Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

Appears in 3 contracts

Samples: www.kaindl.com, www.kaindl.com, kronospan-express.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenAn Abbildungen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl sonstigen Unterlagen behält sich sämtliche RechteCreos Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an Creos zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen nach Maßgabe der Ziffer 19 dieser AEB geheim zu halten. Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (z. B. Software, insbesondere Schutzrechte Fertig- und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genanntHalbfertigprodukte) sowie überlassenen Unterlagenfür Werkzeuge, MusternVorlagen, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „Muster und sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichGegenstände, die Creos dem Auftragnehmer zur Herstellung bereitstellt. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Auftragnehmers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel bereitgestellten Gegenständen durch den Auftragnehmer wird für Creos vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch Creos, so dass Creos als Hersteller gilt und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat an der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetneuen Sache erwirbt, es sei denn denn, ein anderer, Creos nicht gehörender Gegenstand ist als Hauptsache anzusehen. Die Übereignung der Lieferant Ware an Creos hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Pflichtverletzung nicht Zahlung der geschuldeten Vergütung/ des geschuldeten Kaufpreises zu vertretenerfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl Nimmt Creos jedoch im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt Einzelfall ein durch die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist Zahlung der Lieferant hiermit den Versicherer Vergütung/ des Kaufpreises bedingtes Angebot des Auftragnehmers auf Übereignung an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leistenerlischt der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers spätestens mit Zahlung der Vergütung/ des Kaufpreises für die gelieferte bzw. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührthergestellte Ware. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum Creos bleibt im Verhältnis ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Zahlung der Vergütung/ des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Kaufpreises zur Weiterveräußerung der neuen SacheWare unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Erfolgt diese VerarbeitungAusgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, Umbildunginsbesondere der erweiterte, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat weitergeleitete und der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenauf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel Materialien und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteKomponenten, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe Auftragnehmer im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannRahmen von Demontage- oder Reparaturarbeiten ausbaut, es sei denn oder durch Creos beigestellte und nicht verwendete Materialien hat der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum Auftragnehmer an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearCreos zurückzugeben.

Appears in 2 contracts

Samples: www.creos-net.de, www.creos-net.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die gelieferte Xxxx bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenKäufer. Bei Pfändungen Verbindung, Vermischung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Vermengung der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich Vor- behaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehalts- ware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenErwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx räumt er dem Verkäufer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur das Miteigentum an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum ihr im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Rechnungswertes der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einzuräumenein. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für Der Käufer darf bis auf Widerruf die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten Eigentum oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannord- nungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, es sei denn jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Wider- verkauf der Lieferant hat Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen in voller Höhe sicherungshalber auf den Verstoß nicht zu vertretenVerkäufer über. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen Sachen, evtl. nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, gilt diese Vorausabtretung jedoch nur in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware, evtl. nach Ver- arbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung in das Grundstück eines Dritten eingebaut oder verliert der Verkäufer seine Eigentumsrechte an der Ware im Zusam- menhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers (z. B. Verbrauch zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung Erbringung von Dienst- oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuWerks- leistungen), so erfolgt gehen die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung Forderungen aus dem entspre- chenden Rechtsgeschäft in Höhe des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware sicherungshalber auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearden Verkäufer über.

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Samples: www.avia-dorst.de, www.avia-dorst.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Sämtliche gelieferten bzw. montierten Waren und Materialien bleiben auch immer erweiterter nach deren Übergabe bis zur vollständigen Bezahlungen des vereinbarten Preises samt Nebengebühren im Eigentum der Fa. FIS. Solange irgendwelche Forderungen aus Verträgen zwischen der Fa. FIS und dem Vertragspartner bestehen, darf der Vertragspartner ohne Zustimmung der Fa. FIS die Waren nicht verkaufen, vermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder ins Ausland verbringen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ungeachtet solcher Verfügungen des LieferantenVertragspartners über die Ware auch für den Fall aufrecht, sowie ein verlängerter dass dritte Personen gutgläubig Rechte an diesen Waren erlangen. Die Fa. FIS hat bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen das Recht, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand der Ware zu überzeugen. Der Eigentumsvorbehalt wird bezieht sich auch auf von Kaindl FIS gelieferte bzw. montierte Waren und Materialien, die mit Sachen, die im Eigentum des Vertragspartners oder dritter Personen stehen, vermengt, vermischt, verarbeitet oder auf sonstige Weise verbunden werden, sodass eine Trennung notwendig und allenfalls auch nur mit erheblichen Aufwand möglich ist. Die Kosten der Trennung im Fall der Geltendmachung der Herausgabepflicht durch FIS trägt der Vertragspartner. Sollte die Ware von dritter Seite gepfändet werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Fa. FIS sofort durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Beizuschließen sind das Pfändungsprotokoll und die eidesstattliche Erklärung des Inhaltes, dass die gepfändete Ware mit der von FIS gelieferten identisch und noch nicht anerkannt und ist unwirksambezahlt ist. Im Übrigen gilt ein vereinbarterFalle des Konkurses oder Ausgleiches ist der Vertragspartner verpflichtet, einfacher die Fa. FIS sofort zu benachrichtigen und sämtliche unter dessen Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Forderungen auszusondern. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtVertragspartners. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcAuftrag der Fa. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorFIS gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeDie Fa. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant FIS ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder zurückgenommene Ware ohne Prüfung einer Angemessenheit des Kaufpreises an Dritte zu veräußern. Der Erlös aus der Veräußerung der zurückgenommenen Gegenstände ist von der ursprünglichen Preisforderung in Abzug zu bringen. Den sich daraus ergebenden Betrag zuzüglich Zinsen und aller Spesen, die sonstigen Überlassungen zu verpfändenmit der Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes verbunden sind, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich Vertragspartner der Fa. FIS zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte ersetzen bzw. mit dem bereits geleisteten Kaufpreis in Verrechnung zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcbringen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.feuerimstein.at

Eigentumsvorbehalt. Ein Jede gelieferte/fertiggestellte Ware/Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Tepass Agentur. • Ausnahmslos alle durch die Tepass Agentur entwickelten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Materialien (wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Druckvorlagen, Zeichnungen u. ä.) gelten als urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG. Diese Leistungen dürfen deshalb nicht ohne Zu- stimmung des LieferantenUrhebers (Tepass Agentur) verwendet oder bearbeitet werden. Die komplette oder teilweise Nachahmung von Ideen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt Konzepten, Entwürfen usw. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die Tepass Agentur an. • Bei Rechteübertragung findet § 31 Abs. 5 UrhG Anwendung. Grundlage der Rechte- übertragung bilden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Tepass Agentur. Die Übertragung der Rechte erfolgt jedoch erst mit vollstän- diger Honorarzahlung an die Tepass Agentur. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder die Rechteübertragung für eine über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus gehende Verwendung ist honorarpflichtig und muss von der Tepass Agentur bewilligt werden. • Die Tepass Agentur hat einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nutzungsumfangs. • Die Tepass Agentur wird im Rahmen von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamVeröffentlichungen als Urheber aufgeführt. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und • Erst mit vollständiger Honorarzahlung geht das Eigentum, Eigentum an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenRahmen des Auftrags entwickelten Werken der Tepass Agentur vollständig an den Kunden über. Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wesel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Xxxx 2022 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, Mustern, Modellen, Daten, etcso wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichUnwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcangestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.webdesign-tepass.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenDas rechtliche Eigentum an allen gelieferten Waren verbleibt bei Nitto, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (bis der Kunde alle im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge an Nitto bezahlt hat und alle sonstigen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Nitto aus oder im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorZusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erfüllt sind. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Kunde ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes noch im Eigentum von Nitto stehende Ware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Wasserschäden auf eigene Kosten angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und kostenlos ordnungsgemäß zu verwahren lagern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware stets so zu lagern, dass ihre Identifizierung sowohl allgemein als auch anhand von Rechnungen über sie möglich ist. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu veräußern. Die aus einer solchen Veräußerung entstehenden Forderungen tritt er hiermit im Voraus an Nitto ab und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahrenverpflichtet sich, alle für die Durchsetzbarkeit einer solchen Abtretung erforderlichen Publizitätserfordernisse, wie Feuerz.B. die Eintragung in die Buchhaltung und die Mitteilung der Abtretung und des Eigentumsvorbehalts an den Erwerber, Wasser und Diebstahl zu erfüllen. Veräußert der Kunde Waren, an denen Nitto Miteigentum hat, so erstreckt sich die Abtretung auf die eingehenden Beträge im gebräuchlichen gleichen Umfang zu versichernwie dieses Miteigentum. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung abNitto ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Lieferant hiermit Ware durch den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln Kunden erfolgt für KaindlNitto, ohne dass für Nitto daraus Verpflichtungen entstehen. Werden Fertigungsmittel von Kaindl Wird die Ware mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten anderen, Nitto nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt Kaindl Nitto das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der neuen SacheVerarbeitung. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc8., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.nitto.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird 1.Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamuns gelieferten Waren/Liefergegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor (Vorbehaltsware). Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an An den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcBereich Oberflächenveredelung vom Besteller beigestellten und von uns veredelten Teilen erwerben wir Miteigentum. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern Unser Eigentumsanteil bestimmt sich nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Rohteile zum Wert der veredelten Teile. Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich jeweils in entsprechender Weise auch auf unser in solcher Weise entstandenes Vorbehaltsmiteigentum. 2.Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo. 3.Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 1. 4.Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit anderer Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die dem Besteller gehört, so gilt als vereinbart, dass uns der Besteller Miteigentum an der neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns mit verwahrt. Unser Eigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung5.Der Besteller tritt uns schon jetzt alle Forderungen ab, Umbildungdie aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware, Verbindung die uns nicht gehört, weiterverkauft, so tritt uns der Besteller den Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ab, der dem Rechnungsbetrag der Vorbehaltsware entspricht. Wird Vorbehaltsware weiterverkauft, die uns nur anteilig gehört, so bemisst sich der uns abgetretene Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung nach unserem Eigentumsanteil. 6.Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt oder Vermischung sonstige Umstände eintreten, die unsere Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers gefährden. In diesem Fall ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selber tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu geben sowie Unterlagen auszuhändigen. 7.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, bei Zahlungsverzug, unberechtigten Verfügungen über die Vorbehaltsware, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und wenn vom Besteller selbst oder von Dritten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, sind wir berechtigt, die Be- und Verarbeitung sowie die Veräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen. Wir sind in der Weisediesen Fällen ferner berechtigt, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Lieferanten anzusehen sindBestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in seine Bücher zu nehmen. 8.Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel Besteller unverzüglich zu der neuen Sache einzuräumenbenachrichtigen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte9.Wir verpflichten uns, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltuns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, als ihr Wert die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etczu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.galvanotechnik-holzapfel.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenAlle Lieferungen gehen mit der Übernahme durch uns in unser unwiderrufliches Eigentum über, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird etwaige Eigentumsvorbehalte werden von Kaindl uns nicht anerkannt anerkannt. Der Lieferanten versichert uns gegenüber bei sonstiger Schad- und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterKlagloshaltung, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, dass an den gelieferten Waren kein Eigentumsvorbehalt von Kaindl dem dritter Seite besteht. 15. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht Dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weisebekannt, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des wir zum Zwecke der Qualitätssicherung nur mit ausgewählten Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittelzusammenarbeiten. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel den Auftrag oder Teile des Auftrages nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte, insbesonde-re Unterlieferanten, weitergeben, dies bei sonstigem Verlust auf jedweden Entgeltanspruch. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen und sonstigen Überlassungen Dritten von uns verwendeten Formblätter können auch im Internet unter http:\\xxx.xxxxxxxxx.xx abgerufen werden. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht zugänglich machendie Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Der Lieferant ist insbesondere nicht Ungültige Bestimmungen sind von uns durch solche Regelungen zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkteersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung ungültigen Regelung am nächsten kommen. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannStadt Salzburg, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtetgilt ausschließlich Österreichisches Sachrecht als vereinbart, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnisdies unter Ausschluss von verweisungsnormen. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werdenAnwendung des UNCITRAL- Übereinkommens (BGBl. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des LieferantenNr. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant 96/1988) ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearausgeschlossen.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Die Firma Taurus Europe GmbH behält sich sämtliche Rechtedas Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehen- den Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehal- tene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Taurus Europe GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes, der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von der Firma Taurus Europe GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigen- tums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Taurus Europe GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfän- dungen und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechts- grund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen sowie Surrogate (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Firma Taurus Europe GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Die Firma Taurus Europe GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Taurus Europe GmbH hingewiesen und hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere Schutzrechte und das Eigentumnach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma Taurus Europe GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltend- machung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcsich zu nehmen. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcDie Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Die Firma Taurus Europe GmbH verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als Eigentum von Kaindl der Wert ihrer Sicherheiten die zu kennzeichnensichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Taurus Europe GmbH. Soweit die Forderungen der Taurus Europe GmbH an die ABN AMRO Commercial Finance GmbH abgetreten werden, hat sie auch ihr Vorbehaltseigentum auf dieses Institut übertragen. Der Lieferant Zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigen- tumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichteterforderlich, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Abnehmer ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVerbraucher., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: tauruseu.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Verkaufte und gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma HUTH. Bis zur vollständigen Bezahlung des LieferantenKaufpreises ist sie pfleglich zu behandeln. Vorgeschriebene Inspektionen und Wartungen sind auf Kosten der anderen Vertragspartei durchzuführen. Evtl. Beschädigungen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verluste oder Zugriffe von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterDritten, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (etwa im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Wege der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl Pfändung sind unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl Anzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen. Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten sind die Waren bis zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl vollständigen Bezahlung an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenHUTH herauszugeben. Dies gilt auch für Produktebei Verletzung der vorbezeichneten Form. Bei Zugriffen Dritter hat die andere Vertragspartei alle Kosten zu tragen, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hatzur Aufhebung des Zugriffs erforderlich sind. Der Lieferant verpflichtet sichEigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen von HUTH aus Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen sowie aus Ersatzteillieferungen für jeden Fall die verkaufte Sache. Ist die andere Vertragspartei Kaufmann und gehört der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen Vertrag zum Betrieb ihres Gewerbes, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung. Die Veräußerung und Besitzüberlassung im Sicherungseigentum von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectiveHUTH stehender Waren an Dritte bedarf der Zustimmung von HUTH. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in questionSoweit Xxxxx im Betrieb der anderen Vertragspartei Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Haftung gem. Kaindl retains all rights§§ 1, in particular intellectual property rights and rights of ownership4 Produkthaftungsgesetz liegt ein Vertretenmüssen im Sinne gesetzlicher Bestimmungen, to partsdie zur Leistung von Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichten, raw materialsdurch HUTH, toolsihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etcd.h. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlenbei Verletzung von Pflichten, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, es sei denn der Lieferant hat ist die Haftung auf den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, vertragstypischen Schaden und die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl Ersatzpflicht auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearvertragstypischen Aufwendungen begrenzt.

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Samples: huth-software.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt Eigentum der Firma FLW bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber. Wird die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt die Firma FLW ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Anteils der Lieferung durch die Firma FLW im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcVerhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorBei Zahlungsverzug ist die Firma FLW berechtigt nach Inverzugsetzung die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma FLW bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma FLW nicht gestattet. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Auftraggeber verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl sonstige Risiken zu kennzeichnenversichern. Diese Verpflichtung gilt auch bei Finanzierungsgeschäften. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an die Firma FLW für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Auftraggeber haftet auch ohne eigenes Verschulden für den Verlust und für alle Schäden an der Ware bis zu deren vollen Bezahlung an die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenFirma FLW. Bei Pfändungen Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Lieferant Kaindl Auftraggeber dieses der Firma FLW unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen per Einschreiben unter Angabe von Namen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenAnschrift des Dritten mitzuteilen, sowie den Dritten über auf die Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenseitens der Firmengruppe hinzuweisen. Soweit Sämtliche infolge der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die Eingriffe entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung hat der Eigentumsrechte Auftraggeber zu erstattenzahlen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetFirma FLW berechtigt, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit Herausgabe der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Ware zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenverlangen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt vorstehenden Regelungen gelten ebenso für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteWaren, die der Lieferant ganz zur Miete oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etczur Erprobung beim Auftraggeber stehen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.flw-buero.at

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hier an das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefer- gegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammen- hängende eigne Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des LieferantenObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Wenn nicht anders vereinbart wird, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamerfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB. Der Auftragnehmer hat vor der (Schluss-) Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt Übrigem erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein vereinbarterEinheitsvertrag vereinbart, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurerfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen) z.B. Fenster- und Türöffnungen, soweit Lichtschalter Steckdosen, Lüftungsöffnun- gen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,50 m² (bei Bodenflächen von 0,50 m²) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe, Bei Längen- maßen bleiben Unterbrechungen bis 1,00m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftrag- nehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen. Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich auf Zahlungsverpflichtungen freiwillig an Verbraucher- Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält Auftragnehmers, sofern sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeergibt. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Sollte eine der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche vorstehenden Regelungen - gleich aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindwelchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so hat wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben übrigen Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcberührt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: malerbauer.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird dient der Sicherung aller im Rahmen der Vertragsbeziehung entstehenden Forderungen von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamDeufol gegenüber dem Kunden einschließlich künftiger Forderungen von Deufol gegen den Kunden aus der Vertragsbeziehung („gesicherte Forderungen“). Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Deufol behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Eigentum an den dem von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) Deufol gelieferten Material bis zum Ausgleich aller gesicherten Forderungen vor. Der Lieferant trägt die Kosten Kunde hat sämtliche Sachen, auf welche sich der Eigentumsvorbehalt von Deufol erstreckt („Vorbehaltssachen“), unentgeltlich und die Gefahr mit eigenüblicher Sorgfalt für Deufol aufzubewahren. Wird das Material durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so steht Deufol das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Transports und Auftragswertes des Materials zum Handelswert oder mangels Handelswert zum Wiederbeschaffungswert der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeHauptsache zu. Der Lieferant Kunde ist berechtigt, Materialien gemeinsam mit anderen Gütern im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Xxxxxx bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsendbetrages von Deufol für das gelieferte Material ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus einer Kontokorrentabrede mit dem Abnehmer bzw. Dritten. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Deufol, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Deufol verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Deufol gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt worden ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Xxxxxx verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird die Vorbehaltssache vom Kunden zusammen mit anderen nicht Deufol gehörenden Sachen, egal ob ohne oder nach Verbindung mit anderen Sachen, verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des Auftragswertes der Vorbehaltssache als vereinbart. Deufol verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur uns zustehende Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand des Kunden soweit freizugeben, als der Versicherungen nachzuweisen. Kommt realisierbare Wert der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt Sicherheiten die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenzu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für KaindlAuswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Deufol. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rightsZu dem Zeitpunkt, in particular intellectual property rights and rights of ownershipdem der Auftragnehmer alle bis dahin entstandenen und durch Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen vollständig befriedigt hat, to parts, raw materials, tools, etcerlöschen alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eigentumsvorbehalte von Deufol., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Alle vonunsgelieferten WarenundErzeugnisse werdenaus- schließlich unterEigentumsvorbehaltgeliefert. DieWarebleibt bis zur vollen Bezahlung- bei Bezahlungdurch Schecksoder Wechselbis zuderenEinlösung - sämtlicherForderungenaus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchenundkünftig entstehendenForde- rungenunserEigentum.Diesgilt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantendann,wennsämtliche oder einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rech- nung aufgenommenwurdenund der Saldogezogen undan- erkanntist. DerKäuferdarf Vorbehaltsware(also auchWare, die nach Verbindung,VermischungoderVerarbeitunggemäß den nachfolgenden Bedingungen in unserem Miteigentum steht) weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nachMahnungzur Rücknahmeder Ware berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurin der Pfändung der Waredurch uns liegt, soweit er sich nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. VonPfändungen undjeder anderen drohenden Beeinträchtigung unserer Rechtedurch Dritte muss uns der Käufer unverzüglichunter Angabeder näheren Umständebenachrichtigen. DerKäuferist unter Be- rücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungenberechtigt, die Vorbehaltsware zuverarbeiten undimordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern: an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Ver- äußerung der Vorbehaltswaremit fremder Wareimverarbeiteten und unverarbeiteten Zustandgelten die Forderungen nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware als abgetreten. Der Verkäufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigungkannwiderrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außer- gerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Käufers könnenwir ferner verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldnerbekanntgibt, alle zumEinzugderForderungen er- forderlichen Angabenmacht, die dazugehörigenUnterlagen aushändigt unddenSchuldnerndie Abtretungmitteilt. Außer- dembevollmächtigt der Käufer uns schon jetzt für den Fall, die Abnehmer vonder Vorausabtretung zu unterrichten. Wir verpflichten uns, gegebene Sicherheitennach unserer Xxxx auf Zahlungsverpflichtungen Verlangen des jeweiligen Vertrags beziehtKäufersinsoweitfreizugeben, als deren Wert die gegenden Käufer nochbestehenden Forderungen ummehrals 20%übersteigt. Kaindl behält sich sämtliche RechteGeringfügige oder handelsübliche AbweichungenvonQualität, insbesondere Schutzrechte Farbe, Maßen und das EigentumMengen bilden keinen Grundzur Beanstandung. der vereinbarten Menge vor. Die Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, an es sei denn, dass die Teillieferung für den KäuferohneInteresse ist. WerdenSachmängelderWare beanstandet, darf diese nicht angegriffen werden. Unssteht zunächstdasRechtzur Besichtigung,Prüfung undVornahme von Kaindl dem Lieferanten Versuchenan beanstandeterWarezu. BeiSachmängeln der gelieferten Gegenständesind wir nachunserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahlzunächst zur Verfügung gestellten TeilenNach- besserungoderErsatzlieferung verpflichtet xxxxxxxxxxxxx.Xx Falle des Fehlschlagens, Rohstoffend.h. der Unmöglichkeit, Werkzeugen etcUnzumut- barkeit, Verweigerung oder unangemessenenVerzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder denKaufvertrag angemessen mindern. (Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden kann derKäufer unter den in diesen Bedingungen geregelten Vo- raussetzungen Schadensersatzverlangen. Schadensersatzansprüchegegenuns,die mit demMangelin Zusammenhangstehen, unabhängig von derRechtsgrundla- ge desAnspruchs.Diese Verjährungsfrist gilt jedochnicht im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenFalle des Vorsatzesoder bei arglistigem Verschweigeneines Mangelsoder soweit wir eineGarantie für dieBeschaffenheit der Ware übernommen haben. Zudemgilt die Verjährungsfrist nicht für Schadensersatzansprüchebei grobfahrlässiger Pflichtverletzung, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte imFalle - nicht in der Lage istLieferungeiner mangelhaften Sache liegender - schuldhafter Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung in denFällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Eigentumsrechte zu erstatten, ist Gesundheitoderbei Ansprüchen nachdemProdukthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatzvergeblicher Anwendungen. Die Verjährungsfristbeginnt bei allen Ansprüchen mit der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn Ablieferung der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetWare.ImÜbrigenbleiben diegesetzlichen Bestimmungenüber den Verjährungsbeginn, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteAblaufhemmung, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcHemmungunddenNeubeginnvon Fristen unberührt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenDie Genossenschaft VICTOREANUM e G. behält, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt bis zur vollständigen Bezahlung, das alleinige und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das uneingeschränkte Eigentum, an gelieferter oder bestellter Ware jeglicher Art. Wird von einem unserer Geschäftspartner ein so genanntes Konsignationslager bzw. ein laufendes Konto geführt, so gilt dieser Vorbehalt für den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilengesamten Kontensaldo und / oder den gesamten Lagerbestand des Konsignationslagers. Sollte der Kunde oder Geschäftspartner die Ware, Rohstoffenvor der vollständigen Bezahlung, Werkzeugen etcweiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche des Kunden, bzw. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenGeschäftspartners, Mustern, Modellen, Daten, etcals an die Genossenschaft VICTOREANUM e G. abgetreten. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorDie VICTOREANUM e G. nimmt die Abtretung an. Der Lieferant trägt Versand der Edelmetalle aus Abonnements erfolgt grundsätzlich; wertversichert, neutral und sorgfältig verpackt per diskreter Zustellung durch qualifizierte Versanddienstleister wie z.B. DHL, UPS, DPD oder INTEX. Einzelbestellungen oder Sendungen mit einem Netto- Warenwert größer / gleich € 25.000,-- werden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich nur an Deutsche Lieferanschriften versendet. Lieferungen dieser Art erfolgen, generell und grundsätzlich, nur per Spezialkurier oder Spedition mit Ausweiskontrolle des Empfängers. Die Kosten dafür, sind abhängig von der Versicherungssumme (Netto- Warenwert) und dem Gewicht der Sendung und sind stets vom Besteller zu tragen. Dem Besteller werden jedoch vor Kaufabschluss jeweils die exakten Kosten mitgeteilt. Der Versand anderer Waren, wie z.B. Zubehör, oder von Mitgliedern bestellte Werbemittel, erfolgt stets nach billigem Ermessen, mit qualifizierten Dienstleistern, oder Paketzustellern. Mitglieder und die Gefahr des Transports Kunden haben unsere Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel und der Übermittlung der Fertigungsmittel deren Art, Beschaffenheit und der sonstigen ÜberlassungenEigenschaften zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von drei Tagen (Poststempel) schriftlich anzuzeigen, soweit nichts anderes verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Die VICTOREANUM e G. ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn ein solcher offensichtlicher Mangel nicht rechtzeitig schriftlich vereinbart gerügt wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenMängelbeseitigung nach der Xxxx des betroffen Mitglieds oder Kunden entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung. Der Lieferant Die VICTOREANUM e G. ist nicht jedoch berechtigt, die Fertigungsmittel vom jeweiligen Mitglied oder Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung ist die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen Herabsetzung des Kaufpreises oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffender Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Bei Pfändungen Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die VICTOREANUM e X. die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann das Mitglied bzw. der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadenersatzansprüche wegen solcher Mängel können vom jeweiligen Mitglied oder Kunden erst dann geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder aber von der VICTOREANUM e G. verweigert wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der VICTOREANUM e G. sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung der Genossenschaft VICTOREANUM e G. für jede Art von Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer von der Genossenschaft zu vertretenvertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ProduktePflichtverletzungen unserer Mitarbeiter, leitende Angestellte, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe. Die Genossenschaft VICTOREANUM e G. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichaus Investmententscheidungen entstehen, für jeden Fall welche aufgrund der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVICTOREANUM e G. verbreiteten Informationen und Auskünften getroffen werden., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH behält sich sämtliche Rechtean allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, insbesondere Schutzrechte bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Christophorus Dienstleistungen gGmbH getilgt hat. Bei Zahlungsverzug ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es wird dies ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme zur Verwertung ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH befugt, den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Auftragnehmers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Einsatzstelle zu senden und das Eigentumdort wieder abzuholen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abholung seiner Materialien bzw. Werkzeuge/ Maschinen nicht nach, an den so ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Kosten für die Lagerung, Rückführung bzw. Beseitigung von Kaindl Materialien bzw. Werkzeugen/ Maschinen, die trotz Aufforderung in einer angemessenen Abholfrist nicht abgeholt wurden, können dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorAuftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Lieferant trägt Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die Kosten bereitgestellten Arbeitsmittel den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und bei der bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Die für die Bereitstellung, das Betreiben und die Gefahr des Transports Instandhaltung notwendigen Dokumentationen (Betriebsanleitungen, Bedienungsanweisungen, Betriebsanweisungen zum Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, Nachweise zu den vorgeschriebenen Prüfungen der Übermittlung Arbeitsmittel nach §§ 10 bis 14 BetrSichV, Kennzeichnungs-, Lager- und Bearbeitungsvorschriften u.a.) sind der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeChristophorus Dienstleistungen gGmbH vom Auftraggeber zu übergeben. Der Lieferant verpflichtet Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH verpflichten sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Arbeitsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl Materialien nur für den vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen und entsprechende Vorkehrungen nach § 14 ArbSchG und § 10 BetrSichV zu kennzeichnentreffen, um die MitarbeiterInnen über Gefährdungen und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseAuftraggeber gewährleistet, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache die bereitgestellten Arbeitsmittel nach BetrSichV §§ 10, 14, 15 nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Lieferanten anzusehen sindArbeitsmittels beeinträchtigen können, so hat vor Inbetriebnahme und in wiederkehrenden Prüfungen durch eine befähigte Person/ zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen i.S. der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVO) auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Die WSH GmbH behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Eigentum an den von Kaindl der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcLiefer- bzw. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) Kaufvertrag vor. Der Lieferant trägt Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen aus dem jeweiligen Vertrag, auch wenn sich die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeWSH GmbH nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Lieferant verpflichtet sichKäufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu kennzeichnenversichern. Der Lieferant ist nicht berechtigtMüssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die WSH GmbH unverzüglich schriftlich zu treffen. Bei Pfändungen benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl der WSH GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, ist haftet der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertretenKäufer für den entstandenen Ausfall. Der Lieferant Käufer ist verpflichtetzur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forde- rungen des Abnehmers aus der Weiteräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die WSH GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnisse der WSH GmbH, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche GefahrenForderung selbst einzuziehen, wie Feuerbleibt davon unberührt. Die vorgenannten Liefertermine verzögern sich, Wasser und Diebstahl wenn es aufgrund von höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, welche nicht im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung Einflussbereich der WSH GmbH stehen, nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtetmöglich ist, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearLiefertermin einzuhalten.

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Samples: www.wirsindheller.de

Eigentumsvorbehalt. Ein Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger, Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Sofern die Waren regelmäßiger Wartung und Inspektion zuzuführen sind, ist der Kunde für rechtzeitige Durchführung und Übernahme der Kosten verantwortlich. Die rechtzeitige Durchführung kann durch den Abschluss von Wartungsverträgen mit unserer Firma gesichert werden. Auch dann trägt der Kunde die Kosten für Inspektion und Instandsetzung oder Austausch. Ist die von uns gelieferte Xxxx mangelhaft, steht dem Käufer nur ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu. Erst dann, wenn o.g. fehlgeschlagen sind, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Für die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige bei uns gilt § 377 HGB. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, auch wegen Folgeschäden, werden ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist (§ 444 BGB). Alle Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren ein Jahr nach Anlieferung beim Käufer. Alle Vertragsinhalte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale Gesetze finden keine Anwendung. Eventuelle Nichtigkeiten einzelner Punkte der AGB berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx haftet im Schadensfall für alle Leistungen, Tätigkeiten wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenz.B: für Inspektionen, Prüfungen, Lieferungen, Montagen sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird für die Stellung als externer Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung und für die Erstellung von Kaindl Berichten / Gutachten nur für grob fahrlässige Unterlassung. Die Haftung entfällt insbesondere, wenn Bedienungs- und/oder Behandlungsvorschriften für die Produkte nicht anerkannt beachtet worden sind oder Inspektions- bzw. Instandhaltungsarbeiten von Personen durchgeführt wurden, die nicht von der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx oder vom Hersteller hierfür autorisiert sind. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx zuständige Gericht. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und ist unwirksamAnwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben sowie Durchführung von Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch, soweit zulässig, ohne Übernahme einer besonderen Gewährleistung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Der Kunde hat die gelieferte Xxxx bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu Untersuchen und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen ab Lieferung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls Kunde verpflichtet, es sei denn Mängel unverzüglich nach deren Feststellung der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcmitzuteilen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.as-brandschutz.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) vor, und zwar auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantendann, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Soweit die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht anerkannt und ist unwirksamgehörenden beweglichen Sachen vermischt oder verbunden wird, erwerben wir wertanteiliges Miteigentum. Im Übrigen gilt ein vereinbarterFalle der Weiterverarbeitung oder Umbildung erfolgt diese in unserem Auftrag ohne Verpflichtung für uns, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurso dass wir Hersteller werden. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genanntordentlichen Geschäftsgang die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (einschließlich uns zustehender Miteigentumsanteile) sowie überlassenen Unterlagentritt uns hiermit der Käufer sämtliche ihm in diesem Zusammenhang zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen seine Vertragspartner ab, Musternbei Veräußerung zusammen mit anderen, Modellen, Daten, etcuns nicht gehörenden Gegenständen werden uns hiermit die genannten Ansprüche gegen den Vertragspartner unseres Käufers in Höhe eines erstrangigen wertanteiligen Teilbetrages abgetreten. (Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderung im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) voreigenen Namen ermächtigt. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter Käufer hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert uns auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf jederzeitiges Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisenuns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen nachzuweisen und seine Schuldner namhaft zu machen unter Beifügung von Rechnungskopien, die versehen sein müssen mit einem ordnungsgemäß vom Käufer unterschriebenen und datierten Vermerk: “Abgetreten an die X. Xxxxxxx Handelsgesellschaft m.b.H”, gegebenenfalls unter Angabe der Abtretungshöhe. Kommt Wir werden die vorstehenden Sicherheiten freigeben nach unserer Xxxx, soweit ihr Wert nicht nur vorübergehend den Nennbetrag unserer offenen Forderungen einschließlich Zinsen um mehr als 20% übersteigt. Wir sind zum Widerruf der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nachVeräußerungsbefugnis gem. Abs. 2 und der Einziehungsermächtigung gem. Abs. 3 sowie zur Offenlegung der Forderungsabtretung befugt unter den im letzten Absatz von vorstehender Nr. 7 genannten Voraussetzung (Zweifel an Kreditwürdigkeit, Zahlungsunfähigkeit, erheblicher Verzug, wie dort beschrieben). Soweit vorstehend Bezug genommen wird auf den Warenwert, ist Kaindl berechtigtdies der Bruttowert unserer Rechnung bzw. der auf die Vorbehaltsware entfallende dort ausgewiesene Netto-Einzelwert zuzüglich anteiliger Kosten und Umsatzsteuer. Soweit wir vorstehend wertanteilige Rechte erwerben, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum entspricht unser Anteil dem Anteil unserer Vorbehaltsware nach ihrem Warenwert im Verhältnis zu den Waren des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Käufers oder Dritter nach ihrem Einkaufs-Warenwert beim Käufer, bei Weiterverarbeitung und Umbildung zuzüglich der neuen Sacheweiteren Gestehungskosten des Käufers. Erfolgt diese VerarbeitungIm Rahmen der Freigabeklausel werden abgetretene Forderungen mit 75% des Nennwertes bewertet, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenVorbehaltswaren und Miteigentumsanteile mit ihren bzw. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcihnen zugeordneten Warenwerten., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.mikado-foods.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der er- brachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des LieferantenObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. § 8 Abnahme Wenn nichts anderes verlangt vereinbart wird, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamerfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf der einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB). Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. § 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein vereinbarterEinheitspreisvertrag vereinbart, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurerfolgt die Abre- chung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), soweit zum Beispiel Fenster- und Türöffnun- gen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Boden- flächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberück- sichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen. § 10 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, freiwillig an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVerbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG)., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.maler-clausius.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Kaufpreises (unter Einschluss etwaiger Transportkosten) unser Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Käufer ist nicht jedoch berechtigt, die Fertigungsmittel Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten, verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Die Be- und Verarbeitung durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Daraus entstandene Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe unserer fakturierten Forderung einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an uns ab. Wir nehmen die sonstigen Überlassungen zu verpfändenAbtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer weiterhin befugt. Unsere Befugnis zum Forderungseinzug bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns aber, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigedie Forderung solange nicht einzuziehen, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat solange der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit Käufer mit der Dritte Zahlung des Kaufpreises nicht in Verzug gerät. Gerät der Lage istKäufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, Kaindl erlischt dessen Ermächtigung, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte Vorbehaltsware zu erstattenverarbeiten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht einzubauen und/oder weiter zu vertretenveräußern. Der Lieferant Käufer ist verpflichtet, die Fertigungsmittel uns Leergut (Eurokisten, Paletten, Eurohaken etc.) in gleicher Art, Menge und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahrengleichen Wertes zurückzugeben, wie Feuerer es zum Zwecke der Anlieferung erhalten hat. Ist dem Käufer die Rückgabe an uns bei Anlieferung unserer Ware nicht möglich, Wasser so hat er unverzüglich und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durchfür den Ausgleich des Leergutkontos zu sorgen (Bringschuld). Auftretende Schäden hat Gerät der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenKäufer mit der Rückgabe des Leerguts in Verzug, so können wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung die Rücknahme verweigern und vom Käufer Schadensersatz in Geld verlangen. Die VerarbeitungVertragsbeziehung der Parteien sowie alle Fragen bezüglich Leistungen, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von Gültigkeit und Auslegung des Kaufvertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für das Wiener Übereinkommen über den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für KaindlInternationalen Warenkauf (CISG). Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitetHandelsklauseln verwendet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an so gelten die Incoterms 2000 der neu entstehenden Sache Miteigentum Internationalen Handelskammer Paris. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag und der Vertragsbeziehung ergebenden Leistungspflichten ist unser Geschäftssitz in Deggendorf; bei Kaufleuten im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel Sinne von Kaindl § 1 HGB gilt das Landgericht Deggendorf als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcGerichts- stand., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Verkaufte und gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Huth. Bis zur vollständigen Bezahlung des LieferantenKaufpreises ist sie pfleglich zu behandeln. Vorgeschriebene Inspektionen und Wartungen sind auf Kosten der anderen Vertragspartei durchzuführen. Evtl. Beschädigungen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verluste oder Zugriffe von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterDritten, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (etwa im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Wege der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl Pfändung sind unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen. Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten sind die Waren bis zur vollständigen Bezahlung an Huth herauszugeben. Dies gilt auch bei Verletzung der Textform. Bei Zugriffen Dritter hat die andere Vertragspartei alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs erforderlich sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen von Huth aus Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen sowie aus Ersatzteillieferungen für die verkaufte Sache. Ist die andere Vertragspartei Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb ihres Gewerbes, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung. Die Veräußerung und Besitzüberlassung im Sicherungseigentum von Huth stehender Waren an Dritte bedarf der Zustimmung von Huth. Soweit Xxxxx im Betrieb der anderen Vertragspartei bestimmungsgemäß zur Weiterveräußerung bestimmt sind, ist die andere Vertragspartei zur Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsverkehrs ermächtigt. Für diesen Fall tritt die andere Vertragspartei schon jetzt ihre Entgeltforderung aus der weiteren Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der von Huth gelieferten Waren an Huth ab. Huth ist zur Offenlegung der Abtretung ermächtigt, wenn die andere Vertragspartei in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig wird oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt wird. Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Huth. Bei Verarbeitung, UmbildungVermischung, Verbindung oder Vermischung Vermengung mit nicht Huth gehörenden Waren entsteht Miteigentum von Huth an den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit neuen Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Rechnungswertes der neuen SacheWaren von Huth zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren und erbrachten Leistungen. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in Die andere Vertragspartei ist zur Veräußerung der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen neu hergestellten Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindlermächtigt. Für diesen Fall tritt die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung andere Vertragspartei schon jetzt ihre Entgeltforderungen in Höhe des Rechnungswertes der von Kaindl bestellten Produkte einsetzenHuth gelieferten Waren an Huth ab. Produkte, die Huth ist in den oben aufgeführten Fällen zur Offenlegung der Lieferant ganz oder teilweise Abtretung ermächtigt. Xxxx verpflichtet sich zur Freigabe der ihr nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenvorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung den Wert der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug zu sichernden Forderung um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear20 % übersteigen.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des LieferantenKaufpreises im Eigentum von Schönreiter. Wird Vorbehaltsware mit Ware, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt die nicht im Eigentum von Schönreiter steht, gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird Schönreiter Miteigentümer entspre- chend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Vermischung oder Vermen- gung von Kaindl Vorbehaltsware mit im Eigentum des Käufers stehenden Gegenständen Alleineigen- tum, so überträgt er schon jetzt an Schönreiter Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Ver- mengung. Schönreiter nimmt die Eigentumsübertragung an. Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht anerkannt Schönreiter gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an Schönreiter ab; Schönreiter nimmt die Abtretung an. Entsprechendes gilt, wenn Schönreiter Miteigentü- mer der veräußerten Ware war. Wird von Schönreiter gelieferte Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Grund- stück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder ge- gen den, den es angeht, künftigen Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vor- behaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Siche- rungshypothek ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wird die gelieferte Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käu- fers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; Schönreiter nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und ist unwirksamnur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von § 9 Ziff. Im Übrigen gilt ein vereinbarter9.3, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich 9.4 und 9.5 auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtSchönreiter über- gehen. Kaindl behält sich sämtliche RechteZu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Verpfändungen oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstattenSicherungsübereignung, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz Käufer nicht berechtigt. Eine Abtretung der Forderung des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetKäufers ist nicht gestattet. Schönreiter ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß § 9 Ziff. 9.3, es sei denn 9.4 und 9.5 abgetretenen Forderungen. Schönreiter wird von der Lieferant eigenen Einzie- hungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtun- gen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen von Schönreiter hat der Käufer die Pflichtverletzung nicht Schuldner der abgetretenen Forderungen zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel benennen und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt diesen die Abtretung hiermit ananzuzeigen. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Schönreiter ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leistenanzuzeigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt in die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden abgetrete- nen Forderungen hat der Lieferant Kaindl Käufer Schönreiter unverzüglich schriftlich anzuzeigenunter Übergabe der für den Wider- spruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die VerarbeitungMit Zahlungseinstellung, UmbildungBeantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durch- führung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schulden- bereinigung (§ 305 I Ziff. 1 InsO) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitetVerwen- dung, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an zum Einbau der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindlabgetretenen Forderungen. Für die neu entstandene Sache gelten Prüfpflichten der verkauften Ware und die Geltendmachung der Rechte des Käufers wegen Mängeln nach Lieferung gilt § 377 HGB. Soweit es der Käufer im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die hierfür maßgeblichen äußeren und inneren Eigenschaften der Ware oder Verarbeitungs- und Monta- gehinweise vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu überprüfen, handelt er grob fahrläs- sig im Sinne der §§ 439 Abs. 3, 442 Abs. 1 S.2 BGB. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Käufers in Bezug auf diese Eigenschaften oder Verarbeitungs-/Montagehinweise nur in Be- tracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die FertigungsmittelBe- schaffenheit der Ware übernommen wurde. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteSchäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind Schönreiter zur Wahrung etwaiger Mängel- oder Schadenersatzansprüche unverzüglich unter der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung Angabe der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcverarbeiteten Ware anzuzeigen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten1 Ist zwischen den Parteien der Erwerb der Lieferungen und Leistungen der Akzent vereinbart, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und so bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Akzent. Akzent ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcordnungsgemässen Geschäftsver- kehr berechtigt. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorEine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Lieferant trägt Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware schon jetzt an Akzent ab. Akzent nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Auftraggeber Xxxxxx die Kosten zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen und den Schuldnern die Gefahr des Transports und Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Übermittlung Vorbehaltsware nimmt der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenAuftraggeber für Akzent vor, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenohne dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, UmbildungVerbindung, Verbindung Vermi- schung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl Vermengung der Vorbehaltsware mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitetanderen, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl nicht Akzent gehörenden Waren und Gegenständen steht Akzent der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Vorbehaltsware zu der neuen Sache. Erfolgt diese übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, UmbildungVerbindung, Verbindung Vermischung oder Vermischung in Vermengung zu. Erwirbt der WeiseAuftraggeber das Alleineigentum an der Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum Auftragge- ber Akzent im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einzuräumeneinräumt und dieses unentgeltlich für Akzent verwahrt. In allen Fällen verwahrt Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräussert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteVorbehaltsware, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etczusammen mit den anderen Waren veräussert wird., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus unseren Lieferungen besteht gegenüber dem Kunden ein Eigentumsvorbehalt (Globalvorbehalt) der Firma Edelstahlprodukte Gobber Vertriebsgesellschafts m.b.H. Alle Waren (Vorbehaltsgut) bleiben bis zur endgültigen Zahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche RechteKunden, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumbei Zahlungsverzug, an den von Kaindl dem Lieferanten sind wir zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeKunde auf seine Kosten zur Herausgabe verpflichtet. Der Lieferant verpflichtet sich, Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenRücktritt vom Vertrag. Der Lieferant ist nicht Bei Zahlungsverzug endet das obligatorische Recht des Kunden auf Besitz. Bei Rücknahme sind wir berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Art und Weise der Anfertigung entweder eine Aufwandspauschale in Höhe von mindestens Euro 50,00 zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetverlangen, es sei denn denn, der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit Kunde weist keine oder wesentlich unterhalb der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß Pauschale liegende Aufwendungen nach, ist Kaindl berechtigt, oder aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten Ersatz des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigentatsächlich entstandenen Aufwands unter Abzug anzurechnender Ersparnisse oder sonstiger Erwerbsmöglichkeiten zu verlangen. Die VerarbeitungLieferung bleibt Eigentum der Edelstahlprodukte Gobber Vertriebsgesellschafts m.b.H (Vorbehaltsgut). Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Edelstahlprodukte Gobber Vertriebsgesellschafts m.b.H, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt jedoch ohne Verpflichtung für Kaindluns. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Es steht der Edelstahlprodukte Gobber Vertriebsgesellschafts m.b.H das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu der neuen Sache einzuräumenzu. In allen Fällen diesem Fall verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil Vertragspartner die Sache unentgeltlich für Kaindluns. Für Der Vertragspartner ist berechtigt, die neu entstandene Sache gelten in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsgut) im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittelordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu KopienEr tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Rechnungsbeträge unserer Forderungen an uns ab, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und sonstigen Überlassungen ausschließlich für zwar unabhängig davon, ob die Herstellung Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der von Kaindl bestellten Produkte einsetzenVertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. ProdukteUnser Recht, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltForderung selbst einzuziehen, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenbleibt unberührt. Dies gilt auch für ProdukteWir verpflichten uns jedoch, die Kaindl berechtigterweise Forderung nicht angenommen einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer der zuletzt genannten Umstände ein, können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen durch den Kunden sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind abzuweisen. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Lieferant verpflichtet sichAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcvom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.edelstahl-ulm.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt 7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamgeschuldeten Kaufpreises das Eigen- tum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. 7.2 Im Übrigen Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte der Verkäufer als Hersteller und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Eigen- tum an der neu entstehenden Sache Miteigentum Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der neuen Sacheanderen Materialien. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung Ver- mischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der WeiseWare des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. 7.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechts- vorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im ge- wöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Zusammen- hang mit der neuen Sache einzuräumenWeiterveräußerung wirksam abgetre- ten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung über- trägt. In allen Fällen verwahrt der Lieferant Der Kunde tritt durch den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten Vertragsabschluss seine Ansprüche im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungs- halber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt. 7.4 Der Kunde hat Zugriff auf die Fertigungsmittelim Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mit- zuteilen. Der Lieferant darf Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist. 7.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Ver- käufers die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenHöhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopiened a deposit, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigtthe customer shall nevertheless be obliged to pay a reasonable amount of damag- es/processing lump sum - 20% shall be deemed to be agreed as customary in the trade - after the expi- ry of the aforementioned periods. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzenThis compensation is to be paid immediately after expiry of the afore- mentioned periods and can be offset and collected by the seller without prior notification against other down payments, credit balances or goods returned by the customer, as well as goods delivered by the customer in his legal position as supplier. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation 7) Retention of title on 7.1 The seller reserves the part of right to retain the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid right to the extent it relates to the payment liabilities of cancel the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as until full payment the property of Kaindlthe delivered goods before the purchase price. The supplier is not entitled Fur- thermore the Seller retains title to pledge the delivered goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise until all his claims have been met from the property of Kaindlbusiness relationship with the customer. 7.2 In the event of seizures or other action by third partiesprocessing of the delivered goods, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier seller shall be obligated deemed to reimburse these costs to Kaindl unless be the supplier is not responsible for manufac- turer and acquires ownership of the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rightsnewly created goods. If the insurance policy does not provide a transfer processing takes place together with other materials, the seller acquires ownership in pro- portion to the Invoice values of rights the supplier shall instruct the insurance company his goods to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence those of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on requestother materials. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence case of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining Combination or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If goods of the goods are processedseller with a thing of the customer as the main thing, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership the participation in the products so generated thing goes in the proportion of the of the invoice value of the reserved seller's goods for invoicing purposes or in the absence of such at the market value of the main item - to the seller. The customer applies in in these cases as depositary. 7.3 The customer may not use items subject to res- ervation of title or rights pledge or transfer by way of security. The customer is only entitled to a Resale in the ordinary course of business is permitted under the condition that that the seller receives from the customer his claims against his customers in the the resale of the goods, and the customer is not enti- tled to any claims customer transfers the property to his buyer under reservation of payment. The By con- cluding the contract the customer assigns his claims in connection with such sales against his customers to the seller by way of security, who simultaneously accepts this assignment. 7.4 The customer shall have access to the goods owned or co-owned by the seller.or to the assigned claims immediately. He has to inform the Seller as- signed amounts collected by him immediately to the Seller to the extent that its claim is due. 7.5 Insofar as the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that KaindlSeller's production means are considered a component security rights exceeds the amount of a primary item belonging to the suppliersecured claims by more than 10%, the supplier shall grant Kaindl co-ownership seller will, at the request of the primary item in the proportion cus- tomer release a corresponding portion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearsecurity rights.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Die Ringer GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Die Ware bleibt also bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung unser alleiniges uneingeschränktes Eigentum. Wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Weiterverkauf an Dritte oder durch Einbau in Gebäuden erlöschen sollte, so tritt der Besteller mit der Auftragserteilung alle aus dieser Weiterveräußerung oder den Einbau gegenüber dem Dritten entstehenden Forderungen an die Ringer GmbH ab. In einem derartigen Fall hat der Besteller der Ringer GmbH bekanntzugeben, an wen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weiterverkauft und/oder bei wem sie eingebaut werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren erwirbt Ringer Miteigentum an den dadurch entstehenden Produkten im Verhältnis des LieferantenXxxxx der verarbeiteten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamverbundenen oder vermischten Ware zur neu entstehenden Sache. Im Übrigen gilt ein vereinbarterFalle von Zahlungsverzug sowie bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, einfacher Eigentumsvorbehalt insbesondere bei Eröffnung des Lieferanten nurSanierungs- oder Konkursverfahrens, soweit er sich oder bei Abweisung eines Antrags auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens , behält sich sämtliche Rechteder Lieferer das Recht vor, insbesondere Schutzrechte die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers jederzeit, auch wenn die Ware in Verwendung ist, zurückzuholen. Das Recht der Ringer GmbH, vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und das Eigentumdie gelieferte Ware zurückzuholen, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilenbesteht unabhängig davon, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorob bereits seitens der Firma Ringer GmbH ein Rücktritt vom Vertrag erklärt ist. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Besteller ist verpflichtet, die Fertigungsmittel den Liefergegenstand bis zur restlosen Bezahlung des Kapitals, der Zinsen und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert Kosten auf seine Kosten gegen übliche GefahrenFeuer-, wie Feuer, Wasser Wasser- und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang sonstige Schäden zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung abIm Falle einer Pfändung oder pfandweiser Beschreibung des Liefergegenstandes hat der Besteller der Ringer GmbH unverzüglich den Namen und die genaue Anschrift der betreibenden Partei bzw. Xxxxxx nimmt des Antragstellers sowie dessen Vertreter, die Abtretung hiermit angerichtliche Aktenzahl, die Höhe der Forderung der betreibenden Partei und den Versteigerungstermin bekanntzugeben. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung Eine gerichtliche Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer hebt den Eigentumsvorbehalt nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührtauf. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen Transport von Mietware an einen anderen Ort, als an den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis Mietvertrag genannten, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Ringer. Alle Kosten, die Ringer aus dem Transport der Mietgegenstände an einen anderen Ort entstehen, sind vom Besteller zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt. Wird der Ringer GmbH nach Abschluss des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseKaufvertrages bekannt, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindsich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für kann die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Ringer GmbH Sicherheit für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten Gegenleistung verlangen oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung unter Anrechnung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkteihr gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob die der Lieferant ganz ungünstige Vermögenslage des Bestellers bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hat oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcerst später eingetreten ist., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie 1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt bestehen für Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr Auf Verlangen des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, Käufers ist der Lieferant Kaindl Verkäufer zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, es sei denn wenn der Lieferant Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittelübrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenWährend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt2.Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung 3.Solange der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltEigentumsvorbehalt besteht, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen 1.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftuing, wenn der Käufer eine juristische Person des öffenlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Dritten anbietenein Unternehmer ist, liefern der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder in sonstiger Weise zugänglich machenselbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies gilt auch Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, 2.Für die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Der Lieferer bleibt Eigentümer des Lieferanten/ der für den Besteller gelieferten Gegenstandes/Gegenstände. Verarbeitung Einbau oder Umbildung erfolgen stets für den Lieferer, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Lieferers durch Verbin- dung, so wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksambereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Lieferers an der einheitlichen neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht, der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferers unentgeltlich. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das EigentumDie Ware, an den von Kaindl der dem Lieferanten zur Verfügung gestellten TeilenLieferer (Mit-) Eigentum zusteht, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (wird im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorals Vorbehaltsware bezeichnet. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr Empfänger des Transports und / der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant gelieferten Gegenstands / Gegenstände ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu veraüßern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden von dem Besteller bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferer abgetreten. Der Liefe- rer ermächtigt den Besteller widerruflich, die sonstigen Überlassungen an den Lieferer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Empfänger der Waren seinen Zah- lungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird auf den Eigentums- vorbehalt und den verlängerten Eigentumsvorbehalt des Lieferers hingewiesen und dieser unverzüglich benachrichtigt. Kosten und Schäden trägt der Besteller.Bei dessen vertragswidrigem Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verpfänden, zur verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. 2 /4 Stand: 10/2019 Steinhardt GmbH . Xxxxxxxx 0-00 . X-00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 0000-0 . Fax +00 (0) 0000 0000-00 . xxxx@xxxxxxxxxx.xx . xxx.xxxxxxxxxx.xx Der Lieferer wird die ihm oben gewährten Sicherheiten bei Befriedung oder aber bei Erreichen der Deckungsgrenze (Übersi- cherung um mehr als 20%) freigeben bzw. die Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenzurückgewähren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenDer Lieferer ist berechtigt, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung Liefergegenstand auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-, und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende sonstige Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenversichern, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt Besteller selbst die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearVersicherung nachweislich abgeschlossen hat.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Gerken Mietservice behält sich sämtliche Rechtedas Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der für Gerken Mietservice bestehenden Sicherheiten die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 20 % des Vorhaltsgutes, so ist Gerken Mietservice auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Xxxx verpflichtet. Die Bewertung erfolgt zum Rechnungswert von Gerken Mietservice. Liegt der Wert des Vorbehaltsgutes darunter, so ist der Zeitwert maßgebend. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er Gerken Mietservice unverzüglich davon zu benach- richtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumbei Zahlungsverzug, an den von Kaindl dem Lieferanten ist Gerken Mietservice zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports Rücknahme nach Mahnung berech- tigt und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeAuftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der Lieferant verpflichtet sich, Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar Pfändung des Liefergegenstandes durch Gerken Mietservice gelten nicht als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenRücktritt vom Vertrag. Der Lieferant Gerken Mietservice ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Liefergegenstand auf Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten Auftraggebers gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach Wenn nichts anderes vereinbart ist, haftet Gerken Mietservice bei dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen Verkauf von Neugeräten nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel er alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder nach seiner Xxxx neu zu liefern hat, die innerhalb von Kaindl 6 Monaten seit dem Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beein- trächtigt werden. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart, Materialmängel oder mangelhafte Ausführung. Die Feststellung solcher Mängel ist Gerken Mietservice unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Gerken Mietservice. Für Gebrauchtgeräte wird keine Haftung übernommen. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, ver- jährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frü- hestens mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen Gerken Mietservice sofort zu verständigen ist, oder wenn Gerken Mietservice mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Gerken Mietservice angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzteillieferung entstandenen unmittel- baren Kosten trägt Gerken Mietservice, vorausgesetzt, dass die Beanstandung als Bestandteil einer Hauptsache berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Lieferanten anzusehen Ersatzstückes. Weitergehende Kosten, z. B. für Versand, Arbeitszeit usw., trägt der Auftraggeber. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird nur in der Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß und ohne vor- herige Genehmigung von Gerken Mietservice vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, beste- hen nur bei grobem Verschulden bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Xxxxxxx, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 4 der Verkaufs- und Lieferbedingungen vor und gewährt der Auftraggeber den im Verzug befindlichen Gerken Mietservice eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei Neugeräten hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum Auftraggeber ferner ein Wandelungsrecht, wenn Gerken Mietservice eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Verhältnis Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Wandelungsrecht des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der neuen Sache einzuräumenAusbesserung oder Ersatzteillieferung durch Gerken Mietservice. In allen Fällen verwahrt Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand sind, bestehen nur bei grobem Xxxxxxxxxxx bei der Lieferant schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens in den Miteigentumsanteil Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für KaindlPersonenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Xxxxxxx, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Für die neu entstandene Sache gelten iIm Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittelsind weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz, ausgeschlossen. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten Auftraggeber kann nicht zugänglich mit Forderungen, außer diese sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig, gegenüber den Forderungen von Gerken Mietservice aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Der Lieferant Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus diesem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen. Wenn durch Verschulden von Gerken Mietservice der gelieferte Gegenstand vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft vertragsgemäß verwendet werden kann, es sei denn so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten§ 7 und 8 entsprechend. Außerdem berechtigt Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Auftraggeber Xxxxxxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünf- tigen Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, aus der Zerstörung Geschäftsverbindung der Hauptsitz von Gerken Mietservice oder sonstigen Beschädigung – nach seiner Xxxx – der Fertigungsmittel oder Sitz der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den VerlustZweigniederlassung, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearden Vertrag abgeschlossen hat.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Carparts-Pro GmbH. § 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Der Besteller hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller kommt nur insoweit in Betracht, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 8 Haftung Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Carparts-Pro GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Carparts-Pro GmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichbei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum Kardinalpflichten durch sie oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigtNebenpflichten, die Fertigungsmittel oder keine Kardinalpflichten sind, haftet die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenCarparts-Pro GmbH nicht. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetDie Haftung für Schäden, die Fertigungsmittel in den Schutzbereich einer von der Carparts-Pro GmbH gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und sonstigen Überlassungen mit Schäden aus der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche GefahrenVerletzung des Lebens, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist des Körpers oder der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss § 9 Hinweis zur Fahrzeugkompatibilität von Ersatzteilen Selbst bei identischen Fahrzeugtypen und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenidentischen KBA Schlüsselnummern sind Kraftfahrzeuge häufig werksseitig mit unterschiedlichen Varianten desselben Bauteils ausgerüstet. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung verschiedenen Varianten des Bauteils sind dabei untereinander oftmals nicht austauschbar. Soweit nach Angabe von Fahrzeugtyp oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum Schlüsselnummer ein Bauteil im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese VerarbeitungOnline-Bestellsystem aufgeführt wird, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weisebedeutet dies lediglich, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sinddas entsprechende Teil eventuell verbaut ist. Es besteht aber immer die Möglichkeit, so hat der Lieferant Kaindl dass an der Hauptsache Miteigentum dem Fahrzeug ein anderes Teil verbaut ist, welches mit dem aufgeführten Ersatzteil nicht kompatibel ist. Das hätte zur Folge, dass das aufgeführte Ersatzteil in dem Fahrzeug nicht verwendbar wäre. Fahrzeugtyp und Schlüsselnummer bieten insoweit nur eine erste Hilfestellung zur Auswahl eines Ersatzteiles. Die Werkstatt, welche das Ersatzteil einbaut, sollte sich unbedingt im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel eigenen Interesse davon überzeugen, dass das bestellte Ersatzteil zweifelsfrei geeignet ist, das verbaute Teil zu der neuen Sache einzuräumenersetzen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten Können Zweifel nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltsicher ausgeräumt werden, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden Einbau bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erfolgen. § 10 Anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. § 11 Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Bonn wenn der Besteller Kaufmann ist und es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt. § 12 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Klauseln oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung einzelne Bestimmung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuKaufvertrages unwirksam sein, so erfolgt berührt dies nicht die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des LieferantenWirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear§ 13 Anbieterkennung Xxxxxxxx-Xxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx Xxx 00x 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxx Tel: 0228/00000000 Fax: 0228/00000000 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxx.xx Web: xxx.xxxxxxxx-xxx.xx UST-IdNr.: DE 304935794 Gerichtsstand: HRB22100 Amtsgericht Bonn

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt bestehen für Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, Mustern, Modellen, Daten, etc. (wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorZusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Der Lieferant trägt die Kosten Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel sind Verkäufer und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenKäufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Lieferant ist nicht berechtigtAuf Wunsch des Käufers, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfändender nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigewird nach Xxxx des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat z.B. der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenDeutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln, der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant Käufer trägt die sämtliche Kosten der gewöhnlichen Erhaltung Rücknahme und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenVerwertung des Kaufgegenstandes. Die VerarbeitungVerwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufwertes. Sind die höher oder niedriger anzusetzen, Umbildung, Verbindung wenn der Verkäufer höhere oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindlder Käufer niedrigere Kosten nachweist. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an Solange der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltEigentumsvorbehalt besteht, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten verkaufen oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vertraglich eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuNutzung einräumen, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and teargilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die von Möbel Xxxxx gelieferte Xxxx bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher berechtigter Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von Möbel Hesse. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die ihm übergebenen Waren pfleglich zu behandeln. Sind Wartungs- oder Inspektionsarbeiten an den Waren durchzuführen, hat der Auf- traggeber diese auf eigene Kosten auszuführen bzw. von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Die Vorbehaltsware ist vom Käufer gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, über Vorbehaltsware zu verfügen. Jeder Standortwechsel sowie sonstige Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen u.s.w., sind Möbel Hesse unverzüglich schriftlich mitzuteilen; gegebenenfalls unter Beifügung des LieferantenPfändungsprotokolls. Ist Möbel Hesse im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung seitens des Auftraggebers zurück- getreten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurso kann Möbel Hesse die Vorbehaltsware vom Auftraggeber herausverlangen, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen diese nicht kraft Gesetzes durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in das Eigentum des jeweiligen Vertrags beziehtAuftraggebers übergegangen ist. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcWeiter- gehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Möbel Xxxxx verpflichtet sich, die inngehabten Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die gleiche Freigabeverpflichtung obliegt dem Auftraggeber hinsichtlich der von Kaindl Möbel Hesse gestellten Sicherheiten. Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen, die den zugrundeliegenden Vertrag betreffen, sind ausschließlich die Geschäftführer von Möbel Hesse sowie die im Vertrag namentlich benannten Objektmanager berechtigt. Möbel Hesse haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Höhe der Hälfte des vereinbarten Vertragspreises, ansonsten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abgesehen von Fällen der Haftung auf Schadensersatz wegen Vorsatzes verjähren Schadensersatzansprüche gegen Möbel Hesse in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Haftungsbeschränkung und Verjährungserleichterung nach den vor- stehenden Ausführungen gelten nicht für die Haftung von Möbel Hesse für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Die Erleichterung der Verjährung der Ansprüche gegen Möbel Hesse gem. vorstehender Regel gilt nicht für Mängelansprüche bei einem Bauwerk oder bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Sie gilt ferner nicht bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Möbel Hesse anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Möbel Hesse behält sich an allen unseren Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum Unterlagen die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nur mit Zustimmung von Kaindl zu kennzeichnenMöbel Hesse an Dritte weitergegeben werden. Der Lieferant Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Garbsen. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhält- nis mit Vollkaufleuten oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffeneiner juristischen Person des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand Neustadt a.Rbge. (amtsgerichtliche Zuständigkeit) bzw. Hannover (landgerichtliche Zuständigkeit). Bei Pfändungen Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Fall, dass vorgenannte Regelungen insgesamt oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant einzelnen ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltunwirksam sein sollten, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbietenwird vereinbart, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produktedass diese sodann durch solche wirksamen Regelungen ersetzt werden sollen, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcdem beabsichtigen Zweck am nächsten kommen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantena) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird die die Xx. Xxxxxxx LED GmbH aus jedem Rechtsgrund den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Xx. Xxxxxxx LED GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Xxxx von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamXx. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurXxxxxxx LED GmbH freigegeben werden, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: -Xx. Kaindl Xxxxxxx LED GmbH behält sich sämtliche Rechtedas Recht vor, insbesondere Schutzrechte den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und das Eigentumjederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, an wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt. - Die Ware bleibt Eigentum von Xx. Xxxxxxx LED GmbH bis zur vollständigen Zahlung durch den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorKunden. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Kunde ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Ware pfleglich zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit anbehandeln. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchregelmäßig durchzuführen. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen- Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Xx. Die VerarbeitungXxxxxxx LED GmbH. Erlischt das (Mit)Eigentum von Xx. Xxxxxxx LED GmbH durch Verbindung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen so geht das (Mit-)Eigentum des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Kunden an der neu entstehenden einheitlichen Sache Miteigentum wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Xx. Xxxxxxx LED GmbH über. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Xx. Xxxxxxx LED GmbH unentgeltlich. Ware, an der Xx. Xxxxxxx LED GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen SacheFolgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Erfolgt diese Verarbeitung- Der Kunde ist berechtigt, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum die Vorbehaltsware im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die FertigungsmittelVerzug ist. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen- Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein - Die bei einem Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertragesdiese Regelung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Xx. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearXxxxxxx LED GmbH ab.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungs-unterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LieferantenAuftragnehmers. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers – an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentums-anteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der eingegebenen Preise in Vertriebsplattformen, ausgehandelten Verträge mit Reiseveranstaltern, die gelieferten Ware sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl der zur Korrektur übersanden Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht automatisch auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Dienstleistung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht anerkannt zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und ist unwirksam/ oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware/Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Printprodukte: Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt ein vereinbarterfür den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, einfacher Eigentumsvorbehalt wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Lieferanten Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonder- anfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben. Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner. Von der ICC Marketing & Service GmbH gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die ICC Marketing & Service GmbH gestattet. Vom Auftragnehmer erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die ICC Marketing & Service GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die ICC Marketing & Service GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch den Auftragnehmer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er sich Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: - Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, versehentlich fehlerhaft falscher Einträge in Buchungssystemen, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Auftraggeber hat seiner Kontrollpflicht nachzukommen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses. - Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf Zahlungsverpflichtungen die Höhe des jeweiligen Vertrags beziehtAuftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material). Kaindl behält sich sämtliche Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Schutzrechte Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Von der Dittlmann Innovations- uns Vertriebsgesellschaft gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und das Eigentumwebbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die ICC Marketing & Service GmbH gestattet. Vom Auftragnehmer erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Der Berater ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Der Berater übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutz- Bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von Kaindl dem Lieferanten Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellten Teilenzu stellen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, Rohstoffenso ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, Werkzeugen etc. (die im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenVerlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n, Mustern, Modellen, Daten, etc. (die im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorRahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Beraters diesem unverzüglich mitzuteilen. Ereignisse höherer Gewalt und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenandere Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlauf-Zeit hinauszuschieben. Der Lieferant höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Der jeweilige Vertrag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Eine Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich erfolgen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate. Für die Rechtzeitigkeit ist nicht der Zugang beim Auftragnehmer maßgebend. Bei Preisänderungen wird bei einer Verlängerung der Zusammenarbeit der veränderte Preis Vertragsinhalt, über den im Vorfeld durch den Auftragnehmer informiert wird. Die Preisänderung wird zum nächsten Abbuchungstermin wirksam. Im Fall einer Preisänderung besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen, schriftlichen Kündigung bis zum Ende des 1. Monats des Inkrafttretens der Tarifänderung an den Auftragnehmer ohne Erhebung von Nachforderungen. Eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Betriebsaufgabe etc.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen den Vertrag außerordentlich zu verpfändenkündigen, zur Sicherheit wenn - der Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu übereignen oder sonstige, das Eigentum vertretenden Gründen in Zahlungsrückstand gerät und dieser erfolglos gemahnt hat. Begleicht der Auftraggeber diesen Betrag nicht innerhalb von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten14 Tagen nach Mahnung, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz gesamte verbleibende Restbetrag für den gesamten Vertragszeitraum in einer Summe sofort fällig. - die Eröffnung des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetVergleichs- oder des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt worden ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Kann der Forderungsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht sind zusätzlich entstehende Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom Auftraggeber zu vertretenübernehmen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 Euro fällig. Änderungen im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollteVertrag, weist z.B. Änderungen der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung Wohnanschrift oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl Namens sind unverzüglich schriftlich anzuzeigenmitzuteilen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von Änderungen der Bankverbindung sind schriftlich mit Unterschrift mitzuteilen. Leistungsänderungen sind nur in Absprache zwischen den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für KaindlVertragspartnern möglich und bedürfen der Schriftform. Werden Fertigungsmittel von Kaindl Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindldem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittelalle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel Alle Änderungen und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenErgänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten Sind oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant werden Vorschriften dieser Bedingungen ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltunwirksam, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenso werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch für ProdukteDie Parteien verpflichten sich, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcunwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten5.1Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum der DEF bis alle Forderungen erfüllt sind, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt die DEF gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorzwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Lieferant trägt Kunde hat die Kosten Vorbehaltsware eindeutig, permanent und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar gut sichtbar als Eigentum von Kaindl der DEF zu kennzeichnen. 5.2Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgelt- forderung in Verzug ist –, hat DEF das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem DEF eine ange- messene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme der Vorbehaltsware anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern DEF die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn DEF die Vorbehalts- ware pfändet. Von DEF zurückgenommene Vorbehaltsware darf DEF durch freihändigen Verkauf verwerten. Der Lieferant Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde DEF schuldet, nachdem DEF einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat. 5.3Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen weder beantragt noch eröffnet ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Kaufpreisforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehalts- ware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an DEF ab. DEF nimmt diese Abtretung an. Soweit der Kunde seine Kaufpreisforderungen im Wege des echten Factorings an einen Factor abgetreten hat, tritt er bereits jetzt seine Forderung gegen den Factor aus dem Verkauf der Kaufpreisforderung an DEF ab. DEF nimmt diese Abtretung an und verzichtet für diesen Fall auf den Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware. 5.4Der Kunde darf diese an DEF abgetretenen Kaufpreisforderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für DEF einziehen, solange DEF diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht von DEF, diese Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird DEF die Kauf- preisforderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eingetreten ist. 5.5DEF kann vom Kunden verlangen, dass dieser DEF die abgetretenen Kaufpreisforderungen (insbesondere Forderungshöhe und Rechnungsdatum) und die jeweiligen Schuldner (Name und Anschrift) bekannt gibt. Verhält sich der Kunde vertragswidrig – insbesondere wenn er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug ist –, kann DEF zudem vom Kunden verlangen, dass dieser den jeweiligen Schuldnern bzw., im Falle des Factorings dem Factor, die Abtretung mitteilt und DEF alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die DEF zur Geltendmachung (und Einziehung) der Kaufpreisforderungen gegenüber den jeweiligen Schuldnern bzw. zur Geltendmachung (und Einziehung) der Forderung aus dem Verkauf der Kaufpreisforderung gegenüber dem Factor benötigt. Kommt der Kunde dem Verlangen von DEF zur Bekanntgabe der Abtretung nicht unverzüglich nach, ist DEF berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenAbtretung selbst gegenüber den Schuldnern bzw. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcFactor offenzulegen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenAlle Lieferungen der MTK bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MTK. Der Besitzer hat sie gegen Verlust und Beschädigung zu schützen. Hard- und Software, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum der MTK. Sie darf vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit der MTK genutzt werden. Mit der Übergabe der Hard- und Software einschließlich der Be- gleitmaterialien an den Kunden ist unwirksamdie Lieferung und der Ge- fahrübergang erfolgt. Im Übrigen gilt ein vereinbarterWird Software auf Datenträgern an den Kunden geliefert, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurgeht – sofern nichts Anderes vereinbart wurde – die Gefahr auf den Kunden über, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, sobald MTK den Datenträger an den von Kaindl MTK bestimmten Frachtführer/Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Auslieferung bestimmte Person oder Unternehmen ausgeliefert hat. Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen MTK stehen nur dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilenunmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Wenn MTK dem Kunden Standardsoftware Dritter überläßt, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorso sind die Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Der Lieferant trägt Kunde kann dann Ansprüche aus dieser Ga- rantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend machen. Eine Gewährleistung oder Haftung, die Kosten und die Gefahr des Transports und über den Inhalt der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenErklärung dieses Dritten hinausgeht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeist ausgeschlossen. Der Lieferant Kunde verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel MTK gelieferte Hard- und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum Software unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat 8 Werktagen nach Anlieferung der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit Xxxx gegenüber der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz MTK mit einer Beschreibung des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich Mängelbildes schriftlich anzuzeigen. Wird die Hardware oder Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. Von der MTK wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mit- telbare Schäden, ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, aus- geschlossen. Solche mittelbaren Schäden sind z.B. entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden, sowie Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar war. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt gesetzliche Haftung für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen Personenschäden und die Bestim- mungen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für KaindlProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Buchung bzw. Bestellung von Schulungen, Trainings oder Workshops entsteht die Teilnahmeberechtigung für die Fertigungsmittelden angemeldeten Teilnehmer des Kunden erst nach Bestätigung durch MTK. MTK behält sich vor, jegliche Veranstaltung auch nach Bestätigung des Teilnehmers kurzfristig abzusagen, wenn organisatorische oder wirtschaftliche Gründe eine Durchführung für MTK nicht ermöglichen. Angemeldete Teilnehmer können Ihre Anmeldung kostenfrei bis 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei MTK stornieren. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen 50% der Teilnahmegebühr möglich. Eine Stornierung zu späterem Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über die Hard- und Software sowie die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Been- digung vertraulich zu behandeln. Die Informationen sollen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde muss seine Mit- arbeiter entsprechend verpflichten. MTK verpflichtet sich, die übermittelten Daten nur an berechtigte Dritte weiterzuleiten. Ausgenommen ist eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind Bestandteil des Vertrags mit der MTK. Ist Liefergegenstand Standardsoftware von Dritten (Hersteller), so gelten stets die Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. MTK ist nur Vermittler von Nutzungsrechten und kann und wird in keinem Fall ohne explizite Zustimmung des dritten Herstellers Änderungen an den Nutzungsbedingungen zusagen. Dem Besteller werden die gültigen Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Der Kunde kann nur die Kündigung oder den Rücktritt erklären, wenn seitens der MTK eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten wurde. Weiterhin muss für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Kündigung oder den Rücktritt eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectivevom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen sein. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe Wurde im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannVertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertretenso gilt eine Frist zur Kündigung von 3 Monaten zum Quartalsende. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in KenntnisEs gilt deutsches Recht. Die Fertigungsmittel Anwendung von internationalem Recht und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werdenVereinbarungen bedürfen der Schriftform. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuSollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so erfolgt ist die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz Gültigkeit der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen übrigen Bestimmungen nicht berührt; anstelle der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungennichtigen Bestimmungen gilt in diesem Fall, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearwas dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die iqmeta ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die iqmeta dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der iqmeta geändert werden. § 7 Gestaltungsprozess, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber alle für den Entwurfs- und Reinzeichnungsprozess benötigten Inhalte (im Allgemeinen Texte, Bilder und Töne) fristgerecht und in digital Form anzuliefern. In analoger Form angelieferte Daten werden von der iqmeta kostenpflichtig digitalisiert. Sollten die Texte oder Bilder einer Nachbearbeitung seitens der iqmeta bedürfen, so werden zusätzliche Kosten für den Kunden fällig, die mit einem Stundensatz von 80 EUR netto veranschlagt werden. Dies gilt nicht, wenn die Nachbearbeitung von Daten schon Gegenstand des Auftrages ist. Autorenkorrekturen sind in angemessenem Rahmen (2 Durchläufe) im Honorar inbegriffen. Zusätzliche Autorenkorrekturen werden gesondert berechnet. Die Produktionsüberwachung durch die iqmeta erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions- überwachung ist die iqmeta berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden die iqmeta und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Erstellung eines Layouts/Entwurfes bis zur finalen Präsentation bietet die iqmeta dem Auftraggeber grundsätzlich die Möglichkeit von zwei Korrekturphasen, soweit vertraglich nicht anders geregelt. Korrekturen dieser Art sind im Allgemeinen: Textkorrekturen, leichte Farbanpassungen, Bildkorrekturen. Zusätzliche Korrekturphasen werden gesondert berechnet. Grundlegende Änderungen eines Layouts werden in der anschließenden Reinzeichnungsphase nicht erbracht und sind Gegenstand der Layouterstellung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der iqmeta 5 bis 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die iqmeta ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. § 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die iqmeta behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die iqmeta von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. § 9 Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten Die iqmeta ist zur Wahrung aller ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt über das Vertragsende hinaus. Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wird, ist die iqmeta nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des LieferantenVertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten. § 10 Auftragserteilung an Dritte Es steht im Ermessen der iqmeta, sowie für die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Aufträge an Drittunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt. Vor Beauftragung eines Drittunternehmens hat die iqmeta den Auftraggeber über Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Auftragserteilung innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Information zu widersprechen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber an ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt anderes Unternehmen erteilt, werden der iqmeta die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand vergütet. § 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist unwirksamWaldenbuch. Im Übrigen gilt ein vereinbarterGeschäftsverkehr mit Kaufleuten, einfacher Eigentumsvorbehalt juristischen Personen des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – auch Wechsel- und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenScheckklagen – Gerichtsstand Stuttgart. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindlgegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.§ 12 Salvatorische Klausel

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Samples: iqmeta.com

Eigentumsvorbehalt. Ein Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Hierzu kommen Transport- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Für die gegenständliche Servicegebühr in Verbindung mit einem Arvento Ortungsgerät ist eine monatliche Grundgebühr fällig, zahlbar im Voraus nach Vereinbarung. Die Preise gelten wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenim Angebot/Auftrag beschrieben für die Ortung im nationalen/internationalen Bereich sowie der vereinbarten Datenübertragungsrate national/international. Fahrtkosten, sowie Tag- und Nächtigungsgelder werden Ihnen als Auftraggeber gesondert nach den jeweiligen gültigen Sätzen laut Angebot in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit (Teillieferung) oder Leistung Rechnung zu legen. Erfolgt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt Einsatz an einem Wochenende, so wird von Kaindl nicht anerkannt dies gesondert in Rechnung gestellt und ist unwirksames erfolgt ein Easytrack Ortungssysteme e.U. ermöglicht dem Kunden grundsätzlich die zeitlich uneingeschränkte Online-Nutzung der Internet basierten Plattform. Im Übrigen gilt ein vereinbarterEasytrack Ortungssysteme e.U. bemüht sich, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurBeeinträchtigungen der Nutzung der Software, soweit er sich technisch möglich und zumutbar, zu vermeiden. Easytrack Ortungssysteme e.U. ist berechtigt den Zugriff auf Zahlungsverpflichtungen zur Internet basierten Plattform zu sperren, wenn der Kunde den Dienst vertragswidrig nutzt, in Zahlungsverzug ist oder die Sicherheit des jeweiligen Vertrags beziehtSystems - insbesondere durch Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten (Benutzerkennungen und Passwörter) - nicht mehr gewährleistet ist. Kaindl Easytrack Ortungssysteme e.U. behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (SMS-Gebühren sind weder im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcServicevertrag enthalten und werden gesondert mit 0,25 € netto verrechnet. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports Das GPS-Gerät und der Übermittlung zugehörige Servicevertag sind nicht übertragbar. Jeder Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Fertigungsmittel und Rechnung zur Zahlung fällig. Zur Aufrechnung ist der sonstigen ÜberlassungenAuftraggeber nur berechtigt, soweit nichts anderes wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von unserem Unternehmen schriftlich vereinbart anerkannt wurde. Der Lieferant Auftraggeber ist verpflichtet sich, die eine Anzahlung von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl 50% zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührtKommt der Käufer bzw. Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen -sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der Easytrack Ortungssysteme e.U. eine ungünstige Finanzlage des Käufers bzw. Bestellers bekannt wird. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen Auftraggeber verpflichtet sich für den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis Fall des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteVerzuges, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltEasytrack Ortungssysteme e.U. entstehenden Mahn- und Inkassospesen, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbietensoweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produktezu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die wirtschaftliche Angelegenheiten über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern Easytrack Ortungssysteme e.U. das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 7,- sowie die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses zum aktuellen Verzugszinssatz für den Handel mindestens aber pro Quartal einen Betrag von € 15,- zu bezahlen. Arvento GPS-Geräte bleiben während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten auch nach vollständiger Bezahlung Eigentum der Easytrack Ortungssysteme e.U. um eventuelle offene Forderungen aus dem Webservice abzugelten. Nach der Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum vollständig auf den Auftraggeber über. Alle Preise sind Nettopreise und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Jeder Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß UGB verrechnet. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearvon unserem Unternehmen anerkannt wurde.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Leistung gemäß § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich unter Berufung auf Mängel, so ist unabhängig von der Berechtigung der Mängelrüge eine Zustandsfeststellung der Werkleistung durchzuführen und zu protokollieren, § 650 g BGB. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen ohne Aufmaß. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den Bearbeitungsmehraufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen bei Fassaden, oder Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen bei Dachflächen, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmassregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-DIN 18 299 ff Norm zugrunde legen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt ein vereinbarterder gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nursofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, soweit so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren - Information gemäß § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, freiwillig an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leistenVerbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Heil Bedachungs-GmbH I Xxxxxxxxxxx Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.0 X 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxxx I Telefon 00000.00000 I xxxx@xxxx-xxxx.xxx Geschäftsführer Xxxxx Xxxxxxx I Amtsgericht Wiesbaden HRB 20001 I UID DE113851492 I xxxx-xxxx.xxx

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Samples: heil-dach.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Schönenberger behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Eigentum an den von Kaindl Liefer-/ Montagegegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcLiefer- bzw. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) Montagevertrag vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Sofern Liefer-/ Montagegegenstände beim Kunden mit anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet werden, teilt der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeKunde dies Schönenberger vorab mit. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenIn jedem Falle wird Xxxxxxxxxxxxx entsprechend dem Anteil, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel ihr gelieferten Gegenständen zu der neuen Sacheentstandenen Sachgesamtheit beigetragen hat, anteilige Miteigentümerin. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, eine Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl die Sache des Kunden als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindist, so hat gilt als vereinbart, dass der Kunde Schönenberger anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant Kaindl an verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Schönenberger. Bei der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis Bestimmung des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu für Schönenberger entstehenden Miteigentumsanteils wird zur Berechnung des Xxxxx der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt von Schönenberger gelieferten Gegenstände der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Rechnungsbetrag mit MwSt., für die Fertigungsmittelübrigen Gegenstände, insbesondere des Kunden, deren aktueller Verkehrswert zugrunde zu legen ist Soweit der noch für Xxxxxxxxxxxxx zu realisierende Verkehrswert des Sicherungsgutes einschließlich Kosten der Verwertung den Wert der offenen Forderungen von Xxxxxxxxxxxxx gegenüber dem Kunden um mehr als 20 % übersteigt, ist Xxxxxxxxxxxxx verpflichtet, das Vorbehaltseigentum anteilsmäßig freizugeben. Der Lieferant Kunde darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenLiefer-/Montagegegenstände weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Vervielfältigungen Verfügungen durch Dritte hat er Schönenberger unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Xxxxxxxxxxxxx zur Rücknahme der Liefer-/Montagegegenstände nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann Schönenberger die Liefer- /Montagegegenstände nur herausverlangen, wenn sie vom Vertrag zurückgetreten ist. Bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. bei vom Kunden nicht abwendbaren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware ist Xxxxxxxxxxxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Liefer- /Montagegegenstände zu verlangen. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Xxxxxxxxxxxxx ist, solange ihr Eigentumsvorbehalt besteht, berechtigt, Liefer- und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt Montagegegenstände auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz sonstige Schäden zu versichern, wenn diese auf der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen Baustelle während der Fertigungsmittel Montagearbeiten vorgehalten werden müssen und sonstigen Überlassungen, sofern nicht der Kunde selbst die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearVersicherung nachweist.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher PFAHNL gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (Rechnungsbeträge, Zinsen, Kosten, Mahnspesen, etc.), alleiniges Eigentum von PFAHNL („Vorbehaltsware“) auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Kunde Ware, die nicht ausdrücklich zur Weiterveräußerung, Be- bzw. Verarbeitung oder Vereinigung bestimmt, nur mit schriftlicher Zustimmung von PFAHNL bzw nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen weiterveräußern, be- oder verarbeiten und/oder vereinigen. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit beweglichen Sachen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt Kunden zu einer Gesamtsache („neue Sache“) verbunden/verarbeitet und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterdie bewegliche Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, überträgt der Kunde an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx PFAHNL hiermit schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl (Mit-)Eigentum an der neu entstehenden durch die Verbindung/Verarbeitung entstandenen neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sacheanderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung. Erfolgt diese VerarbeitungSofern die Vorbehaltsware mit beweglichen Sachen eines Dritten dergestalt verbunden, Umbildung, Verbindung vermischt oder Vermischung in der Weisevermengt wird, dass Fertigungsmittel von Kaindl die Sache des Dritten als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindist, so hat tritt der Lieferant Kaindl Kunde schon jetzt die ihm gegen den Dritten zustehenden Ansprüche/Forderungen an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu PFAHNL ab und nimmt PFAHNL die Abtretung an. Die durch die Verbindung entstandene neue Sache bzw die PFAHNL zustehenden bzw übertragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache einzuräumensowie die abgetretenen Ansprüche/Forderungen dienen in gleicher Weise der Sicherung der Forderungen von PFAHNL wie die Vorbehaltsware selbst. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bzw die neue Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bei Aufrechterhaltung des Vorbehaltseigentums von PFAHNL unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt) oder gegen Vorausabtretung der Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Begleichung der Forderungen von PFAHNL die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden, insbesondere künftigen Forderungen gegen seinen Kunden/Auftraggeber zahlungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Auftraggebern ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Kunde mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. PFAHNL kann die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw der neuen Sache und die Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Kunden widerrufen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise zu verfügen. Auf Verlangen von PFAHNL hat der Kunde die Abtretung seinem Kunden/Auftraggeber bekannt zu geben und PFAHNL die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden/Auftraggeber erforderlichen Unterlagen, zB Rechnungen, auszuhändigen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. In allen Fällen verwahrt jedem Fall hat der Lieferant Kunde über die Abtretung einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern sowie auf seinen Fakturen anzubringen. Die Vorbehaltsware bzw die neue Sache darf an Dritte weder verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat PFAHNL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware bzw die neue Sache erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, PFAHNL von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware bzw der neuen Sache oder zugunsten PFAHNL bestehenden, sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Miteigentumsanteil Fall des Zahlungsverzuges oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden sowie für Kaindlden Fall der Rückgängigmachung des Vertrages erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung, dass PFAHNL die beim Kunden befindliche Vorbehaltsware bzw. – soweit PFAHNL deren alleiniger Eigentümer sind – die neue Sache wegnimmt bzw. wegnehmen lässt. In der Wegnahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur zu erblicken, wenn PFAHNL dies ausdrücklich erklärt. Zur Durchführung dieser Maßnahme wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware bzw neuen Sache hat der Kunde PFAHNL oder von PFAHNL beauftragten Dritten jederzeit Zutritt zu gewähren. Ist nach dem Recht des Staates, in dem sich die Vorbehaltsware bzw die neue Sache befindet oder in den die Vorbehaltsware bzw die neue Sache vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises verbracht wird, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nicht in der gewählten Form zulässig, verpflichtet sich der Kunde, alle Rechtshandlungen vorzunehmen und an solchen mitzuwirken, die notwendig sind, um einen gültigen Eigentumsvorbehalt im Sinne dieser AGB zu vereinbaren oder PFAHNL eine diesem möglichst ähnliche Rechtsstellung zu vermitteln. Von PFAHNL zur Verfügung gestellte Unterlagen, Muster, Werbemittel odgl verbleiben im Eigentum von PFAHNL. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, diese im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes bei Aufrechterhaltung des Eigentums von PFAHNL weiterzugeben. PFAHNL leistet Gewähr dafür, dass die Lieferungen von PFAHNL in ungeöffnetem Zustand und bei vorgeschriebener Lagerung sowie bei Einhaltung der auf den Etiketten angegebenen Verarbeitungshinweise den Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechtes entsprechen. Von der Gewährleistung umfasst sind lediglich jene gewöhnlichen Eigenschaften, die sich aus der Art der Ware selbst ergeben. PFAHNL leistet insbesondere keine Gewähr für die Eignung der Ware für einen vom Kunden beabsichtigten Zweck. Warenempfehlungen und Produktbeschreibungen von PFAHNL oder des Herstellers, Proben und Muster sowie oder frühere Lieferungen von PFAHNL sind unverbindlich und stellen keine ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften dar. Zugesicherte Eigenschaften (iSd § 922 (1) ABGB) sind nur solche, die von PFAHNL ausdrücklich gekennzeichnet werden. Lieferungen/Leistungen von PFAHNL sind unverzüglich und sorgfältig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen fünf Tagen, schriftlich unter genauer Warenbezeichnung (insbesondere Lieferscheinnummer, Lieferscheindatum, Chargennummer, etc) und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels angezeigt werden bei sonstigem Anspruchsverlust. Der Kunde ist verpflichtet, zur Feststellung allfälliger Mängel PFAHNL genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen etc vornehmen zu lassen. Von der Gewährleistung und jeder sonstigen Haftung ausgeschlossen sind solche Mängel, die auf eine nachlässige, unsachgemäße oder nicht fachgerechte Lagerung, Verwendung oder Verarbeitung der Ware durch den Kunden oder diesem zurechenbare Dritte zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw bei Annahmeverzug ab Übergabebereitschaft, jedenfalls jedoch mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Anwendung des § 924 ABGB und des § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist PFAHNL im Rahmen der Gewährleistung berechtigt, den Gewährleistungsanspruch nach eigenem Ermessen durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für Nacherfüllung hat der Kunde die Fertigungsmittelerforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Der Lieferant darf Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist PFAHNL von der Gewährleistung befreit. Mängel einzelner, selbständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw Wandlung. bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge nach eigener Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die Fertigungsmittel Verbesserung bzw den Austausch hat der Kunde die erforderliche Zeit und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht Gelegenheit in angemessenem Umfang zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcgewähren., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige dami t zusammenhängende eige- ne Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des LieferantenObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamerfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB). Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein vereinbarterEinheitspreisvertrag vereinbart, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurerfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), soweit zum Beispiel Fenster- und Tür- öffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen. Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich auf Zahlungsverpflichtungen freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz (VSBG). Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält Auftragnehmers, sofern sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeergibt. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Sollte eine der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche vorstehenden Regelungen - gleich aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindwelchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so hat wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben übrigen Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcberührt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.stefan-sauer.biz

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der der IPP Tooling GmbH. Dies auch immer erweiterter dann, wenn einzelne Teile bereits vollständig bezahlt wurden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung der IPP Tooling GmbH. Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs im Auftrag der IPP Tooling GmbH; diese bleibt Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche der IPP Tooling GmbH dient. Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen nicht der IPP Tooling GmbH gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen des § 415 ABGB mit der Folge, dass das Miteigentum der IPP Tooling GmbH an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamgemäß vorstehenden Bestimmungen vereinbart. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche RechteZu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Schutzrechte Verpfändung und das EigentumSicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der IPP Tooling GmbH die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilendie IPP Tooling GmbH. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten alle Auskünfte zu geben und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichUnterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte der IPP Tooling GmbH gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der IPP Tooling GmbH. Übersteigt der Wert der für die IPP Tooling GmbH bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so ist die IPP Tooling GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Sicherungen nach Xxxx des Lieferers verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind der IPP Tooling GmbH unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Falls die IPP Tooling GmbH nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist nicht sie berechtigt, die Fertigungsmittel Ware freihändig zu verkaufen oder die sonstigen Überlassungen versteigern zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenlassen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös höchstens jedoch zu den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertragesvereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.vorbehalten..

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Samples: ipp-tooling.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WP. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit Übergabe der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. WP haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet WP nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. Soweit die Haftung von WP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenfür die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt Vertretern und ist unwirksamErfüllungsgehilfen. Im Übrigen Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurnicht, soweit er sich die Schadensursache auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtVorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht bzw. Kaindl behält sich sämtliche Rechteeine Verletzung von Leben, insbesondere Schutzrechte und das EigentumKörper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner dann nicht, an den wenn Sie Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend machen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Ihnen im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (Rahmen der Bestellung eingegebenen persönlichen Daten wie Name und Adresse werden verschlüsselt und dadurch bei der Übertragung im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genanntInternet gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. WP benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren - die so genannte "Secure Socket Layer" (SSL)-Übertragung. Mit der Aufgabe der Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass WP Ihre in der Bestellung enthaltenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und im Rahmen der Kundenbeziehung verwendet. Dem gesamten Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und WP liegt deutsches Recht zugrunde. UN-Kaufrecht (CISG Convention on Contracts for the International Sale of Goods) vorfindet keine Anwendung. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Gerichtsstand ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcStendal., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: weber-prueftechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Xxxxx behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Eigentum an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenBesteller darf den Liefergegenstand weder Verpfänden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl noch zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenSicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter sonstige Verfügungen durch Dritte hat er Xxxxx unver- züglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verfahren des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Xxxxx zur Rücknahme berechtigt und der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Besteller zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls Herausgabe verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die VerarbeitungGeltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch Xxxxx gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten Xxxxx nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt Kaindl Xxxxx das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der neuen SacheVerarbeitung. Erfolgt diese VerarbeitungIst die neue Sache als Hauptsache anzusehen, Umbildungist der Besteller verpflichtet, Verbindung oder Vermischung Xxxxx anteilig Mitei- gentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware – auch weiterverarbeitet – im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen. Er hat sich jedoch bis zur vollständigen Erfüllung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Unabhängig davon tritt der Besteller hiermit bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an Xxxxx ab. Im Falle des Weiterverkaufs nach Verarbeitung gilt die Abtretung als in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache Höhe des Lieferanten anzusehen sind, so hat Verkaufswertes der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenVorbehaltsware Xxxxx erfolgt. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteXxxxx behält sich das Recht vor, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt Forderung auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlustsunmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport diesem Zweck namhaft zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearmachen ist.

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Samples: jc-koenig.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur voll- ständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftragge- ber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderung des Auftrag- nehmers an diesen ab. Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorerfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Lieferant trägt Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten ange- messenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Aufmaß und Abrechnung Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Kosten Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberflä- che berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und die Gefahr des Transports Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenFliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcjeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: profimaler-hamburg.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum der Linden GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Linden GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Linden GmbH durch Verbin- dung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamKäufers an der einheitlichen Sache wert- anteilmäßig (Rechnungswert) auf die Linden GmbH übergeht. Der Käufer wahrt das (Mit-) Eigentum der Linden GmbH unentgeltlich. Im Übrigen gilt ein vereinbarterübrigen bleibt das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller aus einer Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurgleich aus welchem Rechtsgrund, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtvorbehalten. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das EigentumWare, an den von Kaindl der dem Lieferanten zur Verfügung gestellten TeilenVerkäufer, Rohstoffen(Mit-) Eigentum zusteht, Werkzeugen etc. (wird im Folgenden „Fertigungsmittel“ genanntfolgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, diese Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Ge- schäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versiche- rungen, unerlaubter Handlung) sowie überlassenen Unterlagenbezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Um- fang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, Mustern, Modellen, Daten, etc. (die an den Verkäufer abgetretenen For- derungen für dessen Rechnung im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) voreigenen Namen einzuziehen. Der Lieferant trägt Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Kosten Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdediesen unverzüglich benachrichtigen. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Die Linden GmbH ist nicht jeder Zeit berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen Herausgabe der ihr gehörenden Waren zu verpfändenverlangen, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat wenn der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Kunde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichernVermögenslage wesentlich verschlechtert. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung Wird von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sinddiesem Recht Gebrauch gemacht, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben liegt unbeschadet anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopiennur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcwenn dies ausdrücklich erklärt wird., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.linden-solingen.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie 1: Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt bestehen für Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, Mustern, Modellen, Daten, etc. (wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorZusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Der Lieferant trägt die Kosten Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil Il dem Verkäufer zu. 2: Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und die Gefahr Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Transports und Käufers Schadensersatz statt der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenLeistung verlangen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetLeistung bestimmt hat, es sei denn denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertretenVerkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant Käufer trägt die erforderlichen Kosten der gewöhnlichen Erhaltung Rücknahme und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenVerwertung des Kaufgegenstandes. Die VerarbeitungVerwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, Umbildung, Verbindung wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseKäufer nachweist, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind, so hat . 3: Solange der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltEigentumsvorbehalt besteht, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vertraglich eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcNutzung einräumen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bei Entgegennahme von Schecks bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche RechteKunden, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumbei Zahlungsverzug, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Fertigungsmittel oder Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenVerbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Bei Pfändungen Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Lieferant Kaindl Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenbenachrichtigen, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkendamit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, ist haftet der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit Kunde für den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenuns entstandenen Ausfall. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung Verarbeitung oder Vermischung von Umbildung der Kaufsache durch den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt Kunden wird stets für Kaindluns vorgenommen. Werden Fertigungsmittel von Kaindl Wird die Kaufsache mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl so erwerben wir das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen SacheSache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder die Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl die Sache des Kunden als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindist. So gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurses oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so hat verliert der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für Kunde seine Einziehungsbefugnis und wir können verlangen, dass er uns die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel abgetretenen Forderungen und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopienderen Schuldner bekannt gibt, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produktealle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machendazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Dies gilt auch für ProdukteWir verpflichten uns, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebendes Kunden insoweit freizugeben, sofern sie nicht als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr zur Erfüllung als 10 % übersteigt; die Auswahl der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Stoffmehl behält sich sämtliche Rechtedas Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, insbesondere Schutzrechte und Stoffmehl nicht gehörenden Gegenständen ver- mischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt Stoffmehl an der neuen Sache das EigentumMiteigentum im prozentualen Verhältnis der Beteiligung des Eigentums von Stoffmehl. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Entschädigungsansprüche, die dem Käufer aus Schäden durch Feuer, Diebstahl und/oder Wasser gegen Versicherungsgesell- schaften oder andere Ersatzverpflichtete zustehen, tritt der Käufer hiermit an den dies an- nehmenden Verkäufer in Höhe des Wertes der Lieferung von Kaindl dem Lieferanten Stoffmehl ab. Stoffmehl nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. Weiterveräußerung der Ware (Vorbehaltsware) im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcordnungsgemäßen Ge- schäftsverkehr berechtigt. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorDiese Befugnis wird widerruflich eingeräumt. Der Lieferant trägt Käufer tritt hiermit Forderungen einschließlich Umsatzsteuer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Ebenso tritt er die Kosten und Vorbehaltsware betreffende Ansprü- che auf Steuerentlastung bzw. Steuererstattung an Stoffmehl ab, die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdedie Abtretungen an- nimmt. Der Lieferant verpflichtet sichKäufer ist ermächtigt, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenabgetretene Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen zu erteilen. Verkauft der Käufer die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl Forderungen im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er Rahmen eines echten Factoring, wird die Forderung an Stoffmehl sofort fällig; der Käufer tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Stoffmehl ab. Xxxxxx Stoffmehl nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollteÜbersteigt der Wert der für Stoffmehl bestehenden Sicherheiten sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx ist Stoffmehl auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcXxxx verpflichtet., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: cf.esyoil.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Bei Lieferung von Waren behält sich die MED La- borUnion GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde sämtliche, auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt zukünftige Forderungen aus der Geschäftsverbin- dung mit der MED LaborUnion GmbH beglichen hat, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung si- chert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderungen der MED LaborUnion GmbH. Bei Vertragsverletzungen des LieferantenKunden, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamein- schließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Im Übrigen gilt ein vereinbarterDer Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurangemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechtejedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumgleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentums- vorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilenuns ab. Unbese- hen unserer Befugnis, Rohstoffendie Forderung selbst einzuzie- hen, Werkzeugen etcbleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenIn diesem Zusam- menhang verpflichten wir uns, Musterndie Forderung nicht einzuziehen, Modellensolange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorkein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Der Lieferant trägt Kunde hat der MED LaborUnion GmbH un- verzüglich etwaige Zugriffe Dritter auf die Kosten und die Gefahr des Transports und Vorbehalts- ware anzuzeigen. Erst mit der Übermittlung vollen Bezahlung aller Forderungen der Fertigungsmittel und MED LaborUnion GmbH aus der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeGe- schäftsverbindung geht ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über. Der Lieferant Die MED LaborUnion GmbH verpflichtet sich, auf Ersuchen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx soweit freizuge- ben, als ihr Wert die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz sichernden Forderungen um 10% des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVerkaufspreises (netto) übersteigt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: laborunion-shop.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie 9.1. Die Lieferungen bleiben Eigentum von WAREMA bis zur Erfüllung sämtlicher WAREMA gegen den Besteller zustehender Ansprüche. Bis zu deren Erfüllung steht WAREMA ein Zurückbehaltungsrecht auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten vom Besteller zur Verfügung gestellten TeilenFertigungsunterlagen, Rohstoffen, Betriebsmitteln und Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenzu. Dies gilt auch wenn der Kaufpreis für Produktebesonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung von WAREMA. 9.2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentum- erwerbs nach § 950 BGB im Auftrag von WAREMA: WAREMA wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwerts ihrer Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache, die Kaindl berechtigterweise als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche von WAREMA gemäß Absatz 9.1. dient. 9.3. Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht angenommen hatWAREMA gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von WAREMA an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden 9.4. Für den Fall der Zuwiderhandlung Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit sämtlichen Nebenrechten an WAREMA ab. Auf Verlangen von WAREMA ist der Besteller verpflichtet, alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von WAREMA gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt. 9.5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 9.2. und/oder 11.3. zusammen mit anderen WAREMA nicht gehörender Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 9.4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von WAREMA. 9.6. Pfändungen oder eine dieser Pflichten einen Beschlagnahme der Vorbehaltsware von Kaindl dritter Seite sind WAREMA unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind. 9.7. Falls die WAREMA nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectiveMaßgabe vorstehender Bestimmungen von ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist sie berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertragesdem erzielten Erlös. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtvorbehalten. Der Lieferant 9.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kaindl zum Ersatz des Schadens WAREMA zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear10.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Bis zur Erfüllung der Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem „Verkäufer“ aus jedem Rechtsgrund gegen den „Käufer“ aus der Geschäftsbeziehung ein- schließlich der künftig entstehenden Forderungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen zustehen, werden dem „Verkäufer“ die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Xxxx freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt: Die Ware verbleibt im Eigentum des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt „Verkäufers“ und wird im weiteren als Vorbehaltsware bezeichnet. Die Verarbeitung oder Umbildung von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamVorbehaltsware wird durch den „Käufer“ stets für den „Verkäufer“ vorgenommen; im Sinne eines unentgeltlichen Auftrages. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt Verhältnis zum „Käufer“ bleibt § 950 BGB ausgeschlossen. Zu jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung behält der „Verkäufer“ das Eigentum an dem Erzeugnis. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum„Käufers“ stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilendenen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl steht dem „Verkäufer“ das Alleineigentum an der neu entstehenden neue Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem „Käufer“ gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem „Verkäufer“ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der neuen SacheVerarbeitung zu. Erfolgt diese Der „Käufer“ verwahrt das (Mit-)Eigentum des „Verkäufers“ unentgeltlich. Der „Käufer“ ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – bei Programmen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und soweit das Nutzungsrecht dies zulässt – im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechts- grund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der „Käufer“ bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den „Verkäufer“ ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des „Käufers“ stehen, veräußert, so tritt der „Käufer“ schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in voller Höhe an den „Verkäufer“ ab. Wird Vorbehalts- ware vom „Käufer“ nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem „Verkäufer“ gehörender Ware veräußert, Umbildungso tritt der „Käufer“ schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der „Verkäufer“ nimmt hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der „Käufer“ auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des „Verkäufers“, Verbindung oder Vermischung die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der „Verkäufer“, die Forderung nicht einzuziehen, solange der „Käufer“ seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der „Verkäufer“ kann verlangen, dass der „Käufer“ ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt; insbesondere die Kundenbestellungen, Auftragsbestätigungskopien, Rechnungskopien, und dass der „Käufer“ seinen Schuldnern die Abtretung an den „Verkäufer“ mitteilt. Diese Einziehungsermächtigung kann für den Fall widerrufen werden, dass der „Käufer“ seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der „Verkäufer“ berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der „Käufer“ ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der WeisePfändung der Vorbehaltsware durch den „Verkäufer“ liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der „Verkäufer“ hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass Fertigungsmittel der von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache dem „Verkäufer“ gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist der „Verkäufer“ hiervon sofort zu unterrichten, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann. Darüber hinaus ist derjenige, der die Pfändung vornimmt, darauf hinzuweisen, dass der gepfändete Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten anzusehen sind„Verkäufers“ steht. Wird der Kaufpreis durch den „Käufer“ per Wechsel oder Scheck bezahlt, so begründet dies lediglich eine wechsel- oder scheck-mäßige Forderung des „Verkäufers“. Der Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungen aus der Warenlieferung bzw. die Ansprüche aus verlängertem Eigentumsvorbehalt erlöschen erst, wenn der Wechsel oder der Scheck vom „Käufer“ als Bezogenen bezahlt worden ist. Sowohl für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes als auch für die nachfolgend aufgeführte Gewährleistung ist der „Käufer“ verpflichtet, die Waren pfleglich und unter Beachtung der dafür gebotenen Sorgfaltsmaßnahmen zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten, soweit diese nach Herstellerangaben vorgeschrieben sind. Die Kosten hierfür hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel „Käufer“ zu der neuen Sache einzuräumentragen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für KaindlDer „Käufer“ hat darüber hinaus die übernommene Ware auf seine Kosten ausreichend zum Nennwert gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Für die neu entstandene Sache gelten Dauer des Eigentumsvorbehaltes tritt der „Käufer“ Ansprüche gegen den Versicherer im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die FertigungsmittelFalle eines Versicherungsfalles an den „Verkäufer“ ab. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenAuf Verlangen ist der „Käufer“ verpflichtet, dem „Verkäufer“ Auskunft über das bestehende Versicherungsverhältnis zu geben. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu KopienDem „Verkäufer“ steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinem Besitz gelangten Auftragsgegenstandes zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus durchgeführten Aufträgen geltend gemacht werden, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in sonstiger Weise zugänglich machenZusammenhang stehen. Dies gilt auch für Produkteaber nur, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichsoweit diese Forderungen unbestritten sind, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcoder ein rechtskräftiger Titel vorliegt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.ctmnet.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zum Besteller jetzt und künftig – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehenden Ansprüche vor. Sämtliche Eigentumsrechte wurden von uns an die EUROFACTOR GmbH abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Vorbehaltsware darf vom Besteller nur im gewöhnlichen Geschäfts verkehr verwendet oder veräußert werden. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Besteller tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche als Sicherheit im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung oder Umbildung verkauft, gelten die Ansprüche in Höhe des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamRechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen den Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche RechteBestellers, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumbei Zahlungsverzug, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht sind wir berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen Herausgabe der Vorbehaltsware zu verpfändenverlangen und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sofern der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Freigabe übersteigender Sicherungen nach Xxxx der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls EUROFACTOR GmbH verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcverlangen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.klasing-kabel.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorerfolgt die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Leistung gemäß § 640 BGB. Der Lieferant trägt Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Kosten Abnahme ausdrücklich unter Berufung auf Mängel, so ist unabhängig von der Berechtigung der Mängelrüge eine Zustandsfeststellung der Werkleistung durchzuführen und zu protokollieren, § 650 g BGB. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Gefahr Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen ohne Aufmass. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmass. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den Bearbeitungsmehraufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen bei Fassaden , oder Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen bei Dachflächen, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmassregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-DIN 18 299 ff Norm zugrunde legen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Transports und Auftragnehmers, sofern sich aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcergibt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.tm-dachtechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. Die Gegenstände der Lieferungen (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genanntVorbehaltsware) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als bleiben Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, Baumer bis zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer aus der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenGeschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Dritte nicht in Wert aller Sicherungsrechte, die Baumer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Baumer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Lage istSicherungsrechte freigeben; Baumer steht die Xxxx bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungs- übereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäfts- gang gestattet, Kaindl dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Baumer ab. Dem Käufer ist es gestattet, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte Vorbehaltsware zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vertretenverbinden. Der Lieferant ist verpflichtet, Käufer verwahrt die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen dabei entstehende neue Sache für Baumer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenKaufmanns. Die Verarbeitungneue Sache gilt als Vorbehaltsware. Baumer und der Käufer sind sicher bereits jetzt darüber einig, Umbildungdass bei Verbindung mit anderen, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl nicht Baumer gehörenden Gegenständen Baumer in jedem Fall Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Die Regelung über die Forderungsabtretung gilt auch für die neue Sache. Erfolgt diese VerarbeitungBis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, Umbildunginsbesondere bei Zahlungsverzug, Verbindung Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder Vermischung in begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist Baumer berechtigt, die Einzie- hungsermächtigung des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann Baumer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der WeiseSicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl an Käufer Baumer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis Käufer Baumer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Baumer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung neben der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl Käufer ist zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of KaindlHerausgabe verpflichtet. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall der Rücknahme durch Baumer liegt kein Rücktritt vom zuständigen Gericht überprüft werden kannVertrag, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtetden, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearBaumer hätte dies ausdrücklich erklärt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. § 8 Abnahme Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorerfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Lieferant trägt Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. § 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Kosten Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und die Gefahr Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen. § 10 Sonstiges Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Transports und Auftragnehmers, sofern sich aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcergibt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt Auftragnehmers gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung einer Kaufsache und ist unwirksametwaigen Vervielfältigungsstücken („Vorbehaltsware“). Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Die vom Auftragnehmer an den von Kaindl dem Lieferanten Kunden gelieferte Xxxx bleibt bis zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorvollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Lieferant trägt Kunde verwahrt die Kosten und die Gefahr Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer. Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenKunden – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht er berechtigt, die Fertigungsmittel oder Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde ist berechtigt, die sonstigen Überlassungen Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verpfändenverarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigeso wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit Wert der Dritte nicht in verarbeiteten Sache höher ist als der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung Wert der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu entstehenden geschaffenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Xxxxx der neuen SacheVorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseFür den Fall, dass Fertigungsmittel von Kaindl kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindanzusehen, so hat dass der Lieferant Kaindl Auftragnehmer oder der Kunde Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der Hauptsache einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Auftragnehmer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftragnehmer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumeneigenen Namen einzuziehen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten Der Auftragnehmer darf diese Einzugsermächtigung nur im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für Verwertungsfall widerrufen. Greifen Dritte auf die FertigungsmittelVorbehaltsware zu, insb. durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant Auftragnehmer wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für Vorbehaltsware sowie die Herstellung an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag gesicherten Forderungen um mehr als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis10 % übersteigt. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung Auswahl der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and teardanach freizugebenden Gegenstände liegt beim Auftragnehmer.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenWir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. §15 Gewährleistung Jede Xxxx gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist unwirksamsofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Fehler im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports Text und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeFarbgebung zu untersuchen. Der Lieferant verpflichtet sich, die Mängelrügen müssen innerhalb von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Der Lieferant ist Spätere Reklamationen werden nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetanerkannt, es sei denn denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetWare oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung auch mehrfache Nachbesserung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen Ersatzlieferung berechtigt. Der Lieferant wird Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die ihm Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen und es werden keinerlei Kosten übernommen. Von dem Unternehmen Metz Textilmarketing & Werbetechnik genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Folien,...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und sonstigen Überlassungen ausschließlich nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzenden jeweiligen Einsatz geeignet ist. ProdukteFür Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenwenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel. §16 Archivierung – Datenschutz Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)gespeichert. §17 Abwehrklausel Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. §18 Urheberrecht / Bildrecht Für die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichPrüfung des Rechts der Vervielfältigung, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rightsso wie Verwertungsrechte aller Vorlagen (z. B. Copyright, in particular intellectual property rights and rights of ownershipMarken, to partsPatente, raw materialsGebrauchsmuster, toolsNutzungsrecht, Verwertungsrecht, etc.) ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt uns von Xxxxxxx aus diesbezüglichen Rechtsverletzungen frei. §19 Rückgabe Ist der Kunde Verbraucher, (hereinafter referred to as "production means") and documentshat er das Recht, samplesunveredelte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu 50,00 € der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der Lieferant bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 50,00 € hat den Verstoß der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührttragen. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des VerlustsVerbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat durch die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Veredelte Xxxx ist von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen, die aufkommenden Kosten müssen vom Auftragsteller zu 100% getragen werden. §20 Druck, Lasern , Gravieren auf Kundenware Für Materialtests zur optimalen Druck- Laser- und Fräseinstellung wird ausreichend Zuschussware benötigt. Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl. durch Materialtests noch nicht optimal gelungenen Drucken – Fräsung - Gravur, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware. Druck- Laser- Fräsqualität und Haltbarkeit, so wie Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Material / Textil und dessen Oberfläche abhängig, eben so von der Ausrüstung des Materials/Stoffe. Abweichungen der Druck- Fräs- Laserqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Haltbarkeit oder Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden. Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit dem benötigten Pretreatment (Vorbehandlung) auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung. Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden. Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genauest möglich zu erzielen, muss ein farbverbindliches Proof. gestellt werden. Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden. Bei Farbangaben z.B. nach Pantone sind im Digitaldirektdruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen können nicht reklamiert werden. Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden. Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden. Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können diese zusätzlich berechnet werden. Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen. Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden. Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen - nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Stückzahlen Verzögerungen in der Produktion eintreten, sind wir dafür nicht verantwortlich zu machen. §21 Versand Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von Metz Textilmarketing & Werbetechnik oder den Lieferanten von Metz Textilmarketing & Werbetechnik an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Metz Textilmarketing & Werbetechnik verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet. Die Xxxx von Versandart und –weg behält sich Metz Textilmarketing & Werbetechnik vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen. Der Auftraggeber trägt alle anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. §22 Muster Druck- und Warenmuster werden, wenn nicht anders vereinbart komplett in Rechnung gestellt. Sollte Mustertextilware bei Rückgabe Schäden, Verunreinigungen oder Geruchsmängel aufweisen, wird diese dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt. Druckmuster im Siebdruck werden ab einer Gebühr von 80€ gefertigt. Alle bestellten Muster, welche in der finalen Produktion verarbeitet werden können – werden zu den normalen Konditionen berechnet. Musterware, welche ohne weitere Verwendung, an uns zurückgeht, wird mit einer Wiedereinlagerungs- und Handlings Pauschale von 25% des Warenwerts, mindestens aber 5€ und Versandkosten von 7€ berechnet. Diese Kosten werden von unseren Großhändlern erhoben, welche wir so unseren Kunden weiterberechnen müssen. Bemusterungszeitraum: Der Bemusterungszeitraum beträgt 25 Tage – Ware die bis dahin nicht zurückgesandt wurde, muss als vollwertiges Teil berechnet werden. §23 Handelsbrauch Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden. § 24 Daten und Auftragsunterlagen Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich. Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Verschlechterungen Datenträgern können nicht zurückgesendet werden. §25 Gerichtsstand Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung für beide Teile der Firmensitz des Unternehmen Metz Textilmarketing & Werbetechnik. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das für unseren Firmensitz zuständige Amtsgericht Reutlingen bzw. Landgericht Tübingen ausschließlich zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, am Wohnsitz des Auftraggebers zu vertretenklagen. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss§26 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen durch Gesetz oder Sonderregelung ungültig sein oder werden, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the losswird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Überschriften dienen der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearinsbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. IDas im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Rahmen der Dienstleistung übergebene Nutzungsrecht an geistigem Eigentum behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten der Auftragnehmer bis zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Für Xxxxxxx haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn dieser oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung vom Auftragnehmer auf den Schaden beschränkt, der für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. In der Regel werden die Dienstleistungen aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt bzw. durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, um den Wünschen möglichst gerecht zu werden. Sollten durch die Durchführung Rechte (z.B. Marken-, Patent- und Urheberrechte) Dritter verletzt werden oder gegen andere Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen, haftet der Auftraggeber für Schäden. Der Lieferant trägt Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung. Außerdem übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden oder Nachteile durch die Kosten SEO, Links, Webseiten, Texte, Eingriffe Dritter (sowohl bei den Links, als auch bei den Webseiten), Eintragung und Vermittlung durch Portale oder Shops. Der Auftragnehmer kann die Gefahr durchgeführte Leistung in seine Referenzen aufnehmen. Verschiedene Angaben wie Firmenname, Kontaktdaten, Logos, Beschreibung können angegeben werden. Ein Recht zur Aufnahme in die Referenzen seitens des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftraggebers gibt es nicht. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart wurdesein, kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich, mit entsprechender Ankündigungsfrist, die Löschung fordern. Sollte die Löschung aus den Referenzen mit Kosten (z.B. bei einer laufenden Printmailing-Aktion) verbunden sein, trägt der Auftraggeber die Kosten. Entsprechendes gilt für Kundenlisten. Der Lieferant verpflichtet sichAuftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Auftragsgebers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Vertragsbegründung und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl -abwicklung sowie zu kennzeichnenWerbe- und Abrechnungszwecken erforderlich sind. Der Lieferant ist Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht berechtigtumfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht dass auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage istsind, Kaindl unbefugt in die gerichtlichen Netzsicherheit einzugreifen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte den Informationsverkehr zu erstattenkontrollieren. Weiteres über die Datenweitergabe siehe oben, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertretenoder im Abschlussvertrag. Der Lieferant Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Auftraggeber an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel seinem allgemeinen Gerichtsstand zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindlverklagen. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben vom Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopienin den AGBs sind wirksam (Literarische Fehler, Nachbauten Rechtschreib- oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung Satzbau Fehler bewirken nichts an der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteGültigkeit), die treten aber subsidär hinter den Abschlussvertrag der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenPartei, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung dort etwas anderes vereinbart wurde. Ansonsten gilt der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt Abschlussvertrag und ergänzend die AGBs. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt berührt dies die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des Miteigentumsanteils des Lieferantengleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Für die vom Auftragnehmer auf Kosten der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und Gefahr des Lieferantenfür aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz Alle Bestimmungen in den AGBs sind wirksam (Literarische Fehler, Rechtschreib- oder Satzbau Fehler bewirken nichts an der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen Gültigkeit), treten aber subsidär hinter den Abschlussvertrag der Fertigungsmittel Partei, sofern dort etwas anderes vereinbart wurde. Ansonsten gilt der Abschlussvertrag und sonstigen Überlassungen, ergänzend die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearAGBs.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenDie Genossenschaft VICTOREANUM e.G. behält, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt bis zur vollständigen Bezahlung, das alleinige und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das uneingeschränkte Eigentum, an gelieferter oder bestellter Ware jeglicher Art. Wird von einem unserer Geschäftspartner ein so genanntes Konsignationslager bzw. ein laufendes Konto geführt, so gilt dieser Vorbehalt für den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilengesamten Kontensaldo und / oder den gesamten Lagerbestand des Konsignationslagers. Sollte der Kunde oder Geschäftspartner die Ware, Rohstoffenvor der vollständigen Bezahlung, Werkzeugen etcweiterveräußert haben, so gelten die Ansprüche des Kunden, bzw. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenGeschäftspartners, Mustern, Modellen, Daten, etcals an die Genossenschaft VICTOREANUM eG. abgetreten. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorDie VICTOREANUM eG. nimmt die Abtretung an. Der Lieferant trägt Versand der Edelmetalle aus Abonnements erfolgt grundsätzlich; wertversichert, neutral und sorgfältig verpackt per diskreter Zustellung durch qualifizierte Versanddienstleister wie z.B. DHL, UPS, DPD oder INTEX. Einzelbestellungen oder Sendungen mit einem Netto- Warenwert größer / gleich € 20.000,-- werden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich nur an Deutsche Lieferanschriften versendet. Lieferungen dieser Art erfolgen, generell und grundsätzlich, nur per Spezialkurier oder Spedition mit Ausweiskontrolle des Empfängers. Die Kosten dafür, sind abhängig von der Versicherungssumme (Netto- Warenwert) und dem Gewicht der Sendung und sind stets vom Besteller zu tragen. Dem Besteller werden jedoch vor Kaufabschluss jeweils die exakten Kosten mitgeteilt. Der Versand anderer Waren, wie z.B. Zubehör, oder von Mitgliedern bestellte Werbemittel, erfolgt stets nach billigem Ermessen, mit qualifizierten Dienstleistern, oder Paketzustellern. Mitglieder und die Gefahr des Transports Kunden haben unsere Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel und der Übermittlung der Fertigungsmittel deren Art, Beschaffenheit und der sonstigen ÜberlassungenEigenschaften zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von drei Tagen (Poststempel) schriftlich anzuzeigen, soweit nichts anderes verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Die VICTOREANUM e.G. ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn ein solcher offensichtlicher Mangel nicht rechtzeitig schriftlich vereinbart gerügt wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnenMängelbeseitigung nach der Xxxx des betroffen Mitglieds oder Kunden entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung. Der Lieferant Die VICTOREANUM e.G. ist nicht jedoch berechtigt, die Fertigungsmittel vom jeweiligen Mitglied oder Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung ist die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen Herabsetzung des Kaufpreises oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffender Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Bei Pfändungen Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die VICTOREANUM e.G. die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann das Mitglied bzw. der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadenersatzansprüche wegen solcher Mängel können vom jeweiligen Mitglied oder Kunden erst dann geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder aber von der VICTOREANUM e.G. verweigert wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der VICTOREANUM e.G. sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung der Genossenschaft VICTOREANUM e.G. für jede Art von Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer von der Genossenschaft zu vertretenvertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ProduktePflichtverletzungen unserer Mitarbeiter, leitende Angestellte, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe. Die Genossenschaft VICTOREANUM e.G. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichaus Investmententscheidungen entstehen, für jeden Fall welche aufgrund der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVICTOREANUM e.G. verbreiteten Informationen und Auskünften getroffen werden., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt Auftragnehmers gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung einer Kaufsache und ist unwirksametwaigen Vervielfältigungsstücken („Vorbehaltsware“). Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Die vom Auftragnehmer an den von Kaindl dem Lieferanten Kunden gelieferte Xxxx bleibt bis zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorvollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Lieferant trägt Kunde verwahrt die Kosten und die Gefahr Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer. Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenKunden – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht er berechtigt, die Fertigungsmittel oder Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde ist berechtigt, die sonstigen Überlassungen Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verpfändenverarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigeso wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit Wert der Dritte nicht in verarbeiteten Sache höher ist als der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung Wert der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu entstehenden geschaffenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Xxxxx der neuen SacheVorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseFür den Fall, dass Fertigungsmittel von Kaindl kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindanzusehen, so hat dass der Lieferant Kaindl Auftragnehmer oder der Kunde Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der D5160-19 die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der Hauptsache einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Auftragnehmer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftragnehmer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumeneigenen Namen einzuziehen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten Der Auftragnehmer darf diese Einzugsermächtigung nur im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für Verwertungsfall widerrufen. Greifen Dritte auf die FertigungsmittelVorbehaltsware zu, insb. durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant Auftragnehmer wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für Vorbehaltsware sowie die Herstellung an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag gesicherten Forderungen um mehr als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis10 % übersteigt. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung Auswahl der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and teardanach freizugebenden Gegenstände liegt beim Auftragnehmer.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter ¹Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenbis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus dem Kaufvertrag zu- stehenden Forderungen gegenüber dem Kunden. ²Die unter Ei- gentumsvorbehalt gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß ver- wendet werden. ³Insbesondere dürfen sie während der Dauer un- seres Eigentumsrechtes ohne unsere Zustimmung und ohne Of- fenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch sonst übertragen werden. ⁴Von dem Eigentumsvorbehalt ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmate- rial, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagenordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, Musternins- besondere eingebaut wird. ⁵Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten je- derzeit den Zutritt zu seinen Geschäftslokalen, ModellenLagerstätten so- wie sonstigen betriebszugehörigen Räumlichkeiten zu. ⁶Von Zu- griffen Dritter auf Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu ver- ständigen. ⁷Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtun- gen in Verzug oder wird ein Insolvenzverfahren über das Vermö- gen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens mangels Masse abgewiesen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht sind wir berechtigt, die Fertigungsmittel Her- ausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und dabei die Räume des Kunden zu betreten. ⁸Die Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag. ⁹Sollte der Kunde Vorbehaltsware an Dritte weiterverkaufen, verarbeiten oder mit anderen Produk- ten vermengen, tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden For- derungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunter- nehmer) mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprü- che aus dem Eigentumsvorbehalt zumindest in Höhe des Xxxxx dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt) und verpflichtet sich einen entsprechenden (Abtretungs-)Vermerk in seinen Büchern oder seinen Fakturen anzubringen. ¹ºDie Einräu- mung von Rechten an Dritte in Bezug auf dieselben Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. ¹¹Auf Ver- langen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und de- ren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Anga- ben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und/oder die sonstigen Überlassungen Schuldner von der Abtretung zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenverständigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte ¹²Der Kunde bleibt nur solange er sich nicht in Verzug befindet zur Ein- ziehung seiner Forderungen ermächtigt. ¹³Sollte der Lage istKunde sich in Zahlungsverzug befinden, Kaindl sind wir berechtigt, die gerichtlichen sicherungs- weise abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und außergerichtlichen Kosten sich aus dem Erlös bis zur Durchsetzung Höhe der Eigentumsrechte aushaftenden Schuld des Kun- den zu erstattenbefriedigen. ¹⁴Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungs- verzug ist und/oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist jede Weiterveräußerung und jede Verarbeitung der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenVorbehaltsware untersagt, sofern sie und soweit wir nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werdenschrift- lich zugestimmt haben. Steht ¹⁵Sämtliche durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung Eigentumsvorbehalt entstehenden Kos- ten gehen zu Lasten des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearKunden.

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Eigentumsvorbehalt. Ein Das/ Die Tier/ Tiere bleibt/ bleiben Eigentum des Vereins Sieben-Katzenleben e.V., lediglich der Besitzer wechselt. Er übernimmt das/die Tier/Tiere in seine Obhut und trägt ab dem Tag der Übergabe alle anfallenden Kosten. Der/ Die unter 2. Genannte(n) verpflichtet sich, das/ die erhaltene(n) Tier/ Tiere gut zu halten, jederzeit die artgerechte Unterbringung zu gewährleisten sowie ihm/ihnen die erforderliche Pflege und notwendige tierärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Das/ Die Tier/ Tiere darf/ dürfen keinesfalls weiter verkauft, verschenkt, zu Zucht- und/oder Versuchszwecken verwendet oder in andere Hände weitergegeben werden. Sollte das/ die Tier/ Tiere aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gehalten werden können, so ist das/ die Tier/ Tiere auf jeden Fall an den/ die unter 1. Genannte/n zurückzugeben. Für den Fall, dass zwei oder mehr Tiere als "unzertrennlich" zusammen vermittelt wurden, verpflichtet sich der/ die unter 2. Genannte(n), alle Tiere zusammen zurückzugeben. Eine Erstattung der Aufwandsentschädigung ist dabei ausgeschlossen. Der/ Die unter 1. Genannte(n) verpflichtet sich, das/ die vermittelte(n) Tier/ Tiere in jedem Fall zurückzunehmen. Ihm/ Ihr ist jedoch eine angemessene Frist zur Rückgabe zu gewähren, um die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch, dass nach Möglichkeit zunächst versucht wird, ohne diesen Umweg das/ die Tier/ Tiere direkt in ein neues Zuhause zu vermitteln. Die Übernahme der Katze durch den Empfänger erfolgt wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des LieferantenÜbergebers. Das Vorhandensein jeglicher Eigenschaften wird nicht zugesichert. Das/ die Tier/e werden vor der Ausreise einem Tierarzt vorgestellt, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt auf FIV und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorFeLV getestet. Der Lieferant trägt Tierarzt bescheinigt, dass das/ die Kosten Tier/e reisefähig sind. Krankheiten, die in Spanien auftreten und behandelt werden müssen, werden dem Übernehmer vorher mitgeteilt. In der Regel sind die Gefahr Tiere einmalig gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut und Leukose geimpft und besitzen einen (EU-) Ausweis. Katzen, besonders unter 1 Jahr, sind gesundheitlich empfindlich und können durch die Belastung des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel Umstellung an Infektionen jeder Art erkranken (Pilzinfektionen, Katzenschnupfen und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeandere Infektionen). Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist Es kann nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weisegewährleistet werden, dass Fertigungsmittel die Katze/n frei von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindParasiten ist/ sind (Milben, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu KopienFlöhe, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteWürmer, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, toolsGiardien, etc.). Es kann nicht ausgeschlossen werden, (hereinafter referred to as "production means") and documentsdass das/ die Tier/e eine versteckte und somit noch nicht erkannte Krankheit haben könnte(n), samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe die durch den Transportstress im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannNachhinein zum Ausbruch kommt. Aus diesem Grund kann 1. Genannter weder gewährleisten noch zusichern, es sei denn dass das/ die Tier/e völlig gesund ist/ sind und nicht im Nachhinein erkrankt/ erkranken. Für nach der Lieferant hat den Verstoß Übernahme anfallende Tierarztkosten kommt der Verein Sieben-Katzenleben e.V. nicht auf (nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung). Bei Abhandenkommen des/ der Tieres/ Tiere ist der/ die unter 1. Genannte(n) umgehend zu vertretenbenachrichtigen. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl Weiterhin sind in Absprache entsprechende Schritte zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, Wiedererlangung des/ der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in KenntnisTieres/ Tiere einzuleiten. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenvereinbarte Aufwandsentschädigung (inkl. Kaufbox) beträgt in Euro □ □ in bar erhalten per Überweisung Die Katze/n wird /werden □ als reine Wohnungskatze/n gehalten □ mit gesichertem Freigang gehalten Besondere Vereinbarungen: Datum/Unterschrift Sieben-Katzenleben e. V. Datum/Unterschrift Adoptant Der/ Die unter 2. Genannte(n) erklärt sich damit einverstanden, sofern sie nicht mehr dass der der/die unter 1. Genannte(n) seine/ ihre persönlichen Daten, soweit zur Erfüllung des Vertrages erforderlich, weitergeben und verwenden darf, insbesondere zur Planung und Ausführung des Transports der Katze/n, Meldung ins Traces-System und Meldung an die zuständigen Veterinärämter. Im Speziellen: Information • an das Transportunternehmen, welches Ihre Katze/n transportiert, mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werdenIhren Kontaktdaten, Name und Wohnort • an das Tracessystem (TRAde Control and Expert System, Datenbank zur Erfassung des EU - Weiten Tierverkehrs) • an unsere spanischen Tierschutzkollegen, ebenfalls zur Planung • an die zugehörigen Veterinärämter, als Auflage aus unserer § 11 Abs. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes-Genehmigung (Ihr Name, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des LieferantenAnschrift, Kontaktdaten, Katze samt Identifikationsnummer, sowie Ankunftsort der Katze/n). Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen ÜberlassungenName, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.Vorname Geburtsdatum Straße PLZ/Ort Ausgewiesen durch Reisepass □ Personalausweis □ Ausweis-Nummer Telefon: Mobil: E-Mail-Adresse Datum/Unterschrift Adoptant

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des LieferantenObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamerfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB). Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein vereinbarterEinheitspreisvertrag vereinbart, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurerfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), soweit zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen. Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich auf Zahlungsverpflichtungen freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält Auftragnehmers, sofern sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeergibt. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Sollte eine der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche vorstehenden Regelungen – gleich aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindwelchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so hat wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenübrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.——

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund (auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamaus vorangegangenen Geschäften) Eigentum der Firma VR FACTOREM GmbH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Im Übrigen gilt ein vereinbarterFalle der Akzeptanz von Schecks, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurWechseln oder Akzepten durch IMPEX, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und geht erst mit der Einlösung selbiger das Eigentum, Eigentum an den von Kaindl dem Lieferanten Waren über. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nicht berechtigt die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Verfügung gestellten TeilenSicherheit zu übereignen. Sollte der Käufer durch Verbindung mit einer beweglichen Sache, Rohstoffendurch Verarbeitung oder Umbildung Eigentümer der Waren werden, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagenso überträgt er vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zur Sicherung der genannten Forderung schon jetzt auf uns das Eigentum an der entstehenden Sache, Musternunter gleichzeitiger Vereinbarung, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vordass der Käufer diese Sache für uns unentgeltlich verwahrt. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Käufer ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder Ware bzw. das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Geschäftslauf zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen die sonstigen Überlassungen Dritten entstehenden Forderungen werden in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Geschäftsführer/Manager VR Diskontbank GmbH VR Diskontbank GmbH Amtsgericht Steinfurt HRB 7151 Xx. Xxxxxx Xxxx Euro US-Dollar Steuer-Nr.: 311/5831/1051 Dipl.-Ing. Xxxxxxx Xxxxxx BLZ 500 902 00 BLZ 500 902 00 USt-ID-Nr.: DE 814541503 Der Käufer ist –solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt- ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung im Namen von IMPEX einzuziehen. IMPEX ist jedoch berechtigt, die auf Verlangen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich benennenden Dritten vom Forderungsübergang zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte ihnen Anweisungen zu gebenerteilen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferten Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen. Die Ausübung dieses Rechts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nach erfolgter Zahlung wird der Käufer mit angemessener neuer Lieferfrist beliefert. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so wird IMPEX auf Verlangen des Käufers den Dritten über Eigentumsrechte darüber hinausgehenden Teil der Sicherheit freigeben. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen oder Eingriffe Dritter auf die gelieferte Ware sind IMPEX unverzüglich mitzuteilen. IMPEX behält sich vor, ihre Produkte ohne vorherige Benachrichtigung zu verbessern oder zu modifizieren, vorausgesetzt dass diese Änderungen keine Auswirkungen auf die Form oder Funktion der Ware haben. Alle von Xxxxxx zu informieren uns angegebenen Lieferfristen sind circa Fristen und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenfür uns solange unverbindlich wie hierüber keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen Lieferzeiten dürfen von uns unterschritten werden. Die Einhaltung aller bindend vereinbarten Fristen steht unter dem Vorbehalt vollständiger und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetrichtiger Selbstbelieferung IMPEXs, es sei denn die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist auf ein schuldhaftes Verhalten ihrerseits zurückzuführen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie der Lieferant hat Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Käufers. Bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen verlängern sich die Pflichtverletzung nicht zu vertretenFristen entsprechend. Der Lieferant ist verpflichtetEreignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Festhaltung am Vertrag infolgedessen für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit von ihm zurücktreten. Auf die genannten Umstände kann sich IMPEX nur berufen, wenn sie den Besteller hiervon unverzüglich in Kenntnis setzt. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht in einem Verhalten IMPEXs begründet sind oder sonst von ihr zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen vertreten sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung können Ansprüche gleich welcher Art gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt geltend gemacht werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.impex-hightech.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Die ci solution GmbH behält sich sämtliche Rechtedas Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der ci solution GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der ci solution GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die ci solution GmbH erwachsen können. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die ci solution GmbH ab. Die ci solution GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der ci solution GmbH hingewiesen und diese ist unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter so weit als möglich abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere Schutzrechte und das Eigentumnach Nichteinlösung von Schecks - ist die ci solution GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcsich zu nehmen. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorDie Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der ci solution GmbH die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl erhaltene Ware im gebräuchlichen verbleibenden Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durchund Gefahr an die ci solution GmbH zurückzusenden. Auftretende Schäden hat In der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenZurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die ci solution GmbH liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Die VerarbeitungÜbersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindlso wird die ci solution GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Xxxx freigeben. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseDer Käufer trägt die Beweislast dafür, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etceinbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenGelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der EGROH‐Service GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für EGROH‐Service GmbH als Hersteller, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für die EGROH‐Service GmbH entsteht. Erlischt das Eigentum der EGROH‐Service GmbH durch Verbindung, so wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksambereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum der EGROH‐Service GmbH an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die EGROH‐Service GmbH übergeht. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtDer Kunde verwahrt das Eigentum der EGROH‐ Service GmbH unentgeltlich. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das EigentumWare, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilender der EGROH‐Service GmbH Eigentum zusteht, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (wird im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorals Vorbehaltsware bezeichnet. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Kunde ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte der EGROH‐Service GmbH verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang die sonstigen Überlassungen zu verpfändenEGROH‐Service GmbH ab. Die EGROH‐Service GmbH verpflichtet sich jedoch, zur Sicherheit zu übereignen die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder sonstigedrohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die EGROH‐Service GmbH verlangen, dass der Kunde die EGROH‐Service GmbH unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die EGROH‐Service GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl EGROH‐Service GmbH hinweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenbenachrichtigen, den Dritten über damit die EGROH‐Service GmbH ihre Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkendurchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die EGROH‐Service GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und oder außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist haftet hierfür der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenKunde. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant EGROH‐Service GmbH verpflichtet sich, für jeden Fall die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe Wert der gesamten Sicherheiten die zu zahlen, deren Höhe sichernden Forderungen im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannNennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EGROH‐Service GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung insbesondere Zahlungsverzug des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant Kunden, ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlustdie EGROH‐Service GmbH berechtigt, die Zerstörung Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behalten dürfen. Eine Kündigung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearverbunden.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamDie gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Im Übrigen gilt ein vereinbarterVerhältnis zu Vollkaufleuten i.S.d. HGB bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen der gesamten Geschäftsbeziehung. Bei Verarbeitung mit anderen, einfacher Eigentumsvorbehalt nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Lieferanten nurAnteils zu, soweit er der sich auf Zahlungsverpflichtungen aus dem Verhältnis des jeweiligen Vertrags beziehtWertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Kaindl behält Sofern der Besteller Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich sämtliche RechteLieferer (wir) und Besteller darüber einig, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, dass der Besteller uns Miteigentum an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (der Neuware im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genanntZeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Verbindet der Besteller den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es hierzu weiterer Erklärung bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, alle Nebenrechte sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. Bis auf Widerruf aus wichtigem Grund (zulässig z.B. bei Verzug, Insolvenzverfahren u.ä.) vorist der Besteller zur Einziehung der mit diesem Eigentumsvorbehalt abgetretenen Forderungen befugt und wird die an ihn geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten; ferner hat er die Sicherungsabtretung nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist offenzulegen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten. Der Lieferant trägt Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Kosten hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt und eine Weiterveräußerung nur unter der Bedingung gestattet, dass die Gefahr Zahlung des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeGegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Der Lieferant verpflichtet sichBesteller hat mit dem Abnehmer zu vereinbaren, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenbenachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Der Besteller ist bis zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls vollständigen Bezahlung gelieferten Ware verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes pfleglich zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert gegen mögliche Risiken ausreichend; mindestens in Höhe des Lieferwertes, auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie 1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt bestehen für Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, Mustern, Modellen, Daten, etc. (wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genanntZusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vordem Verkäufer zu. Der Lieferant trägt die Kosten 2.Bei Zahlungen des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel sind Verkäufer und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigtKäufer sich darüber einig, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat dass der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, Verkäufer den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz gewöhnlichen Verkaufswert des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl Kaufgegenstandes im gebräuchlichen Umfang zu versichernZeitpunkt der Rücknahme vergütet. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis Rücknahme des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft Kaufgegenstandes geäußert werden kann, es sei denn wird nach Xxxx des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Lieferant hat Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtgewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Schadens verpflichtetKaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, den Kaindl infolge des Verlusts, wenn der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der sonstigen Überlassungen erleidetKäufer nachweist, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung dass geringere oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf überhaupt keine Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearentstanden sind.

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Samples: cityroller.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie 3.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingter Forderungen, auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenaus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen einschließlich allfälliger Zinsen und Kosten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamEigentum der MPT. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck oder im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcScheck-/Wechselverfahren besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung sämtlicher Schecks bzw. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorWechsel. Der Lieferant trägt die Kosten Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Vertragspartner nur mit schriftlicher Zustimmung der MPT und die Gefahr unter Anführung des Transports Namens bzw. der Firma und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht genauen Anschrift des Käufers berechtigt, die Fertigungsmittel Ware weiter zu veräußern, zu verpfänden oder die sonstigen Überlassungen zur Sicherung zu verpfändenübereignen, zur Sicherheit zu übereignen be- und/oder sonstigeverarbeiten, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenvereinigen oder zu vermischen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl Vertragspartner steht der MPT stets das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Rechnungswertes der neuen SacheVorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu; der Vertragspartner gilt in diesem Fall als Verwahrer. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindVermischung, so hat überträgt der Lieferant Kaindl Vertragspartner der MPT bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Hauptsache Miteigentum Sache im Verhältnis Umfang des Wertes ihrer Fertigungsmittel Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des vorangegangenen Absatzes. Im Falle der Weiterveräußerung (auch nach Be- oder Verarbeitung bzw. Vereinigung) der Vorbehaltsware gilt die Kaufpreisforderung gegen den Erwerber schon jetzt als in voller Höhe an MPT abgetreten und ist MPT berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der neuen Sache einzuräumenVeräußerung der gelieferten Xxxx beim Vertragspartner eingehen; der Vertragspartner ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet und hat diese bis zur vollständigen Bezahlung unverzüglich an MPT weiterzuleiten. Die Werklohnforderung ansich wird durch all dies nicht berührt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aufrecht bestehen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu KopienGeltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine wenn dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcausdrücklich erklärt wird., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: www.feinmechanik.at

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt. Der Kunde tritt sämtliche Rechteihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen oder Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Versicherungsansprüche etc.) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcAuftragnehmer ab. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt Bei Zugriff Dritter auf die Kosten und die Gefahr des Transports und Vorbehaltsware hat der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, Kunde auf das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenbenachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetAuftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumen oder Grundstücken, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn denn, der Lieferant Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Pflichtverletzung nicht zu vertretenSchadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Der Lieferant ist verpflichtetSoweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit wird der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert Schadensersatzanspruch auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenvorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen Fällen verwahrt jedem Fall ist der Lieferant Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise Auftragnehmer verjähren sechs Monate nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machenLiefer-/Auftragsabschluss. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Wenn und soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Produktedie persönliche Haftung der Angestellten, die Kaindl berechtigterweise Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Folgende vom Kunden angegebene Daten werden in unserer EDV gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Tel. und Fax-Nummer, Email-Adresse, Ansprechpartner. Wir geben Kundendaten grundsätzlich nicht angenommen hatan Dritte weiter. Der Lieferant verpflichtet sichKunde kann seine Daten jederzeit für unsere Werbezwecke sperren lassen. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft, für jeden Fall welche Daten bei uns gespeichert sind. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectiveSitz des Auftragnehmers. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung anderer Rechte ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen der in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu zahlen, deren Höhe ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verstoß nicht zu vertretenAuftragnehmer nur nach schriftlicher Bestätigung. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen Sollte eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zumehrere Bestimmungen unwirksam sein, so erfolgt berührt dies die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferantenübrigen Bestimmungen nicht. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, Für alle hier nicht erwähnten Fälle gelten die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearzur Zeit gültigen VBO`s.

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Eigentumsvorbehalt. Ein Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger, Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Sofern die Waren regelmäßiger Wartung und Inspektion zuzuführen sind, ist der Kunde für rechtzeitige Durchführung und Übernahme der Kosten verantwortlich. Die rechtzeitige Durchführung kann durch den Abschluss von Wartungsverträgen mit unserer Firma gesichert werden. Auch dann trägt der Kunde die Kosten für Inspektion und Instandsetzung oder Austausch. Ist die von uns gelieferte Xxxx mangelhaft, steht dem Käufer nur ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu. Erst dann, wenn o.g. fehlgeschlagen sind, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Für die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige bei uns gilt § 377 HGB. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, auch wegen Folgeschäden, werden ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist (§ 444 BGB). Alle Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren ein Jahr nach Anlieferung beim Käufer. Alle Vertragsinhalte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale Gesetze finden keine Anwendung. Eventuelle Nichtigkeiten einzelner Punkte der AGB berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR haftet im Schadensfall für alle Leistungen, Tätigkeiten wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenz.B: für Inspektionen, Prüfungen, Lieferungen, Montagen sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird für die Stellung als externer Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung und für die Erstellung von Kaindl Berichten / Gutachten nur für grob fahrlässige Unterlassung. Die Haftung entfällt insbesondere, wenn Bedienungs- und/oder Behandlungsvorschriften für die Produkte nicht anerkannt beachtet worden sind oder Inspektions- bzw. Instandhaltungsarbeiten von Personen durchgeführt wurden, die nicht von der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR oder vom Hersteller hierfür autorisiert sind. Gerichtsstand ist unwirksamdas für den Sitz der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR zuständige Gericht. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben sowie Durchführung von Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch, soweit zulässig, ohne Übernahme einer besonderen Gewährleistung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Der Kunde hat die gelieferte Xxxx bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu Untersuchen und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen ab Lieferung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Feststellung der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR schriftlich mitzuteilen. Sollte das erworbene Produkt eine Herstellergarantie beinhalten, so gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt Folgendes: Ansprüche aus einer Garantie stehen dem Käufer (Garantienehmer) ausschließlich gegen den Hersteller des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen Produktes (Garantiegeber) unter den in der Garantieerklärung des jeweiligen Vertrags beziehtHerstellers genannten Voraussetzungen für eine Leistung aus der Garantie zu. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichWir, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Xxxxxxxxx Xxxxxxx und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigtXxxxxxx Xxxxxxxxx GbR, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf übernehmen keine eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Garantie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. erworbenen Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produktedann, wenn der Hersteller auf unserer Internetseite, in unseren Katalogen, Broschüren oder sonstigen Werbematerialien, Angeboten Lieferscheinen und Rechnungen nicht namentlich benannt ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass wir dem Käufer ausdrücklich eine eigene – anderweitige – Verkäufergarantie einräumen, die Kaindl berechtigterweise in jedem Fall der gesonderten schriftlichen Vereinbarung bedarf. Gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln sowie mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt. Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR speichert von Ihnen Daten wie Unternehmensname, Name, Vorname, Geburtsdatum, Firmeninformationen, Adresse, E- Mailadresse, Telefonnummer, Funktion und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Kundenverwaltung bzw. Auftragserarbeitung (Angebot, Lieferschein und Rechnung). Eine Übermittlung von Daten an Drittpersonen findet nicht angenommen hatstatt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet nur in Absprache und nach schriftlicher Genehmigung statt. Nähere Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie der aktuellen Datenschutzerklärung der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Diese kann jederzeit bei uns angefordert werden bzw. kann auf unserer Homepage xxx.xx-xxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden. Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR übermittelt einen Bericht über die jeweiligen Begehungen/Beratungen an den jeweiligen Auftraggeber. Vertragspartner und damit auch Gesprächspartner in allen Grundsatzfragen aus dem Vertragsverhältnis und der Aufgabenstellung ist für die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR der Kunde. Der Lieferant Kunde und sein Vertreter sind allein berichtigt der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR Weisungen zu erteilen. Der Kunde wird dem Dienstleister, alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben erforderlichen Informationen und Auskünfte, erteilen. Der Kunde ermöglicht dem Dienstleister Betriebsbegehungen. Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR verpflichtet sich, sämtliche betrieblichen Angelegenheiten, von denen er in der Ausführung des Vertrages erfährt, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber strengstens geheim zu halten. Der zeitliche Aufwand ist im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Die Firma Xxxxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR ist berechtigt, die Dienstleistungen durch seine entsprechend qualifizierten Mitarbeiter, freiberuflichen Kräften oder Partnern durchführen zu lassen. Im Falle des Einsatzes von Dritten bedarf es keiner vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Firma Xxxxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR ist berechtigt, die Dienstleistungen durch seine entsprechend qualifizierten Mitarbeiter, freiberuflichen Kräften oder Partnern durchführen zu lassen. Im Falle des Einsatzes von Dritten bedarf es keiner vorherigen Zustimmung des Kunden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Gesellschafter Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxx. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der etwa unwirksamen Bestimmungen eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für jeden Fall etwaige Lücken. Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 0000-00000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xxx Für alle Seminare / Unterweisungen gelten ausschließlich diese AGB´s. Für den Umfang und die Durchführung der Zuwiderhandlung gegen Seminare ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Beginn der Vertragsausführung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen, sowie Nebenabreden, werden ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis kann mündlich nicht erfolgen. Die Anmeldung/ Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden unsere AGB / Teilnahmebedingungen anerkannt und akzeptiert. Mit der schriftlichen Anmeldung wird der gewünschte Vertag verbindlich. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Vorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichten Lehrmeinung. Neuerungen, Weiterentwicklungen und Änderungen können unter Umständen bei den Seminarunterlagen auszugsweise noch veraltet sein (Da diese erst bei Neudruck berücksichtigt werden können). Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR vor. Die Unterlagen dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Preisgestaltung erfolgt in Euro. Bei Seminaren gelten vereinbarte Pauschalpreise und/ oder Preise je Teilnehmer laut Angebot bzw. Absprache. Bei betrieblichen Ersthelfer Aus- und Fortbildungen besteht u. U. die Möglichkeit zur Abrechnung über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Bei betrieblichen Ersthelferkursen ist vor Kursbeginn eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rightsverbindliche und schriftliche Anmeldung durch das Unternehmen notwendig, in particular intellectual property rights and rights of ownershipder die Anzahl der Teilnehmer genannt werden muss. Bei offenen Ersthelferseminaren wird ggfs. auch die telefonische Anmeldung durch das Unternehmen akzeptiert und ist verbindlich. Die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft kann nach den Vorschriften der DGUV Information 1, to parts§ 26 erfolgen. Das beauftragende Unternehmen trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abrechnungsrelevanten Angaben und hat sich vor Kursbeginn um die Gewährleistung zur Kostenübernahme durch den Versicherungsträger zu kümmern. Die Firma Stangneth ist berechtigt, raw materialsbei Ablehnung der Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft die nicht abrechnungsfähigen Seminarkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei Seminaren werden die Angebotskosten in Rechnung gestellt, toolsabzüglich einer möglichen Kostenübernahme durch die jeweilige Berufsgenossenschaft bei einer Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung. Sonstige Vereinbarungen über z. B.: Inhouse Seminare, etc.Abweichungen der Zahlungsmodalitäten oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl werden in einer zusätzlichen Seminarvereinbarung getroffen, oder mittels eins gesonderten Angebots festgehalten, welches zur Kursbuchung oder Anmeldung maßgeblich ist. Für Inhouse Seminare berechnen wir Fahrtkosten pauschal oder pro gefahrenem km, siehe Angebot. Nach Erhalt der Rechnung ist diese spätestens innerhalb von acht Tagen zu begleichen, maßgebend hierfür ist das Datum der Rechnungsstellung. Der Vertragspartner gerät auch ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Die Ablehnung von Xxxxxxx oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Stornierungen der Seminare sind nur bis 30 Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten möglich. Die Frist hierfür (hereinafter referred to as "production means"auch bei mehreren vereinbarten Seminaren oder Seminartagen) and documents, samples, models, data, etcist der erste Seminartag. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by XxxxxxBei Stornierungen 30 bis 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe Bei Rücktritt 3 Tage vor Seminarbeginn sind 100% der Seminarkosten zu zahlen. Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause. Einzelanmeldungen durch den Teilnehmer sind ebenfalls verbindlich. Einzelteilnehmer, deren die sich zu unserem öffentlichen Kursangebot angemeldet haben und nicht erscheinen, oder innerhalb von drei Tagen vor Kursbeginn absagen, wird die Kursgebühr in voller Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannin Rechnung gestellt. Arbeitskämpfe, es sei denn Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Verkehrsstörungen, Straßensperrungen, Störung der Lieferant hat den Verstoß Energie- und Rohstoffversorgung, und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertretenvertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Außerdem berechtigt Unerwartete Krankheit bzw. unerwarteter Ausfall der Dozenten (auch Kündigung unserer Mitarbeiter/Referenten) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung (Durchführung von Schulungen und Seminaren). Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Verstoß gegen Ersatztermin vereinbart. Für Schäden Dritter, Ausfall der Schulung, Arbeitsausfall, Arbeitsausfallkosten oder entgangenem Gewinn wird nicht gehaftet. Wir behalten uns vor, Dozenten oder Seminarabläufe zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des jeweiligen Seminars davon unberührt bleibt. Anspruch auf bestimmte Dozenten besteht nicht. Die Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx behält sich vor freiberufliche Dozenten für Seminare / Unterweisungen einzusetzen. Teilnehmer die den Unterricht und/oder den Ablauf des Seminars sowie andere Teilnehmer grob und absichtlich stören und/oder belästigen können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühren werden trotzdem in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf eine dieser Anforderungen Kaindl Teilnahmebestätigung besteht nicht. Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Sollte der Referent feststellen, dass Teilnehmer alkoholisiert sind, können diese vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühren werden trotzdem in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung besteht nicht. Für Seminare, welche nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden, müssen nach unseren Qualitätsstandards zur außerordentlichen Kündigung des Vertrageseffizienten Unterrichtsgestaltung sowie nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen zur Verfügung stehen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtFür Kurse der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildungen sowie für Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen geben die Berufsgenossenschaften mindestens eine Grundfläche von 50 qm bei 20 Teilnehmern für den theoretischen Unterricht und praktische Demonstrationen und Übungen, vor. Kosten für Seminarräume und Platz für die praktische Feuerlöschübung sind vom Auftraggeber zu organisieren. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in KenntnisAuftraggeber muss für diese Kosten selber aufkommen. Die Fertigungsmittel Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Auftraggebers, bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Firma Stangneth übernimmt die Haftung ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an der Übung mitwirkender Mitarbeiter. Die Firma Stangneth wird von allen sonstigen Überlassungen Haftungsansprüchen freigestellt. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Firma Stangneth ist Folge zu leisten. Bei praktischen Feuerlöschübungen ist ein Mindestabstand von 2 m zum Gaslöschtrainer (Feuerstelle) einzuhalten. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, sowie für Verluste von persönlichem Eigentum oder Garderobe wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume bei Inhouse Veranstaltungen. Vorhandene Körperbehinderungen oder Krankheiten, welche die Durchführung einzelner Übungen behindern oder durch deren Durchführung verschlimmert werden können sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebendem Referenten vor Übungsbeginn mitzuteilen. Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung verarbeitet und genutzt. Datenschutz ist uns sehr wichtig, weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werdenDatenschutzerklärung von Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR. Ansprechperson für den Datenschutz ist: Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxxx GbR, Xxxxxxxx. Steht dem Lieferanten Miteigentum 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Tel. 0000-00000000. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten Gesellschafter Xxxxxxxxx Xxxxxxx und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearXxxxxxx Xxxxxxxxx.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenAlle gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen erfolgen primär auf Grund der gegenständlichen Lieferbedingungen, Stand 04.04.2022, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt subsidiär auf Grund der allgemeinen Lieferbedingungen vom Fachverband der Elektro- und ist unwirksamElektronikindustrie Österreichs (FEEI) mit April 2017, sowie der Softwarebedingungen vom Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) mit Stand April 2018. Sämtliche Lieferbedingungen sind auf unserer Homepage xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx hinterlegt und abrufbar. Im Übrigen Falle von Widersprüchen gilt ein vereinbarterdie oben angeführte Reihenfolge. Alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung des österreichischen Rechts, einfacher Eigentumsvorbehalt welches ausschließlich vereinbart wird, mit Ausnahme des Lieferanten nurUN-Kaufrechtes. technosert anerkennt, soweit er sich wenn auch in den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers geregelt, kein Zessionsverbot. Abrufmengen aus Rahmenaufträgen oder Forecastaufträgen müssen den vereinbarten Losmengen entsprechen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, sind Rahmenverträge vom Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Auftragsbestätigung abzunehmen. Nach Ablauf der Laufzeit werden offene Mengen automatisch ausgeliefert. Vorziehungen von Rahmenabrufen sind nur in Absprache und gegen Erstattung aller anfallenden Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale möglich. Verschiebungen von Rahmenabrufen sind innerhalb der Rahmenlaufzeit möglich. Bis maximal 12 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin können Verschiebungen schriftlich beantragt werden. Bauteile werden bei Brokern nur nach schriftlicher Freigabe des Kunden und auf Zahlungsverpflichtungen Risiko des jeweiligen Vertrags beziehtKunden beschafft. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den Im Sinne des Umweltschutzes bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit statt Einwegverpackungen unsere ESD-Umlaufverpackung einzusetzen. In Absprache mit dem Kunden werden diese kostenlos von Kaindl dem Lieferanten technosert zur Verfügung gestellten Teilengestellt. Bei Umlaufverpackungen die der Kunde länger als 60 Kalendertage in seinem Besitz hat, Rohstoffenbehält technosert sich das Recht vor, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) voreine Überzeitentschädigung zu verrechnen. Der Lieferant trägt Kunde ist verpflichtet die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert Umlaufverpackung auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang Gefahr an technosert zu versichernretournieren. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung abtechnosert ist berechtigt qualifizierte Subunternehmen einzusetzen. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung Abweichend von den gesetzlichen Fristen wird hinsichtlich sämtlicher aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis entspringender Ansprüche eine 12-monatige Verfallsfrist ab Auslieferungsdatum vereinbart. Dementsprechend erlöschen sämtliche Ansprüche, sei es aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes oder (Irrtums-) Anfechtung nach einer Fallfrist von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben12 Monaten ab Auslieferung, sofern sie nicht mehr binnen dieser Frist keine gerichtliche Geltendmachung erfolgt. Es handelt sich dabei um eine Präklusivfrist. technosert speichert und verarbeitet personen- und firmenbezogene Daten der Kunden innerhalb des Unternehmens. Soweit dies zur Erfüllung Durchführung des Auftrages notwendig ist, werden Auftragsdaten auch anderen Unternehmen die mit der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuDurchführung des Auftrages oder Teilen davon beauftragt wurden, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearübermittelt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterdie uns gegen die Besteller jetzt oder künftig zustehen, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurwerden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Xxxx freigeben werden, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcvollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor2. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Besteller ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder die sonstigen Überlassungen zu verpfändenverarbeiten. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenjedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu (=Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der neuen SacheVorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Erfolgt diese VerarbeitungDer Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Ware, Umbildungan der uns (Mit)Eigentum zusteht, Verbindung wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 3. Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder Vermischung in gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der WeiseAbtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, dass Fertigungsmittel die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sinddiesem Recht keinen Gebrauch machen, so hat lange der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 4. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Lieferant ganz Abtretung zu unterrichten. 5. Verpfändungen oder teilweise Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. 7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkteeiner angemessenen Nachfrist sowie bei Nichterfüllung durch Erklärung des Rücktritts vom Vertrag berechtigt, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hatVorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Der Lieferant verpflichtet sichAbtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. XIII. Reserved ownership 1. Up to the fulfilment of all outstanding debts (including all balance claims of current account), für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title which we are entitled against the orderers now or in future, we will receive the following securities, which will be released on request depending on our decision, as long as their value exceeds the part claims by considerably more than 20%. The goods remain our ownership until due and complete payment of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectivecontractually agreed compensation. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions2. The supplier undertakes purchaser is entitled to appropriately label sell or process the production means and other provisions provided goods in the ordinary course of business. Production or modification is always carried out by Xxxxxx us as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewheremanufacturer, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindlwithout our commitment. In the event case of seizures processing, joining or other action by third parties, commingling of the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary goods subject to inform the third party of Xxxxxx'x rights reservation of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rightsother goods, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-our joint ownership in the products so generated new corporeal thing arises in principle, in the case of processing in the proportion of the value (= gross invoiced value including incidental expenses and taxes) of the reserved goods subject to reservation of ownership to the value of the new other goods. The purchaser holds the sole ownership or joint ownership in safe custody for us. Products, which we are entitled to, consequently are designated as reserved products. 3. The purchaser hereby assigns to us all claims against a customer or third parties which accrue to him/her from the resale. The purchaser remains empowered to collect such receivables also after their assignment. Our right to collect such receivables is not affected thereby; however, we undertake not to collect such receivables as long as the customer meets his payment and other commitments in the proper manner. 4. The purchaser is required on request to disclose to us the assigned receivables and the names of the debtors, supply all particulars necessary for collection, make available the records pertaining thereto, and inform the debtors of the assignment. 5. Pledges or security transferences are inadmissible. 6. If such processingthird parties claim the reserved products, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component the purchaser will point to our ownership and inform us immediately. 7. In case of a primary item belonging the purchaser acting contrary to the supplier, the supplier shall grant Kaindl cocontract - in particular default of payment - we are entitled after an adequate extension and in case of non-ownership fulfilment by declaration of withdrawal of the primary item in contract to take back the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of reserved products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary demand cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step purchaser’s surrendering demands against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearthird parties where appropriate.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Eine Weiterveräußerung durch den Vertragspartner oder die Benutzung zu Zwecken der Sicherung während des Bestehens des Vorbehalteigentums sind ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Dieselbe Frist gilt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird für Ansprüche auf Ersatz von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurMangelfolgeschäden, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtkeine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenSchadensersatzansprüche für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeuns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Lieferant verpflichtet sichZur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage der Originalrechnung erforderlich. Wir gewährleisten Garantie ab Lieferdatum, dass die Ware nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern ist. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Keine Gewähr übernehmen wir für alle Schäden und Mängel, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel Anwendungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das gilt auch für die Benutzung von falschen Stromquellen, -arten oder -spannungen und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigtfür Schäden, die Fertigungsmittel durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Spannungen entstehen. 1.Die Gewährleistungsfrist für Material und Herstellungsmängel beträgt für Geräte bei Verbrauchern 24 Monate und bei Unternehmern 12 Monate ab Gefahrenübergang. 2.Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Aufzeichnungskassetten, Druckköpfe usw. 3.Werden Betriebs- und Wartungsvorschriften nicht befolgt oder nicht Originalteile eingesetzt, erlischt die sonstigen Überlassungen zu verpfändenGewährleistung. 4.Geräte, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigedie vom Verkäufer als Exportware deklariert werden, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffend.h. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenGeräte, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht deren Benutzung in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant BRD ganz oder teilweise verboten ist, unterliegen keiner Gewährleistung. 5.Der Käufer - sofern er ein Kaufmann ist - hat die empfangene Ware unverzüglich nach Vorgaben von Kaindl dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. 6.c3 übernimmt keine Haftung für Datenverluste bei jeglichen Reparaturleistungen. Der Vertragspartner ist verantwortlich für seine Daten, auch wenn c3 jeden Versuch unternimmt Kundendaten zu retten. 7.Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Xxxx des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder unter Benutzung Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel Nachbesserung oder sonstigen Überlassungen herstelltErsatzlieferung wird dem Käufer das Recht vorbehalten, darf Herabsetzung der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden Vergütung oder Dritten anbieten, liefern Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 8.Zum Zwecke der Nachbesserung erforderliche Aufwendungen wie Transport- oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für ProdukteWegekosten, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichanfallen, für jeden Fall weil die Ware an einem anderen Ort als den Erfüllungsort geliefert wurde, trägt der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcKäufer., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: c3-nk.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Forderungsinhabers. Aufschiebend bedingt durch die Zahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware automatisch auf den Kunden über. Bis dahin steht ihm ein Anwartschaftsrecht auf Übertra- gung des Eigentums zu. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereig- nung, Umgestaltung oder sonstige das vorbehaltene Eigentum gefährden- de Verfügung ohne Zustimmung des Eigentümers nicht gestattet. Wird ein Artikel gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, den Dritten davon in Kenntnis zu setzen, dass sich die betreffenden Artikel im Eigentum von fashionette bzw. des Forderungsinhabers befinden. Aktionsgutscheine werden von uns im Rahmen von Werbekampagnen freiwillig ausgegeben und können nicht käuflich erworben werden. Mehre- re Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden. Akti- onsgutscheine gelten ausschließlich zu den auf dem jeweiligen Gutschein aufgeführten Bedingungen (Gutscheinwert, Aktionsumfang, Gültigkeits- dauer, Übertragbarkeit, etc.). Einzelne Marken können von der Gutschein- aktion ausgenommen sein. Für die Einlösung des Aktionsgutscheins muss der Warenwert mindestens dem Wert des Aktionsgutscheins entsprechen. Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorganges einge- löst werden. Eine nachträgliche Verrechnung, Gutschrift, Barauszahlung, Restauszahlung oder Verzinsung ist nicht möglich. Reicht das Guthaben des Aktionsgutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden (siehe hierzu § 11.). Wird die bestellte Ware ganz oder teilweise retourniert, erfolgt keine Erstat- tung des Gutscheinwertes, sofern dafür keine Gegenleistung erbracht wur- de. fashionette behält sich vor, einzelne Personen von Aktionsgutscheinen aus- zuschließen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Prei- se. Sofern sich aus der Preisvereinbarung nichts anderes ergibt, gelten un- sere Preise „ab Werk“, exklusive Versandkosten. Versandkosten werden ge- sondert ausgewiesen. Der Versand in die jeweils angebotenen Länder ist kostenfrei. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenkostenfreier Rückversand erfolgt ausschließlich nur mit dem beigelegten Rücksendeschein im Paket. Unsere Preise verstehen sich inklu- sive der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Grundsätzlich bieten wir Dir die Möglichkeit eines Sofortkaufs und eines Ra- tenkaufes an. Es stehen als Zahlungsarten Kreditkartenzahlung, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt Sofort- überweisung, PayPal, Bankeinzug (SEPA) und Zahlung per Rechnung zur Verfügung. Die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen findet über unsere Payment Service Provider PAYMILL GmbH (weitere Details unter www.pay- xxxx.xx) und heidelpay GmbH (weitere Details unter xxx.xxxxxxxxx.xxx) statt. Eine Zahlung per PayPal wird von Kaindl der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (weitere Details zu PayPal unter xxx.xxxxxx.xxx) ausgeführt. Die Zahlungsmethode Sofortüberweisung wird von der SOFORT AG (weitere Details zur SOFORT AG unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) abgewickelt. Lastschriften werden von der Frankfurter Sparkasse (weitere Details zur Frankfurter Sparkasse unter xxx.xxxxxx.xx) abgewickelt. Die Bezahlung per Rechnung ermöglicht unser Partner RatePAY GmbH unter www.rate- xxx.xxx). Im Falle eines Ratenkaufs informieren wir Dich über unsere Dateneingabe- maske über die Konditionen des Ratenkaufs. Du kannst bei einem Raten- kauf zwischen einer Zahlung in drei oder zwölf Monatsraten wählen. Der Gesamtbetrag, die Höhe der Ratenkaufgebühr sowie die Höhe und Fällig- keit der einzelnen Raten wird Dir während des Bestellvorgangs angezeigt. Im Falle, dass Du mit Deinen Ratenzahlungen in Verzug kommst, stehen uns die Rechte nach § 12 zu. Bei einer Teilretoure verringert sich der Betrag des Kaufpreises, Xx erhältst in diesem Fall von der RatePAY GmbH einen neuen Ratenplan. Die Raten- laufzeit bleibt unverändert, lediglich der monatliche Ratenzahlungsbetrag verringert sich. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahl- arten nicht anerkannt anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen sowie Vor- kasse zu verlangen. Die Möglichkeit eines Ratenkaufes steht unter dem Vorbehalt einer erfolg- reichen Bonitätsprüfung. Der Ratenkaufzeitraum ist unwirksamebenfalls vom Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängig. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, die Möglichkeit eines Ratenkaufes nicht anzubieten bzw. andere Ratenkauf- zeiträume anzubieten. Wir sind jederzeit berechtigt, die Kaufpreisforderung gegen Dich abzutre- ten, z.B. an unseren Partner RatePAY GmbH. Wenn Deine Bestellung über unsere Finanzierungspartner, Arvato Payment Solutions GmbH oder Rate- PAY GmbH, abgewickelt wird, so machen wir dies gesondert auf der in dem Paket beiliegenden Rechnung kenntlich. Im Fall des Ratenkaufs bezieht sich die Kaufpreisrate jeweils auf einen Mo- nat. Je nachdem, ob Deine Bestellung über unseren Partner oder direkt über uns abgewickelt wird, wird die erste Kaufpreisrate entweder 2 Werk- tage vor Monatsende, zum 15. eines Monats oder an dem der Bestellung folgenden Xxxxxxx eingezogen bzw. abgebucht. Alle nachfolgenden Kauf- preisraten werden anschließend jeweils ebenfalls 2 Werktage vor Monats- ende, zum 15. eines Monats oder einmal freitags pro Monat eingezogen bzw. abgebucht. Wird Deine Ratenzahlung durch die RatePAY GmbH ab- gewickelt, sind die im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarten Raten für die Dauer der Abzahlungslaufzeit in der Regel jeweils zum 28. eines jeden Monats fällig. Die erste Rate wird in dem Folgemonat nach Rechnungsda- tum fällig. Die Zahlung der Raten kannst Du per Überweisung oder per Dauerauftrag vornehmen. Bei Bestellungen mit gewählter Kreditkartenzah- lung wird die erste Kaufpreisrate sofort nach Zustandekommen des Vertra- ges eingezogen bzw. abgebucht; alle nachfolgenden Kaufpreisraten wer- den dann jeweils einmal mittwochs pro Monat eingezogen bzw. abgebucht. Je nach gewählter Zahlmethode ermächtigst Du fashionette oder unseren Partner zur Einziehung der jeweils fälligen Rechnungsbeträge von Deinem hinterlegten Bankkonto (SEPA) bzw. erteilst das Recht, die fälligen Beträge Xxxxxx hinterlegten Kreditkarte zu belasten. Soweit die Zahlung des Kauf- preises bzw. der Kaufpreisraten über das Lastschriftverfahren oder Kredit- kartenzahlung erfolgt, ist die Erteilung der Einzugsermächtigung bzw. des Belastungsrechts Voraussetzung für den Kauf. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Dir nur zu, wenn Deine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns aner- kannt sind. Im Übrigen gilt steht Dir ein vereinbarterZurückbehaltungsrecht auch zu, einfacher Eigentumsvorbehalt soweit Dein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und in ei- nem angemessenen Verhältnis zu unserem Anspruch steht. Um Dir attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der RatePAY GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxxx (nachfolgend "RatePAY") zusammen. Kommt bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Dir und uns zustande, treten wir unsere Zahlungsfor- derung an RatePAY ab. Bei Nutzung der RatePAY-Zahlungsart Ratenzahlung, treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank der RatePAY GmbH ab. Wenn Du eine der hier angebotenen RatePAY-Zahlungsarten wählst, willigst Du im Rahmen Deiner Bestellung in die Weitergabe Deiner persönlichen Daten und die der Bestellung, zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an die RatePAY GmbH ein. Alle Einzelheiten findest Du in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen und dem Datenschutzhinweis für RatePAY-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und immer dann An- wendungen finden, wenn Du Dich für eine RatePAY-Zahlungsart entschei- dest. Fashionette ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Ge- fahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht ver- tragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), dem von der CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx, der Rate- PAY GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxxxx sowie der Kount Inc., 000 Xxxx Xxxxxx, Xxxxx 000, Xxxxx XX 00000 XXX zu übermitteln und dort entspre- chende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von An- schriftendaten einzuholen. Soweit während des Lieferanten Kundenverhältnisses solche Daten bei CRIF Bürgel, RatePAY oder Kount aus anderen Kundenverhältnis- sen anfallen, erhält fashionette hierüber Auskunft. Die jeweilige Daten- übermittlung erfolgt nur, soweit er dies zur Wahrung berechtigter Interessen von fashionette, eines Vertragspartners der CRIF Bürgel, RatePAY oder Kount erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beein- trächtigt werden. Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere Kosten für Verwaltungs- und Bankgebühren sowie Kosten der Rechtsverfol- gung, bleibt vorbehalten. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld fällig, wenn der Kunde mindestens mit zwei aufeinanderfolgen- den Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Zur Wahrung unserer be- rechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) des Ausgleichs offener For- derungen, übermitteln wir in Einzelfällen personenbezogene Daten an In- kassounternehmen. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht vorbehaltlich abweichender Regelungen unter § 13 und § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen. Weist die Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, erbringen wir die Nacherfüllung nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von fashionette. fashionette ist zur Erstattung von Transportkosten, die als Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung entstanden sind, nicht ver- pflichtet, soweit sich auf Zahlungsverpflichtungen die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträg- lich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht Dir nach Deiner Xxxx unter den ge- setzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt nach- folgender § 14. Weitergehende Ansprüche des jeweiligen Vertrags beziehtKunden sind ausgeschlos- sen. Kaindl behält Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von fashionette grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein An- erkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn fashionette dies gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt. Mit Ausnahme eines ausdrücklich erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung. Eine Abbe- dingung der gesetzlichen Mängelrechte ist hiermit nicht verbunden. Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Ware übernimmt fashionette keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Ge- setzes. Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger oder ungeeigneter Beanspruchung oder natürlicher Abnut- zung der Ware entstehen, sofern diese nicht von fashionette verursacht wurden. Erweist sich sämtliche Xxxx Nacherfüllungsverlangen nach Überprüfung der Ware als unbegründet, so kann fashionette, unbeschadet sonstiger Rechte, etwaige Kosten für den Versand der Ware an fashionette und den Rückver- sand an Dich sowie Kosten für die Prüfung der Ware berechnen, wenn Du erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hast, dass Dein Nacherfüllungsverlan- gen unbegründet ist. Wir haften nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, insbesondere Schutzrechte nicht auf Schadensersatz wegen Män- geln, anderen Pflichtverletzungen oder aus Delikt. Ausgenommen hiervon sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die wir zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen. Ausgenommen sind auch Schä- den, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften, oder die auf eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrau- en darf. Unsere Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schaden, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften. Die Datenkommunikation über das EigentumInternet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleis- tet werden. fashionette haftet daher weder für die ständige und ununter- brochene Verfügbarkeit des Online-Shops, noch für technische und elek- tronische Fehler während eines Bestellvorganges, auf die fashionette kei- nen Einfluss hat. Sofern Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellt werden, ist fashionette für die Verfügbarkeit solcher externen Sites oder Quellen nicht verantwortlich oder haftbar. fashionette macht sich Inhalte, die auf solchen Webseiten oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jede Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus, so- weit im Einzelfall keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhal- te besteht. Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfül- lungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Soweit unsere Haftung nach § 14.1 und § 14.2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeile- gung (OS) bereit, die Sie hier finden xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Wir sind bereit, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) voreinem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor ei- ner Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Transports und Überein- kommens der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenVereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Im Verkehr mit Endverbrauchern ist auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkensofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Soweit der Dritte Kunde nach Ver- tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht in der Lage bekannt ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstattenist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anders ergibt, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertretenunser Geschäftssitz Er- füllungsort. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindwerden, so hat wird hierdurch die Wirksamkeit der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben übrigen Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcbe- rührt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: assets.ctfassets.net

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich AREV das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor. Alle Lieferungen gelten als ein zusammen- hängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des LieferantenVerwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfän- dungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter (z.B. Insol- venz) auf die Vorbehaltsware, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird der Besteller auf Eigentum und Erstrangigkeit von Kaindl AREV hinweisen und AREV unverzüglich benachrichtigen. Auch durch den Einbau/Verarbeitung erwirbt der Besteller nicht anerkannt und ist unwirksamdas Eigentum an der gelieferten Ware. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Falle der Verarbeitung/Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit AREV stehenden Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl AREV Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der Vorbehaltsware zu der neuen anderen verarbeite- ten Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseFür den Fall, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindkein solcher Eigentumserwerb bei AREV eintreten sollte, so hat überträgt der Lieferant Kaindl Besteller bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im vorgenannten Verhältnis – Miteigentum an der Hauptsache Miteigentum neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an AREV. Der Besteller tritt hiermit schon jetzt die aus einer Veräußerung entstehenden Forde- rungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an AREV bis zur völligen Tilgung aller derer Forderungen ab. AREV nimmt diese Abtretung an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche o- der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. AREV ermächtigt den Besteller widerruflich, die an AREV abgetretenen Forderungen im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumeneigenen Namen einzuziehen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten AREV darf diese Einzugsermächtigung nur im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die FertigungsmittelVerwer- tungsfall widerrufen. Der Lieferant darf Besteller ist bei begründetem Anlass (z.B. Zahlungsverzug) auf Verlangen von AREV verpflichtet, die Fertigungsmittel Abtretung an Drittkäufer offen zu legen und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machenAREV alle zur Geltendma- chung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Lieferant Sofern der Besteller mit der Zahlung der Entgeltforderung in Verzug gerät, ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen AREV nach angemessener Fristsetzung zur Rückforderung der Vorbehaltsware (Verwer- tungsfall) berechtigt. Der Lieferant Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht sogleich die Erklärung des Rücktritts. AREV wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für Vorbehaltsware sowie die Herstellung an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forde- rungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag gesicherten Forderungen um mehr als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis50 % übersteigt. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung Auswahl der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and teardanach freizugebenden Gegenstände liegt bei AREV.

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Samples: arev-lighting.com

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenAlle gelieferten Waren, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterBauteile, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen Baustoffe etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und bleiben Eigentum der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl Firma Stich bis zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteErfüllung sämtlicher Forderungen, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung Firma Stich gegen den Vertrags- partner zustehen. Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, so tritt der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für ProdukteVertragspartner schon jetzt die Forderungen, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen dieser aus diesem Grunde gegen einen Dritten hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownershipHöhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Neben- rechten, to partseinschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, raw materialsan die Firma Stich ab. Die Firma Stich nimmt hiermit diese Abtretung an. Die Abtretung dient zur Sicherung aller Forderungen, toolsdie der Firma Stich gegen den Vertragspartner zustehen. Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Si- cherheiten die besicherten Forderungen um 10 % oder der geschätzte Wert der be- stehenden Sicherheiten die besicherten Forderungen um 50 %, etc.so ist die Firma Stich auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe bzw. Rückabtretung von Si- cherheiten nach Xxxx der Firma Stich verpflichtet. Bei erheblichem vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe insbesondere im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kannFalle des Zahlungsverzuges, es sei denn ist die Firma Stich zur Zurücknahme der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem Vorbehaltswa- re berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl und der Vertragspartner unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungs- rechtes zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens Herausgabe sowie dazu verpflichtet, den Kaindl infolge der Firma Stich und deren Vertre- tern das Betreten des Verlusts, Grundstücks des Vertragspartners und der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung sich dort befindli- chen Räumlichkeiten sowie der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht Baustelle zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnisgestatten. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Rücknahme der Vorbe- haltsware durch die Firma Stich gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport vom Vertragspartner zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and teartragen.

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Samples: www.elektro-stich.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer Es wird folgender einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an vereinbart: Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller SIMON IBV die zur Geltend- machung ihrer Rechte gegen den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeerforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstattenSofern kein Widerruf seitens SIMON IBV erfolgt, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn Besteller zur Einziehung der Lieferant hat abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. SIMON IBV kann nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetSicherungsabtretung offen legen, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichernSicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Bei Verarbeitung, UmbildungVermischung oder Verbindung mit anderen, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl nicht SIMON IBV gehörenden Gegenständen steht SIMON IBV Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware ergibt. Erwirbt der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache, sind sich SIMON IBV und der Besteller darüber einig, dass der Besteller SIMON IBV Miteigentum an der entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der neuen Sacheübrigen verarbeiteten Ware einräumt. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in Im Falle der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Veräußerung der neuen Sache einzuräumentritt der Besteller zugleich seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an SIMON IBV ab, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. In allen Fällen verwahrt Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindldem von SIMON IBV in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht. Für Der SIMON IBV abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächti- gung gilt Obiges unter Nr. 3 entsprechend. Verbindet der Besteller die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, tritt er zugleich, ohne dass es weitere Erklärungen bedarf, seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVerbindung an SIMON IBV ab., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: simon-ibv.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des LieferantenObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamerfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB). Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelten Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbau - schränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt ein vereinbarterder gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nursofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtso wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Kaindl behält sich sämtliche RechteStand: Januar 2020 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, insbesondere Schutzrechte dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und das Eigentum, an senden Sie es zurück. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.Erbringung der folgenden Dienstleistung: Name und Anschrift Auftraggeber:

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Samples: maler-mittenzwey.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Die Liefergegenstände bleiben bis zur voll- ständigen Bezahlung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant Besteller ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel Kaufgegenstände zu verpfänden oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenübereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sofort zu widersprechen und uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen den Abschluss und den Bestand des Bestellers insoweit freizugeben, als der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt realisierbare Wert unserer Sicherheiten die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenzu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die VerarbeitungAuswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 9. Besondere Bedingungen für Kundendienstarbeiten/Prüfungen: Eine Prüfpflicht trifft uns nur, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindlwenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen ist. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. ProdukteGeprüft werden nur Geräte, die der Lieferant ganz Besteller dem Prüfer vorweist. Die vorzunehmende Prüfung erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit sowie den äußeren Zustand der Geräte. Bei der Prüfung festgestellte oder teilweise nach Vorgaben herbeigeführte Einsatzbereitschaft der Geräte bestätigt der Prüfer durch Plombierung und einem am Gerät befestigten Prüfnachweis mit Datum und Angabe seiner Prüfernummer. Die Prüfgebühren werden gesondert vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis berechnet. 10. Gewährleistung: Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel 1 Jahr. Beim Verkauf von Kaindl gebrauchten Sachen an Unternehmer ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Beim Verkauf gebrauchter Sachen an Verbraucher leisten wir 1 Jahr Gewähr für die Mangelfreiheit. 11. Haftung: Wir haften nur bei vorsätzlichen oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machengrob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für ProduktePflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet werden muss. Die Haftungsbeschränkung betrifft auch nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung oder aus Garantieübernahme. Die Begrenzung der Haftung gilt auch nicht für von uns verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz in Neukirchen. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Neukirchen, je nach Zuständigkeit das Amts- oder Landgericht Zwickau. Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx auch jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Haustürgeschäften Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sichrechtzeitige Absendung der Widerruferklärung oder der Ware an: mobratec - mobil Brandschutztechnik GmbH, für jeden Fall Xxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx, Fax: 03762/ 0000000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Bei der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rightsAusübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher zur Rücksendung verpflichtet, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Unternehmer. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, es sei denn denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Lieferant bestellten Ware. Nicht paketversandfähige Sachen holt der Unternehmer beim Verbraucher ab. Im Fall des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Absendung/Zugang des Widerrufs zurück zu gewähren. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen/ Gegenstände ganz oder teilweise nicht herausgeben, hat den Verstoß nicht sich der empfangene Gegenstand verschlechtert oder ist er untergegangen, hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtleisten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtetVerbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache erst dann wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, wenn er sich entschieden hat, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen und bis dahin alles unterlässt, was den Kaindl infolge des Verlusts, Wert der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearSache beeinträchtigt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständi- gen Bezahlung aller zum Rechnungs- datum bestehenden Forderungen DELTAPLOTs gegen den Auftraggeber Eigentum DELTAPLOTs; jede Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für DELTAPLOT als Hersteller, jedoch ohne, daß ihm hieraus eine Verpflichtung entsteht; erlischt das Miteigentum DELTAPLOTs durch Verbindung, so ist vereinbart, daß das Miteigentum DELTAPLOTs an der einheitlichen Sache nach Maßgabe des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und Rechnungswerts anteilsmäßig auf den Auftragnehmer übergeht; der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum des Auftragnehmers unentgeltlich. Verpfändungen oder Sicherungsüber- eignungen sind unzulässig. Zur Weiterveräußerung oder anderer kommerzieller Nutzung ist unwirksamder Auftrag- geber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt Der Auftrag- geber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder anderer kom- merzieller Nutzung hierdurch zur Siche- rung der aus allen Vertragsverhältnissen bestehenden Forderungen des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Auftrag- nehmers an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und Auftraggeber an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung DELTAPLOT ab. Xxxxxx DELTAPLOT nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte; DELTAPLOT ermächtigt den Auftraggeber, weist widerruflich die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen auf seine Rechnung einzuziehen; die Berechtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung Auftraggeber seinen Zahlungverpflichtungen gegenüber DELTAPLOT nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließennachkommt. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum Spätestens im Verhältnis Falle des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Verzugs ist der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens Auftraggeber verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, Schuldner der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht abgetretenen Forderung zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnisnennen. Die Fertigungsmittel von DELTAPLOT zur Herstellung des Vertragsgegenstands eingesetzten Betriebsgegenstände und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenZwischen- erzeugnisse, sofern insbesondere Filme, Lithografien, Farbdrucke, Fotoabzüge, Diapositive, Stanzen, Klischees u.ä., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearausgeliefert.

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Eigentumsvorbehalt. Ein w w w . w i r – m a c h e n – d a s . x x x x x x x x . m s – c o m p u t e r . d e Die ms computer GmbH behält sich das Eigentum an allen ihr gehörenden Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich der aus späteren Verträgen wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen erfüllt hat. Der Kunde ist, insbesondere bei Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind. Der Kunde darf die gelieferte Xxxx im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen. Er hat die Ware in ordentlichem Zustand zu halten und nach den Vorschriften des LieferantenLandes, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt in welchem sie sich befinden, sicherzustellen. Die erforderlichen Wartungs- und ist unwirksamInspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig durchführen lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Übrigen gilt ein vereinbarterFalle der Beschädigung oder des Verlustes der Ware tritt der Kunde die ihm gegen Versicherungen, einfacher Transportunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche bereits jetzt an ms computer GmbH ab. Der Kunde darf die von ms computer GmbH unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nurgelieferte Ware nur weiterverkaufen, soweit wenn er sich auf mit seinen Zahlungsverpflichtungen ms computer GmbH gegenüber nicht im Verzug befindet, der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt und die Abtretung der Forderung des jeweiligen Vertrags beziehtKunden aus dem Weiterverkauf an uns uneingeschränkt zulässig ist. Kaindl behält sich sämtliche Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen und Rechte, insbesondere Schutzrechte die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und das Eigentumverpflichtet. Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, die Forderungen nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszuhändigen sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung der Forderung notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilenuns abgetretene Forderungen ein oder verwertet er diese in anderer Weise, Rohstoffen, Werkzeugen etcsteht uns der eingezogene Betrag bzw. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorder erzielte Verwertungserlös in voller Höhe zu. Der Lieferant trägt Kunde darf die Kosten in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Er ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenbenachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, den Dritten insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage istdas Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurückzugeben, nicht nach, schuldet w w w . w i r – m a c h e n – d a s . x x x x x x x x . m s – c o m p u t e r . d e er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine entsprechende Versicherung auf Kosten Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 % des Lieferanten abzuschließenKaufpreises der Ware, zzgl. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenjeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für KaindlGeltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant Ms computer GmbH verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebendes Kunden die nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, sofern sie nicht als ihr Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearals 20 % übersteigt.

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Eigentumsvorbehalt. Ein Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum. Der Verkäufer hat das Recht, ohne Rücktritt vom Vertrag die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und gegen Abhandenkommen und Beschädigung auf seine Kosten versichern und als Eigentum des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamVerkäufers kennzeichnen. IIst der Käufer „Kaufmann“ im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt Sinne des Lieferanten nur, soweit HGB hat er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtdie dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, Der Käufer tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenVerkäufer ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter an der Ware hat der Lieferant Kaindl Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenbenachrichtigen, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz damit dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisenKlage gem.§ 771 ZPO erheben kann. Kommt der Lieferant seiner Käufer dieser Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, haftet er für den entstandenen Schaden. Kann der Dritte sämtliche Kosten der Klage gem.§ 771 ZPO nicht dem Verkäufer gegenüber erstatten, haftet der Käufer uns auf den Ausfall. Der Käufer ist Kaindl zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, aber solange er seine Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Seine Forderungen gegen den Abnehmer der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an machen. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenberechtigt. Die VerarbeitungVerarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird für den Verkäufer vorgenommen. Das Vorbehaltseigentum des Verkäufers wirkt insoweit fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen nicht im Eigentum des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischtVerkäufers stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Kaindl der Verkäufer das Miteigentum an der neu entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Fertigungsmittel der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der neuen SacheVerarbeitung. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass Fertigungsmittel von Kaindl die Sache des Käufers als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache entstandene Alleineigentum oder Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant für den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVerkäufer verwahrt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie 7.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch immer erweiterter be- stehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand, z.B. aufgrund von Reparatur oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwerben. Gegenüber einem Unternehmer (siehe Ziff. 1.4) als Käufer behalten wir uns bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Saldoforderung aus einem evtl. Kontokorrentverhältnis, das Ei- gentum an dem Vertragsgegenstand vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes, bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu. Der Eigentumsvorbe- halt geht auch nicht dadurch unter, dass der Fahrzeugbrief bzw. die Allgemeine Be- triebserlaubnis dem Kreditinstitut des Käufers mit der Auflage zugeht, über den Fahrzeugbrief bzw. die Allgemeine Betriebserlaubnis nur treuhänderisch gegen Zahlung zu verfügen oder dass der Fahrzeugbrief bzw. die Allgemeine Betriebser- laubnis dem Käufer übergeben wurde/n. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Käufer, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragsware in Höhe des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche RechteWiederbeschaffungswer- tes branchenüblich zu versichern, insbesondere Schutzrechte auch das Diebstahl- und das EigentumVandalis- musrisiko. Nach Zulassung ist eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Mit dem Versicherer ist zu vereinbaren, an den von Kaindl dass die Rechte aus dem Lieferanten zur Verfügung gestellten TeilenVersicherungsvertrag (Diebstahl/ Vandalismus/ Vollkasko) uns unmittelbar zustehen. Es ist zu vereinba- ren, Rohstoffendass wir berechtigt sind, Werkzeugen etcuns zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes Sicherungsscheine des Versicherers geben zu lassen. (Die Versiche- rungsleistungen sind für die Wiederherstellung der versicherten Vorbehaltsware, im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcFalle des Totalschadens zur Tilgung unserer Forderungen zu verwenden. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach Ein et- waiger Überschuss steht dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcKäufer zu., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des LieferantenDie Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Intertime bis zur Erfüllung sämtlicher der Intertime dem Vertragspartner gegenüber aus der gesamten Geschäftsbezie- hung bestehenden Ansprüche. Der Vertragspartner erteilt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur Eintragung sämtlicher, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (aus der Geschäftsbeziehung mit der Intertime ergebenden Eigentumsvorbehalte im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etczuständigen Eigentumsvorbehaltsregister. (Während des Bestehens des Eigen- tumsvorbehalts ist dem Vertragspartner eine dingliche oder obligatorische Belastung der Vorbehaltsware – insbesondere auch der Einbau oder die Veränderung – untersagt und die Weiterveräusserung nur im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten gewöhnlichen Geschäftsgang und die Gefahr des Transports und nur unter der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenVoraussetzung gestattet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sichdass er von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt geltend macht, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, dass das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenauf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zah- lungsverpflichtungen vollumfänglich erfüllt hat. Bei Pfändungen Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl Vertragspartner die Intertime unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenbenachrichtigen, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkendamit die Intertime Klage gemäss Art. 106 ff. bzw. Art. 242 ff. SchKG erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl der Intertime die gerichtlichen und außergerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte Klage gemäss Art. 106 ff. bzw. Art. 242 ff. SchKG zu erstatten, haftet der Käufer für den entstehenden Ausfall. Bei Pflichtverletzung des Vertragspartners, insbesondere bei Annahme- oder Schuldnerverzug, ist die Intertime zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Lieferant Kaindl zum Ersatz Ware berechtigt. Die Rück- nahme der Ware bzw. die Geltendmachung des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetEigentumsvorbe- halts erfordert keinen Rücktritt des Lieferers. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch die Intertime liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtetdenn, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcIntertime hätte dies ausdrücklich erklärt., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Die gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von Resin. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Resin zustehenden Saldoforderungen gegen den Auftraggeber. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen von Xxxxx gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, erklärt Xxxxx auf schriftliches Verlangen des LieferantenAuftraggebers die Freigabe von Sicherheiten nach Xxxx von Xxxxx in der überstei- genden Höhe. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterdem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, einfacher Eigentumsvorbehalt so erwirbt Resin Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Anteils der Lieferung durch Resin im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcVerhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorEine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Resin nicht gestattet. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an Resin für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abge- treten. Resin nimmt diese Abtretung an. Resin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbeson- dere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wird. Unabhängig von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnender Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Auftraggebers zum Besitz an der Vorbe- haltsware bei Zahlungsverzug. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen Auftraggeber haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenderen vollständiger Bezahlung gegenüber Resin. Bei Pfändungen Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Lieferant Kaindl Auftraggeber Xxxxx hiervon unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, informieren sowie den Dritten über auf die Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenResin hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung hat der Eigentumsrechte Auftraggeber zu erstattentragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, ist tritt der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx Auftraggeber Xxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines etwaige Herausgabeansprüche gegenüber dem Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcab., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (vollständigen Bezahlung im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenEigentum von Xxxxxxxxxx.xxx. § 3.10 Mängelhaftung Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, Mustern, Modellen, Daten, etcgelten die gesetzlichen Vorschriften. (Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Wege der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstattenErsatzlieferung erfolgt, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist Besteller dazu verpflichtet, die Fertigungsmittel zuerst gelieferte Xxxx innerhalb von 30 Tagen an Xxxxxxxxxx.xxx auf Kosten von Xxxxxxxxxx.xxx zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Xxxxxxxxxx.xxx behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. Xxxxxxxxxx.xxx haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet Xxxxxxxxxx.xxx für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und sonstigen Überlassungen mit auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Xxxxxxxxxx.xxx jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Xxxxxxxxxx.xxx haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und kostenlos zu verwahren Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichernbei arglistig verschwiegenen Mängeln. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern Die Haftung nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung Soweit die Haftung von Xxxxxxxxxx.xxx ausgeschlossen oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nachbeschränkt ist, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie gilt dies auch für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcErfüllungsgehilfen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware ("Vorbehaltsware") bleibt bis zur vollständigen Beglei- chung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von Resin. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbe- halt der Sicherung aller Resin zustehenden Saldoforderungen gegen den Kunden. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderun- gen von Xxxxx gegen den Kunden um mehr als 20 %, erklärt Xxxxx auf schriftliches Verlangen des LieferantenKunden die Freigabe von Sicherheiten nach Xxxx von Resin in der übersteigenden Höhe. Freigabeerklärungen bedür- fen der Schriftform. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarterdem Kun- den gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, einfacher Eigentumsvorbehalt so erwirbt Resin Mitei- gentum an der neuen Sache in Höhe des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Anteils der Lieferung durch Resin im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etcVerhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorEine Verpfändung oder Siche- rungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Resin nicht gestattet. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an Resin für die Dauer des Eigentumsvorbe- halts abgetreten. Resin nimmt diese Abtretung an. Resin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbe- sondere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Unab- hängig von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnender Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden zum Besitz an der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen Kunde haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenderen vollständiger Bezahlung gegen- über Resin. Bei Pfändungen Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Lieferant Kaindl Kunde Resin hiervon unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, informieren sowie den Dritten über auf die Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenResin hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung hat der Eigentumsrechte Kunde zu erstattentragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, ist tritt der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx Kunde Resin auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines etwaige Herausgabeansprüche gegenüber dem Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcab., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Contipro Germany GmbH. Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er erstreckt sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags beziehtalle Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt). Kaindl behält sich sämtliche RechteDer Vertragspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Soweit Dritte daran Rechte ausüben wollen, insbesondere Schutzrechte und das Eigentumhat der Vertragspartner die Contipro Germany GmbH unverzüglich schriftlich unter Beifügung sämtlicher notwendiger Unterlagen zu unterrichten, an den von Kaindl damit diese ihre Rechte gegenüber dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcDritten ausüben kann. (Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware entsprechend der vertraglichen Vereinbarung im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagengewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorsolange er nicht mit seinen gegenüber der Contipro Germany GmbH bestehenden Verpflichtungen in Verzug ist und solange sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern. Der Lieferant trägt Vertragspartner tritt hiermit die Kosten ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche - in Höhe des Rechnungswertes - mit allen Nebenrechten an die Contipro Germany GmbH ab. Gerät der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, ist die Contipro Germany GmbH berechtigt, Dritte von der Abtretung zu benachrichtigen und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeForderungen selbst einzuziehen. Der Lieferant verpflichtet sichVertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel abgetretenen Forderungen und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl deren Schuldner bekannt zu kennzeichnengeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Lieferant Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel zur sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Verpfändung oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenSicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl Käufer ausdrücklich auf die Eigentumsrechte der Contipro Germany GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist dieser nach Mahnung und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist schriftlichem Hinweis verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVorbehaltsware herauszugeben., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein 10.1 Bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbe- ziehung mit dem Auftraggeber bleiben von Tempton gelieferte Sachen Eigentum von Tempton („Vorbehaltsware“). Der Eigen- tumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile wie z.B. Motoren, Steuergeräte etc., selbst dann, wenn sie eingebaut wer- den, da sie dadurch nicht wesentliche Bestandteile i.S.v. § 93 BGB werden. Ist Tempton mit der Durchführung eines Scheck-, Wechsel- Verfahrens einverstanden, besteht der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird nach der Scheckzahlung bis zur Entlassung von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamTempton aus der Wechselhaftung fort. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er Falle eines Kontokorrentverhältnisses (Geschäftsverbindung) behält sich Tempton das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokor- rentverhältnis vor; der Vorbehalt bezieht sich auf Zahlungsverpflichtungen den anerkannten Saldo; in diesen Fällen gelten die Regelungen dieser Ziffer 10 entsprechend. Steht die Vorbehaltsware aufgrund des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (Eigentumsvorbehalts im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenMiteigentum von Tempton, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt so erfolgt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum Forderun- gen im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen SacheMiteigentumsanteile. Erfolgt diese VerarbeitungWird die Vorbehalts- ware zusammen mit Waren Dritter veräußert, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum welche nicht im Ei- gentum des Auftraggebers stehen, werden die entstehenden For- derungen in dem Verhältnis an Tempton abgetreten, das dem Wert der Vorbehaltsware von Tempton zum Wert der Ware des Wertes ihrer Fertigungsmittel Dritten entspricht. Der Auftraggeber tritt Tempton auch die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Auftraggeber hat Tempton auf Verlangen die abgetretenen For- derungen und die Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erfor- derlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszu- händigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der neuen Auftraggeber die Vorbehaltsware vertrags- widrig weiterverkauft, verarbeitet oder vermischt. Tempton verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht ein-zuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Tempton nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt ist. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache einzuräumen. In allen Fällen verbunden oder untrennbar vermischt und ist ei- ne andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt der Auftrag- geber Tempton anteilsmäßig Miteigentum, sofern die Hauptsache ihm gehört; der Auftraggeber verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil das entstandene (Mit-)Eigentum für KaindlTempton. Für die neu entstandene Sache so entstehendes Miteigentum gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl Regelungen zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in KenntnisVorbehaltsware entsprechend. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung Auslieferung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurück- genommenen Vorbehaltswaren kann der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen Auftraggeber erst nach voll- ständiger Zahlung aller Forderungen aus der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearGeschäftsbeziehung verlangen.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Unbeschadet der mit der Versendung auf den Empfänger übergehenden Gefahr wird das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum völligen Erlöschen der Kaufpreisforderung und bis zur Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos ausdrücklich vorbehalten. Der Empfänger hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten und Gefahr gesondert einzulagern und ausreichend zu versichern. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferant dies ausdrücklich erklärt. Der Empfänger darf die Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Jede Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird jedoch ohne Verbindlichkeit für diesen. Der Lieferant erwirbt gemäß § 950 BGB Eigentum an der neuen Ware. Bei Verbindung oder Vermischung mit Fremdware erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neuen Ware nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Empfänger tritt schon jetzt alle seine Rechte, die ihm aus einer Verbindung oder Vermischung erwachsen, an den Lieferanten ab. Ferner tritt der Empfänger mit dem Tage des Vertragsabschlusses, dem die Verkaufsbedingungen zugrunde liegen, die aus einer Weiterveräußerung von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamVorbehaltsware erworbenen Forderungen an den Lieferanten ab. Dies gilt auch, falls die Vorbehaltsware verarbeitet und/oder mit Fremdware verbunden oder vermischt worden ist. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Falle der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an bestimmt sich die Höhe der neu entstehenden Sache Miteigentum Abtretung nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu Zeitpunkt der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigtVermischung. Der Lieferant wird die abgetretenen Forderungen, solange der Empfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Empfänger ist aber verpflichtet, dem Lieferanten auf Verlangen die Drittschuldner zu nennen, dem Lieferanten alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben, alle diesbezüglichen Unterlagen auszuhändigen und die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen. Der Empfänger kann die Forderungen so lange selbst einziehen, bis ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz eine andere Anweisung gibt. Übersteigt die durch den Eigentumsvorbehalt entstehende Sicherung die zu sichernde Forderung um mehr als 25 Prozent, so kann der Empfänger insoweit Freigabe voll bezahlter Lieferungen verlangen. Sicherheitsübereignung und Verpfändung von Vorbehaltsware oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Jegliche Zugriffe Dritter sind dem Lieferanten unverzüglich zu melden. Ferner hat der Empfänger in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hatHinweis auf das Recht des Lieferanten sofort zu widersprechen. Der Lieferant verpflichtet sichEmpfänger hat bei Zahlungseinstellung dem Lieferanten unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der abgetretenen Forderungen nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Erfüllungsort für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffectivealle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist für beide Teile Lohne. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in questionAlleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten, worunter auch Wechselklagen fallen, Lohne. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtEs findet deutsches Recht Anwendung. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Etwaige Einkaufsbedingungen sind nur gültig, soweit sie mit den vorgenannten Lieferbedingungen nicht in Widerspruch stehen. Eines besonderen Widerspruchs von Seiten des Schadens verpflichtetLieferers bedarf es hierfür nicht. Falls die Einkaufsbedingungen des Bestellers in einzelnen Punkten in Widerspruch zu den Lieferbedingungen des Lieferers stehen, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich dann sind diese Lieferbedingungen für das in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearFrage stehende Geschäft gültig.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt DIE WARE BLEIBT, AUSGENOMMEN IHRE WEITERVERÄUßERUNG IM ORDNUNGSGEMÄßEN GESCHÄFTSGANG, BIS ZUR BEZAHLUNG DES KAUFPREISES UND ALLER FORDERUNGEN AUS DER BESTEHENDEN GESCHÄFTSVERBINDUNG, UNSER EIGENTUM. DIE FORDERUNGEN DES KUNDEN AUS DEM WEITERVERKAUF UNSERER NOCH NICHT BEZAHLTEN WAREN WERDEN BEREITS JETZT ZUR SICHERHEIT AN UNS ABGETRETEN. FÜR DEN FALL, DAß DIE WAREN DURCH DEN KUNDEN MIT ANDEREN, NICHT UNS GEHÖRIGEN WAREN VERKAUFT WERDEN, GILT DIE KAUFPREISFORDERUNG NUR IN HÖHE DES WERTES DER VON UNS GELIEFERTEN WAREN, ALS ABGETRETEN. DER KUNDE IST ERMÄCHTIGT, DIE ABGETRETENEN FORDERUNGEN SO LANGE EINZUZIEHEN, WIE ER SEINER ZAHLUNGSPFLICHT UNS GEGENÜBER NACHKOMMT. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Waren ist erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, Kunden insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Fertigungsmittel Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die sonstigen Überlassungen gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenverlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat In der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht Zurücknahme sowie in der Lage istPfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung soweit nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung das Abzahlungsgesetz oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcFernabsatzgesetz Anwendung findet., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorerfolgt die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Leistung gemäß § 640 BGB. Der Lieferant trägt Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Kosten Abnahme ausdrücklich unter Berufung auf Mängel, so ist unabhängig von der Berechtigung der Mängelrüge eine Zustandsfeststellung der Werkleistung durchzuführen und zu protokollieren, § 650 g BGB. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Gefahr Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen ohne Aufmass. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmass. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den Bearbeitungsmehraufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen bei Fassaden, oder Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen bei Dachflächen, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmassregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C- DIN 18 299 ff Norm zugrunde legen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Transports und Auftragnehmers, sofern sich aus der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeergibt. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Sollte eine der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche vorstehenden Regelungen - gleich aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindwelchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so hat wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenübrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm Ausschluss von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß

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Eigentumsvorbehalt. 1.Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der L&R gegen den Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung. 2.Alle dem Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher- auch künftiger- Forderung aus der Geschäftsverbindung zwischen L&R und dm Kunden Eigentum der L&R. Die von L&R gelieferte Xxxx sowie die nach Ziffer VI.3 an ihre Stelle tretenden Sachen werden nachfolgend Vorbehaltsware genannt. 3.Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in Namen und für die Rechung von L&R als Hersteller erfolgt und L&R unmittelbar das Eigentum oder- wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware- das Miteigentum (Bruchteileigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Xxxxx der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände bzw. der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei L&R eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder- im o.g. Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen Sache an L&R. Wird der Liefergegenstand mit anderen, L&R nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt L&R das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde L&R anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Ein wie gegenüber L&R begründetes Anwartschaftsrecht des Kunden setzt sich auch immer erweiterter an der neuen Sache fort bzw. , es wird an dieser neu begründet. 4.Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt des Lieferantenberechtigt. Keine Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehr liegt vor, wenn der Kunde die Vorbehaltsware verpfändet, sicherungsübereignet oder zur Sicherheit zediert, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt dann, wenn der Kunde die Forderung gegen den Drittschuldner, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entsteht, nicht an L&R abtreten kann, sei es da die Forderung schon vorab anderweit abgetreten war oder die Abtretung im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittschuldner ausgeschlossen ist. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Verzug, Wechsel, - oder Scheckprotest, Zahlungseinstellung oder Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, vor Weiterveräußerung eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der L&R einzuholen. Diese kann L&R davon abhängig machen, dass der Zahlungsanspruch anderweitig abgesichert wird. 5.Der Kunde tritt mit Vertragsabschluss vorab sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte sicherungshalber in voller Höhe- bei Miteigentum der L&R an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil, bei Veräußerung zusammen mit fremden Waren in Höhe des Faktura- Endbetrages des Vorbehaltsware- an L&R ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Ist die Forderung gegen den Drittschuldner in einen Kontokorrent eingestellt, wird von Kaindl nicht anerkannt der anerkannte Saldo und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. der kausale Saldo (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genanntfalle der Insolvenz des Kunden) sowie überlassenen Unterlagenabgetreten. L&R nimmt eine Abtretung des Kunden nach Ziffer VI.5 bereits hiermit an. 6.Ungeachtet der Abtretung und des Erziehungsrechts von L&R ist der Kunde zur Einziehung so lange berechtigt, Musternals er seinen Pflichten gegenüber L&R nachkommt und kein Fall der Ziffer VI.4 Satz 3 vorliegt. Ist letzteres der Fall, Modellen, Daten, etchat der Kunde auf Verlangen der L&R den Drittschuldner unverzüglich die Abtretung mitzuteilen. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorL&R kann dann die Forderung selbst einziehen oder die Vorbehaltsware zurücknehmen. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant 7.L&R verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel ihr nach Ziffer VI.1 bis VI.6 zuzustehenden Sicherungen (Vorbehaltseigentum und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar sicherheitshalber abgetretene Forderungen) auf Verlangen des Kunden nach ihrer Xxxx insoweit freizugeben, als Eigentum von Kaindl ihr realisierbarer Wert die zu kennzeichnensichernden Forderungen um 10 % oder mehr übersteigt. Der Lieferant ist nicht berechtigt, 8.Greifen Dritte auf die Fertigungsmittel Vorbehaltsware oder die sonstigen Überlassungen zu verpfändenim Voraus abgetretenen Forderungen zu, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstigeinsbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter so hat der Lieferant Kaindl Kunde L&R unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenihr alle für die Durchsetzung der Eigentumsrechte notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Soweit Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl L&R die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und oder außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist haftet hierfür der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn Kunde der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant L&R. 9.Der Kunde ist verpflichtet, die Fertigungsmittel Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Kunden gegen übliche GefahrenDiebstahl, wie Bruch-, Feuer, Wasser Wasser- und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang sonstige Schäden zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sind, so hat der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Samples: lr-it.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistung vor. Wird ein Lieferge- genstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammen- hängende eigene Forderungen (z.B. Weiterverkauf des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksamObjektes) in Höhe der Forderungen des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorerfolgt die Abnahme nach §640 BGB. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und Abnahme steht gleich, wenn der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeBesteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffenDie Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (sogenannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu benachrichtigen einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenAuftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der je- weils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen. Soweit Ist der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindAuftraggeber Verbraucher, so hat gilt der Lieferant Kaindl an gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis Geschäftssitz des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etc., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugebenAuftragnehmers, sofern sie sich aus der Auftragsbestätigung nicht mehr zur Erfüllung anderes ergibt. Sollte eine der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zuvorstehenden Rege- lungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so erfolgt wird dadurch die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten Wirksamkeit und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz Verbindlichkeit der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen übrigen Bestimmungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tearberührt.

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Samples: www.firmengruppe-wehlage.de

Eigentumsvorbehalt. Ein wie auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl (1)HAMMEL behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte das Eigentum an ihren Maschinen und Maschinenteilen bis zur vollständigen Zahlung aller bereits erfolgten und künftig noch erfolgenden Lieferungen und sonstigen Leistungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etcvorbehaltene Eigentum als Sicherung des Saldos. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen Unterlagen, Mustern, Modellen, Daten, etc. (im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vor. Der Lieferant trägt die Kosten und die Gefahr des Transports und der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen Überlassungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant 2)Der Besteller verpflichtet sich, die von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, solange das Eigentum noch nicht an ihn übergegangen ist, zu pfleglicher Behandlung der gelieferten Waren. Er ist besonders verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und auf Anfrage uns den entspre- chenden Nachweis zu erbringen. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3)Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren („Vorbehaltswaren“) nicht ohne Zu- stimmung von Kaindl gefährdende Verfügungen HAMMEL verfügen. Veräussert der Besteller die gelieferte Xxxx mit Zustimmung von HAMMEL weiter, so tritt er schon bei Abschluss der Veräusserung die dadurch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche von HAMMEL bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Diese Abtretung bezieht sich auch auf Ansprüche gegen Versicherungs- gesellschaften. Gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers gegen den Schädiger, wenn die unter Eigentums- vorbehalt stehenden Waren beschädigt oder zerstört werden. (4)Die Be- und Verarbeitung der Waren von HAMMEL erfolgt für HAMMEL, ohne HAMMEL zu treffenverpflichten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Verarbeitung mit anderen, HAMMEL nicht gehörenden Waren durch den Besteller wird HAMMEL Mitei- gentümer der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der an- deren verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. (5)Übersteigt der Wert der Sicherungen von HAMMEL die Forderungen von HAMMEL um mehr als 20%, so wird HAMMEL übersteigende Sicherungen freigeben. (6)Pfändung und sonstige Eingriffe Dritter hat der Lieferant Kaindl Besteller HAMMEL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu gebenanzuzeigen, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirkenda- mit HAMMEL Klage erheben kann. Soweit Ist der Dritte nicht in der Lage istLage, Kaindl HAMMEL die gerichtlichen und außergerichtlichen ausser- gerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte für eine solche Klage zu erstatten, ist haftet der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn Besteller für den soweit entstandenen Ausfall. (7)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert Besteller auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant trägt die Kosten der gewöhnlichen Erhaltung und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung das Eigentum von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen SacheXXXXXX hinweisen. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder die Verarbeitung / Vermischung in der Weise, dass Fertigungsmittel von Kaindl die Sache des Bestellers als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen sindanzu- sehen ist, so hat gilt als vereinbart, dass der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Besteller das Miteigentum im Verhältnis für HAMMEL verwahrt. (8)Bei vertragswidrigem Verhalten des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumenBestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist HAMMEL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung Zurücknahme sowie in der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die Pfändung der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstellt, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcVorbehaltsware durch XXXXXX liegt kein Rücktritt vom Vertrag., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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Eigentumsvorbehalt. Ein wie 1: Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch immer erweiterter Eigentumsvorbehalt bestehen für Forderungen des Lieferanten, sowie ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Kaindl nicht anerkannt und ist unwirksam. Im Übrigen gilt ein vereinbarter, einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nur, soweit er sich auf Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Vertrags bezieht. Kaindl behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Eigentum, an den von Kaindl dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen, Rohstoffen, Werkzeugen etc. (im Folgenden „Fertigungsmittel“ genannt) sowie überlassenen UnterlagenZusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, Mustern, Modellen, Daten, etc. (wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Folgenden „sonstige Überlassungen“ genannt) vorZusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Der Lieferant trägt die Kosten Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2: Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und die Gefahr Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Transports und Käufers Schadensersatz statt der Übermittlung der Fertigungsmittel und der sonstigen ÜberlassungenLeistung verlangen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant verpflichtet sich, die von Kaindl wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen in geeigneter Weise erkennbar als Eigentum von Kaindl zu kennzeichnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Fertigungsmittel oder die sonstigen Überlassungen zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Kaindl gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über Eigentumsrechte von Xxxxxx zu informieren und an Maßnahmen zum Schutz dieser Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kaindl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Lieferant Kaindl zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtetLeistung bestimmt hat, es sei denn denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertretenVerkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Lieferant ist verpflichtet, die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und kostenlos zu verwahren und zum Neuwert auf seine Kosten gegen übliche Gefahren, wie Feuer, Wasser und Diebstahl im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Er tritt Xxxxxx schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Xxxxxx nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Kaindl zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat Xxxxxx auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis des Abschlusses einer Versicherung nicht ordnungsgemäß nach, ist Kaindl berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen. Der Lieferant Käufer trägt die erforderlichen Kosten der gewöhnlichen Erhaltung Rücknahme und führt die gegebenenfalls erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den üblichen Intervallen auf eigene Kosten durch. Auftretende Schäden hat der Lieferant Kaindl unverzüglich schriftlich anzuzeigenVerwertung des Kaufgegenstandes. Die VerarbeitungVerwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, Umbildung, Verbindung wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder Vermischung von den von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmitteln erfolgt für Kaindl. Werden Fertigungsmittel von Kaindl mit Sachen des Lieferanten oder eines Dritten verarbeitet, umgebildet oder untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Kaindl an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache. Erfolgt diese Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung in der WeiseKäufer nachweist, dass Fertigungsmittel von Kaindl als Bestandteil einer Hauptsache des Lieferanten anzusehen geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind, so hat . 3: Solange der Lieferant Kaindl an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Fertigungsmittel zu der neuen Sache einzuräumen. In allen Fällen verwahrt der Lieferant den Miteigentumsanteil für Kaindl. Für die neu entstandene Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die Fertigungsmittel. Der Lieferant darf die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen Dritten nicht zugänglich machen. Der Lieferant ist insbesondere nicht zu Kopien, Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen berechtigt. Der Lieferant wird die ihm von Kaindl zur Verfügung gestellten Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen ausschließlich für die Herstellung der von Kaindl bestellten Produkte einsetzen. Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach Vorgaben von Kaindl oder unter Benutzung der von Kaindl überlassenen Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen herstelltEigentumsvorbehalt besteht, darf der Lieferant nur nach erfolgter vorheriger schriftlicher Zustimmung selbst verwenden oder Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die Kaindl berechtigterweise nicht angenommen hat. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vertraglich eine dieser Pflichten einen von Kaindl nach billigem Xxxxxxxx Any extended reservation of title on the part of the supplier is not acknowledged by Xxxxxx and is ineffective. An agreed simple reservation of title on the part of the supplier is only valid to the extent it relates to the payment liabilities of the contract in question. Kaindl retains all rights, in particular intellectual property rights and rights of ownership, to parts, raw materials, tools, etcNutzung einräumen., (hereinafter referred to as "production means") and documents, samples, models, data, etc. (hereinafter referred to as "other provisions") provided to the supplier by Xxxxxx. Unless agreed otherwise in writing, the supplier shall bear the costs and risk of transport and transmission of production means and other provisions. The supplier undertakes to appropriately label the production means and other provisions provided by Xxxxxx as the property of Kaindl. The supplier is not entitled to pledge the goods under reservation of title elsewhere, to assign them by way of security or to make other dispositions that jeopardise the property of Kaindl. In the event of seizures or other action by third parties, the supplier must notify Xxxxxx immediately in writing and provide any information necessary to inform the third party of Xxxxxx'x rights of ownership and cooperate in measures intended to protect the items in question. In the event the third party is unable to reimburse the judicial and extra-judicial costs incurred by Xxxxxx in connection with the enforcement of its property rights, the supplier shall be obligated to reimburse these costs to Kaindl unless the supplier is not responsible for the breach of obligations. The supplier is obligated to handle the production means and other provisions with the due care of a prudent business person and to store them appropriately and to insure them at replacement value against risks such as fire, water and theft to the customary extent and at his own expense. The supplier hereby assigns all rights to compensation from this insurance to Kaindl. Xxxxxx hereby accepts the transfer of these rights. If the insurance policy does not provide a transfer of rights the supplier shall instruct the insurance company to pay any compensation exclusively to Kaindl. This shall not affect further reaching legal claims. The supplier shall provide evidence of the conclusion and continued existence of insurance policies to Kaindl on request. In the event the supplier fails to comply with his obligation to obtain insurance coverage or to provide evidence of the same, Kaindl shall be entitled, but not obligated, to obtain appropriate insurance coverage at the supplier's expense. The supplier shall bear the cost of routine maintenance and shall carry out the usual service and inspection work and all maintenance and repair work at the usual intervals and at his own expense. The supplier shall report any damage to Xxxxxx immediately in writing. Any processing, transforming, combining or mixing of the production means made available by Xxxxxx is carried out for Kaindl. If the goods are processed, transformed, mixed or combined with goods which are not owned by Kaindl then Kaindl shall acquire co-ownership in the products so generated in the proportion of the value of the reserved goods to the value of the new goods. If such processing, transforming, mixing or combining is performed in such a way that Kaindl's production means are considered a component of a primary item belonging to the supplier, the supplier shall grant Kaindl co-ownership of the primary item in the proportion of the value of Kaindl's production means to the value of the new item. In all cases the supplier shall store the newly created item for Kaindl free of charge. The stipulations applicable to production means also apply to the new item. The supplier is not permitted to make production means and other provisions accessible to third parties. In particular, the supplier is not entitled to make copies, replicas or any other kind of reproduction. The supplier shall use the production means and other provisions provided by Kaindl exclusively for the production of products ordered by Kaindl. The supplier requires Xxxxxx'x prior written consent to make use of products manufactured by him based partly or completely on Kaindl's specifications or using the production means or other provisions provided by Kaindl or to offer or supply or make such products accessible to third parties. This also applies to products Kaindl reasonably refused to accept. For each case of contravention the supplier undertakes to pay a contractual penalty to be determined by Xxxxxx at Kaindl's reasonable discretion, the height of which may be reviewed by the relevant court of law in the event of a legal dispute, unless the supplier is not responsible for the contravention. Furthermore, a contravention of one of these stipulations shall entitle Kaindl to extraordinary cancellation of the contract. This shall not affect further reaching claims. festzusetzenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es sei denn der Lieferant hat den Verstoß nicht zu vertreten. Außerdem berechtigt ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen Kaindl zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Kaindl infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung der Fertigungsmittel oder der sonstigen Überlassungen erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Fertigungsmittel oder sonstigen Überlassungen nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt Kaindl vom Verlust, der Zerstörung oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Die Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen sind Kaindl auf Verlangen jederzeit unverzüglich kostenfrei herauszugeben, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der mit Kaindl geschlossenen Verträge benötigt werden. Steht dem Lieferanten Miteigentum an Fertigungsmitteln zu, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumsanteils des Lieferanten. Der Rücktransport zu Kaindl erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist Kaindl zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen der Fertigungsmittel und sonstigen Überlassungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten. The supplier is obligated to compensate Kaindl for the damages suffered by Kaindl due to the loss, destruction or other damage to production means or other provisions unless the supplier is not responsible for the loss, destruction or other damage to production means or other provisions. The supplier shall inform Xxxxxx immediately and in writing of any loss, destruction or damage. The production means and other provisions shall be returned to Kaindl on request without delay and free of charge insofar as they are no longer required for the fulfilment of the contracts concluded with Kaindl. If the supplier has partial rights of ownership to the production means then they shall be returned to Kaindl step by step against payment for the supplier's proportion of ownership. Transportation to Kaindl occurs at the risk and expense of the supplier. The supplier is obligated to compensate Kaindl for wear and tear or other deterioration suffered by the production means exceeding the scope of natural wear, unless the supplier is not responsible for the wear and tear exceeding the scope of natural wear and tear.

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