gestellt werden.
4.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu den vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort abzunehmen. In Ergänzung zu Artikel 75 des Wiener Kaufrechtsübereinkommens gerät der Käufer in Verzug, wenn er die Waren nicht zur vereinbarten Zeit oder am vereinbarten Ort abnimmt oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, und die Waren gelten als geliefert. Xxxxxx kann sich dann dafür entscheiden:
a. Waren (durch Dritte) einzulagern;
b. Waren an Dritte zu verkaufen;
c. Waren zu vernichten. Dies geschieht ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers, und alle daraus resultierenden Schäden, darunter Transportkosten, Lagerkosten und entgangener Gewinn, gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
4.4 Remkes behält sich das Recht vor, Waren in Teilen zu liefern. Abweichend von Artikel 73 des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist jede Lieferung als separater Vertrag zu betrachten, und Xxxxxx ist berechtigt, diese Lieferung separat in Rechnung zu stellen.
4.5 Die einmalige Überschreitung einer im Vertrag genannten Lieferfrist/eines Liefertermins führt nicht zum Verzug von Xxxxxx. In diesem Fall muss der Käufer Xxxxxx schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen setzen, um die Waren noch zu liefern.
Lieferung. 3.1 Der zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarte Liefertermin oder das Lieferdatum ist möglichst genau angesetzt, jedoch keinesfalls verbindlich. Ist der Liefertermin verstrichen und der Verkäufer liefert nicht innerhalb von zwei Wochen nach einer per Einschreiben gemachten schriftlichen Aufforderung zur Lieferung, kann der Käufer das Abkommen mittels einer schriftlichen Erklärung auflösen, ohne vom Verkäufer Schadenersatz fordern zu können.
3.2 Insofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Ort der Lieferung das Lager/Werk des Verkäufers.
3.3 Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt des Versandes der Güter oder bei Abnahme aus Lager oder Werk der Zeitpunkt, zu dem dem Käufer mitgeteilt wurde, dass die Güter bereit stehen.
3.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Güter in Teilen zu liefern und diese Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen. Auf die Teilrechnungen trifft Artikel 6 dieser Bedingungen zu.
3.5 Nimmt der Käufer die bestellten Güter nicht zum angegebenen Zeitpunkt oder bei Anbietung ab, wird der gesamte Kaufpreis sofort und ohne nähere Bekanntmachung fällig und dies unverringert dem Recht des Verkäufers, Schadenersatz zu fordern. Der Verkäufer wird unverringert seiner anderen Rechte die nicht abgenommenen Güter auf Rechnung und Risiko des Käufers lagern. Alle, mit der Lagerung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferung. 5.1 Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Lieferung der durch den Käufer gekauften Waren einzuräumen. Vereinbarte Lieferzeiten stellen unter keinen Umständen einen äu- ßersten Termin dar. Daher ist der Verkäufer bei nicht rechtzeitiger Lieferung stets schriftlich zu mah- nen.
5.2 Die Lieferung erfolgt auf Grundlage einer der Lieferbedingungen aus den Incoterms 2020. Sollte im Vertrag keine Lieferbedingung vereinbart worden sein, gilt die Lieferbedingung Ex Works („EXW“).
Lieferung. 1. Die von Xxxxxxx angegebenen Lieferzeiten beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden Umständen. Die Lieferzeiten sind keine Deadlines.
2. Wenn eine Verzögerung eintritt, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Akarton liegt, wird die Lieferzeit in dem erforderlichen Umfang verlängert. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn der Verzug von Xxxxxxx dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder wenn Xxxxxxx die Unterstützung des Auftraggebers nicht in dem nötigen Umfang erhält.
3. Akarton liefert die Produkte an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungsort entgegenzunehmen.
4. Kann die Lieferung nicht Vereinbarungsgemäß erfolgen, ist Akarton berechtigt, dem Auftraggeber die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
5. Xxxxxxx ist berechtigt, einen Auftrag in Teilen auszuführen und die Zahlung des entsprechenden Betrages zu verlangen.
Lieferung. 1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Lager (ab Werk – Incoterms 2020).
2. Produkte, die zur Abholung bereitstehen, sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten Frist am Lieferort abzuholen.
3. Wenn, abweichend von Absatz 1 dieses Artikels, vereinbart wurde, dass die Lieferung an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse erfolgt und die Lieferung der Produkte an den Kunden aufgrund eines im Risikobereich des Kunden liegenden Umstandes nicht möglich ist, behält sich Firma Reinders das Recht vor, diese Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, gegebenenfalls im Freien, ohne dass dadurch eine Haftung von Firma Reinders für Beschädigung, Wertminderung, Verlust oder anderweitige Ansprüche entsteht. Während der Lagerung gilt eine Frist von 30 Tagen, innerhalb der Firma Reinders dem Kunden ermöglichen wird, die Produkte doch noch abzunehmen oder in Empfang zu nehmen, es sei denn, Firma Reinders hat ausdrücklich schriftlich eine andere Frist festgelegt.
4. Wenn der Kunde auch nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und Firma Reinders ist berechtigt, den Vertrag schriftlich und sofort, ohne vorherige oder weitere Mahnung, ohne gerichtliches Eingreifen und ohne zur Zahlung von Schäden, Kosten oder Zinsen verpflichtet zu sein, ganz oder teilweise zu kündigen. Firma Reinders ist in diesem Fall berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen oder für die Durchführung anderer Verträge zu verwenden. Das Vorstehende lässt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie eventueller Lager- und/oder sonstiger Kosten unberührt.
Lieferung. 1. Verzögert sich der Beginn, der Xxxxxxxx oder die Auslieferung der Leistungen, weil z.
Lieferung. 3.1 Es gilt ein Mindestauftragswert von 300,00 €. Frachtfreie Lieferungen sind nur nach Absprache möglich, Sweet & Candy behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Transportkosten in Rechnung zu stellen.
3.2 Das Risiko für die Waren geht zum Zeitpunkt ihrer Lieferung auf den Kunden über, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.
3.3 Die angegebenen Liefertermine haben Richtliniencharakter und sind in keinem Fall als äußerste Fristen zu verstehen.
3.4 Sweet & Xxxxx haftet ungeachtet gemachter Zusagen nicht für eine nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Lieferung infolge einer nicht rechtzeitigen und nicht vollständigen Lieferung seiner eigenen Lieferanten.
Lieferung. 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment anzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;
4.3 Weigert sich der Käufer, die Lieferung anzunehmen oder liefert er fahrlässig die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern;
4.4 Wenn die Lieferung per Nachnahme erfolgt, berechnet der Verkäufer dem Käufer immer die Nachnahmekosten;
4.5 Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen. Bei der Ausfuhr gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers;
4.6 Das Gewicht der Ware bestimmt die Höhe der Frachtkosten und diese werden separat berechnet;
4.7 Wenn der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben hat, ist dies indikativ. Eine festgelegte Lieferzeit ist daher niemals eine strenge Frist. Wird eine Frist überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen;
4.8 Wenn der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer verlangt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat;
4.9 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
Lieferung. 8.1 Angegebene und/oder vereinbarte Lieferzeiten sind bzw. gelten niemals (als) Ausschlussfristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Kjelvik International daher schriftlich, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, in Verzug gesetzt werden. Kjelvik International ist berechtigt, eine Lieferung in Teilen vorzunehmen.
8.2 Wenn die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen, jedoch vom Xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx werden, ist Kjelvik International befugt: - entweder die Waren durch eine schriftliche Mitteilung von Kjelvik International an den Käufer zu liefern, wobei in dem Fall (i) alle Risiken in Bezug auf die Waren ab dem Zeitpunkt des Versands dieser Mitteilung auf den Käufer übergehen und (ii) der Käufer die Lagerkosten an Kjelvik International zu zahlen hat; - oder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise zu lösen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für diesen Schaden, wenn Kjelvik International infolge der Nichtannahme des Käufers in irgendeiner Weise Schaden erleidet.