Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 2 contracts

Samples: steica.de, www.oelprotektor.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns Zwischen unseren Lieferanten und unseren Gesellschaftern gilt ausdrücklich Eigentums- vorbehalt auf sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufprei- ses als vereinbart, sodass das Eigentum an sämtlichen von uns Materialen und Waren erst mit gänzlicher Begleichung des Kaufpreises an unsere Gesellschafterin übergeht. Sollten die solcherart gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis durch Verarbeitung etc. untrennbar mit anderen Sachen verbunden sein, sodass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mehr durch- setzbar ist, hat unsere Gesellschafterin schon jetzt ihre Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Waren entstehen zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltErfül- lung aller Ansprüche unserer Lieferanten sicherheitshalber an diese abzutreten. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung Falle der Vermischung oder Umbildung Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Sachen hat darüber hinaus der Lieferantin das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab zuzustehen und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer des Wertes der Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Wert der jeweiligen Forderung anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die solcherart geschaffene Sache weiterveräußert, hat unsere Gesellschafterin den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung zuim Sinne der vorgehenden Bestimmun- gen abzutreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht Lediglich für den Fall, dass uns unsere Gesellschafterin im Innenverhältnis den von uns gelieferten Waren veräußertvorgestreckten Kaufpreis schuldig bleiben sollte, tritt uns die Lieferantin schon jetzt in den solcherart begründeten Eigentumsvorbehalt nach Maßgabe der Käufer hiermit einen Anteil obigen Bestimmung sicherheitshalber ab, sodass ab dem Zeitpunkt der Forderung aus von uns an die Lieferantin getätigten Zahlungen sämtliche daraus resultierenden Rechte und Ansprüche auf uns übergehen. Der in diesem Punkte vereinbarte Eigentumsvorbehalt zwischen unseren Lieferanten und unseren Gesellschaftern gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung in Höhe der unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Ware. Demzufolge kann der Vorbehaltseigentümer lediglich sein bestehendes Anwartschafts- recht auf das Eigentum veräußern bzw. kann lediglich die Veräußerung unter gleichzeiti- ger Aufrechterhaltung des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware Eigentumsvorbehaltes zu Gunsten des Eigentümers vorgese- hen werden (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt). Ebenso sind unsere Gesellschafter verpflichtet, für den Fall des Verkaufes von Vorbe- haltsware, schon jetzt sämtliche daraus resultierende Forderungen, die im Zusammen- hang mit der Weiterveräußerung gegenüber dem Dritten entstehen, an den Eigentümer der Ware abzutreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Demgemäß werden auch diese aus dem vereinbarten weitergeleiteten und verlängerten Eigentumsvorbehalt entstehenden Rechte für den Fall, dass uns unsere Gesellschafterin den Kaufpreis schuldig bleiben sollte, seitens des Lieferanten an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenabgetreten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.bbg.at, www.bbg.at

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen der von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis unsere sämtlichen sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt mit uns erfüllt sind. Der Käufer Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu veräußernnehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der unsere Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBan jedem Ort zu übernehmen, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungsind auch zur Demontage berechtigt. Der Käufer tritt hiermit jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten Ware an uns ab herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Gutschrift in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenTageswertes.

Appears in 2 contracts

Samples: www.b-tyre.de, www.nabholz.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Sämtliche von uns JKF Industri – auch zukünftig - gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Be- zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzwischen JKF Industri und dem Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen normalen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange weiterzuverkaufen; er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen JKF Industri bereits jetzt alle Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art Weiterveräußerung gegen Versicherungsgesellschaften seinen Abnehmer oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehengegen Dritte erwachsen, an uns in Höhe unserer Forderungen unseres Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir JKF Industri nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. JKF Industri sind berechtigt, diejenige Warediese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durch- setzung erforderlichen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die besondere Gütevorschriften bedungen sind uns vor, ohne daß für JKF Industri daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder die in das Ausland geliefert wirdVermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht JKF Industri gehörenden Waren steht JKF Industri der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung Verhältnis des Rech- nungswertes der Versandbereitschaft abzunehmenVorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wirDer Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für JKF Industri. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an JKF Industri ab, die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind JKF Industri berechtigt, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtes sei denn, JKF Industri erklären dies schriftlich. LieferverzögerungenDer Käufer ist verpflichtet, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenVorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das RechtBruch, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen Feuer und Wasserschäden ausreichend zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenversichern.

Appears in 2 contracts

Samples: es-abgastechnik.com, es-abgastechnik.com

Eigentumsvorbehalt. Wir 1. Im Voraus bezahlte Xxxx unterliegt keinem Eigentumsvorbehalt. Im Übrigen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorBezahlung vor (Vorbehaltsware). Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet (§ 950 BGB), bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigtso gilt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die dass diese Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt immer für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBin unserem Namen und für unsere Rechnung vorgenommen wird, ohne uns zu verpflichten. Durch und dass wir unmittelbar das Eigentum oder – falls die Verarbeitung oder Umbildung aus Stoffen mehrerer Eigentümer vorgenommen wird, oder falls der Wert der neu geschaffenen Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB Mitei- gentum (Bruchteilseigentum) an der neuen Sacheneu geschaffenen Sache im Verhältnis des Xxxxx der Vor- behaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Wert dieser neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen kein solcher Eigentums- bzw. Miteigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde uns bereits jetzt sein zukünftiges Eigentum bzw. (im vorbezeichneten Verhältnis) Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit; wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetuns nicht ge- hörenden Sachen im Sinne des § 947 BGB verbunden oder im Sinne des § 948 BGB vermischt oder vermengt, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen neu geschaffenen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware (Brutto-Rechnungswert) zum Gesamtwert entsprichtWert der anderen verbundenen, vermischten oder vermengten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Ver- mengung; ist die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, erwerben wir Alleineigentum (§ 947 Abs. Auf 2 BGB). Ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, bereits jetzt im vorbezeichneten Verhältnis das anteilige Miteigentum an der einheitlichen Sache. Wir nehmen diese Übertragung hiermit an. Unser nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf Regelungen entstandenes Alleineigentum oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten Miteigentum an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil einer Sache wird der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware Kunde unentgeltlich für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenverwahren.

Appears in 1 contract

Samples: www.schaeffler-digital-solutions.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) am Liefergegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Bezahlung des Kaufpreises vor, . Wir behalten uns darüberhinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis unsere sämtlichen Forderungen zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltzustehender Ansprüche vor. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware deren Verbindung mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, fremdem Material erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWert der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache. Auf Für die nach Bewertung ist sowohl für den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Wert der Vorbehaltsware als auch für den Wert der Verarbeitung der Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich. Der Käufer wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungfür uns sorgfältig zu verwahren. Erwerben wir bei Verbindung mehrerer Sachen kein Miteigentum, überträgt der Käufer uns bereits jetzt den nach Abschnitt 6 Ziffer 2 Satz 1 und 2 bestimmten Miteigentumsanteil. Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes durch den Käufer tritt sicherungshalber an Stelle des Produktes die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung anteilig gemäß Abschnitt 6 Ziffer 2 Satz 1 und 2. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor anteilige Kaufpreisforderung bereits jetzt schon an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den gekaufte Ware vom Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestelltunverarbeitet weiterverkauft, so tritt der Käufer seine Forderungen schon jetzt die ihn aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, allen Nebenrechten an uns bis zur Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswvon deren Forderung ab. zu geben und Die eingezogenen Gelder sind bei uns alle für jeweils auf ein separates Konto einzuzahlen. Übersteigen die Geltendmachung der abgetretenen Sicherheiten unsere Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir verpflichtet, den übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Käufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetdessen Aufforderung hin freizugeben. Der Käufer verwahrt die hat uns sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn Vorbehaltsware für oder in unserem Miteigentum stehende Ware sowie durch Vorausabtretung an uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichernübertragene Forderung vollstreckt wird. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüchehat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, daß die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Ware noch im Vorbehaltseigentum oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in unserem Miteigentum steht bzw. daß die Forderung an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenabgetreten ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.bauchemie-uplengen.de

Eigentumsvorbehalt. Die gesamte von uns gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigenturm. Für Abnutzung und Beschädigungen der Ware sind wir berechtigt eine entsprechende Wertminderung geltend zu machen. Bei nicht vollständiger Bezahlung oder Abzüge jeglicher Art ist die Firma Zeitler Holzhäuser berechtigt die Ware wieder zurückzufordern bzw. die gelieferte Ware ohne Schadensausgleich wieder einzufordern und ggf. zurückzuholen Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Auftraggeber (Kunde) ist der Kaufvertrag Rechtsgültig. Der Käufer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ohne Angabe eines Grundes vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Absprachen jeglicher Art werden nicht akzeptiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags kein schriftlicher Widerruf des Kaufvertrags dann ist dieser bindend und kann weder Rückgängig gemacht noch geändert werden. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Xxxx die für den Kunden speziell nach Xxx angefertigt wurde und für Ware die auf Kundenwunsch in weniger als 14 Tagen hergestellt bzw. geliefert wird. Nachträgliche Änderungen des Kaufvertrages sind nur in schriftlicher Form und nur solange möglich wie noch nicht mit der Fertigung der Ware begonnen wurde. Für nachträgliche Änderungen der Ware behalten wir uns vor eine entsprechende Entschädigung für unseren Arbeitsaufwand zu erheben. Für den Fall eines Rücktritts des Kunden vom Kaufvertrag nach 14 Tagen erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Kaufpreises. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zu Ihren Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung Der auf dem Kaufvertrag vereinbarte Preis versteht sich als Festpreis. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Falle gerichtlich eingefordert, nachträgliche Skonto- abzüge und sonstige Geldeinbehale sind im Festpreis nicht vorgesehen und werden somit nicht akzeptiert und ebenfalls nachgefordert. Alle Preise sind Endverbraucher- preise und verstehen sich incl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenten MWSt. Alle Preise sind in € angegeben Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Unsere Angebote haben, soweit nicht anders angegeben, eine Gültikeit von 3 Monaten. Zahlungsfristen: Der gesamte auf dem Kaufvertrag angegebene Kaufpreis ist sofort nach dem Empfang der Ware bzw. nach Erhalt der Rechnung zum angegebenen Termin zu und in voller Höhe und ohne Abzüge durch Banküberweisung auf unser Konto zu entrichten. Unsere Monteure sind grundsätzlich berechtigt den Rechnungsbetrag gegen schriftliche Bestätigung entgegenzunehmen. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus den Rechungsbetrag gegen Empfang der Geschäftsverbindung bezahlt sindWare sofort und gegen schriftliche Bestätigung in Bar zu erheben! Die Zahlungskonditionen sind auf der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer ist berechtigt, Bei Überschreitung der angegebenen Frist hat der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter uns entstehenden Bearbeitungtskosten sowie die Verzugszinen zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigttragen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerrufauf Angeboten ausgewiesenen Preise verstehen sich als Festpreise, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall nachträgliche Skontoabzüge sowie unberechtigt einbehaltene Beträge werden eingefordert und sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung unverzüglich zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenbegleichen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen auf den Angeboten angegebenen Daten sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme Bestandteil des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenVertrags uns somit bindend.

Appears in 1 contract

Samples: www.zeitler-holzhaeuser.de

Eigentumsvorbehalt. 01 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen keine aus der Geschäftsverbindung bezahlt Bestellung entstandenen Forderungen oder andere bei Lieferung bestehenden Forderungen mehr vorhanden sind. 02 Über diesen einfachen Eigentumsvorbehalt hinaus wird der Kunde erst dann Eigentümer an den Leistungsgegenständen, wenn alle aus Geschäftsbeziehungen bestehenden Forderungen unseres Hauses ausgeglichen sind (erweiterter Vorbehalt). Bei Scheck- oder Wechselzah- lungen des Kunden besteht die aus der Bestellung und Lieferung entstandene Forderung so lange fort, bis der Wechsel oder der Scheck vom Kunden endgültig eingelöst worden ist. Der Käufer erweiterte Vorbehalt gilt jeweils für den Saldo, wenn die Forderungen in ein Kontokorrent eingestellt werden. 03 Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Kunden, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren erwirbt. Diese Forderungen werden uns in Höhe des offenstehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Der Kunde tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreisforderung gem. vorstehenden Bestimmungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt. 04 Be- oder verarbeitet der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußerngelieferte Ware, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet so erfolgt die Be- oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBin der Weise, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB dass wir an der neuen SacheSache Miteigentum mit dem Anteil erwerben, der unserem Lieferpreis im Verhältnis zum gesamten Verkaufswert der neuen Sache entspricht. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis unseres Lieferpreises der Vorbe- haltsware zu dem Verkaufswert der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Diese Verarbei- tungsklausel setzt sich fort an allen Forderungen, die der Kunde durch den Weiterverkauf der dieser Verarbeitungsklausel unterliegenden Sachen künftig erwirbt. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf dieser Sachen entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer Zahlungs- ansprüche an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. 05 Wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitetWaren untrennbar verbun- den, vermischt, vermengt vermischt oder verbundenvermengt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung gesamten Menge in Höhe des Fakturenwertes Wertanteils unserer Vorbehaltsware Lieferung, §§ 947, 948 BGB. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns abMiteigen- tum nach dem Verhältnis unseres Lieferpreises der Vorbehaltsware zu dem Verkaufspreis der neu hergestellten Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Hat Wir nehmen diese Übertragung an. Der Kunde hat in diesem Fall die in unserem Eigentum stehende Ware unentgeltlich zu verwahren. 06 Dieses Miteigentum setzt sich fort an allen Forderungen, die der Käufer Kunde durch Verkauf des Gegenstandes, mit dem die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verbunden worden ist, erwirbt. Der Kunde tritt uns diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem seinen Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit bereits jetzt in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns Wertes unseres Miteigentumsanteils am Gesamt-Verkaufsgegenstandes ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit diese Abtretung an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung 07 Entsteht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Eigentum eines Dritten an der an von uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %gelieferten Ware, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für tritt uns unentgeltlich. Er hat sie der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns diesen Dritten in Höhe unserer Forderungen Zahlungsansprüche gegen den Kunden ab. Wir nehmen erklären bereits jetzt die Abtretung anAnnahme dieser Abtretung. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die 08 Bei Einfügung der Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.ein Grundstück gelten folgende Regelungen:

Appears in 1 contract

Samples: suelzle-stahlpartner.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt erfolgen für uns als Hersteller im Sinne unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Solange unsere Ware nicht in die Weiterverarbeitung eingeschaltet ist, ist sie getrennt von gleichwertiger Ware zu lagen. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer nicht steht uns das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer des Wertes der Vorbehaltsware zum Fakturenwert zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung Käufers aus der Weiterveräußerung zuder Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wird Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußertgehörenden Waren, tritt sei es ohne, sei es nach Vereinbarung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Kaufpreisforderung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abWertes der Vorbehaltsware. Hat der Der Käufer diese Forderung darf unser Eigentum nur im Rahmen des echten Factorings verkauftgewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist veräußern. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird daß die Forderung aus der Weiterveräußerung durch gemäß den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt vorstehenden Regelungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer seine Forderungen aus nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, die Abtretung dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Drittschuldner zur Zahlung an uns abbekanntzugeben. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtunverzüglich benachrichtigen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte sind wir vom Käufer bevollmächtigtuns jederzeit auf Verlangen zu erteilen, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenUnterlagen vorzulegen bzw. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenauszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 %, so sind geben wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe nach unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenXxxx entsprechende Sicherheiten frei.

Appears in 1 contract

Samples: denkinger.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Die verkaufte Xxxx / Liefergegenstand bleibt Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) des Auftragnehmers / Lieferers bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer / Lieferer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist verpflichtet zur Herausgabe des Liefergegenstandes. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch uns. Im Herausgabeverlangen des Lieferers bzw. in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder in der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwer tungskosten anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx pfleglich zu behandeln, sicher und sachgemäß zu verwahren und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts aus reichend auf eigene Kosten gegen Xxxxxxx, insbes. Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Sofern Wartungs - und Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, muss der Käufer / Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange ; er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen tritt uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns Faktura- Endbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art Weiterveräußerung gegen Versicherungsgesellschaften seine Abnehmer oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehenDritte erwachsen, an uns in Höhe unserer Forderungen abund zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde. Wir nehmen Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer ist berechtigtauch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, diejenige Waredie Forderungen selbst einzuziehen, für bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die besondere Gütevorschriften bedungen sind Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs - und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere kein Antrag auf Insolvenzeröffnung oder Zahlungseinstellung vorliegt. Bei Wegfall der Verpflichtung zur Nichteinziehung kann der Lieferer/Auftragnehmer verlangen, dass der Besteller / Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Be- oder Verarbeitung oder die in das Ausland geliefert wirdUmbildung dar Vorbehaltsware durch den Besteller / Käufer gilt stets als durch uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus irgendwelche Verbindlichkeiten entstehen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Lieferer Miteigentum an den neuen Sachen im Lieferwerk Verhältnis der Rechnungswerte der eingesetzten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder unserem Lager sofort nach Meldung verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentumsrechte des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware einheitlichen Sache im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt Umfang unserer Forderung auf uns übergehen und der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme Besteller diese für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenuns unentgeltlich verwahrt.

Appears in 1 contract

Samples: www.polmineral.pl

Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie, unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache, in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab. Außerdem nehmen wir diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Preise für 3D-Druck- und solange Konstruktionsaufträge werden für jeden Auftrag individuell berechnet. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kantensprung behält sich ausdrücklich das Recht vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus einen im Einzelfall zu bestimmenden Kostenvorschuss zu verlangen. Die Rechnungen von Kantensprung gelten als anerkannt, wenn der Geschäftsverbindung bezahlt sindAuftraggeber nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht. Der Käufer Kantensprung ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, sowie eine Pauschale in Höhe von € 40,00 in Rechnung zu stellen. Das Recht einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/-lieferanten. Materialdatenblätter können durch den Auftragnehmer angefordert werden und können jederzeit bereitgestellt werden. Kantensprung übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Eignung des vom Auftragnehmer gewählten Materials für die jeweilige Anwendung. Es obliegt dem Besteller vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen und die Materialgüte und Stabilität für seinen Anwendungsfall zu prüfen. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten nur unsere eigenen Angaben und weiter zu veräußerndie Produktbeschreibungen des Materialherstellers. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, solange er sich mit leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für die Angebotsbestätigung der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet CAD-Konstruktion, oder seine Zahlungen einstelltFertigungs-Dienstleistungen die vom Auftraggeber an die Kantensprung übermittelt wird, besteht gemäß 312g ABS. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Die Leistungen bei 3D-Druck- oder CAD-Konstruktionsaufträgen erfolgen immer aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber, wodurch kein Widerruf möglich ist. Für beauftragte Prototypen und Ersatzteile ist kein Widerruf möglich. Im Einzelnen gilt FolgendesFalle einer verschuldensunabhängigen Haftung haftet Kantensprung nur für folgende Fälle: -Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Kantensprung, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kantensprung beruhen; oder -Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kantensprung, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kantensprung beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Produkte und Ersatzteile, ausgeliefert durch die Kantensprung sind Ersatzteil-Prototypen und für uns als Hersteller den Einsatz in Testfahrzeugen bestimmt. Ausgelieferte Produkte sind nicht geeignet für den Einsatz im Sinne Bereich der StVO. Einsatz und Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen auf Verantwortung des § 950 BGBInbetriebnehmers. In Fällen höherer Gewalt (einschließlich Epidemien und Pandemien) und sonstigen unvorhersehbaren, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetunabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die ist Kantensprung für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab Dauer und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Umfang der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuAuswirkung von seinen Verpflichtungen befreit. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertKantensprung ist verpflichtet, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftZumutbaren eine Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und seinen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte beispielsweise eine Coronaerkrankung erfolgen, so tritt er hiermit wird sich alsbald nach erfolgter Genesung um einen Ersatztermin bemüht werden. Kantensprung behält sich das Eigentum und Urheber- sowie Verwertungsrechte an allen von ihm erstellten Machbarkeitsstudien sowie an den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Kantensprung dürfen dieselben Dritten weder physisch noch inhaltlich zugänglich gemacht, genutzt oder durch Dritte vervielfältigt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass die an ihre Stelle tretende Forderung von ihm für die Rekonstruktion bzw. zur Fertigung übermittelten Daten und Erzeugnisse frei von Rechten Dritter sind. Außerdem, dass durch den 3D-Druck und die Digitalisierung durch Kantensprung keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Patentrechte, Designschutzrechte, Wettbewerbsrechte) geltend gemacht werden, verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt. Weiterhin, dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden. Kantensprung wird vom Auftraggeber gegenüber allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen freigestellt, die durch die Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung selbiger. Gegenüber dieser hat Kantensprung einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Faktor Auftraggeber. Kantensprung bekommt vom Auftraggeber, die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte, das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, außerdem das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung für Marketingzwecke auf der Internetseite. Die Urheberrechte für das erstellte CAD-Modell des vom Auftraggeber beauftragten Fertigungsteils, liegen bei Kantensprung. Auf Anfrage des Auftraggebers an uns ab. Wird Kantensprung, kann eine Lizenz für die Forderung aus der Weiterveräußerung eingeschränkte, Nutzung des CAD-Modells, durch den Käufer Auftraggeber angefordert werden. Kantensprung verwendet die personenbezogenen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in ein Kontokorrentverhältnis Übereinstimmung mit seinem Abnehmer gestelltden Datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, tritt der Käufer seine Forderungen die Sie hier finden xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Für den Fall, dass Sie Unternehmer sind, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes Vertrag ist Lindau, soweit gesetzlich zulässig. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vorbehaltsware an uns abSchriftform. Wir nehmen Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die obigen Abtretungen hiermit anAufhebung der Schriftformklausel selbst. Der Käufer ist bis Kantensprung behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtändern. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtwird die vorgesehen Änderung dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Kantensprung bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei Kantensprung eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten rechtlich und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der tatsächlich dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.wirtschaftlichen Zweck

Appears in 1 contract

Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Bis der Kaufpreis bzw. Werklohn inkl. sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest in der wirtschaft- lichen Verfügungsmacht der LA-Technik Ltd. eingelangt ist, bleiben die gelieferten bzw. eingebauten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorder LA-Technik Ltd.. Sie sind dem Käufer bzw. Werkbestellter ledig- lich anvertraut, bis unsere sämtlichen Forderungen aus sodass dieser nicht berechtigt ist, über die Sachen ohne Einwilligung der Geschäftsverbindung bezahlt sindLA-Technik Ltd. zu verfügen. Der Käufer bzw. der Werkbesteller ist berechtigtverpflichtet, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter LA-Technik Ltd. sofort zu veräußernverständigen, solange er sich mit falls die unter Ei- gentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten. Der Käufer bzw. Werkbesteller ist darüber hinaus verpflichtet, der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltLA-Technik Ltd. sämtliche Kosten des allenfalls notwendigen Verfahrens zur Durchset- zung ihres Eigentumsrechtes an diesen Waren zu ersetzen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Sollte der Käufer bzw. der Werkbesteller durch Verarbeitung oder Umbildung durch Vereinigung Alleineigentum an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt angeliefert wurden, erwerben, so überträgt er bereits jetzt an die LA- Technik Ltd. Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vereinigung. Der Käufer bzw. Werkbesteller hat in diesen Fällen jene neue Sache, die ebenfalls als Hersteller Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden AGBG anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zzgl. einem Sicherheitsaufschlag von 10 % des § 950 BGBBruttorechnungsbetrages. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, ohne uns zu verpflichten. Durch soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetunserer Waren entstehen, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes bis zur endgültigen Bezahlung unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungForderungen zahlungshalber ab. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, Kunde hat uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Käufer zustehenden Forderungen Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und seinen Zahlungen uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind nach Maßgabe der Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Bei Warenrücknahme infolge Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetberechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Käufer verwahrt Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware Vorbehaltsware, insbesondere für uns unentgeltlichdie Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist Auch sind wir berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die ein angemessenes Benützungsentgelt in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen Rechnung zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenstellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lackieranlage.at

Eigentumsvorbehalt. Wir Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Anlage nebst Zubehör vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Geschäftsverbindung bezahlt sindSchriftform. Der Käufer ist berechtigtÜber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, die Ware gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu veräußerntragen, solange soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er sich an uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen einer anderen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum unmittelbar Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteilhergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der dem Verhältnis Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab ab. § 14 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und zwar anteilig auch insoweitAnzeigen, als die Ware verarbeitetder Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenbedürfen der Schriftform. § 15 Datenschutz Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abErhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich, insbesondere über die Bestellung eines Newsletters 2uSl. Hat der Käufer 1mmz, werden diese Forderung Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des echten Factorings verkauftDatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Diese Datenschutzrichtlinien sind anhängend auf einem gesonderten Schriftstück festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertragswerkes. § 16 Rechtswahl - Gerichtsstand- Salvatorische Klausel Für diesen Vertrag gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt er hiermit bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung ersetzt, die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abdem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Wird § 17 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft Handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so hat der Auftraggeber ein Widerrufrecht. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe rechtzeitige Absendung des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anWiderrufs. Der Käufer Widerruf ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtrichten an: StechGmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0 in D- 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxx oder per E-Mail an: xxxx@xxxxx.xxxx § 18 EEG-Vergütung Afa / Abschreibung & Förderungen Eine Photovoltaikanlage kann man steuerlich abschreiben. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufSolarna24 GmbH macht keine Steuerberatung und verweisen den Auftraggeber ausdrücklich an einen Steuerberater. Das gleiche gilt für Förderungen von Bund, der bei Zahlungsverzug des Käufers Land und Kommunen, sowie KfW-Förderprogrammen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen etc. Diese sind vom Auftraggeber selber zu beantragen. Die Stech GmbH macht ausdrücklich keine Finanzierungs - und / oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenFörderberatung. Der Käufer ist verpflichtetAuftraggeber bekommt eine 20-jährige EEG-Vergütung. Um diese zu erhalten wird vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler verbaut. Um den Strom an diesen verkaufen zu können, uns auf Verlangen muss der Auftraggeber seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden. Ein Schadensersatz wegen Verzögerung der Inbetriebnahme und gesunkener EEG Vergütung wird hiermit ausgeschlossen. Unsere Leistung endet mit der unter §11 genannten Leistungsabgrenzung und der Antragstellung zum Zählerwechsel beim Netzbetreiber. § 19 Stromvermarktung / Mieterstrom / EEG Vergütung Der Auftraggeber kann sein selbst produzierten Strom selbst vermarkten, oder eine genaue Aufstellung staatliche garantierte Vergütung, falls vorhanden, beantragen. Um seinen Strompreis / Vergütung zu erhalten, muss der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen Auftraggeber eventuell einen Zweirichtungszähler, Mieterstromzähler oder eine Funkanlage bez. elektrotechnische Voraussetzung des Stromabnehmers selbst verbauen, beantragen und Anschrift anmelden. § 20 Haftungsausschluss Wird eine Förderung oder Steuervorteil nicht gewährt oder nicht ordnungsgemäß vom Auftraggeber beantragt oder registriert, wird eine Haftung der Abnehmerentgangenen, Höhe möglichen Förderung oder Steuervorteil gegenüber der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenStech GmbH ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stech.gmbh

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vollen Bezahlung des Kaufpreises und solange voraller Forderungen, bis unsere sämtlichen Forderungen die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsver- bindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der Genossenschaft. Der Käufer Die Genossenschaft ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernvom Vertrag zurückzutreten, solange er sich wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Zahlung in Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachekommt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, Waren untrennbar vermischt oder vermengt oder verbunden, erwerben wir so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der neuen einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Auf Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Genossenschaft das Eigentum an der neuen Sache; der Vertrags- partner verwahrt diese für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungGenossenschaft. Der Käufer Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungs- ansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zulasten des Vertragspartners zu leisten. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsge- mäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungs- übereignung, ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt hiermit sämtliche Forderungen aus der Weiterveräu- ßerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossen- schaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab. Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenermächtigt. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Er hat der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Genossenschaft auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung Schuldner der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und benennen, diesen die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware Abtretung anzuzeigen oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigGenossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenSolange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflich- tungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer für die Genossen- schaft bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir ist die Genossenschaft auf Verlangen des Käufers Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.steverland.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorZahlung des Rechnungsbetrages Eigentum von World of Swing, bis unsere sämtlichen Forderungen unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche von Ihnen – gleich aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindwelchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Käufer ist berechtigtWorld of Swing haftet deshalb nicht für Schäden, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet World of Swing nicht für entgangenen Gewinn oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habensonstige Vermögensschäden. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden Haftung von World of Swing ausgeschlossen oder fest eingebaut beschränkt ist, steht gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Informationen, die wir von Ihnen bekommen, nutzen wir für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen, die Abwicklung der Zahlung (inkl. erforderliche Prüfungen) und zur Gestaltung Ihres Einkaufserlebnis bei World of Swing. Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren und dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert zu unterhalten und zu pflegen. Ferner nutzen wir Ihre Informationen dazu, unseren Online-Shop und unsere Plattform zu verbessern, einem Missbrauch unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert Website vorzubeugen oder einen zu entdecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Alle persönlichen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Informationen über unsere Kunden werden nur von World of Swing, seinen Vertretern, Mitarbeitern und Dienstleistungspartnern benutzt. Wir garantieren dafür, dass wir keine Ihrer Daten an Dritte für Werbezwecke oder andere Zwecke verkaufen oder vermieten werden. Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen und die Anmeldung bei unserer E-Mailliste erforderlichen personenbezogenen Daten durch World of Swing befinden sich in der Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/XXX- Datenschutz.pdf einsehen können. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des Gegenstandes entsprechender Bruchteil UN-Kaufrechts. Ist der jeweiligen Forderung aus Kunde Kaufmann oder hat er in der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftBundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so tritt er hiermit wird als Gerichtsstand für alle etwaigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München vereinbart, sofern für die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abKlage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Wird die Forderung aus Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufHomepage, der AGB und zugehörigen Dokumenten oder bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten sonstigen Zweifelsfällen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so Auslegungsproblemen gilt die Abnahme deutsche Textfassung als erteilt und letztlich verbindlich. Für Verbraucher gelten gegebenenfalls die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme verbraucherschützenden Vorschriften des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenWohnsitzstaates.

Appears in 1 contract

Samples: www.worldofswing.de

Eigentumsvorbehalt. Wir 1.Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Besteller vor (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigtBei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo. Bei Zah- lung durch Wechsel erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Akzeptanten. 2.Wird die Vorbehaltsware durch Verbindung Bestandteil einer neuen Sa- che, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußerndem Besteller gehört, solange er sich mit so gilt als vereinbart, dass uns der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Besteller Miteigentum an der neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns mit verwahrt. Unser Eigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. 3.Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle Forde- rungen ab, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Ab- nehmer oder aus einem Anteilsonstigen Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware (z. B. Versicherungsansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung) entstehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so tritt uns der Besteller den Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ab, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Rechnungsbetrag der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf Wird Vorbehaltsware weiterverkauft, die uns nur anteilig gehört, so bemisst sich der uns abgetretene Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungunserem Eigentumsanteil. Der Käufer tritt hiermit 4.Der Besteller bleibt widerruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, Auf Verlangen hat er die Abtretung seinen Ab- nehmern anzuzeigen und uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. alle Auskünfte zu geben und uns alle für Unterlagen aus- zuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte benötigen. 5.Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug kön- nen wir widerrufen, wenn sich der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und Besteller im Zahlungsverzug ist oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit eintritt. 6.Wir verpflichten uns, die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer insoweit freizuge- ben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %% übersteigt. 7.Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist un- tersagt. Werden die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte be- einträchtigt, so sind wir hat der Besteller auf Verlangen unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Hierdurch verursachte Kosten und Schäden trägt der Besteller. 8.Auf Grund des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetEigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegen- stand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer9.Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme sofortige Rückgabe des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen Liefergegen- standes zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenverlangen.

Appears in 1 contract

Samples: newhesta.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und solange vorInkassospesen sowie sonstigen Kosten im Eigentum der SKD. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung der SKD. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der SKD, bis unsere sämtlichen die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen aus um mehr als 20% übersteigt. Wird sie bearbeitet oder verarbeitet, so entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Geschäftsverbindung bezahlt sindArbeit zu dem Wert der Ware. Der Käufer KUNDE ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernGeschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern: Unabhängig davon, solange in welchem Zustand der KUNDE die Ware weiterveräußert, tritt er sich bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder Annahme der Waren alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab SKD ab. Der KUNDE hat gleichzeitig mit der Weiterveräußerung seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und zwar anteilig auch insoweitdie Abtretung in seinen Geschäftsbüchern gleichzeitig mit der Weiterveräußerung anzumerken. Der KUNDE hat weiteres auf Verlangen der SKD unverzüglich schriftlich mitzuteilen, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenan wen er solche Gegenstände veräußert bzw. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zu. Wird Veräußerung zustehen, und SKD die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtUnterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von SKD erforderlich sind. SKD ist berechtigt, den Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten benachrichtigen. Der KUNDE wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von Seite der SKD wird die Forderung selbst Abtretung angenommen. Der KUNDE ist trotz der hiermit erfolgten Abtretung berechtigt, die Forderungen treuhändig auf Rechnung der SKD einzuziehen. Der Käufer Im Fall des Zahlungsverzugs des KUNDEN ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung dieser zur Übergabe sämtlicher zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und erforderlichen Unterlagen zu erteilen und verpflichtet, wobei für diesen Fall die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattentreuhändige Einziehungsermächtigung des KUNDEN als widerrufen gilt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder der in die abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir hat der KUNDE die SKD unverzüglich unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Übersteigt Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenz- oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, hat der realisierbare Wert KUNDE die Verpflichtung, die Vorbehaltsware umgehend auf seine Kosten an SKD zurückzustellen. SKD ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Vorbehaltsware eigenmächtig der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen Gewahrsame des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetKUNDEN zu entziehen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl KUNDE genießt in diesem Fall keinen Besitzschutz und Wasser erteilt im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, Voraus die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Zustimmung zum Abtransport ohne faktische oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenrechtliche Behinderung.

Appears in 1 contract

Samples: www.pewag.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Bourdon-Haenni bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Bourdon-Haenni zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Bourdon-Haenni auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; Bourdon-Haenni steht die Xxxx bei der Freigabe zwischen ver- schiedenen Sicherungsrechten zu. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungs- übereignung untersagt und solange vordie Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäfts- gang gestattet, bis unsere sämtlichen dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindWeiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Bourdon- Haenni ab. Dem Käufer ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Der Käufer ist berechtigt, verwahrt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich dabei entstehende neue Sache für Bourdon-Haenni mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Im Einzelnen Die neue Sache gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtenVorbehaltsware. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt Bourdon-Haenni und der Käufer sind sicher bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung mit anderen, nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Bourdon-Haenni gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Bourdon-Haenni in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilin Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung ergibt. Auf Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Die Regelung über die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Forderungsabtretung gilt auch für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungneue Sache. Der Bis auf Widerruf ist der Käufer tritt hiermit die zur Einziehung abgetretener Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zubefugt. Wird Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist Bourdon-Haenni berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertEinziehungsermächtigung des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann Bourdon-Haenni nach vorhe- riger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, tritt die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung Sicherungsabtretung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestelltgegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, tritt Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe Bourdon-Haenni unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer Bourdon-Haenni unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Fakturenwertes Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bourdon-Haenni nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung neben der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anRücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtHerausgabe verpflichtet. In diesem Fall sind wir der Rücknahme durch Bourdon-Haenni liegt kein Rücktritt vom Käufer bevollmächtigtVertrag, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtetes sei denn, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenBourdon-Haenni hätte dies ausdrücklich erklärt.

Appears in 1 contract

Samples: www.bourdon-instruments.com

Eigentumsvorbehalt. a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen der von uns gelieferten Waren Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung mit dem Käufer bestehender Entgeltforde- rungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor. Der Käufer ist Eigentums- vorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Kaufsache zurückzuneh- men. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu veräußernderen Verwertung befugt, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzu- rechnen. Eine Be- oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns unentgelt- lich in unserem Auftrag Wir gelten hierbei als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtengem. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB und erwerben unmittelbar Eigentum an der neuen Sacheden neu hergestellten Sachen. Wird die Vorbehaltsware Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen verarbeitetanderen, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Vorbehaltsware zu einem Anteilden anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Waren gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleinei- gentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung(Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu der anderen Ware zur Zeit der Ver- bindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungenin unserem Eigentum oder Mitei- gentum stehende Sache, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers ebenfalls als Vorbehaltsware im vorgenannten Sinne entstehender Bestimmungen der Ziffer 6 gilt, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen unentgeltlich zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenverwahren.

Appears in 1 contract

Samples: www.clarino.eu

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen auch künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen), bis zur Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Käu- fers ergebenden Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, die durch uns vorge- nommen worden sind, bezahlt sindwird. Der Käufer ist berechtigtAuftraggeber wird diese Produkte auf eigene Kosten sorg- fältig verwahren und insbesondere gegen Feuer, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Wasser, Diebstahl und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltHaftpflichtrisiken versichern. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen Ansprüche aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, die- sen Versicherungsverträgen tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Auftraggeber bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtVorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse (i.S. von § 950 BGB), welche von dem Kunden oder seinem Auftrag- nehmer hergestellt werden, und zwar im Umfange unseres Rechnungswertes. Die Einziehungsermächtigung erlischt Das gleiche gilt bei WiderrufVerbindung oder Vermi- schung i.S.d. §§ 947, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch 948 BGB von Vorbehaltsware mit frem- den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenWaren. Der Käufer darf gelieferte Gegenstände nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswnur unter Eigentumsvor- behalt veräußern. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattenZu anderen Verfügungen ist er nicht berech- tigt. Verpfändungen Eine Be- oder Sicherungsübereignungen Verarbeitung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort erfolgt für uns, ohne zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichernverpflichten. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, schon jetzt - bis zur völligen Tilgung al- ler Forderungen - die ihm aus Schäden der genannten Art Weiterveräußerung der Vor- behaltsware entstehenden Forderungen gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, seine Abneh- mer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen Vereinnahmt unser Auftraggeber Xxxxxx aus dem Verkauf der gelieferten Ware, auch wenn diese zwischenzeitlich von ihm verbunden, vermischt oder verarbeitet wurde, so handelt er in diesem Falle als hiermit bestellter Treuhänder für uns, welcher den Kaufpreis für uns vereinnahmt. Bei Zahlungsunfähigkeit und Verzug hat der Käufer auf unse- ren Wunsch hin exakten Nachweis über den Verbleib der Ware zu führen und uns über die Abtretung anZahlungsfähigkeit umgehend zu informieren. Der Käufer ist berechtigtAuftraggeber haftet bei Verzug oder Zahlungsunfähigkeit voll für den Verlust oder Verschlechterung der gelieferten Vor- behaltsware und haftet für ordnungsgemäße Lagerung gem. den gesetzlichen Auflagen. Bei unrechtmäßiger Weiterveräußerung oder Verarbeitung un- serer gelieferten Waren erlöschen unsere Eigentumsrechte an der Ware nicht. Der Eigentumsvorbehalt wird durch die Teil- zahlungen dritter Personen, diejenige Wareinsbesondere durch Zahlung von Wechselgiranten, für nicht berührt. Soweit Vorbehaltswaren ge- pfändet oder durch Dritte beeinträchtigt werden, hat uns der Auftraggeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Bei Verletzungen des Vertrages besteht jederzeit die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder Berechti- gung, die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenunter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren heraus zu verlangen. Das Recht zum Besitz durch den Auftraggeber erlischt. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wirHerausgabe gilt nicht als Rücktritt des Kunden vom Vertrag. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn Für hieraus anfallende Kosten hat der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenKunde aufzukommen.

Appears in 1 contract

Samples: best-pls.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorvollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, bis unsere sämtlichen Forderungen die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Unternehmer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Der Käufer Die Genossenschaft ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernbei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, solange er sich insbesondere wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Zahlung in Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBist, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachenach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetanderen, die im Eigentum des Vertragspartners oder eines Dritten stehen, Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Genossenschaft das Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wert ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die ; der Vertragspartner ver- wahrt diese für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungGenossenschaft. Der Käufer Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Ware auf deren Verlangen in angemes- senem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsge- mäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Unternehmer tritt hiermit sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hin- sichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Unternehmer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an der veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab. Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufGenossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der bei Unternehmer sei- nen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug des Käufers besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtoder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von Er hat der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Genossenschaft auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung Schuldner der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und benennen, diesen die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware Abtretung anzuzeigen oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigGenossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenSolange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 10%, so sind wir ist die Genossenschaft auf Verlangen des Käufers Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.rwg-ammerland-ostfriesland.de

Eigentumsvorbehalt. 01 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Partner vor. 02 Der Käufer Partner ist berechtigt, die Ware diese Waren im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltrechtzeitig nachkommt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne zu sichern. 03 Bei Pflichtverletzungen des § 950 BGBPartners, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Partner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt vom Einzelvertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird Ware berechtigt; die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf gesetzlichen Bestimmungen über die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungEntbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer tritt hiermit die Partner ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. 04 Alle Forderungen und Rechte aus dem Weiterverkauf Verkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten einer gegebenenfalls dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertEigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit an. Der Käufer 05 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. 06 Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der an Partner uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerrufanteilmäßig Miteigentum, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, soweit die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenHauptsache ihm gehört. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswPartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. zu geben und uns alle Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Geltendmachung Vorbehaltsware. 07 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns ab- getretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der abgetretenen Forderungen Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. 08 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen ins- gesamt um mehr als 10 %20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers Partners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: vitz.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns 9.1 Die Firma EJS behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange an allen neuen Produkten vor, die bei der Bearbeitung der gelieferten Waren entstanden sind, bis unsere sämtlichen alle für die besagten Waren fälligen Beträge vollständig bezahlt wurden und alle sich aus dem Rechtsgeschäft ergebenden offenen Beträge auf Rechnung des Kunden beglichen wurden. 9.2 Sollte das Eigentum der Firma EJS durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Gegenständen verbunden worden sein, dann wird EJS im Verhältnis der jeweiligen Werte Miteigentümer der besagten anderen Gegenstände, mit denen es verbunden wurde. 9.3 Der Kunde darf die gelieferten Waren und Gegenstände, die durch deren Ver-/Bearbeitung entstanden sind, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Zur Sicherung tritt der Kunde hiermit der Firma EJS alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindbesagter Veräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund ab. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Ware abgetretenen Forderungen einzuziehen, wenn sämtliche, fälligen Zahlungsverpflichtungen gemäß einer Vereinbarung, einem Vertrag oder einem Arbeitsauftrag erfüllt wurden. 9.4 Sollte Artikel 9.3 nicht zutreffen oder anwendbar sein, so ist die Firma EJS berechtigt, den Drittkäufer über die Abtretung und ihr Recht, die Forderungen einzuziehen, zu informieren. Ebenso muss EJS unverzüglich über etwaige Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware durch Dritte oder abgetretene Forderungen in Kenntnis gesetzt werden. Sobald und soweit die der Firma EJS zustehenden Forderungen fällig werden, muss der Kunde die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen eingezogenen Beträge an EJS überweisen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen die eingezogenen Beträge dennoch der Firma EJS zu und weiter zu veräußernmüssen getrennt verwahrt werden. 9.5 Sofern zum Zeitpunkt der Bestellung/des Auftrags nichts anderes vereinbart wurde, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht gehen ersetzte Teile in das Eigentum gemäß § 950 BGB der Firma EJS über. 10. Haftung 10.1 EJS übernimmt keine Haftung für Schäden an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetoder Verlust von Eigentum oder Teilen davon, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungBearbeitung übergeben werden, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe also be asserted in respect of claims arising from previous performances or other claims. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitIt is likewise agreed that a right of retention and a contractual right of lien shall exist in the event that other items which are the property of the Customer are brought to EJS at a later time whilst claims arising from the business relationship are still outstanding. 8.2 Should EJS make use of its right to dispose of property over which it has a lien, als die Ware verarbeiteta written notification sent to the last known address of the Customer shall be regarded as sufficient warning of the impending sale. Furthermore, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran EJS shall be entitled to freely sell the property in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitetits possession at any time and at any place deemed by EJS to be suitable either on one occasion or gradually to its satisfaction, vermischtwithout the need to acquire executable title, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtto observe the regulations governing execution or to comply with a period of notice. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtparticular §§ 1237, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenSentence 2 and 1238 BGB [German Civil Code] shall not apply. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswThere shall be no requirement to give prior warning. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten9.

Appears in 1 contract

Samples: excellent.aero

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Die von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) an den Auftraggeber gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorBezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindvom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Der Käufer Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Verzug befindet Namen und für Rechnung unsererseits als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder Umbildung der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Sinne Verhältnis des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Wertes der Vorbehaltsware erwirbt zum Wert der Käufer nicht das neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum gemäß § 950 BGB oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neuen Sacheneu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit andere Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Gegenständen verarbeitetSachen als Hauptsache anzusehen, vermischtso übertragen wir, vermengt oder verbundensoweit uns die Hauptsache gehört, erwerben wir dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der neuen einheitlichen Sache zu einem Anteil, in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. Im Falle der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Weiteräußerung der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Hat Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum unsererseits hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesen Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit uns gegenüber. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird tretenden Sachen oder Forderungen frei geben, soweit ihr Wert die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer gesicherten Forderung um mehr als 10 %50% übersteigt. Die Auswahl die danach frei zu gebenden Gegenstände liegt bei uns. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, so insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt berechtigt, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang heraus zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenverlangen.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) 1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorBezahlung des Kaufpreises sowie etwaiger Nebenforderungen (z. B. Verzugszinsen, bis unsere sämtlichen Mahnspesen etc.) unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sonstige noch unbeglichene Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung mit dem Abnehmer. Bis zum Widerruf ist der Abnehmer zur Verfügung über die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware gilt ohne weiteres als widerrufen, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird. Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Abnehmer an uns im voraus ab, übersteigt der dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreis unseren Rechnungswert, so wird auch der überschießende Teil der Forderung an uns im voraus abgetreten Satz 2 gilt entsprechend. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Abnehmer verpflichtet sich eigene Forderungen gegen den Drittschuldner nicht zu unserem Nachteil geltend zu machen und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne auf Verlangen eigene Sicherungen auf uns zu verpflichtenübertragen bzw. Durch Verarbeitung uns den Vorrang einzuräumen. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte aus der Vorausabtretung durch Dritte (insbesondere von Vollstreckungsmaßnahmen) hat uns der Abnehmer unverzüglich zu unterrichten. Wir sind jederzeit berechtigt das Lager und die Geschäftsräume des Abnehmers zu betreten, um die Vorbehaltsware wegzuschaffen abzusondern oder Umbildung zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat uns der Abnehmer alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB so wie die aus ihrer Weiterveräußerung entstandenen an der neuen Sache. uns abgetretenen Forderungen zu erteilen und die für ihre Geltendmachung erforderlichen Belege herauszugeben; wir sind jederzeit berechtigt dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der weiterveräußert und steht aus diesem Rechtsgeschäft dem Abnehmer eine ein- heitliche Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftzu, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen beschränkt sich die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort der Höhe nach Meldung auf einen dem Wertverhältnis der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenWaren zueinander entsprechenden Betrag.

Appears in 1 contract

Samples: www.l-w.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzustehenden Ansprüche. Dem Vertragspartner ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbin- dung (im Folgenden zusammen „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand „verarbeitet“) erfolgt für uns, der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Käufer Vertragspartner verwahrt die Neuware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Vertragspartner Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind wir und der Vertragspartner darüber einig, dass der Vertragspartner uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Vertragspartner hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Neben- rechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Verbindet der Vertragspartner den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. Bis auf Widerruf sind wir zur Einfügung der in diesem § 7 abgetretenen Forderungen befugt. Der Vertragspartner wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprozess oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, sind wir berechtigt, die Ware Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhal- tung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forde- rungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Vertragspartner gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Vertragspartner uns die zur Geltend- machung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforder- lichen Unterlagen auszuhändigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist, dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Vertragspartner erfolgt. Dieser hat mit dem Abneh- mer auch zu veräußernvereinbaren, solange er sich dass erst mit dieser Zahlung der Erfüllung seiner Verpflichtungen Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eintritten Dritter hat der Vertrags-partner uns gegenüber nicht im Verzug befindet unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller ge- sicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungs- übereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder seine Zahlungen einstelltübersteigt. Uns steht die Xxxx bei der Freigabe zwischen verschiedenen Siche- rungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuwaren zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Vertragspartner ist zur Herausgabe ver- pflichtet. Im Einzelnen Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktritts- erklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammen- hang mit der Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Ver- tragspartner gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung das Recht der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Alzenau. Soweit der Vertragspartner Xxxxxxxxxxxx im Sinne des § 950 BGBHGB ist, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die ist Aschaffenburg ausschließ- licher Gerichtsstand für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen alle sich aus dem Weiterverkauf Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben- den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig Streitigkeiten. Dies gilt auch insoweitdann, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuAusland hat. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Sollte eine Bestimmung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen des echten Factorings verkauftsonstiger Vereinba- rungen unwirksam sein oder werden, so tritt er hiermit wird hiervon die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abWirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtEs gilt dann eine Regelung als vereinbart, die Abnehmer der unwirksamen Regelung von der Abtretung zu unterrichten ihrem wirtschaftlichen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenrechtlichen Sinngehalt her am nächsten kommt.

Appears in 1 contract

Samples: www.bathon.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Von uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren gelieferte Xxxx (im Folgenden: Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung sämtlicher bei Vertragsschluss beste- hender Verbindlichkeiten aus unserer gesamten Geschäftsver- bindung (incl. der Verbindlichkeit aus diesem Vertragsschluss) unser Eigentum. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und solange vorerfor- derliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durchzuführen. Weiterhin muss die Vorbehaltsware ausreichend versichert werden, bis unsere sämtlichen Forderungen aus wenn ihre Versicherung üblich ist. Einen Besitzwechsel müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Etwaige Kosten einer Klage nach § 771 BGB sind vom Kun- den zu tragen. Die Be- und Verarbeitung der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Namen und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltAuftrag für uns. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne Das Anwartschaftsrecht des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB Kunden an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum Kaufsache setzt sich an der neuen Sache zu einem Anteilfort. Erfolgt eine Be- oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes neuen Sache das Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer des Xxxxx der Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Eine Weiterveräußerung der jeweiligen Vorbehaltsware ist Ihnen nur im ordentlichen Geschäftsgang, soweit die von Ihnen durch die Weiterveräußerung zu erwer- bende Forderung keinem Abtretungsverbot unterliegt und, solange Sie sich nicht in Verzug befinden, gestattet. Dasselbe gilt für die Veräußerung von Sachen, an denen wir nach gesetzlichen Bestimmungen (Verbindung etc.) oder nach diesem Vertrag Eigentumsrechte erworben haben. Forderungen aus der Weiterveräußerung zuder Vorbehaltsware werden (in Höhe des Rechnungsbetrages) erfüllungshalber an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil Bei Einstellung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer ein Kontokorrent bezieht sich die Ab- tretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware an vom Kunden zusammen mit anderer, nicht von uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftgelieferter Ware weiterveräußert, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an wird uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren erfüllungshalber abgetreten. Im Fall der Einstellung einer solchen Forderung aus der Weiterveräuße- rung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abKontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit Abtretung an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der an Forderung ermächtigt. Wir behalten uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerrufallerdings vor, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zah- lungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist verpflichtetSteht dem Kunden aus der Nutzung der Vorbehaltsware ein Anspruch auf Vergütung (z.B. ein vertraglicher Anspruch) ge- genüber Dritten zu, so tritt der Kunde uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, diesen Anspruch in Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswnach Abs. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen 1 gesicherten Forderung erfüllungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist Wir sind berechtigt, diejenige Warebei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wirdinsbesondere bei Zahlungsverzug, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer vom Vertrag zurückzutreten und die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtherauszuverlangen (§ 449 Abs. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten2 BGB).

Appears in 1 contract

Samples: www.buerkle.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Die von uns gelieferte Xxxx bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger – Ansprüche, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den AG jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum (= Vor- behaltsware). Auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, geht unser Eigen- tum nicht unter. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldoforderung, die auch evtl. Rückgriffsansprüche, insbesondere aus evtl. scheckmäßiger Haftung, umfasst. Be- und/oder Verarbei- tung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den AG steht uns das Miteigentum an der her- gestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu (ebenfalls: = Vorbehaltsware). Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an sämtlichen von der Vorbehaltsware entsprechend §§ 947, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des AG an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware auf uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung übergeht und solange vorder AG diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt die dann ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne dieser AVB sind. Der Käufer ist berechtigt, AG darf die Ware Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen nor- malen Geschäftsbedingungen und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet ist, veräußern. Die diesbezüglichen Forderungen des AG gegen seinen Kunden – bei Be-/Verarbeitung bzw. Vermischung/Verbindung in entspre- chender vorerwähnter anteiliger Höhe – werden bereits jetzt an uns in entsprechender Höhe abgetreten. Der AG ist berechtigt, diese Forderungen bis zu unserem jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Kommt der AG uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu wider- rufen und/oder seine Zahlungen einstelltdie Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem AG gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Falle des Widerrufs der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall Einzugsermächtigung sind wir vom Käufer bevollmächtigtberechtigt, die Abnehmer den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenZahlung an uns zu verlangen. Der Käufer AG ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich zu erteilen und uns die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenerforderlichen Liefer- und Rechnungsunterlagen in Kopie auszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns zustehenden Sicherungen bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so sind geben wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden AG Sicherheiten in entsprechen- der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe nach unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenXxxx frei.

Appears in 1 contract

Samples: www.rockfon.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten bzw. Einlösung eventuell in Zahlung gegebener Wechsel oder Schecks in unserem Eigentum. Die Annahme von Schecks oder Wechsel berührt den vereinbarten Eigentumsvorbehalt nicht. Der Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der gegenständlichen Ware gilt auch für Forderungen aus anderen Lieferun- gen und solange vorbleibt demnach so lange aufrecht, bis unsere sämtlichen Forderungen alle Forderungen, die uns dem Kunden gegenüber zustehen, gleichgültig aus der Geschäftsverbindung welcher Lieferung immer, zur Gänze bezahlt sind. Für alle unsere offenen Forderungen haften sämtliche am Lager des Kunden befindlichen Waren, unabhängig von Zeitpunkt der Lieferung und eventuell inzwischen erfolgter Teilzahlungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsver- zug, sind wir berechtigt, alle noch in Innen- und Außenlagern des Kunden befindlichen Waren bis zur Höhe unserer offenen Forderungen auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Wird die Vorbehaltsware mit Waren Dritter oder des Kunden verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an den neu hergestellten Sachen. Entsprechendes gilt, wenn die Vorbehaltsware mit Waren Dritter oder des Kunden verbunden oder vermischt wird. Die Höhe unseres Miteigentumsanteiles bestimmt sich nach dem Verhält- nis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware, soweit sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risken, insbe- sondere Feuer, Diebstahl und Wassergefahr angemessen zu versichern. Er wird uns auf Verlangen den Versi- cherungsschutz nachweisen. Auf unser Verlangen wird der Kunde die Vorbehaltsware gesondert lagern und als unser Eigentum kennzeichnen. Ansprüche des Kunden gegen Dritte auf Grund von Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware, insbeson- dere Versicherungsund Schadenersatzansprüche, werden uns hiermit abgetreten. Der Kunde wird die für die Abtretung erforderlichen Genehmigungen der Schuldner derartiger Ansprüche einholen. Sind unsere Preise bei Rücknahme gegenüber dem Lieferdatum ermäßigt, gelten als Rücknahmewert die Preise zum Zeitpunkt der Rücknahme. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er sich mit . Die Befugnis zur Veräußerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht Ware im Verzug befindet ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr erlischt mit Zahlungseinstellung durch den Kunden bzw. dem Antrag, über das Vermögen des Konkurs-, Ausgleichs- oder seine Zahlungen einstelltReorganisationsverfahren zu eröffnen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf erste Anforderung von uns als Hersteller die gelieferte Xxxx (Vorbehaltsware) herauszugeben. Der Widerruf im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung obiger Regelung oder Umbildung das Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungdurch uns bedeutet keinen Vertragsrücktritt. Der Käufer Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen werden die obigen Abtretungen hiermit anabgetretene Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen nachkommt. Der Käufer Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. die Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Er ist berechtigt, die Forderungen an Drittschuldner so lange selbst einzuziehen, solange er seine Zahlungs- verpflichtungen erfüllt und ihm von uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattenkeine gegenteilige Anweisung erteilt wurde. Verpfändungen Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignungen Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind ist unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt Der Eigen- tumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der realisierbare Wert Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetSaldo ist ausgeglichen. Der Käufer verwahrt die Kunde hat seine Zahlungseinstellung unverzüglich anzuzeigen und gleichzeitig eine Aufstellung der noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderungen an Drittschuldner aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichernübersenden. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheKunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, die ihm aus Schäden daß er gleichzeitig mit der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt Sicherungszession verständigt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenZession in seinen Ge- schäftsbüchern anmerkt.

Appears in 1 contract

Samples: www.lohberger.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Ware vor, bis unsere sämtlichen solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Käufer zustehen. Der Käufer Bei der Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet jeder Eigentumserwerb des Käufers ausgeschlossen. Die Be- oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns derart, dass wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGBanzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit Waren anderer Herkunft, ohne uns zu verpflichten. Durch die ebenfalls unter einem auf die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbundenausgedehnten Eigentumsvorbehalt stehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWare zu dem Wert der anderen Waren, den diese im Zeitpunkt der Verarbeitung haben. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungDie Ware darf Dritten zur Sicherheit nicht übereignet oder verpfändet werden. Der Käufer tritt hiermit die Alle Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben, gehen bereits mit dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an Abschluss des Kaufvertrages auf uns ab über, und zwar anteilig auch insoweitgleich, als ob die Ware verarbeitetohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung, vermischt Verbindung oder vermengt Vermischung und ob sie an einen oder verbunden mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass uns die veräußerte Ware nicht ganz gehört oder fest eingebaut ist und wir hieran dass sie zusammen mit uns nicht gehörenden Waren veräußert wird, erfasst die Abtretung den Gegenanspruch nur in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habendes Rechnungswertes unserer Ware. Soweit Kommt der Käufer mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die Vorbehaltsware verarbeitetunsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil so können wir Herausgabe der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertWare verlangen, tritt ohne zuvor nach § 449 Abs. 2 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 323 Abs. 1 BGB eine Frist zur Erfüllung der Käufer hiermit einen Anteil Zahlungspflicht gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Käufers bleiben von einem solchen Verlangen und von der Forderung aus Herausgabe der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abWare unberührt. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerrufverpflichten uns, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers die uns nach obigen Regeln zustehenden Sicherheiten (Ware und Forderungen) nach unserer Auswahl insoweit zur Freigabe verpflichtetfreizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20 Prozent übersteigt. Der § 8 Haftungsbeschränkungen Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sowohl gegen den Hersteller als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen vorliegt. Im Falle eines grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens ist die Haftung des Herstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. § 9 Gewährleistungsbedingungen Gelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und soweit möglich auf eventuelle Mängel zu prüfen. Reklamationen gleich welcher Art müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Ist eine Beanstandung berechtigt, wird kostenloser Ersatz mit der Voraussetzung geleistet, dass die Rücksendung der beanstandeten Ware in dem Zustand erfolgt, in dem diese vom Verkäufer oder seinem Vorlieferanten geliefert wurde. Weitere Schadensersatzansprüche werden hiermit grundsätzlich abgelehnt, dies gilt auch dann, wenn der Käufer verwahrt an den Formwerkzeugen beteiligt ist. Funktion und Haltbarkeit von Dichtungen hängen weitgehend von den Einbaubedingungen ab, auf die Vorbehaltsware wir als Hersteller keinen Einfluss haben. Wir gewährleisten darum nur eine einwandfreie Beschaffenheit unseres Materials. Alle technischen Angaben entsprechen unserem besten Wissen, jedoch kann eine Gewähr aus ihnen nicht hergeleitet werden. Eventuelle technische Änderungen behalten wir uns vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt für uns unentgeltlichalle Produkte 1 Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum. Er Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Xxxx den dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu unternehmen. Sofern die Nacherfüllung scheitert, bleiben dem Käufer nach Fristsetzung seine Rechte aus § 437 Ziffern 2. + 3. BGB vorbehalten. Die Fristsetzung hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuerschriftlich zu erfolgen, Diebstahl die Frist muss mindestens 14 Werktage betragen. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so gehen die Kosten des billigsten Versandes zu unseren Lasten. Grundsätzlich werden keine Mehrkosten übernommen, die daraus resultieren, dass die Ware außerhalb der BRD verbracht wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, und Wasser nicht originalverpackten Rücksendungen sowie nicht werkstoffgerechter Verarbeitung entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vorgesehenen Verwendungszweck des Bestellers eignet. Wir haften nicht für Xxxxxx welche sich auf Grund falsch eingereichter Unterlagen ergeben. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer gilt dass Recht der BRD. Soweit der Käufer Xxxxxxxxxxxx im üblichen Umfang zu versichernSinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheSollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die ihm aus Schäden Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Im Zweifelsfalle ist der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen abdeutsche Wortlaut maßgebend. Die Bedeutung und Auslegung der einzelnen Bestimmungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. §11 Datenverarbeitungserlaubnis Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist sind berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, alle den Besteller betreffenden gesetzlich geschützten Daten im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung Rahmen der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenverarbeiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.hellerkunststoffe.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Partner vor. Der Käufer Partner ist berechtigt, die Ware Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltrechtzeitig nachkommt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne zu sichern. Bei Zahlungsverzug des § 950 BGBPartners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachezu verlangen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Alle Forderungen und Rechte aus dem Weiterverkauf Verkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten einer gegebenenfalls dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertEigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit an. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verbunden, verarbeitet, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen, verarbeiteten, vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Gehört die Hauptsache einem Dritten, so tritt der Partner schon jetzt den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in dem Betrag ab, der dem auf die Vorbehaltsware entfallenden Rechnungsbetrages entspricht. Der Käufer Partner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt. Der Partner ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der Hauptsache einzuziehen. Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der Hauptware und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtbei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- oder Vertrauenswürdigkeit des Partners widerrufen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufÜber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter und von sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtHauptware, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen oder sonstiger Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung Der Partner verpflichtet sich, die Ware ausreichend gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl Feuer- und Wasser im üblichen Umfang Wasserschäden zu versichern. Der Käufer Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, er bereits jetzt an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung anFür den Fall des Zahlungsverzuges oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen vertragswidrigen Verhaltens des Partners sowie für den Fall der Rückgängigkeitsmachung des Vertrages erklärt der Partner bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir bei ihm befindliche Vorbehaltswarewegnehmen lassen. Der Käufer ist Nach vorheriger Androhung sind wir zur Verwertung der weggenommenen Vorbehaltsware berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung sofern der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme Verbindlichkeiten des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenPartners angerechnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.buho.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund und bis zur Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Der Käufer Die Zahlung an uns ist berechtigterst mit befreiender Wirkung erfolgt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit wenn der Erfüllung seiner Verpflichtungen Betrag vollständig bei uns gegenüber nicht im Verzug befindet eingegangen ist. Die Bearbeitung oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBuns, ohne dass uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachehieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die Vorbehaltsware von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu einem Anteilden übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der dem Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Wert der übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendunguns. Der Käufer tritt hiermit Käufer, dem die Forderungen Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur dann gestattet ist, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht, tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung, gleich ob die Veräußerung ohne oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit allen Nebenrechten anderen Waren erfolgt, hiermit an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Käufers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Der Käufer ist wird von uns mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenabgetretenen Forderungen einzuziehen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wirKosten der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Spätere Reklamationen Der Käufer muss uns eine Pfändung oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte sofort anzeigen. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind dann rechtlich unwirksamdem Käufer untersagt. Wenn Übersteigt der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatWert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtsind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet. Nimmt Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland abgetretenen Forderungen auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenden Käufer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.reyher.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegen den Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen von Getränke Mahler (bei Scheck und solange vorWechsel sowie Banklastschriften oder sonstiger Abrechnung bis zu deren Einlösung) Eigentum der der Firma Getränke Xxxxxx. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, von der Firma Getränke Mahler gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis unsere sämtlichen zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Verkäufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sindist. Der Käufer ist berechtigt, die darf über bezogene Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltGeschäftsverkehr verfügen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Weiterveräußerung zuGeschäftsverbindung und Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers bestehenden Kontokorrentsaldos an Getränke Mahler ab. Wird Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen anderen, nicht von uns gelieferten der Firma Getränke Xxxxxx gehörenden Waren veräußertverkauft wird, tritt gilt die Abtretung der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Kaufpreisforderung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Wertes der Vorbehaltsware an uns abim Zeitpunkt der Lieferung. Hat Auf Verlangen von der Firma Getränke Xxxxxx hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird Schuldner (Drittschuldner) der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben sowie die Forderung aus zur Geltendmachung der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende Unterlagen herauszugeben und dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen Drittschuldner die obigen Abtretungen hiermit anAbtretung anzuzeigen. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt. Die , die Einziehungsbefugnis der Firma Getränke Xxxxxx bleibt von der Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung unberührt. Wenn die durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtEigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenwird Getränke Xxxxxx vollbezahlte Lieferungen nach ihrer Xxxx freigeben. Der Käufer darf über das Vorbehaltsgut ansonsten nicht verfügen, es insbesondere nicht zur Sicherung übereignen und nicht an Dritte verpfänden. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist verpflichtetdie Getränke Xxxxxx nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zwecke gestattet der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass Mitarbeiter der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswFirma Getränke Xxxxxx oder von ihr beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen seine Geschäftsräume betreten und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenherausholen können.

Appears in 1 contract

Samples: www.getraenke-mahler.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung aller Forderungen der Firma Dienes aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzwischen der Firma Dienes und dem Kunden Eigentum der Firma Dienes. Als Erfüllung gilt erst der Geldeingang bei der Firma Dienes. Der Käufer Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Firma Dienes die Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen bucht. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte der Firma Dienes beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Firma Dienes ab; die Firma Xxxxxx nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts ist der Kunde zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen hat der Kunde die Ware zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für die Firma Dienes vor, ohne daß der Firma Dienes hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma Dienes gehörenden Waren steht der Firma Dienes der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBzu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, ohne uns zu verpflichtenVerbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Durch Verarbeitung oder Umbildung Erwirbt der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht Kunde das Eigentum gemäß § 950 BGB Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde der Firma Dienes im Verhältnis des Rechnungs- wertes der verarbeiteten bzw. Wird die verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteileinräumt und diese unentgeltlich für die Firma Dienes verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, der dem Verhältnis und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren veräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtoder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Auf Die Firma Dienes verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden in soweit freizugeben, als ihr Wert die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungzusichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie auf seine Kosten gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.dienes-remscheid.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Bis zur vollständigen Bezahlung aller von uns gelieferten Waren einschließlich Einlö- sung etwa von uns in Zahlung genommener Schecks oder Wechsel verbleibt uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen, auch wenn die betreffende Kauf- preisforderung an sich durch Saldoziehung und Anerkennung des Saldos untergehen sollte; im letzteren Fall gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Wir behalten uns das jederzeitige Recht vor, die von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorZahlung des Kaufpreises von unserem Kunden herauszuver- langen. In der Rückforderung der Ware durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindwenn wir das ausdrücklich erklären. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Ware lediglich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern. Der Eigen- tumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, solange er sich Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, so überträgt der Erfüllung seiner Verpflichtungen Kunde uns gegenüber nicht bereits jetzt die ihm zustehende Eigentums-Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Verhältnis zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Die Miteigentumsrechte gelten als Hersteller Vorbehaltsware im Sinne Ziffer 8, Abs. 1. Ist die Sache des § 950 BGBKunden als Hauptsache anzusehen, ohne so hat der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum zu verpflichtenübertragen. Durch Verarbeitung oder Umbildung Bei Veräußerung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach Ware vor fälliger Bezahlung durch den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer Kunden tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung letzterer schon jetzt alle aus der etwaigen Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware unbearbeiteten oder weiterverarbei- teten Ware ihm zustehenden oder entstehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit die Namen und Anschrift die genauen Anschriften der AbnehmerDrittschuldner mitzuteilen und über Grund und Betrag der ihm gegen dieser erwach- senen Forderungen jede zu deren Geltendmachung erforderliche Auskunft zu geben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Höhe die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu über- eignen. Pfändung und jede andere Gefährdung unseres Eigentums sind uns sofort anzuzei- gen. Jede Verfügung über die Ware ist ausgeschlossen, sobald der einzelnen ForderungenKunde in Zahlungs- schwierigkeiten gerät, Rechnungsdatum uswdie Zahlung einstellt oder den Antrag auf Eröffnung des Ver- gleichsverfahrens stellt. zu geben und uns alle für die Geltendmachung Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung als unser Beauftragter im eigenen Namen so lange berechtigt, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen notwendigen Auskünfte fällig sind, sofort an uns abzuführen; auch soweit dieses nicht geschieht, sind dieselben unser Eigentum und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind gesondert für uns aufzubewahren, so dass der Vorbehaltsware oder Kunde lediglich Treuhänder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenhereingenommenen Beträge ist. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit zur Freigabe von Sicher- heiten verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden Die Auswahl der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenSicherheiten obliegt uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.meese.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor), bis unsere sämtlichen der Besteller sämtliche, auch zukünftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung Geschäftsver- bindung mit uns beglichen hat, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sindist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Entsprechendes gilt für Sicherheiten. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldenforderungen. Die Be- und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß von § 950 BGB an unter Ausschluß des Eigentumserwerbs des Bestellers, ohne das dem Besteller daraus, sowie aus der neuen SacheVerwahrung, Ansprüche gegen uns erwachsen. Wird die Vorbehaltsware entweder mit anderen anderen, dem Besteller gehörenden oder unter dem sog. einfachen Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB gekauften, oder mit solchen ebenfalls unter Ausschluß der Rechtsfolge des § 950 BGB gelieferten Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum im ersten Fall das alleinige Eigentum an dem Verarbeitungsprodukt, im zweiten Fall an der neuen hergestellten Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtRechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenständen das Miteigentum. Auf Sollte ausnahmsweise unser Eigentum untergehen, so gilt schon jetzt als vereinbart, daß das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers auf uns übergeht und der Besteller die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die neue Sache für uns verwahrt. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung ordentlichen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen dürfen keinem Abtretungsverbot unterliegen. Verkauft der Besteller unsere Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung, so stehen uns alle Forderungen gegen die Abnehmer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Verdienstspanne zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer Erfolgt ein sol- cher Weiterverkauf zusammen mit anderen uns nicht von gehörender Ware, so stehen uns gelieferten Waren veräußert, die Forderungen in Höhe des Wertes ihrer Vorbehaltsware ausschließlich der Verdienstspanne des Bestellers zu. Der Besteller tritt der Käufer hiermit einen Anteil der gemäß vorgenannter Bestimmung seine Forderung und etwaige Nebenrechte aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit diese Ab- tretung an. Sie dient in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf Besteller und wir sind zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf nebeneinander ermächtigt. Wir werden die Forderung nur einziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Außerdem hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzu- teilen und dazu Einsicht in seine Bücher zu gewähren. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung mitzuteilen. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetrete- nen Forderungen auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Ersuchen des Bestellers Sicherungen nach seiner Xxxx so weit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Forderungen werden nach dem Nominalwert, Waren nach dem Verkaufspreis bewertet. Der Besteller tritt uns abgetretenen bereits jetzt alle Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtab, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art Beschädigung, dem Verlust oder dem Untergang von Vorbehaltsware gegen Versicherungsgesellschaften einen Dritten, den Schädiger oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir ein Versicherungsunternehmen erwachsen mögen und wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fw-heider.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen der von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die unser Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen unseren Kunden aus der Geschäftsverbindung bezahlt einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Der Käufer ist berechtigtDies gilt auch dann, die Ware wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Bezahlung des Kaufpreises durch unseren Kunden eine wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltvor Einlösung des Wechsels durch unseren Kunden als Bezogenen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen SacheWaren nach Mahnung berechtigt und unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen von unserem Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, vermischtso erfolgt die Verarbeitung für uns, vermengt oder verbunden, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit Ware anderer Lieferanten erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die zu der anderen Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil zur Zeit der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuVerarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderer Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt unser Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Xxxxx der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Unser Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls aus Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren anderer Ware veräußert, so tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung unser Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Fakturenwertes unserer Xxxxx der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag unseres Kunden, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum unseres Kunden, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteil unseres Anteilswerts an dem Miteigentum entspricht. Wir ermächtigen den Käufer ist berechtigtunter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß obigen Bestimmungen abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, diejenige Waresolange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hin hat unser Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen, hat uns unser Kunde unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder Rechte des Insolvenzverwalters. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abForderungen um mehr als 20 %, so gilt die Abnahme als erteilt sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Xxxx verpflichtet. Mit Tilgung all unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland abgetretenen Forderungen auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenunseren Kunden über.

Appears in 1 contract

Samples: tr-plast.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) verbleiben im Eigentum von Mondi bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung der Käufer alle Mondi im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat und solange voralle sonstigen Verpflichtungen des Käufers gegenüber Mondi aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erfüllt wurden. Jede Bearbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer erfolgt für Mondi, bis unsere sämtlichen Forderungen aus ohne dass dadurch Verpflichtungen für Mondi entstehen. Falls die gelieferten Waren mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von Mondi stehen, verarbeitet werden, erwirbt Mondi Miteigentum an den neu erzeugten Waren im Verhältnis des Xxxxx der Geschäftsverbindung bezahlt sindgelieferten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Sämtlich aus einem solchen Verkauf entstehenden Ansprüche werden hiemit im Voraus an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt Mondi abgetreten und der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anverpflichtet sich, alle erforderlichen Öffentlichkeitserfordernisse zur Durchsetzung dieser Abtretung zu erfüllen. Der Kunde stellt Mondi ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi keine schriftlichen Kundenlisten zur Verfügung. Sofern der Käufer Waren veräußert, die im Miteigentum von Mondi stehen, gilt die Abtretung im Ausmaß des Miteigentumsanteils. Mondi ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen Forderung berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die noch im Eigentum von Mondi stehenden Waren auf Verlangen eine genaue Aufstellung eigene Kosten angemessen gegen alle üblichen Gefahren, insbesondere gegen Feuer, Einbruch oder Wasserschäden zu versichern, diese sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Falls der dem Käufer mit einer überfälligen Zahlung unter Berücksichtigung einer Nachfrist von 10 Werktagen in Verzug ist, ist Mondi berechtigt, die Rückstellung der gelieferten Waren zu verlangen oder die gelieferten Waren abzuholen und sie so, wie sie sind (d.h. einschließlich ihrer Verpackung) an Dritte zu veräußern. Eine oder mehrere dieser Handlungen gelten nicht als Beendigung der jeweiligen Bestellungen und befreien den Käufer nicht von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Falls die gelieferten Waren von Mondi an Dritte veräußert werden, erklärt und garantiert der Käufer, dass dies zu keinem Eingriff in Immaterialgüterrechte (zB Markenrechte im Hinblick auf Schilder, Logos und Wörter, etc.), die auf den jeweiligen Waren oder Verpackungen aufgedruckt sind, führen wird, wobei der Käufer auf alle ihm allfällig daraus zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der AbnehmerAnsprüche gegenüber Mondi verzichtet. Mondi ist ebenfalls berechtigt, Höhe der einzelnen Forderungennach eigenem Ermessen die nicht gezahlte Bestellung zu kündigen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für ohne daß die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen ihrer Rechte durch oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen in Verbindung mit einer Vertragsverletzung durch den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert limitiert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung insbesondere in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis Bezug auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenSchadenersatzklagen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mondigroup.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle dem Käufer gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Bei Annahme von Schecks und weiter zu veräußern, solange er sich mit Wechseln erlischt der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Eigentumsvorbehalt nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anvor deren Einlösung. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen dahin nicht berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Wird von dritter Seite durch Pfänden oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, so ist der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten von Interventionen gegen Dritte trägt der Käufer. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so werden hiermit alle aus dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung entstehenden Zahlungs- ansprüche gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser Zweitkäufer im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, Voraus an uns in Höhe unserer Forderungen ababgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Die Abtretung erfolgt in Höhe der gesamten Verbindlichkeiten, die seitens des Käufers an uns bestehen. Nach der Abtretung ist der Käufer ist zur Einzie- hung der Forderung ermächtigt. Mit Zahlungseinstellung des Käufers, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die Einziehungs- ermächtigung erlischt auch im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes. Bei vertragswidrigem Verhalten und schuldhafter Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, diejenige Warewenn die Voraus- setzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen, die Vorbehaltsware zurück- zunehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Verarbeitung gelieferter Waren durch den Käufer wird stets für uns vorge- nommen. Wird die besondere Gütevorschriften bedungen sind Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstän- den verarbeitet oder die in untrennbar vermischt, erwerben wir das Ausland geliefert wird, Miteigentum an der neuen Sache im Lieferwerk Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder unserem Lager sofort nach Meldung Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer Weise, dass die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abSache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtvereinbart, dass der Käufer uns nur anteilsmäßig Miteigentum über- trägt. LieferverzögerungenDer Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Wir verpflichten uns, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers im vorgenannten Sinne entsteheninsoweit freizugeben, verlängern als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die angegebene oder vereinbarte Lieferfristzu sichern- den Forderungen um mehr als 20% übersteigen. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenDie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.schubert-international.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises und solange vorder Erfüllung aller Nebenforderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist eine Verpfändung, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigtSicherungsübereignung, Vernichtung oder anderweitige, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes Sicherung beeinträchtigende Überlassung unserer Vorbehaltsware an Dritte, sowie eine Veränderung oder Ingebrauchnahme nur mit vorheriger Zustimmung durch uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anzulässig. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Besteller darf unsere Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlichnur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang veräußern. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüchebereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus Schäden der genannten Art Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgeschäft zukünftig gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehenDritte erwachsen, an uns in Höhe unserer Forderungen abab zur Sicherung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung gegen ihn bestehender und künftiger erwachsender Ansprüche. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigtWird unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert, diejenige Wareund zwar gleichgültig, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind ob vor oder die in das Ausland geliefert wirdnach Be- oder Verarbeitung, im Lieferwerk Verbindung, Vermischung oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abVermengung, so gilt die Abnahme vereinbarte Vorausabtretung in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware, die zusammen mit anderer Ware weiter veräußert wurde. Steht der Besteller mit seinem Abnehmer in einer Kontokorrentverbindung, bezieht sich die Abtretung auf die Saldoforderung am Schluss einer Rechnungsperiode. Übersteigt der Nennwert der Sicherungen den Nennwert der Forderung von uns um mehr als erteilt 25%, so ist der Besteller berechtigt, die Freigabe der darüberhinausgehenden Sicherheiten von uns zu verlangen. Die bei uns verbleibenden Forderungen müssen werthaltig und unbestritten sein. Der Besteller ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts unsere Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen auf eigene kosten auszuführen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt nicht nach, können wir unter Ausschluss von jeglichem Zurückhaltungsrecht die Herausgabe unserer Vorbehaltsware zum Zweck der Verwertung verlangen und die Leistung mit Auslieferung Ware wieder an uns nehmen. Dies gilt nicht als vertragsgemäß erbrachtRücktritt vom Kaufvertrag. Lieferverzögerungen, Die Kosten für die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers Rücknahme unserer Vorbehaltsware trägt der Besteller. Die Rücknahme- und Verwertungskosten im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene Einzelnen werden mit 20% des Verwertungserlöses zzgl. Der jeweils gültigen Umsatzsteuer angesetzt. Der Nachweis höherer oder vereinbarte Lieferfristgeringere Kosten bleibt vorbehalten. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen Der Verwertungserlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltensonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht.

Appears in 1 contract

Samples: www.westfalen-jagdoptik-gmbhcokg.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns Alle Lieferungen der „EDV - Service Lutzhorn“ erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Kunde Kaufmann, dann geht das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren Gegenständen und Rechten ("Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen erst mit Eingang aller Zahlun- gen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindlaufenden Geschäftsbeziehung auf den Kun- de über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltswa- re vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Bei der Verarbeitung oder Umbildung unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstände erfolgt diese stets für die „EDV - Service Lutzhorn“. Die „EDV - Service Lutzhorn“ erwirbt Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von „EDV - Service Lutzhorn“ gelieferten Ge- genstände zum Wert des Gesamtsystems. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Un- tergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Kunde tritt seine diesbezüglichen Versiche- rungsansprüche bereits jetzt ab. Die „EDV - Service Lutz- horn“ nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückab- tretung an den Kunde mit der Maßgabe, dass diese wirk- sam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erlo- schen ist. Zur Abnahme weist „EDV - Service Lutzhorn“ das Vorlie- gen der vereinbarten Eigenschaften sowie die einwand- freie und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Sy- stems nach. Die Abnahme umfaßt den gesamten vertragli- chen Leistungsumfang. Teilabnahmen sind zulässig. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Sie darf insbesondere dann nicht verweigert werden, wenn kein betriebsverhindernder Fehler vorliegt. Sie darf auch dann nicht verweigert werden, wenn die Geräte die zu diesem Zweck von dem jeweiligen Hersteller entwickelten Diagnostik- und Testprogramme- bzw. Verfahren keinen Fehler an den Produkte feststellen. Der Kunde hat die von „EDV - Service Lutzhorn“ erbrachte Leistung binnen 3 Tagen zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich binnen 3 Tagen, kann „EDV - Service Lutzhorn“ ihn schriftlich mit einer Frist von 10 Werktagen zur Abgabe der Erklärung auffordern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Gründe der Abnahmeverweigerung schriftlich darlegt. Soweit im Abnahmeprotokoll Mängel bzw. fehlende Funk- tionen oder Störungen festgehalten werden, so gilt als Abnahmedatum der erste Tag, an dem der letzte Mangel beseitigt bzw. die letzte fehlende Funktion fehlerfrei inte- griert wurde. § 8 Gewährleistung Die Gewährleistung von „EDV - Service Lutzhorn“ erfolgt im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen der jewei- ligen Hersteller der gelieferten Produkte. Ist die Sache mangelhaft, so steht „EDV - Service Lutzhorn“ das Recht zu, das Produkt zu reparieren oder auszutauschen (Nacherfüllung). Ausgetauschte Teile gehen entschädi- gungslos in das Eigentum von „EDV - Service Lutzhorn“ über. Der Käufer hat offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei unerheblichen Mängeln ist das Nacherfüllungsrecht ausgeschlossen. Nach drei- maligen Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu veräußernmindern oder gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen, solange er wenn sich mit nicht aus Art der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet Sache oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf Mangels oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitUmständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers entfallen, als die Ware verarbeitetsoweit ein Mangel darauf beruht, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt dass der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftoder ein Dritter ohne Zustimmung von „EDV - Service Lutzhorn“ Produkte verändert, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch „EDV - Service Lutzhorn“ - Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt wor- den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtsind. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenProdukte.

Appears in 1 contract

Samples: www.buenting-edv.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen zum Zeitpunkt der Bezahlung des gesamten Kundensaldos aus der laufenden Geschäftsverbindung bezahlt sindunser Eigentum. Der Käufer ist berechtigtBei Pflichtverletzungen des Kunden, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußerninsbesondere bei Zahlungsverzug, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe Herausgabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt Kunde hat die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten separat zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und gegen übliche Gefahren wie FeuerDiebstahl, Diebstahl Beschädigung und Wasser im üblichen Umfang Untergang zu versichern. Der Käufer Ansprüche gegen die Versicherung tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, Kunde vollumfänglich und unwiderruflich an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Uns ist während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu der Vorbehaltsware zu gewähren. Der Käufer Kunde ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, zur Veräußerung der Vorbehaltswaren im Lieferwerk ordnungsmäßigen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt alle aus der Veräußerung unserer Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen bereits heute zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir diese abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns zum Zwecke der Einziehung die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Lager sofort nach Meldung Eigentum stehenden Waren, steht uns der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Käufer die Ware neuen Sache im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatVerhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, ist Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Lieferung Vorbehaltsware zusammen mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht anderen Waren, unabhängig ob vor Auslieferung aboder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, weiterveräußert, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungenvereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Xxxx des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenKunden aufzugeben, verlängern soweit sie die angegebene oder vereinbarte Lieferfristausstehenden Forderungen um 20% übersteigen. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland Die Verpfändung und sicherungsweise Übereignung unserer Waren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Zugriffe Dritter auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bestehen nach der Lieferung bis begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir ohne dessen Einverständnis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenRückholung der Vorbehaltsware berechtigt, soweit der Kunde keine ausreichende Sicherheit erbringt. Dadurch wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.uvex-laservision.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindunser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt; zu veräußernanderen Verfügungen, solange insbesondere zur Sicherungsübereignung oder zur Verpfändung, ist er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungberechtigt. Der Käufer tritt hiermit die schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitab. Wir nehmen diese Abtretung an. Für den Fall, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten stammenden Waren veräußertzu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung bereits auch seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit Die Abtretung erfolgt in Höhe des Fakturenwertes der Betrages, den wir für die weiterveräußerte Vorbehaltsware an uns abberechne haben. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtVerschlechterung der Vermögenslage bzw. In diesem Fall der Kreditwürdigkeit gemäß Ziffer 2 sind wir vom Käufer bevollmächtigtwir, unbeschadet der Ausübung weiterer Rechte, berechtigt, die Abnehmer von Herausgabe der Abtretung Vorbehaltsware zum Zwecke der Sicherstellung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenverlangen; hierin liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer ist verpflichtethat dem Verkäufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern und sie als unter unserem Eigentumsvorbehalt stehend zu kennzeichnen. Wir sind berechtigt, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum uswdie Ware freihändig nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung zu verkaufen. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen Gutschrift der Vorbehaltsware oder erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenVerwertungskosten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 10 %20 Prozent oder mehr, so sind werden wir insoweit die Sicherungen, die die Höhe unserer Forderungen übersteigen, auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetfreigeben. Der Käufer verwahrt hat uns über den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware für oder die uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuerabgetretenen Forderungen, Diebstahl insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu unterrichten und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung jeder Weise auf eigene Kosten bei der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen Intervention zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenunterstützen.

Appears in 1 contract

Samples: www.esylux.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ins- besondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurück- nahme der Kaufsache durch uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorliegt kein Rücktritt vom Vertrag, bis unsere sämtlichen Forderungen aus es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Geschäftsverbindung bezahlt sindPfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung be- fugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkei- ten des Kunden – abzüglich angemessener Verwer- tungskosten – anzurechnen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf ei- xxxx Xxxxxx gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahl- schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. So- fern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzei- tig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrich- tigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben kön- nen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge- richtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentli- chen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernverkaufen; er tritt uns je- doch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fak- tura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer For- derungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unab- hängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verar- beitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung die- ser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtre- tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungs- verzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kön- nen wir verlangen, dass der Kunde uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltdie abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu- gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachevorgenommen. Wird die Vorbehaltsware Kaufsache mit anderen Gegenständen anderen, uns nicht gehörenden Gegen- ständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Wertes der jeweiligen Forderung aus Kauf- sache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Weiterveräußerung zuVer- arbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sa- che gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen Kaufsache mit anderen anderen, uns nicht von uns gelieferten Waren veräußertgehörenden Gegenständen untrenn- bar vermischt, tritt so erwerben wir das Miteigentum an der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung neuen Sache im Rahmen Verhältnis des echten Factorings verkauftWertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den ande- ren vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Ver- mischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an gilt als vereinbart, dass der Kunde uns abanteilmäßig Mit- eigentum überträgt. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abDer Kunde verwahrt das so entstan- dene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtverpflichten uns, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmerdes Kunden insoweit freizugeben, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt als der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen unserer Sicherheiten die zu sichern- den Käufer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt 10% übersteigt; die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden Aus- xxxx der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.sandata.net

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Für die von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) behalten wir uns das Eigentum vor bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und solange Wechseln sowie etwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheck- oder Wechselzahlungen. Bei Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen die Regressgefahr aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindden von uns zur Verfügung gestellten Wechseln erloschen ist. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernverfügen, solange er sich seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Vorbehaltsware, wenn dieser nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltgegen Barzahlung erfolgt, zu sichern. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die • Bei der Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtenund erwerben Eigentum an den neu entstandenen Waren. Durch Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbundenMaterialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder der Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware Ware zum Gesamtwert entsprichtRechnung- – oder mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Auf In all diesen Fällen verwahrt der Käufer die Sache unentgeltlich für uns. • Bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. im Falle des Widerrufs gemäß Abs. 7 sind wir berechtigt, nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für erfolglosem Ablauf einer angemesse- nen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungin Besitz zu nehmen. Für diesen Fall gestattet uns der Käufer hiermit unwider- ruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren freihändiger Verwertung berechtigt. Der Käufer tritt hiermit Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. • Alle Forderungen und Rechte aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten Verkauf von Waren, an denen uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertEigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung schon jetzt im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die Umfang unseres Eigentumsanteils an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit an. • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherhei- ten hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen ebenso zu unterrichten, wie über andere Beeinträchtigungen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Käufer zu Lasten des Käufers. • Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbin- dung, Vermischung und Vermengung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, nicht ordnungs gemäß nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Käufers aufzudecken. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug in den Fällen des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist Widerrufs darüber hinaus verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung unverzüglich Name bzw. Firma der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung Schuldner der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen bekannt zu erteilen und geben. • Wir verpflichten uns, die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir Sicherung nach unserer Xxxx auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt freizugeben, als der realisierbare Wert die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer sichernden Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme um mehr als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten20 % übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.mueller-bauer.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorBezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Forde- rungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung, bis unsere sämtlichen zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindbereits erfolgten Lieferungen gehören, Eigentum von Fagron. Der Käufer Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbe- sondere bei Zahlungsverzug, ist Fagron dazu berechtigt, die Herausgabe der im Eigentum von Fagron be- findlichen Ware zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt wird. Nach Herausgabe ist Fagron zur anderweitigen Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, wobei Fagron dazu berechtigt ist, einen angemessenen Abschlag zu berechnen, insbesondere für die Verwertungskosten, für Lagerhaltung und Transport. Mit Übergabe der Ware trägt der Kunde bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferte und im Eigentum von Fagron befindliche Ware die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu Geschäftsverkehr veräußern, solange er sich mit . Bei Verarbeitung der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen Ware durch den Kunden gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns Fagron als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware und erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sacheden neu entstandenen Waren. Wird die Vorbehaltsware Vermischung mit anderen Gegenständen verarbeitetMaterialien vorgenommen, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir erwirbt Fagron Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware der Waren von Fagron zum Gesamtwert entsprichtdem der anderen Materialien. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungEine Verpfändung oder Siche- rungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Käufer Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung alle ihm aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertVeräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Ersatzansprüche, an uns Fagron ab. Hat der Käufer Fagron nimmt diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch Fagron ermächtigt den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtKunden widerruflich, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die an Fagron abgetretene Forderung selbst für Fagron einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers Kunde hat eingehende Beträge sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetan Fagron weiterzuleiten. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er Kunde hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden Fagron jede Beeinträchtigung der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenEigentumsrechte unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Appears in 1 contract

Samples: fagron.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware (zusammen mit nach den folgenden Bestimmungen an sämtlichen von uns gelieferten Waren (ihre Stelle tretenden vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände: die „Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorvollen Zahlung des Kaufpreises und, bis unsere sämtlichen Forderungen soweit der Besteller Kaufmann ist, aller bereits bestehenden Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Besteller erworben haben, unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigtBesteller verwahrt die Vorbehaltsware in diesem Fall unentgeltlich für uns. Ist der Besteller Kaufmann, so bleibt die Vorbehaltsware außerdem bis zur vollen Bezahlung der bestehenden und künftigen Forderungen, die Ware wir unabhängig ihrer Fälligkeit bis zum Eigentumsübergang aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erwerben, unser Eigentum. Sofern der realisierbare Wert der Vorbehaltsware 110% oder der Schätzwert der Vorbehaltsware 150% der gesicherten Forderungen übersteigt, werden wir den jeweils übersteigenden Betrag unverzüglich freigeben. Der Besteller darf die Vorbehaltsware, solange er seine Pflichten aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Geschäftsverkehr verarbeiten und weiter veräußern. Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Besteller hat auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen, und uns unverzüglich über derartige Zugriffe zu veräußerninformieren. Verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, solange er sich mit so verarbeitet der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt Besteller für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an unseren Namen und unsere Rechnung und wir werden unmittelbar Eigentümer der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen verarbeitetanderen, vermischtuns nicht gehörenden Waren, vermengt oder verbundenwenn der Wert der verarbeiteten neuen Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der gemäß dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWert der neuen Sache. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf Falls der Besteller nicht Eigentum kraft Verbindung oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitVerarbeitung erhalten sollte, als die Ware verarbeitet, vermischt so überträgt der Besteller bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im obigen Verhältnis vom Fakturenwert unserer – Miteigentum an der neuen Sache zur Sicherheit an uns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuim Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Besteller, soweit ihm die Hauptsache gehört, uns gelieferten Waren veräußert, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache im obigen Verhältnis. Der Besteller tritt seine Forderungen gegen den Erwerber aus einem Weiterverkauf der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Hat Dies gilt auch für verarbeitete, vermischte oder verbundene Waren. Haben wir auf Grund der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftVerarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum an der verkauften Sache, so tritt er hiermit der Besteller die Forderung anteilig entsprechend unserem Miteigentumsanteil ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an ihre die Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen (z.B. Versicherungsansprüche, Ansprüche gegen Dritte bei Verlust oder Zerstörung). Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen bis Ausgabe: 1.0 | Stand: 01.01.2023 Seite 4 von 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Widerruf durch uns abim eigenen Namen einziehen. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit andürfen nur widerrufen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhalten hat (insb. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtZahlungsverzug). In diesem Fall dürfen wir die Vorbehaltsware auch herausverlangen. Wird die von uns gelieferte Xxxx wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks eines Dritten, so tritt der Besteller an uns schon jetzt den ihm gegen den Dritten deshalb erwachsenden Anspruch anteilig in Höhe unseres Zahlungsanspruchs ab. Die Vereinbarung der Lieferung der Vorbehaltsware direkt an den Endkunden oder eine solche Lieferung bedeutet keine Einwilligung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware. Für Versand und Gefahrübergang gelten die gem. Ziff. II.1. gültigen Incoterms. Termingerecht versandbereit gemeldete und zur Abholung bereit gestellte Ware muss unverzüglich abgeholt werden. Geschieht dies nicht, so können wir auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Ware nach freiem Ermessen lagern und als geliefert berechnen, wobei wir als Kosten den für die Aufbewahrung objektiv erforderlichen Mehraufwand einschließlich der üblichen Lagerkosten verlangen können (Die Kosten für Einlagerung von Stationen können dem „Preisblatt Einlagerungskosten“ entnommen werden.) Haben wir mit dem Besteller vereinbart, dass wir für den Transport und das Abladen der Ware an einen vom Besteller benannten Bestimmungsort verantwortlich sind (DPU, Incoterms 2020), so haben wir vom Käufer bevollmächtigtunsere Pflicht zur Verschaffung des Besitzes des Bestellers an der Ware mit Eintreffen des Transportmittels am Bestimmungsort und dem Abladen erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr über. Die Kosten etwaiger Wartezeiten beim Entladen, die Abnehmer von entstehen, weil der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenBesteller seine Verpflichtungen bzgl. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift Vorbereitung der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware Baustelle oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen Zuwegung schuldhaft nicht erfüllt hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt trägt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenBesteller.

Appears in 1 contract

Samples: www.betonbau.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Die Waren bleiben Eigentum an sämtlichen des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsver- bindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräuße- rung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaiger Einbau oder Verbau von uns gelieferten gelieferter Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter mit anderen Waren führt in Höhe des Verkaufspreises zuzüglich eines Aufschlags von 20 % zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB einem anteiligen Eigentumserwerb an der neuen Sachedurch Einbau oder Verbau entstehenden Ware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt Einbau oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an Verbau erfolgen in unserem Namen. Für den Fall der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes Weiterver- äußerung unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware bereits jetzt alle zu seinen Gunsten durch den Warenverkauf gegenüber Dritten entstehende Forderungen an uns ab. Hat Solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, werden wir diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt Abtretung nicht offen legen; der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt zum Forderungseinzug berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, Etwaige Kosten von Interventionen trägt der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtBesteller. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtSoweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und dem Lieferer nach Satz 1 zustehen, die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 %20 v.H. übersteigt, so sind wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. An Abbildungen, Zeichnungen, Proben, Mustern, Modellen, Entwürfen, Kalkulationen, Beschreibungen und vergleichba- ren Unterlagen haben wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetVerwertungs-, Eigentums und Urheberrechte; jede Weitergabe bedarf der Zustimmung. Der Käufer verwahrt Besteller verpflichtet sich, unsere Artikel nicht nachzubauen oder nachbauen zu lassen. Im Fall der Zuwiderhandlung steht uns eine Konventionalstrafe in Höhe 100 % des Preises des entsprechenden Artikels pro nachgebautem Stück zu; maßgeblich ist die Vorbehaltsware bei Verstoß geltende Preisliste. Unberührt davon bleibt unser Recht auf Schadensersatz. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erhaltenen Informationen über den Vertrags- partner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für uns unentgeltlichalle Informa- tionen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Er hat Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie gegen übliche Gefahren wie Feuerkeine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Alleiniger Gerichtsstand ist, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Amphenol-Air LB GmbH. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu versichernklagen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Ergänzend gelten die INCOTERMS in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheVertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, wenn das Festhalten an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch dem Vertrag eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme unzumutbare Härte für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenPartei darstellen würde.

Appears in 1 contract

Samples: www.amphenol-airlb.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Sache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen vollständi- gen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sinddem Liefervertrag vor. Der Käufer Besteller ist berechtigtverpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und weiter Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu veräußernversichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Ins- pektionsarbeiten durchgeführt werden, solange er sich mit hat der Erfüllung seiner Verpflichtungen Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht über- gegangen ist, hat uns gegenüber der Besteller unverzüglich schriftlich zu benach- richtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Ein- griffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltin der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware Kaufsache durch den Be- steller erfolgt für uns als Hersteller stets Namens und im Sinne Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB Bestellers an der neuen SacheKaufsache an der um- gebildeten Sache fort. Wird Sofern die Vorbehaltsware Kaufsache mit anderen anderen, uns nicht gehö- renden Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbundenverarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum über- trägt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Ver- bindung der Vorbehaltsware zum Fakturenwert mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuBestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Wird § 7 Gewährleistung und Mängelrüge Soweit die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsun- terlagen enthaltenen Angaben nicht von uns gelieferten Waren veräußertausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, tritt sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Soweit der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt vereinbarte Beschaffenheit hat oder er hiermit sich nicht für die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird nach unse- rem Vertrag vorausgesetzten oder die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen Verwendung allgemein eignet oder er nicht die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtEigenschaften, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtetBesteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %hat, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetNacherfüllung ver- pflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer verwahrt Besteller hat zunächst die Vorbehaltsware für uns unentgeltlichXxxx, ob die Nacherfüllung durch Nach- besserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Er hat Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs im üblichen Umfang nicht kaufmännischen Verkehr (Auftraggeber bzw. Besteller ist Privatkunde) Holtenauer Verlag | Lehrpfad-Service, Dipl.-Biol. Xxxxx Xxxxxx nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Wäh- rend der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbes- serung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlge- schlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu versichernden nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacher- füllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheDas Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Scha- densersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die ihm aus Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtver- letzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Haftung nach dem Produkthaf- tungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzli- chen oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehengrob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Be- schaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an uns in Höhe unserer Forderungen abder Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeits- garantie erfasst ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, haften auch für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenSchäden, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflich- ten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Käufers Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht ver- tragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im vorgenannten Sinne entstehenÜbrigen nicht. Die in den Sätzen 1–3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, verlängern soweit die angegebene oder vereinbarte LieferfristHaftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonsti- gen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht wer- den. § 8 Sonstiges Dieser Vertrag und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltengesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unter- liegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.lehrpfad-service.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen zustehenden Forderungen vor. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermehrung (§ 947, 948 BGB) mit anderen uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten zu dem der anderen Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus Zeit der Geschäftsverbindung bezahlt sindVerarbeitung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Verkauf mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis erfolgt. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den Ihm gegen den Dritten erwachsenen Bereicherungsanspruch zu dem Betrage an uns ab, der dem Fakturenwert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 20% entspricht. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgeholte Xxxx freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös dem Besteller gutzuschreiben oder zum Marktpreis (erzielbarer Wiederverkaufserlös) gutzuschreiben oder gemäß unserer im Zeitpunkt der Rücknahme geltenden Preise abzüglich aller gewährten Boni, Rabatte und sonstigen Nachlässe und unter Abzug einer entsprechenden Wertminderung gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt unsere Rücknahmekosten in Höhe von 10% des ursprünglichen Warenwertes abzusetzen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Geschäftsbetrieb zu veräußern, solange er wenn sie sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht ihrerseits das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenvorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.bamberger-gummi.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle von uns gelieferten Waren getätigten Lieferungen erfolgen unter unserem Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, einschließlich aller Nebenforderungen, bleibt die Ware unser uneingeschränktes Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor). Bei mehreren Forderungen oder laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits getilgt sind. Der Käufer ist berechtigtVerarbeitung, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung Verbindung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir überträgt uns Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware Wertes unseres Materials zum Gesamtwert entsprichtWert der anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Auf Werden Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache um Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so gilt an vereinbart, dass der Besteller uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller unser so entstandenes Miteigentum für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendunguns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt. Der Käufer tritt hiermit die Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf Verkauf von Waren, die in unseren Eigentum oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitMiteigentum stehen, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran tritt der Besteller einschließlich aller Nebenrechte – gegebenenfalls in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware Miteigentumsanteils an uns ab. Hat Solange der Käufer diese Forderung Besteller nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im Rahmen des echten Factorings verkauftordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Außerordentliche Verfügungen wie, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestelltVerpfändungen, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Sicherungsübereignungen oder Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir Bei Pfändung der unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften unserem Eigentumsvorbehalt stehender Ware oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatdem Zugriff anderer, ist die Lieferung mit ihrer Absendung der Besteller verpflichtet uns unverzüglich in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtKenntnis zu setzen, damit wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen können. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die Für jeden durch eine verspätete Mitteilung entstandenen Schaden haftet der Besteller. Bei Vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist, zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Beteiligt sich der Besteller an den Kosten von Werkzeugen oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenEinrichtungen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland so erwirbt er hierdurch keinen Anspruch auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenÜbertragung des Eigentums an dem Werkzeug oder der Einrichtung.

Appears in 1 contract

Samples: www.t-e-klebetechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung von Wechsel und solange vorSchecks, einschließlich aller Nebenforderungen, bis unsere sämtlichen zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsverbindung, Eigentum des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte gelieferte Ware, solange noch eine Forderung des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG besteht. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, ohne Zustimmung des Unternehmens Steiner GmbH & Co KG zu veräußern, zu vermieten, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der ersten fünf Zeilen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Verkaufsgang zu veräußern, solange wenn er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltZahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachegegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetnach Verarbeitung, vermischt, vermengt Verbindung oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren Vermischung veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe, des dem Käufer vom Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes unserer Rechnung gestellten Wertes, der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftzusammen mit anderen Waren, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestelltebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anweiterveräußert wird. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf auch nach der Abtretung zur Einziehung der an Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen berechtigtund deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtWir verpflichten uns, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir Sicherheiten nach unserer Xxxx auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetfreizugeben, als ihr realisierbarer Wert, die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt. Der Käufer verwahrt erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichernsich zu nehmen. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüchehat uns von jeder Beschlagnahme, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Zwangsvollstreckung oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung ansonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigthat die Kosten der Maßnahme zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, diejenige Wareinsbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltentragen.

Appears in 1 contract

Samples: www.steiner-spiralen.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindunser Eigentum. Der Käufer ist berechtigtBei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Erfolgt die Zahlung seitens des Käufers an eine gemeinsame Zahlstelle, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten den Kaufpreis an uns abzuführen hat, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und weiter zu veräußernnachstehenden Ausgestaltungen so lange bestehen, solange er sich bis der Kaufpreis vollständig an uns weitergeleitet ist. Die Zahlungen an uns sind erst mit befreiender Wirkung erfolgt, wenn der Erfüllung seiner Verpflichtungen Betrag vollständig bei uns gegenüber eingegangen ist. Wird über das Vermögen der Zahlstelle die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, sind, gleichgültig, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht im Verzug befindet eröffnet oder seine Zahlungen einstelltaufgehoben wird, noch offene Forderungen gegen den Käufer direkt an uns auszugleichen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBuns, ohne dass uns zu verpflichtenhieraus Verpflichtungen erwachsen. Durch Verarbeitung Bei Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware Vermischung unserer Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilim Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zur Zeit der dem Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Käufer das alleinige Eigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Auf Weiteräußerungen der von uns gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer untersagt, ebenso die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungVereinbarung eines Abtretungsverbotes. Vor Zugriffen Dritter oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung alle ihm aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Ware jetzt oder später zustehende Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Fakturenwertes unserer Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware voraus an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlag von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Käufers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteile einer anderen Sache geworden ist. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der an Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtmitzuteilen, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und uns alle für Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenAbtretung anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen gegebenen Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen um insgesamt mehr als 10 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe Mit Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in aus der Geschäftsbindung gehen das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung Eigentum an der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt Vorbehaltsware und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland abgetretenen Forderungen auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenden Käufer über.

Appears in 1 contract

Samples: heitker-lingen.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle dem Käufer von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Wir sind Eigentümer der Vorbehaltsware; der Käufer ist Verwahrer und solange vorist sohin verpflichtet, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sinddie Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen. Der Käufer ist berechtigthat uns von Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren. Die Vorbehaltsware darf erst nach vollständiger Bezahlung verwendet, die Ware eingebaut, weiterkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Unsere Waren sind daher mit dem Hinweisschild, dass diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Eigentum der Fa Weider GmbH stehen, zu veräußernlagern. Sollten unsere Waren gepfändet oder beschlagnahmt oder durch eine sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügung betroffen sein, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt so ist der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir binnen 48 Stunden schriftlich unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort der Daten zu unterrichtenverständigen. Übersteigt Wir behalten uns in diesem Fall vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir wegen Unterlassung der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %frist- und/oder formgerechten Verständigung unser Eigentum nicht durchsetzen können, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt uns der Fakturenwert der Waren und die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang Kosten der vergeblichen Aufwendungen zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksamersetzen. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatZahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, so ist er verpflichtet, uns unverzüglich eine Liste der noch vorhandenen, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu übersenden. Das Recht des Käufers auf die Lieferung mit ihrer Absendung Vorbehaltsware erlischt, wenn er bezüglich seiner Verpflichtungen uns gegenüber in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtVerzug gerät oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Nimmt Auf Verlangen hat der Käufer die Ware auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Schaltpläne, Software, technische Unterlagen, Skizzen, Konstruktionsangaben uä. verbleiben in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht unserem Eigentum, selbst wenn sie vor Auslieferung abeiner Bestellung ausgehändigt worden sind und es sich um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten und Dokumente, so gilt die Abnahme als erteilt wozu auch Beschreibungen und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtBetriebsanleitungen uä. Lieferverzögerungenzählen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenKenntnis gebracht werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.weider.co.at

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufprei- ses und solange vorbis zur Erfüllung aller Forderungen, bis unsere sämtlichen Forderungen die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäfts- verbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der Genossenschaft. Der Käufer Die Genossenschaft ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt oder verbunden, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit die- ser vermischten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernZeitpunkt der Vermischung, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet Vermengung oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen SacheVerbindung ent- spricht. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder zu einer einheitlichen Sache verbunden, erwerben wir die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Vertragspartner der Genos- senschaft schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Die Genossenschaft nimmt diese Übertragung bereits jetzt an, der Vertragspartner verwahrt diese Hauptsache für die Genossenschaft. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Ge- nossenschaft das Eigentum an der neuen Sache Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für die Genossenschaft. Die Genossenschaft überträgt bereits jetzt das nach diesem Absatz erworbene Miteigentum unter den Bedingungen des vorstehenden Absatzes 1 auf den Ver- tragspartner. Der Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf eigene Kosten zu einem Anteilversichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zulasten des Vertragspartners zu leisten. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsge- mäßen Geschäftsbetriebes und nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt be- rechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderun- gen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Waren schon jetzt an die Genossenschaft ab. Von den Forde- rungen aus der Veräußerung der Waren, andenen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben oder übertragen bekommen hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Miteigentumsanteil der Genossenschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Ver- äußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtentsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungDie Genossenschaft nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer tritt hiermit die Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenermächtigt. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Er hat der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Genossenschaft auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung Schuldner der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und benennen, diesen die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware Abtretung anzuzeigen oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigGe- nossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenSolange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen- legen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer für die Genossenschaft bestehenden Sicher- heiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 10%, so sind wir ist die Genossenschaft auf Verlangen des Käufers Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt Für Lieferungen landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte an die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, Ge- nossenschaft gelten die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung Absätze 1 bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten6 entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: www.gs-genossenschaft.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorErfüllung sämtlicher Forderungen, bis unsere sämtlichen Forderungen aus auch Saldoforderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsverbindung Kunde ausdrücklich diese bestimmte Ware bezahlt sindhat. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Geschäftsbetrieb zu be- und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltverarbeiten. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die In diesem Fall erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne Abschnitt VII Absatz 1. Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung so tritt der Kunde schon jetzt die Forderungen, die er aus diesem Grund gegen einen Dritten hat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB mit allen Neben- rechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek an der neuen Sacheuns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt verbunden oder verbundenverarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtzu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungDarüber hinaus tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus Miteigentumsrechte an dem Weiterverkauf vermischten Bestand oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten dem neuen Gegenstand an uns ab und zwar anteilig auch insoweitverwahrt diesen für uns. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, als die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern bzw. anderweitig zu verwerten, soweit die Veräußerungs- oder Verwertungsforderung gegen seine Abnehmer gemäß dem folgenden Absatz auf uns übergeht. Anderenfalls ist ihm jede Verfügung über die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist ausdrücklich untersagt. Verpfändung und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenSicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind dem Kunden ebenfalls untersagt. Soweit Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden - gleich in welchem Zustand – oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird verwertet er die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftWare auf eine andere Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die an ihre Stelle tretende Forderung ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um eine Pauschalvergütung handelt) gegen den Faktor seine Abnehmer in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne einen Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere dem Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB), an uns ab. Wird Der Kunde ist dann ermächtigt, die Forderung aus Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen und über die durch die Einziehung erlangten Beträge zu verfügen, so lange und insoweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er ist nicht berechtigt, über die Forderungen auf andere Weise, z.B. durch Abtretungen oder Verpfändungen, zu verfügen. Kommt der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestelltKunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall so sind wir vom Käufer bevollmächtigtjederzeit berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. Dritten bekannt zu geben und uns alle für die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen unserer Rechte gegen die Dritten erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtengeben. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer bestehenden Sicherheiten die besicherten Forderungen um mehr als 10 10% oder der geschätzte Wert die besicherten Forderungen um 50%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit Kunden zur Freigabe bzw. Rückübertragung von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl der Kunde unverzüglich benachrichtigen und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprücheuns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe zur Wahrung unserer Forderungen abRechte erforderlich sind. Wir nehmen die Abtretung anVollstreckungsbeamte bzw. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen Dritte sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenauf unser Eigentum hinzuweisen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wirVorbehaltsware kann nach Rücktritt gem. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenPunkt IV herausverlangt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.wueseke.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Von uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren gelieferte Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung sämtlicher bei Vertragsschluss bestehender Verbind- lichkeiten aus unserer gesamten Geschäftsverbindung (incl. der Verbindlichkeit aus diesem Vertragsschluss) unser Eigentum. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und solange vorerforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durch- zuführen. Weiterhin muss die Vorbehaltsware ausreichend versi- chert werden, bis unsere sämtlichen Forderungen aus wenn ihre Versicherung üblich ist. Einen Be- sitzwechsel müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Etwaige Kosten einer Klage nach § 771 BGB sind vom Kunden zu tragen. Die Be- und Verarbeitung der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Namen und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltAuftrag für uns. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne Das Anwartschaftsrecht des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB Kunden an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum Kaufsache setzt sich an der neuen Sache zu einem Anteilfort. Er- folgt eine Be- oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Ge- genständen, so erwerben wir an der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein neuen Sache das Miteigen- tum im Verhältnis vom Fakturenwert unserer des Xxxxx der Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Eine Weiterveräußerung der jeweiligen Vorbe- haltsware ist Ihnen nur im ordentlichen Geschäftsgang, soweit die von Ihnen durch die Weiterveräußerung zu erwerbende Forderung keinem Abtretungsverbot unterliegt und, solange Sie sich nicht in Verzug befinden, gestattet. Dasselbe gilt für die Veräußerung von Sachen, an denen wir nach gesetzlichen Bestimmungen (Verbin- dung etc.) oder nach diesem Vertrag Eigentumsrechte erworben haben. Forderungen aus der Weiterveräußerung zuder Vorbehaltsware wer- den (in Höhe des Rechnungsbetrages) erfüllungshalber an uns ab- getreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil Bei Einstellung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer Weiterveräuße- rung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen Kontokorrent bezieht sich die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch Abtretung auf den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen abEndsaldo. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rech- nungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der ande- ren Waren erfüllungshalber abgetreten. Im Fall der Einstellung ei- ner solchen Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forde- rung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Steht dem Kunden aus der Nutzung der Vorbehaltsware ein An- spruch auf Vergütung (z.B. ein vertraglicher Anspruch) gegenüber Dritten zu, so tritt der Kunde uns diesen Anspruch in Höhe der nach Abs. 1 gesicherten Forderung erfüllungshalber ab. Wir neh- men die Abtretung an. Wir sind berechtigt, diejenige Warebei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wirdinsbesondere bei Zahlungsverzug, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer vom Vertrag zurückzutreten und die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtherauszuverlangen (§ 449 Abs. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten2 BGB).

Appears in 1 contract

Samples: www.buerkle.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns Bei Verträgen mit Verbrauchern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Verwender das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Verwender das Eigentum an der Vorbehaltsware bis unsere sämtlichen zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt der Geschäftsverbindung bezahlt sindVerwender, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes/der Leistung. Der Käufer ist berechtigtKunde verpflichtet sich bis zum Erwerb des vollständigen Eigentums an dem Produkt/der Leistung, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und weiter Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu veräußernversichern. Veräußert der Kunde von dem Verwender gelieferte Xxxx, solange obwohl Eigentum des Verwenders nicht erloschen ist, so tritt er sich mit schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn alle ihm aus der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns den Verwender ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftDer Kunde ist verpflichtet, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer dem Verwender eine Aufstellung dieser Forderungen zu übersenden und seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und benachrichtigen. Der Verwender ist dann berechtigt, die Forderung selbst Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Kunden gibt der Verwender die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Xxxx frei, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf Verlangen eine genaue Aufstellung die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen Verwender unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verwender die gerichtlichen und Anschrift außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle Kunde für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattendem Verwender hieraus entstehenden Kosten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware oder sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetKunde dem Verwender unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer Verwender ist berechtigt, diejenige Warebei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, für insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenVorbehaltsware herauszuverlangen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn Ausübung der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenRücktritt.

Appears in 1 contract

Samples: www.cardinate.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen gleich aus wel- chem Rechtsgrund, auch bedingter und befristeter sowie auch unserer Saldoforderung, unser Eigen- tum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wer- den. Be- und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt er- folgen für uns als Hersteller im Sinne des § von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr, zu seinen normalen Geschäftsverbindun- gen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwirbt nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung ge- mäß den Absätzen 4 bis 6 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusam- men mit anderen, nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der neuen SacheForderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rech- nungswertes der jeweils veräußerten Vorbehalts- ware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen Gegenständen verarbeitetnicht uns gehörenden oder nach Verbindung / Vermi- schung weiterveräußert, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf so gilt die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran Abtretung nur in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden Miteigentumsanteils an der veräu- ßerten Sache oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zudem veräußertem Bestand. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftVerkäufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ver- wandt, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen gleichem Umfang im Vor- aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung anabgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diejenige WareForderungen aus Weiterveräußerungen bis zu un- serem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Von der Pfändung oder Beeinträchtigung durch Dritte muss und der Käufer unverzüglich benach- richtigen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist August- dorf, Gerichtsstand Detmold, auch für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, Klagen im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung Wechsel- und Scheckprozess, es sei denn, dass es sich bei dem Käufer um einen Minderkaufmann handelt. In diesem Falle gelten die gesetzlich be- gründeten Gerichtsstände. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu ver- klagen. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzel- ner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Versandbereitschaft abzunehmenübrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lie- ferbedingungen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wirvorgenannten Verkaufs- und Lieferbedingun- gen treten an die Stelle aller früheren Bedingun- gen. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksamBerechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Unsere Zuschläge und Rabatte be- rechnen sich jeweils vom Grundpreis. Eine Rückgabe von bereits gelieferten Waren muss schriftlich von uns akzeptiert werden, mündliche Vereinbarungen berechtigen nicht zu Ansprüchen. Im Fall einer von uns akzeptierten Rücknahme be- halten wir uns jedoch vor, Wiedereinlagerungskos- ten in Höhe von 20% des Warenwertes, jedoch mindestens 100,00 € zu berechnen. Wenn durch unsachgemäße Anwendung der Käufer von uns gelieferten Waren Folgeschäden entstehen, übernehmen wir dafür keine Haftung. Baumaß- oder Preisänderungen infolge Weiterent- wicklung oder Normenänderungen behalten wir uns vor. Alle Maßangaben sind in mm zu verstehen. Druckfehler jeder Art, auch innerhalb der techni- schen Daten oder den Preisen, berechtigen nicht zu Ansprüchen. Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 € je Auftrag. Sollte dieser unterschritten werden, müssen wir wegen der hohen Bearbei- tungskosten den Differenzbetrag erheben. In unse- rem Haus befindet sich ein Schleifservice, der die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtvon uns bezogenen Werkzeuge wieder aufarbeitet. Nimmt der Käufer in Bei diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenSchleifaufträgen, die durch von uns knapp kalkuliert sind, müssen wir bei einem niedrigeren Lohnwert als 75,00 € eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erheben. Entgegen unseren sonstigen Zahlungsbedingungen sind die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenLohnarbeitsrech- nungen sofort ohne Abzug zahlbar.

Appears in 1 contract

Samples: www.uteg-werkzeuge.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Von uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorgelieferte Xxxx bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen Sie alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit uns getilgt haben. Der Käufer ist berechtigtWird von uns Xxxx zurückgenommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für uns erfolgte Pfändung von Xxxx bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten wir für eine Widerspruchsklage benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und weiter zu veräußernaußergerichtlichen Kosten einer Widerspruchsklage nicht erbringen kann, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen haften Sie uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltin Höhe des Ausfalls. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt unserer Ware durch Sie findet ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBstatt. Bei Verarbeitung mit anderen, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtAnschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Auf Für die nach den vorstehenden Bestimmungen neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Sie verwahren das Allein- oder Miteigentum für uns. Sie sind befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt Forderungen gegen Dritte treten Sie hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten im Voraus an uns ab ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abjeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) des verwendeten Materials. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf Ungeachtet dieser Abtretung bleiben Sie weiterhin zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, Auf Verlangen haben Sie uns die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben sowie deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu erteilen stellen. Auf unser besonderes Verlangen haben Sie den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns zu machen. Vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderungen umfasst auch solche Forderungen, die Sie gegen einen Dritten infolge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwerben. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, auf Ihr schriftliches Verlangen Sicherheiten, die Überprüfung dieser Auskünfte Sie uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt haben, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen sichernden und noch nicht getilgten Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten10% übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ahlborn.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten gelieferter Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorgeht erst dann auf den Besteller über, bis unsere sämtlichen wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmte, bezeichnete Waren erfolgt. Der Käufer ist berechtigt, Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen Saldoforderung. Die Be- oder Verarbeitung von uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware gelieferter Waren erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBstets in unserem Auftrag, ohne dass uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen SacheVerbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware von uns gelieferte Xxxx mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt vermischt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an so tritt der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten Besteller schon jetzt sein Eigentums- und Miteigentumsrecht an uns ab und zwar anteilig auch insoweitverpflichtet sich, als die Ware verarbeitetden neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut wenn sichergestellt ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertBesteller den schriftlichen Vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer macht, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer dass das Eigentum an diesen erst nach vollständiger Bezahlung dieser Vorbehaltsware an uns abauf seinen Abnehmer übergeht. Hat Von einer vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftGeschäftsverbindung (Abs. 1) ist der Eigentumsübergang auf den Abnehmer insofern nicht abhängig. Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Veräußert der Besteller die Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit von jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die an ihre Stelle tretende ihm aus der Veränderung bzw. Verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zum Höchstbetrag von 120 % unserer Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird Von der Abtretung sind solche Forderungen ausgenommen, die Forderung aus im Rahmen branchenüblichen Eigentumsvorbehalts Dritten zustehen. Soweit die Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 Xxxxxxx Xxxxx Stadtsparkasse Remscheid Commerzbank AG Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00(0)000000000-0 HRA 00000 Xxxxxxxxx BLZ. 34050000 Kto. 00000 XXX. 00000000 Kto. 0000000 Fax: +00(0)000000000-00 Ust-IdNr.: DE 272434796 IBAN: XX00000000000000000000 IBAN: XX00000000000000000000 Summe der Weiterveräußerung durch Außenstände des Bestellers den Käufer von der Abtretung erfassten Höchstbetrag übersteigt, erstreckt sich die Abtretung auf die Außenstände in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anzeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens. Der Käufer Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns anzuführen. Wenn und soweit die an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer Betrag von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden 120 % unserer Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %Besteller nicht erreichen, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit tritt dieser zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt Auffüllung hiermit seine Entschädigungsansprüchegegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm - gleich aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete welchem Rechtsgrund - zustehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag an uns in Höhe unserer ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschließenden Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in gegen den Besteller und diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenzugehörigen Firmen besteht.

Appears in 1 contract

Samples: www.assist-gmbh.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Die gelieferte Xxxx wird erst dann Eigentum des Käufers, wenn dieser an uns das Entgelt vollständig bezahlt hat. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorden neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, bis unsere sämtlichen Forderungen aus Verbindung oder Vermischung der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigtVorbehaltsware zusammen mit Ware, die Ware sich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernEigentum Dritter befindet, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und diese gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang Lagerrisiken angemessen zu versichern. Der Er tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bereits jetzt an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer Zutritt zur Bestandsaufnahme und Inbesitznahme unserer Waren zu gewähren. Wird von dritter Seite Anspruch auf unser Eigentum erhoben, so hat der Käufer unser Eigentumsrecht mit sämtlichen gebotenen Mitteln zu wahren, unser Eigentum zu behaupten und uns unverzüglich zu verständigen. Solange der Käufer die uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen und Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Im Gegenzug tritt hiermit seine Entschädigungsansprücheer uns bereits jetzt alle Forderungen samt Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks ab, die ihm aus Schäden dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Bei Weiterverkauf der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehenVorbehaltsware verpflichtet sich der Käufer, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen für die Abtretung anSetzung des erforderlichen Publizitätsaktes (Verständigung des Drittschuldners) zu sorgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind Vorbehaltsware oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenzur Sicherung zu übertragen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist Abtretbarkeit der Forderung aus dem Weiterverkauf ausschließt. Zugriffe Dritter (oder versuchte Zugriffe) auf die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat alle Schäden und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenKosten zu ersetzen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern einen Verstoß gegen die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenWare entstehen. Bei Zahlungsverzug oder wenn der Käufer sonstigen Should our sources of supply fail to deliver, either partly or completely, due to an event stated in this clause, we shall not be obligated to procure goods from other upstream suppliers. In this case we shall be entitled to deliver even smaller quantities to buyer, while taking into account our own requirements. We are entitled to provide partial deliveries. Short and surplus deliveries of up to 10% of the quantity contractually agreed upon shall be permitted. In case of a delay in delivery, buyer shall grant us a period of grace of at least three weeks in writing. The risk will be transferred to buyer, as soon as the deliverable is handed over to the transporter, or, if buyer collects the deliverable, upon provision of the deliverable and notification of buyer. This applies as well if we take over the costs of transportation. Unless otherwise agreed, our goods are destined for processing in buyer’s own operations.

Appears in 1 contract

Samples: www.mgg-recycling.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung aus dem Vertrag und solange vorsonstiger Forderungen, welche Karo Pharma gegen den Käufer im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwirbt, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Karo Pharma (nachfolgend „Vorbehaltsware“). Ferner bleibt die Vorbehaltsware bis unsere sämtlichen zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware Eigentum von Karo Pharma. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Geschäftsverbindung bezahlt sindSicherung der Saldoforderungen von Karo Pharma. Der Käufer ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsprodukte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Geschäftsverkehr und weiter zu veräußernweiterzuverkaufen. Das Recht zur zum Weiterverkauf besteht nicht, solange wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltnicht nur vorübergehend eingestellt hat. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Solange Karo Pharma Eigentümer der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBist, ohne uns ist Karo Pharma bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungwiderrufen. Der Käufer tritt hiermit die schon jetzt alle ihm aus Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns Karo Pharma ab. Hat der Käufer ; Karo Pharma nimmt diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtbefugt. Die Karo Pharma darf die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtVorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtKaro Pharma ist befugt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung Forderungen selbst einzuziehen, wird diese jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Wasser- und Feuerschäden zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Verpfändung und Sicherheitsübereignung oder eine ander¬weitige, die Sicherung von Karo Pharma beeinträchtigende Über¬lassung oder Veränderung der Vorbehaltsware unzulässig. In jedem Falle der Beeinträchtigung ihrer Rechte ist Karo Pharma unverzüglich zu benachrichtigen. Karo Pharma ist auf Verlangen des Käufers nach ihrer Xxxx zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung wenn der dem Käufer zustehenden Forderungen sämtliche mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt wenn der realisierbare Wert aus den gesamten Karo Pharma eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen Forderungen ¬gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten10% übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.cplpharma.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und solange vorInkassospesen sowie sonstigen Kosten im Eigentum der PWD. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung der PWD. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der PWD, bis unsere sämtlichen die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen aus um mehr als 20% übersteigt. Wird sie bearbeitet oder verarbeitet, so entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Geschäftsverbindung bezahlt sindArbeit zu dem Wert der Ware. Der Käufer KUNDE ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernGeschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern: Unabhängig davon, solange in welchem Zustand der KUNDE die Ware weiterveräußert, tritt er sich bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder Annahme der Waren alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab PWD ab. Der KUNDE hat gleichzeitig mit der Weiterveräußerung seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und zwar anteilig auch insoweitdie Abtretung in seinen Geschäftsbüchern gleichzeitig mit der Weiterveräußerung anzumerken. Der KUNDE hat weiteres auf Verlangen der PWD unverzüglich schriftlich mitzuteilen, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenan wen er solche Gegenstände veräußert bzw. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zu. Wird Veräußerung zustehen, und PWD die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtUnterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von PWD erforderlich sind. PWD ist berechtigt, den Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten benachrichtigen. Der KUNDE wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von Seite der PWD wird die Forderung selbst Abtretung angenommen. Der KUNDE ist trotz der hiermit erfolgten Abtretung berechtigt, die Forderungen treuhändig auf Rechnung der PWD einzuziehen. Der Käufer Im Fall des Zahlungsverzugs des KUNDEN ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung dieser zur Übergabe sämtlicher zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und erforderlichen Unterlagen zu erteilen und verpflichtet, wobei für diesen Fall die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattentreuhändige Einziehungsermächtigung des KUNDEN als widerrufen gilt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder der in die abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir hat der KUNDE die PWD unverzüglich unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Übersteigt Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenz- oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, hat der realisierbare Wert KUNDE die Verpflichtung, die Vorbehaltsware umgehend auf seine Kosten an PWD zurückzustellen. PWD ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Vorbehaltsware eigenmächtig der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen Gewahrsame des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetKUNDEN zu entziehen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl KUNDE genießt in diesem Fall keinen Besitzschutz und Wasser erteilt im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, Voraus die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Zustimmung zum Abtransport ohne faktische oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenrechtliche Behinderung.

Appears in 1 contract

Samples: www.pewag.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Käufer Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und weiter zu veräußernunseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, solange als er sich mit der Erfüllung seiner seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht von uns stammenden Waren steht uns der daraus entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtenden übrigen verarbeiteten Waren zu. Durch Verarbeitung oder Umbildung Erwirbt der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht Abnehmer das Eigentum gemäß § 950 BGB Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. Wird die verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die einräumt und diese unentgeltlich für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuverwahrt. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertweiterveräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung gilt die eben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Rechnungswertes dieser Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung ioder in die Im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns Voraus abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, hat der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von uns unverzüglich unter Übergabe der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen für eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen Intervention notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir nach unserer Xxxx auf Verlangen des Käufers Abnehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt freizugeben, als ihr Wert die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften sichernden Forderungen um 20% oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenmehr übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.ru-kt.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung und solange vor, bis unsere sämtlichen die Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzur Zahlung angenommener Scheck Wechsel. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Be- und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt erfolgen für uns als Hersteller im Sinne unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Die be- und verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei 01/2018 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden/Käufer nicht steht uns das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilzu, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtzu den anderen verarbeiteten Waren, zur Zeit der Verarbeitung. Auf Für die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungim Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer tritt hiermit die Die Forderungen des Kunden/Käufers aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns ab abgetreten, und zwar anteilig auch insoweitgleich, als ob die Ware verarbeitet, vermischt Vorbehaltsware ohne oder vermengt nach Verarbeitung und ob sie an einen oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Wertes der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zujeweils verkauften Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden/Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten gehörenden Waren veräußertohne oder nach Verarbeitung verkauft, tritt so gilt die Abtretung der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Kaufpreisforderung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abWertes der Vorbehaltsware. Hat der Der Kunde/Käufer diese Forderung darf unser Eigentum nur im Rahmen des echten Factorings verkauftgewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, so tritt er hiermit veräußern. Der Kunde/Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen Kaufpreisforderung aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes Weiterverkauf gemäß der Ziffer 3 und 4 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen er nicht berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtAuf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der seinem Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungenzwecks Zahlung an uns, Rechnungsdatum usw. bekannt zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtengeben. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unserer bestehenden Sicherheit unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Kunde/Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenunverzüglich benachrichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.metzger-technik.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Sämtliche Waren (Vorbehaltsware) und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises sowie eventueller Nebenforderungen wie Mahnkosten und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindVerzugszinsen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Be- und/oder verarbeitete Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der als Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachedieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitetverarbeitet oder untrennbar vermengt, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtRechnungswert der anderen verwendete Waren z. Zt. Auf der Verarbeitung oder Vermengung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungandere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Käufer anteilmäßig Miteigentum. Der Käufer tritt hiermit darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist veräußern, jedoch mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an der Weiterveräußerung gemäß unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen auf uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenübergeht. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert Die Forderungen des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung Käufers aus der Weiterveräußerung zuvon Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns nicht gelieferten Waren Sachen veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware der in unseren Rechnungen genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an uns abden wir Miteigentumsanteile erlangt haben, gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe dieser Miteigentumsan- teile. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftDie abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wenn wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abgilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe Das Recht des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtKäufers, die Abnehmer von Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Werden vor Durchführung oder während der Abtretung zu unterrichten und Durchführung des Vertrags Umstände bekannt, die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs befürchten lassen, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe Lieferung oder Teillieferung nur gegen Barzahlung bzw. Vorauskasse sämtlicher Forderungen verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.Fon 0 73 51/ 60 71 Fax 0 73 51/ 1 35 31 Mail xxxx@xxxxxxxx.xx Web xxx.xxxxxxxx.xx

Appears in 1 contract

Samples: www.flaecher.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Besteller. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung Die verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer V.1. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtRechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Auf Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die nach den vorstehenden Bestimmungen ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsanteile finden die für Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer V.1. Der Besteller darf die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungnur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Käufer tritt hiermit Zu anderen Verfügungen über die Forderungen Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen, wenn sich der Besteller mit Zahlungen aus dem Weiterverkauf der Geschäftsverbindung in Verzug befindet oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verarbeitetverfügt hat; gleiches gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, vermischtdurch die unser Anspruch gefährdet wird, vermengtbei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesen Fällen sind wir ferner unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, verbunden die Verarbeitung, Verbindung oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vermischung der Vorbehaltsware zum Fakturenwert zu untersagen. Die Forderungen des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung Bestellers aus der Weiterveräußerung zuder Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer Besteller zusammen mit anderen anderen, nicht von uns gelieferten verkauften Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat Weiterveräußerungswertes der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abjeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer Besteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellteingestellt, tritt nach erfolgter Saldierung der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit Kontokorrent-Forderung an ihre Stelle der anerkannte bzw. kausale Saldo, der in Höhe des Fakturenwertes Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten wird. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer V.2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des entsprechenden Weiterveräußerungswertes dieser Miteigentumsanteile. Bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel „nicht an Order“ tritt der Besteller die ihm hieraus entstehenden Rechte hiermit im Voraus an uns ab. Wir nehmen Bei sonstigen Zahlungen durch Scheck oder Wechsel überträgt der Besteller uns diese Papiere und wird sie – mit Indossament versehen – unverzüglich an uns abliefern. In allen Fällen wird die obigen Abtretungen Übergabe dieser Papiere dadurch ersetzt, dass der Besteller sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen Dritte hiermit anim Voraus an uns abtritt. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Dienstvertrages verwendet, so wird die Forderung des Bestellers aus dem Werk- oder Dienstvertrag im gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es in Ziffer V.4 bestimmt ist. Der Käufer Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung berechtigt, Forderungen aus der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtWeiterveräußerung einzuziehen, soweit wir die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufWir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer V.3 genannten Fällen Gebrauch machen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und die Forderung – sofern wir das nicht selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben tun – und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und übergeben. Machen wir unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Das Recht des Bestellers, die Überprüfung dieser Auskünfte Vorbehaltsware zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen besitzen, erlischt, wenn wir Herausgabe der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigwegen Zahlungsverzugs verlangen. Der Besteller ermächtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu diesem Zweck zu betreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Forderung abzüglich entstehender Kosten zu verwerten. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu unterrichtenversichern und uns dies nach Aufforderung nachzuweisen. Er ermächtigt uns bereits jetzt, die Rechte aus diesen Versicherungen geltend zu machen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %v. H., so sind wir auf Verlangen des Käufers Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.boetzel-schrott.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Von uns das gelieferte Xxxx bleibt solange unser Eigentum an sämtlichen bis unsere Forderungen vollständig vom Besteller fristge- recht ausgeglichen wird. Als ausgeglichen betrachten wir Forderungen mit entsprechendem Zahlungseingang in unserem Haus bzw. Gutschrift auf einem unser Konten. Wird der Ausgleich unserer Forderungen ausnahmsweise durch Scheck-Wechsel-Verfahren von uns zugestanden, so erstreckt sich der Vorbehaltsanspruch auch auf die Einlösung des Wechsels durch Tehag Engineering AG und erlischt nicht bis zum Zeitpunkt der Gutschrift des Schecks bei uns. Die Ware darf bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfän- det, verkauft noch ohne unsere Bewilligung vermietet werden. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsvorbehaltsre- gister eintragen zu lassen. Ferner ist der Besteller ver- pflichtet, uns unverzüglich zu orientieren: - Wenn er sein Domizil bzw. Sitz wechselt - Wenn Drittpersonen/-Firmen auf die unter Eigen- tumsvorbehalt gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis Gegenstände Anspruch er- heben Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbe- sondere durch Zahlungsverzug, sind wir zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorRücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, bis unsere sämtlichen Forderungen nachdem wir eine ange- messene Nachfrist zur Zahlung angesetzt haben. Als allgemein angemessen wird ein Zeitraum von 10 Arbeits- tagen verstanden. Die Rücknahme von Vorbehaltswaren erfolgt auf Kosten des Bestellers. Nehmen wir Vorbe- haltsware zurück oder pfänden diese, gilt dies in beiden Fällen nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Xxxx umgehend zu verwerten. Erlöse aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindVerwertung werden unter Berücksichtigung der uns entstandenen Kosten aus der Verwertung gegen unsere Forderungen an den Besteller gebucht, jedoch höchstens bis zu dem ursprünglich vereinbarten Preisen. Der Käufer ist berechtigtBesteller verpflichtet sich, erhaltene Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäss zu lagern. Gleichzeitig muss er die Ware ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden mindestens zum Neu- wert versichern. Sofern Wartungs- oder Inspektionsar- beiten an Vorbehaltswaren erforderlich sind, verpflichtet sich der Besteller, diese nach unseren Vorgaben und auf seine Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußernveräussern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug ist bzw. bis zu unserem Widerruf. Forde- rungen gegen seine Abnehmer oder Dritte, die dem Besteller aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltswa- re erwachsen, tritt er vollumfänglich bis zur Höhe unse- rer Forderungen einschliesslich Mehrwertsteuer, Neben- kosten und aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sicherungshalber und mit Vorrang an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräussert wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Si- cherheitsübereignung ist der Erfüllung Besitzer nicht berechtigt. Auch eine Abtretung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht Forderungen an Dritte, die diese im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Rahmen eines Factoring einziehen, ist nicht gestattet, es sei denn, der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBBesteller verpflichtet den Factorer unwiderruflich, ohne erhaltene Gegendienstleistun- gen direkt an uns zu verpflichtenleisten, soweit noch Forderungen gegen den Besteller bestehen. Durch Verarbeitung oder Umbildung Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, nicht Tehag Engineering Schweiz gehörenden Waren, weiterveräus- sert, gilt die Abtretung der Vorbehaltsware erwirbt Forderung in Höhe unseres Brutto-Rechnungsbetrages inklusive Nebenkosten, der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachejeweils weiterveräusserten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetanderen, vermischtuns nicht gehörenden Waren weiterverarbeitet, vermengt vermischt oder untrennbar verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilim Wert der Vorbehaltsware (Brutto- Rechnungsbetrag inkl. aller Nebenkosten) zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt die Verarbeitung in der Form, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf dass die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, neue Sache als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut Hauptsache anzusehen ist, steht sind sich beide Parteien jetzt schon einig, dass der Besteller uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil anteiliges Miteigentum an der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abHauptsache über- trägt. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit Übertragung an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung Das so entstan- dene Allein- oder Miteigentum an der an Hauptsache wird der Besteller unentgeltlich für uns abgetretenen Forderungen berechtigtverwahren. Darüber hinaus gilt für Sachbestände aus der Verarbei- tung/Vermischung das Gleiche wie für die Vorbehaltswa- re selbst. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufBearbeitung, der bei Zahlungsverzug des Käufers Umbildung oder Zahlungseinstellung Verarbeitung unserer Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgtBesteller erfolgt in jedem Fall stets für uns. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Sind abgetretene Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen gegen den Erwerb der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen in laufende Rechnungen (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser anerkannten Saldo sowie im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind Falle des Konkurses des Bestellers/Abnehmers auf den dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenvorhandenen kausalen Saldo.

Appears in 1 contract

Samples: www.tehag.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ins- besondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurück- nahme der Kaufsache durch uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorliegt kein Rücktritt vom Vertrag, bis unsere sämtlichen Forderungen aus es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Geschäftsverbindung bezahlt sindPfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung be- fugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkei- ten des Kunden – abzüglich angemessener Verwer- tungskosten – anzurechnen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf ei- xxxx Xxxxxx gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahl- schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. So- fern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzei- tig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrich- tigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben kön- nen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge- richtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentli- chen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernverkaufen; er tritt uns je- doch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderun- gen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser For- derung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung er- mächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzu- ziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstel- lung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir ver- langen, dass der Kunde uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltdie abgetretenen Forderun- gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Un- terlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachevorgenommen. Wird die Vorbehaltsware Kaufsache mit anderen Gegenständen anderen, uns nicht gehörenden Gegen- ständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Wertes der jeweiligen Forderung aus Kauf- sache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Weiterveräußerung zuVer- arbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sa- che gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen Kaufsache mit anderen anderen, uns nicht von uns gelieferten Waren veräußertgehörenden Gegenständen untrenn- bar vermischt, tritt so erwerben wir das Miteigentum an der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung neuen Sache im Rahmen Verhältnis des echten Factorings verkauftWertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den ande- ren vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Ver- mischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an gilt als vereinbart, dass der Kunde uns abanteilmäßig Mit- eigentum überträgt. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abDer Kunde verwahrt das so entstan- dene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtverpflichten uns, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmerdes Kunden insoweit freizugeben, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt als der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen unserer Sicherheiten die zu sichern- den Käufer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt 10% übersteigt; die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden Aus- xxxx der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Appears in 1 contract

Samples: www.sandata.net

Eigentumsvorbehalt. Alle dem Käufer von uns oder in unseren Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Sämtliche Abschlüsse gelten daher hier als ein Abschluß. Unsere Waren sind bis zu einer allfälligen Verarbeitung vom übrigen Lagerbestand des Käufers getrennt zu verwahren und ist am Ort der Verwahrung durch ein Hinweisschild darauf hinzuweisen, daß diese Waren Eigentum der Firma adhoc GmbH in X-0000 Xxxxxxxxxx sind. Diese Waren dürfen erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Sollten diese Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet werden, so steht uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, und zwar im Sinne dieser Bedingungen. Sollten diese Waren ungeachtet des Hinweises auf unser Eigentum gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon binnen 48 Stunden schriftlich, also durch Telegramm, Telefax oder eingeschriebenem Brief unter genauer Angabe des Gläubigers, der ein schreitenden Behörde oder des Gerichtes und der jeweiligen Geschäftszahl des Aktes zu verständigen. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind vom Kaufvertrag zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von wegen Unterlassung der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %fristgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt uns der volle Fakturenwert der Waren und die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang Kosten unserer vergeblichen Aufwendungen zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksamersetzen. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatZahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, ist er verpflichtet, uns eine Aufstellung über die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen noch vorhandene, unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abunserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungenauch soweit sie verarbeitet ist, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenübersenden.

Appears in 1 contract

Samples: www.adhoc-austria.net

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle Waren werden von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) BRAWO ZENA unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bezahlungen aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung Eigentum von BRAWO ZENA. Für den Fall der Bezahlung auf Scheck- oder Wechselbasis, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Einlösung des Wechsels oder Schecks durch den Kunden bestehen. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter ordentlichen Geschäftsverkehr (zB als Händler) zu veräußern, solange er sich seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit BRAWO ZENA rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte von BRAWO ZENA bei Weiterverkauf durch Vorbehaltsware in Höhe des Kaufpreisanspruches von BRAWO ZENA zu sichern. Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab und zwar anteilig BRAWO ZENA ab; auch insoweitSchadenersatzansprüche gegen Dritte, als die Ware verarbeitetdas Vorbehaltsgut betreffend, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware werden an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen BRAWO ZENA abgetreten; BRAWO ZENA nimmt die Abtretung an. Der Käufer Kunde ist verpflichtet diese Abtretung dem Dritten schriftlich offen zu legen und in den Geschäftsbüchern (OP-Listen) ordnungsgemäß ersichtlich zu machen. Des Weiteren hat der Kunde sämtliche Schritte für eine wirksame Abtretung zu setzen. Sofern bei der Veräußerung der Vorbehaltsware die Forderungen von BRAWO ZENA aus der Geschäftsbeziehung noch nicht vollständig beglichen sind, hat der Kunde unter Offenlegung des Käufers und des Kaufpreises (sowie auf Verlangen von BRAWO ZENA sämtlicher Kaufvertragsmodalitäten) BRAWO ZENA schriftlich zu verständigen. Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden ist BRAWO ZENA berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume und Lagerräumlichkeiten des Kunden zu betreten. Der Kunde ist verpflichtet, BRAWO ZENA den diesbezüglichen Zutritt zu gewähren bzw. zu dulden. BRAWO ZENA ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die zurückgenommene Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und die Leistung Kosten und Schäden von BRAWO ZENA mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtdem Erlös zu verrechnen. LieferverzögerungenÜber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an BRAWO ZENA abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten sowie über einen Konkurs des Kunden hat der Kunde BRAWO ZENA unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. BRAWO ZENA verpflichtet sich, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme BRAWO ZENA nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenKunden insoweit freizugeben, verlängern als der Rechnungswert der Sicherung der übereigneten Güter die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltensichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.kopierer-partner.tirol

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefer- vertrag vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen der Liefergegenstand von dem Besteller be- oder verarbeitet, vermischterstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf das gesamte neue Produkt. Bei einer Verarbeitung, vermengt Verbindung oder verbunden, Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller hierbei erwerben wir Miteigentum an der dem neuen Sache Produkt zu einem Anteildem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert unseres Liefergegenstandes je Stück zu dem der vom Besteller bei Herstellung seines Endproduktes benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung pro Endprodukt entspricht. Auf die nach Wird der Liefergegenstand mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden, so überträgt uns der Besteller darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an dem neuen Produkt zu dem Bruchteil, der dem Rechnungswert unseres Liefergegenstandes pro Stück entspricht. Verbindet der Besteller den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen Liefer- gegenstand pro Stück entgeltlich mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkaufteiner Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit Vergütungsansprüche in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns Rechnungswertes je Liefergegenstand gegen den Dritten ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit Übertragung und die Abtretung an. Der Käufer Besteller ist bis berechtigt, den Liefergegenstand bzw. das neue Produkt im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller den Liefergegenstand oder ein damit oder daraus gefertigtes neues Produkt, ohne den vollständigen Kaufpreis dafür im Voraus oder Zug um Zug ge- gen Übergabe des vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Liefergegenstandes bzw. des neuen Produktes zu unserem Widerruf zur Einziehung der erhalten, hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu verein- baren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Umfang des ihn selbst treffenden Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer Besteller ist berechtigtauf unser Verlangen verpflichtet, diejenige dem Erwerber die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten aus der Lieferung uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten im Umfang der Überschreitung verpflichtet. Machen wir Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend, wird für etwaig von uns zurückgenommenen Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind bereits in Gebrauch, ganz oder die in das Ausland geliefert wirdteilweise verbunden, verarbeitet oder vermischt war, oder infolge einer Sonderausführung abweichend von unseren Standardproduktlinien von den handelsüblichen Normen abweicht, dem Besteller nur der Wert gutgeschrieben, der bei Verwertung dieser Liefergegenstände im Lieferwerk oder unserem Lager sofort ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenAbzug aller Umarbeitungskosten verbleibt. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns bedeutet nur dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer auch die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatAusübung eines Rücktrittsrechtes, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wenn wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenden Rücktritt ausdrücklich erklären.

Appears in 1 contract

Samples: www.bachrc.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns Wenn RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG an einen Verbraucher liefert, so bleibt sie so lange Eigentümerin der Ware bzw. der Leistung, bis der Kunde vollständig bezahlt hat. Bei Verträgen mit einem Unternehmen bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorbei RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG, bis unsere sämtlichen alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen vollständig bezahlt worden sind. Der Käufer Kunde ist berechtigtdeshalb verpflichtet, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten pfleglich zu behandeln, sie nicht zu verkaufen oder zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Wird diese Ware beim Kunden gepfändet, so muss der Kunde die RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG davon unverzüglich in Textform benachrichtigen. Wird die gelieferte Xxxx beim Auftraggeber weiterverarbeitet, so wird diese Weiterverarbeitung in juristischer Sicht für RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG als Auftraggeberin und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller Herstellerin im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachedurchgeführt. Wird bei der Verarbeitung die Vorbehaltsware Ware der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG mit anderen Gegenständen Waren anderer Lieferanten vermischt oder zusammen verarbeitet, vermischtso erwirbt RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG ein anteiliges Miteigentum am Endprodukt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der das dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert anteiligen Wert entspricht. Auf Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden kann RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG vom Kaufvertrag oder Liefervertrag zurücktreten und die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden gelieferte Xxxx zurück verlangen. Ein solches vertragswidriges Verhalten besteht insbesondere dann wenn der Kunde in Zahlungsverzug gekommen ist oder Pflichten aus diesen Vertrag verletzt. Bei Kaufleuten und sonstigen gewerbetreibenden Auftraggebern gelten folgende weitere Regelungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungWare oder das verarbeitete Erzeugnis in einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Auftraggeber tritt aber schon heute seine gesamten Forderungen gegen den weiteren Käufer tritt hiermit die Forderungen bzw. Erwerber aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten dieser Weiterveräußerung an uns RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habendes Wertes der von RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG gelieferten Waren. Soweit Die RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG nimmt diese Abtretung der Forderung schon jetzt an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiter berechtigt, von seinem Kunden die Forderung einzuziehen, RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG behält sich aber vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Wird diese so genannte Vorbehaltsware verarbeitetin das Eigentum eines dritten Kunden eingebaut oder in sonstiger Weise fest mit einem Grundstück verbunden, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns so tritt der Auftraggeber schon heute seine gesamten Forderungen gegen den späteren Erwerber aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware Wertes des Eigentumsvorbehalts an uns RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG ab. Hat der Käufer RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG nimmt diese Forderung Abtretung jetzt an, zur Durchführung gilt das im Rahmen des echten Factorings verkauftvorigen Absatz genannte. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx bzw. Xxxxxxxx, so tritt er hiermit die verbleibt das Eigentum an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus gelieferten Sachen bei RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG, bis der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer Auftraggeber alle seine Forderungen gegenüber RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit allen Rechtsgründen in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtGegenwart und Zukunft erfüllt hat. Die beschriebene Einziehungsermächtigung des Kunden gegenüber Dritten erlischt bei Widerrufohne ausdrückliche Erklärung der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG, wenn der bei Zahlungsverzug des Käufers Auftraggeber seine Zahlungen einstellt. RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG wird von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis solange keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG erfüllt. Kostenvoranschläge, Entwürfe, Angebote, Zeichnungen bleiben im Eigentum der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG und dürfen ohne Zustimmung von RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG weder anderweitig genutzt, vervielfältigt oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtdritten Personen zugänglich gemacht werden. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %Wenn RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG einen Auftrag nicht erhält, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt hat der Betroffene die Vorbehaltsware für von RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG übergebenen Unterlagen uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenunverzüglich zurückzugeben.

Appears in 1 contract

Samples: www.robinkruso.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises und aller bereits bestehenden Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bzw. Besteller erworben haben, unser Eigentum. Ist der Auftraggeber bzw. Besteller Kaufmann, bleibt die gelieferte Xxxx neben den Forderungen aus Absatz 1 auch bis zur vollen Bezahlung der bestehenden und künftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller oder Auftraggeber erwerben, unser Eigentum. Sofern der realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % der gesicherten Forderungen übersteigt, steht dem Auftraggeber ein Freigabeanspruch zu. Die Grenze für das Entstehen eines Freigabeanspruchs liegt bei 150 % des Schätzwertes des Sicherungsgutes. Wird die gelieferte Xxxx durch den Auftraggeber oder Besteller zu einer neuen Sache verarbeitet oder verbunden, so erfolgt die Verarbeitung oder Verbindung für uns. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers oder Bestellers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Auftraggeber hat einen vorstehenden Zugriff Dritter mit allen Mitteln zu unterbinden und uns das Eigentum rechtzeitig darüber zu informieren. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, erwerben wir ein Miteigentum an sämtlichen den neuen Sachen nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware und der anderen Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus z. Zt. der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Verbindung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtendieser Bedingungen. Durch Verarbeitung oder Umbildung Der Auftraggeber bzw. Xxxxxxxxx tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen Dies gilt auch für vermischte oder verbundene Waren und zwar bezüglich des echten Factorings verkauftWertes entsprechend dem von uns gelieferten Anteil. Wird die von uns gelieferte Xxxx wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks eines Dritten, so tritt er hiermit die der Auftraggeber bzw. Xxxxxxxxx an ihre Stelle tretende Forderung uns schon jetzt den ihm gegen den Faktor an uns Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in Höhe unseres Zahlungsanspruchs ab. Wird die Forderung aus Die Vereinbarung der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes Lieferung der Vorbehaltsware direkt an uns abden Endkunden bzw. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anderen Ausführung bedeutet keine Einwilligung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtDiese wird bzw. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug gilt erteilt nach Zahlung des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenKaufpreises.

Appears in 1 contract

Samples: www.marbeton.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen der von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis unsere sämtlichen sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt mit uns erfüllt sind. Der Käufer Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu veräußernnehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der unsere Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBan jedem Ort zu übernehmen, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungsind auch zur Demontage berechtigt. Der Käufer tritt hiermit jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten Ware an uns ab herauszugeben.Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung Gutschrift in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenTageswertes.

Appears in 1 contract

Samples: reifenservice-a-mueller.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns 1.Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindunser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer ist berechtigtBei laufender Rech- nung dient das vorbehaltene Eigen- tum der Sicherung unserer Saldofor- derung. Ist der Kunde Kaufmann, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernso geht das Eigentum auf ihn über, solange wenn er sich seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet Einlö- sung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich, auch bei an- derslautender Buchungsanzeige des Kunden, auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, BGB ohne uns zu verpflichten. Durch 2.Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware Vorbehalts- ware erwirbt der Käufer Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird Viel- mehr wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetVerarbeitung durch den Besteller für uns vorgenommen, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wo- bei wir Miteigentum an unter Begründung eines Ver- wahrungsverhältnisses Alleineigentü- mer der neuen Sache zu einem Anteil, werden. 3.Bei Verarbeitung der dem von uns gelie- ferten Ware durch den Besteller mit Waren Dritter steht uns als Miteigen- tum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer un- serer verarbeiteten Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungzu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwen- deten Waren zu. Der Käufer tritt hiermit Besteller ver- wahrt das Miteigentum für uns. 4.Der Besteller darf die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein Vorbehalts- ware nur im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen gewöhnlichen Geschäfts- verkehr zu seinen normalen Ge- schäftsbedingungen und solange er sich uns gegenüber nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftVerzug befindet, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abveräußern. Wird Er ist zur Weiter- veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und er- mächtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über Vorbe- haltsware ist der Käufer seine Besteller nicht be- rechtigt. Seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Weiterveräußerung der Vorbehalts- ware werden bereits jetzt an uns abab- getreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Ver- arbeitung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Auftragnehmer veräußert wird. Wir nehmen die obigen Abtretungen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung vorbehaltlich unseres Widerrufs be- rechtigt, Forderungen aus der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung Weiter- veräußerung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtetEr darf aber nicht über solche Forderun- gen durch Abtretung an Dritte verfü- gen. Insbesondere dürfen Forderungen nicht im Wege des echten oder unechten Factorings abgetreten werden. 5.Der Besteller hat das uns vorbehal- tene Eigentum auf eigene Kosten an- gemessen gegen Beschädigung, Ver- schlechterung, Untergang oder Ab- handenkommen zu versichern und uns den Abschluß sowie die ständige Unterhaltung der entsprechenden Versicherung auf Verlangen eine genaue Aufstellung nachzu- weisen. 6.Übersteigt der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der AbnehmerWert des uns zur Si- cherung dienenden, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung unter Eigentums- vorbehalt gelieferten Gegenstandes einschließlich der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen For- derungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit zur Freigabe Rücküber- tragung verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: pinkundwagner.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungvor. Der Käufer tritt hiermit in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran sicherungshalber in voller Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat Bei Aufnahme der Forderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo des Kontokorrents. Bis zur Veräußerung der Vorbehaltsware (Gefahrübergang) ist der Käufer diese Forderung im Rahmen uns gegenüber zu deren Handhabung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes sowie deren handelsüblicher Versicherung, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, verpflichtet. Seinen Ersatzanspruch gegen seine Versicherung tritt der Verkäufer für den Fall der Beschädigung oder des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor Unterganges der Vorbehaltsware infolge eines versicherten Risikos bereits jetzt in Höhe des Kaufpreises an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Gesamtforderungen um mehr als 10 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Gestaltet der Käufer die Vorbehaltsware durch Be- oder Verarbeitung zu einer neuen Sache um, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung oder Vermischung mehrerer Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache. Erwirbt der Käufer das AlIeineigentum an der neuen Sache, so räumt dieser uns bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache ein. Die neue Sache gilt in Ansehung unseres alleinigen oder anteiligen Eigentums als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung. Der Käufer verwahrt verpflichtet sich, uns auf Verlangen die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen zu gewähren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware für wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuerunverzüglich benachrichtigen, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung andamit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Käufer ist uns zum Ersatz der hierbei entstehenden notwendigen Aufwendungen verpflichtet, sofern diese nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug — sind wir berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenvom Vertrag zurückzutreten. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenEtwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.ina-tec.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen keine aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindBestellung/dem Auftrag entstandenen Forderungen mehr bestehen. Über diesen einfachen Eigentumsvorbehalt hinaus erwirbt der Besteller erst dann Eigentum an den Leistungsgegenständen, wenn alle aus unseren Geschäftsbeziehungen zum Besteller bestehenden Forderungen unseres Hauses ausgeglichen sind (erweiterter Vorbehalt). Bei Scheck- oder Wechselzahlungen des Bestellers besteht die aus der Bestellung und Lieferung entstandene Forderung solange fort, bis der Wechsel oder der Scheck vom Besteller endgültig eingelöst worden ist. Der Käufer ist berechtigterweiterte Vorbehalt gilt jeweils für den Saldo, wenn die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernForderungen in ein Kontokorrent eingestellt werden. Be- oder verarbeitet der Besteller die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, solange er sich mit so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für uns in der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBWeise, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB dass wir an der neuen SacheSache Miteigentum mit dem Anteil erwerben, der unserem Lieferpreis im Verhältnis zum gesamten Verkaufswert der neuen Sache entspricht. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis unseres Lieferpreises der Vorbehaltsware zu dem Verkaufswert der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Diese Verarbeitungsklausel setzt sich fort an allen Forderungen, die der Besteller durch den Weiterverkauf der dieser Verarbeitungsklausel unterliegenden Sachen künftig erwirbt. Der Besteller tritt die aus dem Weiterverkauf dieser Sache entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer Zahlungsansprüche an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitetWaren untrennbar verbunden, vermischt, vermengt vermischt oder verbundenvermengt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilgesamten Menge in Höhe des Wertanteils unserer Lieferung, §§ 947, 948 BGB. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so übertr. gt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer unseres Lieferpreises der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtzu dem Verkaufswert der neu hergestellten Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungWir nehmen diese Übertragung an. Der Käufer Besteller hat in diesem Fall die in unserem Miteigentum stehende Ware unentgeltlich zu verwahren. Entsteht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Eigentum eines Dritten an der von uns gelieferten Ware, so tritt hiermit uns der Besteller bereits jetzt seine Forderungen gegen diesen Dritten in Höhe unserer Zahlungsansprüche gegen den Besteller ab. Wir erklären bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung. Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Bestellers, die dieser aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt oder aus dem Weiterverkauf der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung neu hergestellten Waren erwirbt. Die Forderungen werden uns in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns aboffenstehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Hat Der Besteller tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns Entstehung ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit diese Abtretung an. Der Käufer Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung Weiterveräußerung der an Vorbehaltsware bzw. der neu hergestellten Ware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreis- bzw. Werklohnforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen auf uns abgetretenen Forderungen übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Unsere Sicherungsrechte hindern den Besteller nicht, über uns gehörige Gegenstände oder uns sicherungshalber abgetretene Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt, Wechsel bei Widerrufihm protestiert werden, der bei Zahlungsverzug des Käufers die Zahlungseinstellung erfolgt oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtein Konkursantrag gestellt wird. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtist der Besteller auf unser Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abnehmer von Abtretungen bekanntzugeben, den Einzug der Abtretung Forderungen zu unterrichten unterlassen und die Forderung selbst einzuziehenden Einzug durch uns zuzulassen. Der Käufer Auf unser Verlangen hin ist der Besteller ferner verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmererstes Anfordern die Adressen seiner Drittbesteller bekanntzugeben. Liegt kein normaler Geschäftsverkehr mehr vor, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %berechtigt, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlichauf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie FeuerIn einer solchen Zurücknahme, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichernin der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit gesetzlich zulässig. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenSonstige Sicherungsrechte unseres Unternehmens bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.duftkalender.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (VorbehaltswareVorbehaltswaren) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernweiterzuveräußern, solange er sich nicht mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. z.B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen abgetre- tenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete Ersatzverpflich-- tete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung Abtretungen an. § 10 Untersuchungs- und Rügepflicht Unsere Lieferungen, auch Zeichnungen, Ausführungspläne, Pro- jektierungsvorschläge etc., sind vom Kunden bei Übergabe unver- züglich auf ihre Gebrauchsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort, unter genauer Angabe der korrekten Beanstandung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Der Käufer ist berechtigtKunde muss auch versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, diejenige Warespätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Entdeckung, schriftlich rügen. Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängert sich vorge- nannte Xxxxxxxxx auf 14 Tage. Kommt der Kunde den vorgenannten Pflichten nicht nach, sind jegliche etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die besondere Gütevorschriften bedungen sind Fälle bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenGesundheit, die durch eine verspätete auf einer vorsätzlichen oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenfahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Sie gilt auch nicht, verlängern die angegebene wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder vereinbarte Lieferfristauf grober Fahrlässigkeit beruht. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen § 11 Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen

Appears in 1 contract

Samples: www.meyerdiercks.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) 220.234 Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Käufer Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im norma- len Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungs- übereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Ab- nehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtun- gen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat er die Ware zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Ab- nehmer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vor- behaltsware mit anderen nicht von uns stammenden Waren steht uns der daraus entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtender übrigen verarbeiteten Ware zu. Durch Verarbeitung oder Umbildung Erwirbt der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht Abnehmer das Eigentum gemäß § 950 BGB Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Ver- hältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. Wird die verbundenen, ver- mischten oder vermengten Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die einräumt und diese unentgeltlich für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuverwahrt. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußertweiterver- äußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung gilt die eben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes unserer Rechnungswertes dieser Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung oder in die im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns voraus abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, hat der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von uns unverzüglich unter Übergabe der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen für eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen Intervention notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir nach unserer Xxxx auf Verlangen des Käufers Abnehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt freizugeben, als ihr Wert die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften sichernden Forderungen um 20% oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenmehr übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.froer-group.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (VorbehaltswareVorbehaltswaren) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernweiterzuveräußern, solange er sich nicht mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. z.B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung Abtretungen an. Unsere Lieferungen, auch Zeichnungen, Ausführungspläne, Projektierungsvorschläge etc., sind vom Kunden bei Übergabe unverzüglich auf ihre Gebrauchsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort, unter genauer Angabe der korrekten Beanstandung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Der Käufer ist berechtigtKunde muss auch versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, diejenige Warespätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Entdeckung, schriftlich rügen. Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängert sich vorgenannte Rügefrist auf 14 Tage. Kommt der Kunde den vorgenannten Pflichten nicht nach, sind jegliche etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die besondere Gütevorschriften bedungen sind Fälle bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenGesundheit, die durch eine verspätete auf einer vorsätzlichen oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenfahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Sie gilt auch nicht, verlängern die angegebene wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltengrober Fahrlässigkeit beruht.

Appears in 1 contract

Samples: meyerdiercks-marine.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor, bis unsere sämtlichen einschließlich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen aus und Forderungen mit uns verbundener Unternehmen. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-,Feuer-,Wasser- und sonsti- ge Schäden zu versichern, sofern nicht der Geschäftsverbindung bezahlt sindBesteller die Versicherung nachweislich selbst abgeschlossen hat. Der Käufer Besteller ist berechtigtzur Verarbeitung, die Ware Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltRahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt von Vorbehaltswaren wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBvorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sachedaß wir daraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer des Wertes der Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der jeweiligen Forderung Verarbeitung. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit ihm die Hauptsache gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Besteller ist unter Ausschuß anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die aus der Weiterveräußerung zuerwachsende Forderung abtretbar ist. Wird Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Besteller wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen unter Eigentumsvorbehalt weiterverkau- fen, wenn der Dritterwerber nicht von uns gelieferten Waren veräußert, sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Hat Solange der Käufer diese Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen. Unterlagen auszu- händigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Wir sind ermächtigt, im Rahmen Namen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen Bestellers den Faktor an uns abDrittschuldner von der Forderungabtretung zu benachrichtigen. Wird Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem des Bestellers gegen seine Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes unseres Rechnungsbetrages als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen in Grundstücke oder Bauwerke und die obigen Abtretungen hiermit anVerwendung zur Erfüllung sonstiger Werk-oder Werklieferungsverträge. Der Käufer Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers ist bis zu unserem Widerruf er auf unser Verlangen zur Einziehung Herausgabe der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtVorbehaltsware verpflichtet. Die Einziehungsermächtigung erlischt Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns gilt nur bei Widerrufausdrücklicher schriftlicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtsofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten Der Eigentumsvorbehalt und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen gelten bis zur vollständigen Freistellung der Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsbehalts zustehenden Sicherungen den Käufer Wert der geforderten Forderungen um mehr als 10 25 %, so sind verpflichten wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprücheinsoweit, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis Sicherungen auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenAnforderung freizugeben.

Appears in 1 contract

Samples: www.natterer-lindau.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindbleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigtWährend der Dauer des Eigentumsvorbehalts haben wir das Recht, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter Lieferungen zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltden üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Falle des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren berechtigt, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen. Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Die verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetWaren durch den Besteller, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtRechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Auf Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die nach ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder sonstige Belastungen sind nicht gestattet. Für den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden Fall der Weiterveräußerung werden bereits jetzt die für dem Kunden daraus erwachsenden Forderungen an uns abgetreten, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert wird. Der Käufer tritt hiermit Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, die Abtretung an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenseinen Abnehmern bekanntzugeben. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns zustehenden Sicherungen bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen insgesamt um mehr als 10 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt Erfüllungsort für die Vorbehaltsware Lieferung ist der Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide Teile — auch für Wechsel- und Scheckklagen — ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Xxxx des Amtsgericht Rostock. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Eine Abtretung der gegen uns unentgeltlichgerichteten Ansprüche bedarf unserer Zustimmung. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie FeuerEs findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.7.1973 sind in den vorstehenden Bestimmungen Sonderregelungen für Kaufleute enthalten, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprücheso gelten diese nur für die Verträge, die ihm aus Schäden zum Betrieb von deren Handelsgewerbe gehören. Sollten einzelne Bestimmungen der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abhier niedergelegten Bedingungen unwirksam sein, so gilt wird dadurch die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenWirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.mika-schweisstechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben im Eigentum der Firma Xxxxxx Xxxxx bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Be – und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt erfolgen für uns die Firma Xxxxxx Xxxxx als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns die Firma Xxxxxx Xxxxx zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Waren steht der Firma Xxxxxx Xxxxx wertanteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteilzu. Erlischt das Eigentum der Firma Xxxxxx Xxxxx durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf Käufer bereits jetzt die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache wertanteilig auf die Firma Xxxxxx Xxxxx und verwahrt sie unentgeltlich für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungsie. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im normalen Geschäftsbetrieb veräußern und verarbeiten, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Er tritt hiermit die Forderungen mit allen Rechten aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen an uns ab und zwar anteilig auch insoweitdie Firma Xxxxxx Xxxxx ab, als diese nimmt die Abtretung hiermit an. Wurde die Ware verarbeitetverbunden, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist verarbeitet und wir hat die Firma Xxxxxx Xxxxx hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut isterlangt, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Wert seiner Rechte an der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung Ware zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen berechtigteinzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtbei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesen Fällen, kann die Firma Xxxxxx Xxxxx die Weiterveräußerung gelieferter Ware unterbinden. In diesem Fall sind wir Falle wird die Firma Xxxxxx Xxxxx hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung muss der Käufer ist verpflichtet, uns die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er der Firma Xxxxxx Xxxxx auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für die Geltendmachung der abgetretenen Firma Xxxxxx Xxxxx bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und um mehr als 10 %, so ist die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattenFirma Xxxxxx Xxxxx auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Xxxx verpflichtet. Verpfändungen Pfändung oder Sicherungsübereignungen Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware oder bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir ist die Firma Xxxxxx Xxxxx unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen Nimmt die Firma Xxxxxx Xxxxx in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltsrechts den Käufer um mehr als 10 %Liefergegenstand zurück, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetliegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma Xxxxxx Xxxxx diesen ausdrücklich erklärt. Der Die Firma Xxxxxx Xxxxx darf die zurückgenommene Xxxx freihändig verkaufen, der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns solange unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche die üblichen Gefahren wie Feuerz. X. Xxxxx, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheAnsprüche, die ihm aus Schäden der genannten o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete Ersatzpflichtige zustehen, an uns die Firma Xxxxxx Xxxxx in Höhe unserer Forderungen des Rechnungswertes der Waren ab. Wir nehmen Die Firma Xxxxxx Xxxxx nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.bolte-zelte.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus sog. Der Käufer ist berechtigtUmkehrwechseln), die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine auch wenn Zahlungen einstelltauf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Im Einzelnen kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt Folgendes: Die dies auch für künftig entstehende oder bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung .- Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Vorbehaltsware erwirbt Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtRechnungswert der anderen verwendeten Waren. Auf Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr.1. - Der Käufer darf die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an der Weiterveräußerung gem. Nr. 4 bis 6 auf uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt habenübergehen. Soweit Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert ist er nicht berechtigt. - Die Forderungen des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung Käufers aus der Weiterveräußerung zuder Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen anderen, nicht von uns gelieferten verkauften Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an so wird uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abunserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. - Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung berechtigt, Forderungen aus der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtWeiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in Abschn. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufII/7 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und die Forderung - sofern wir das nicht selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben tun - und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte, die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattendem Käufer auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind. Verpfändungen - Von einer Pfändung oder Sicherungsübereignungen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigKäufer unverzüglich benachrichtigen. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. - Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %20 v. H., so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. - Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer Verkäufer ist berechtigt, diejenige Waresolange er eine Forderung hat, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder vom Käufer jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch im Besitz des Käufers ist und wo sie sich befindet. Er ist befugt, die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die seinem Eigentum stehende Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen jederzeit zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenbesichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.runkehl.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das (a) Die Produkte bleiben im Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vosla bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vorBezahlung sämtlicher, bis unsere sämtlichen auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzwischen dem Käufer und vosla. Der Käufer ist berechtigt, Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltdurch Umtausch gelieferten Produkte. (b) Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung Falle einer Verarbeitung, Vermengung oder Umbildung Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des von §§ 950 BGB947, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 948 und 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetanderen, vermischtvosla nicht gehörenden Sachen, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum steht vosla ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer zum Gesamtwert entsprichtWert der übrigen verarbeiteten bzw. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungverbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für vosla. (c) Der Käufer ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Für diesen Fall tritt hiermit die der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem einem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitvosla ab. Für den Fall, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen anderen, vosla nicht von uns gelieferten gehörenden Waren veräußertzu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den vosla dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. (d) Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der bereits auch seine Forderung aus der Weiterveräußerung dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an vosla ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abWeiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. (e) Der Käufer ist bis zu unserem auf Widerruf zur Einziehung der berechtigt, die an uns vosla abgetretenen Forderungen berechtigteinzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufEine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von vosla zulässig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, auf Verlangen von vosla die Abnehmer Schuldner von der Abtretung schriftlich zu unterrichten benachrichtigen, vosla alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Forderung selbst einzuziehenzu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Zu diesem Zweck hat der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen vosla gegebenenfalls Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. (f) Bei Vorliegen der in Ziffer 6 (e) Satz 3 genannten Umstände hat der Käufer vosla Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und vosla eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen Erzeugnisse zu übersenden, diese auszusondern und Anschrift nach erfolgtem Rücktritt an vosla herauszugeben. (g) Übersteigt der Abnehmer, Wert dieser Sicherung die Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderung von vosla um mehr als 10 20 %, so sind wir wird vosla insoweit die Sicherung nach ihrer Xxxx auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetfreigeben. (h) Der Käufer verwahrt hat vosla den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware für uns unentgeltlichVorbehalts- ware oder die an vosla abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und vosla in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser (im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, ) Die Kosten für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungs- pflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentums- vorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Produkte gemachten Verwendungen trägt der Käufer. (j) Für den Fall, dass über das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter 2.6 RETENTION OF TITLE (a) Products shall remain vosla’s property until the payment of all claims in respect of the business relationship with the Buyer, including any future claims. The retention of title shall also extend to any Products delivered by way of exchange. (b) If the Products under retention of title should be processed, mixed or combined in the meaning of sections 947, 948 and 950 of the German Civil Code (BGB) with other items that do not belong to vosla, vosla shall have a right to co-ownership of the new item in the same ratio as that between the value of the Products under retention of title, including VAT, and the value of the other items processed or combined at the time of processing or combination. Buyer shall store the item on behalf of vosla free of charge. (c) Until further notice Buyer is authorized to dispose of the Products under retention of title within the framework of its ordinary business operations. For this event Buyer hereby assigns to vosla his claims from a resale of the Products under retention of title (the resale price including VAT) – including the corresponding claims from bills of exchange and together with all ancillary claims. If Buyer should sell the Products under retention of title together with Products that do not belong to vosla at a total price the assignment shall only apply to the sum which vosla has charged Buyer for the Products under retention of title which have been sold. (d) If Xxxxx’x claims from the resale form part of the balance in a current account, Xxxxx hereby assigns to vosla his claims against his own customer in respect of the claims in the current account. The assignment shall apply to the resale price including VAT. (e) Until further notice Buyer shall be entitled to collect the claims that have been assigned to vosla. Any assignment or pledging of such a claim shall only be permissible with xxxxx’x written consent. If Xxxxx defaults on payment or fails to comply with his obligations in respect of the retention of title, Buyer shall, on vosla’s request, provide the debtors with written notification of the assignment, supply vosla with all information, submit and send vosla the documents and transfer any bills of exchange. If necessary, Buyer must grant vosla’s access to the relevant documents. (f) On the occurrence of the circumstances set out in Section 6 (e) sentence 3 Buyer must grant vosla access to the Products under retention of title which are still in his possession and send vosla an exact list of the Products. Buyer must separate these from other Products and return them to vosla after vosla has withdrawn from the contract. (g) If the value of this security exceeds the sum of vosla’s claim by more than 20%, vosla shall at vosla’s option and upon Xxxxx’x request release the security. (h) Xxxxx must immediately notify vosla in writing if any third parties should seize the Products under retention of title or take possession of the claims assigned to vosla and must give vosla every possible support in the intervention. (im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist) The costs for complying with the said duty to co-operate in enforcing all rights in respect of the retention of title and for all arrangements made for the maintenance and storage of the Products shall be borne by Buyer. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten(j) In case of insolvency proceedings over Xxxxx’x property vosla is entitled to withdraw from the contract provided the Products under retention of title have not been fully paid.

Appears in 1 contract

Samples: www.vosla.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungvor. Der Käufer tritt hiermit in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran sicherungshalber in voller Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat Bei Aufnahme der Forderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo des Kontokorrents. Bis zur Veräußerung der Vorbehaltsware (Gefahrübergang) ist der Käufer diese Forderung im Rahmen uns gegenüber zu deren Handhabung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes sowie deren handelsüblicher Versicherung, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, verpflichtet. Seinen Ersatzanspruch gegen seine Versicherung tritt der Verkäufer für den Fall der Beschädigung oder des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor Unterganges der Vorbehaltsware infolge eines versicherten Risikos bereits jetzt in Höhe des Kaufpreises an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Gesamtforderungen um mehr als 10 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Gestaltet der Käufer die Vorbehaltsware durch Be- oder Verarbeitung zu einer neuen Sache um, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des § 950 BGB. Bei Verbindung oder Vermischung mehrerer Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt dieser uns bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der neuen Sache ein. Die neue Sache gilt in Ansehung unseres alleinigen oder anteiligen Eigentums als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung. Der Käufer verwahrt verpflichtet sich, uns auf Verlangen die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen zu gewähren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware für wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuerunverzüglich benachrichtigen, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung andamit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Käufer ist uns zum Ersatz der hierbei entstehenden notwendigen Aufwendungen verpflichtet, sofern diese nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenvom Vertrag zurückzutreten. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenEtwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwat.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns Sind Vorauszahlungen vereinbart, so wird festgelegt, dass der Lieferant an der bestellten Sache das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung die Gießerei HEUNISCH in Höhe der geleisteten Vorauszahlung im Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung überträgt und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus die in Eigentum der Geschäftsverbindung bezahlt sindGießerei HEUNISCH stehende Sache für die Gießerei HEUNISCH unentgeltlich verwahrt. Der Käufer Lieferant ist berechtigtverpflichtet, die Ware diese Sache getrennt von anderen zu lagern und sie nicht mit anderen Sachen zu vermischen oder zu ver- mengen. Der Lieferant darf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Eigentum der Gießerei HEU- NISCH stehende Sachen weder veräußern noch verpfänden oder in sonstiger Weise über sie verfügen. Von Pfändungen oder Beschlagnahmungen ist die Gießerei HEUNISCH un- verzüglich zu unterrichten. Von der Gießerei XXXXXXXX bei- gestellte Stoffe, Teile, Behälter und weiter zu veräußern, solange er sich mit Spezialverpackungen bleiben Eigentum der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltGießerei HEUNISCH. Im Einzelnen gilt Folgendes: Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung oder Umbildung von Stoffen und der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die Zusammenbau von Teilen erfolgen für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungGießerei HEUNISCH. Der Käufer tritt hiermit Es besteht Einvernehmen, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein Gießerei HEUNISCH im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung der Stoffe und Teile der Gießerei HEUNISCH hergestellten Erzeugnissen ist, die insoweit vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zuLieferanten für die Gießerei HEUNISCH verwahrt werden. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht ein von uns gelieferten Waren veräußertder Gießerei HEUNISCH beigestellter Gegen- stand infolge fehlerhafter Be- oder Verarbeitung zerstört oder unbrauchbar, tritt hat der Käufer hiermit einen Anteil Lieferant den dadurch der Forderung aus Gieße- rei XXXXXXXX entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Be- stehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtGießerei HEUNISCH nachzuweisen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, gelie- ferte Ware geht mit der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die Bezahlung in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk uneingeschränk- te Eigentum der Gießerei HEUNISCH über: weitergehende Eigentumsvorbehalte des Lieferanten oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer Dritter erkennt die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen Gießerei HEUNISCH nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenan.

Appears in 1 contract

Samples: www.heunisch.eu

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung sämtlicher uns ge- gen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zuste- hender Ansprüche unser Eigentum. Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Hierdurch neu entstandene Gegenstände sind unser Eigentum. Wenn der Wert des in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden verwendeten weiteren Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Mitei- gentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeite- ten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren und/oder der Verarbeitung. Maßgeblich für die Wertbestimmung ist der Zeitpunkt der Verarbeitung. Auf unser Verlangen hin hat der Besteller den Wert der Verarbeitung nicht in unserem Eigentum ste- hender Waren und/oder der Verarbeitung offen zu legen und solange uns die genannten Werte nachzuweisen, soweit ein berechtigtes Inte- resse unsererseits hieran gegeben ist. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, bis unsere sämtlichen Forderungen wenn es zu Zahlungsverzügen in ei- nem der mit uns bestehenden Vertragsverhältnisse kommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Zweifel zu ziehen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder Verbindung des Liefergegenstan- des mit nicht in unserem Eigentum stehenden Waren. Soweit wir nach diesen Bestimmungen Eigentum oder Miteigentum erlangen, verwahrt der Besteller unser Eigentum bzw. unseren Mit- eigentumsanteil für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- mannes. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich weite- ren Veräußerung gegen seinen Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen allen Nebenrechten sicherungshalber an uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBab, ohne uns zu verpflichtendass es noch weiterer besonde- rer Erklärung bedarf. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen SacheDie Abtretung gilt einschließlich etwaiger Sal- doforderungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem AnteilDie Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem Verhältnis in Rechnung gestellten Preis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungLiefergegenstandes ent- spricht. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut abgetretene Forderungsanteil ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abvorrangig zu befriedigen. Wir nehmen die obigen Abtretungen Abtretung hiermit fürsorglich bereits jetzt an. Der Käufer Bis auf Widerruf ist bis zu unserem Widerruf der Besteller zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen abge- tretenen Forderung befugt. Er wird die auf diese geleisteten Zah- lungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesonde- re bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insol- venzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sind wir dazu berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu wi- derrufen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufDarüber hinaus sind wir nach vorheriger Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessen Frist dazu berechtigt, die Sicherungsabtretung offenzulegen, die abgetretene Forderung zu verwerten und die Offenlegung der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung Sicherungsabtretung durch den Käufer erfolgtBesteller gegenüber seinen Abnehmern zu verlangen. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Be- steller uns die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Rechte gegen die Ab- nehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte erforderlichen Unterlagen zumindest in Kopie auszuhändigen. Ein berechtigtes In- teresse liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller mit einer im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns zu gestattenleistenden Zahlung in Verzug gerät oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit zu mindern. Verpfändungen Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Bestel- ler eine Verpfändung oder Sicherungsübereignungen Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in unserem (Mit)-Eigentum stehenden Waren untersagt. Bei Pfändungen, Be- schlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Drit- ter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässigzu erstat- tenden Neuware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Von Pfändungen sind wir unter Angabe Der Besteller hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass dieser frühestens bei vollständiger Zahlung des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenKaufpreises Eigen- tum erwirbt. Übersteigt Soweit der realisierbare Wert der aller uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer zustehender Sicherungs- rechte die Erhöhung aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 %% übersteigt, so werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entspre- chenden Teil des Sicherungsrechtes freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wenn der Festwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicher- ten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Besteller steht die Xxxx bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs- verzug, sind wir auf Verlangen auch ohne Fristsetzung dazu berechtigt, die He- rausgabe des Käufers insoweit Liefergegenstandes bzw. der Neuwaren zu verlan- gen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Freigabe Herausgabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt In einem Herausgabeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag unse- rerseits, es sei denn dieser wird ausdrücklich erklärt. § 377 HGB gilt für alle unsere Lieferungen unabhängig von der Fra- ge, ob die Vorbehaltsware für uns unentgeltlichdiesem zugrunde liegenden Verträge als Werk-, Kauf- oder Werklieferungsverträge zu qualifizieren sind. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie FeuerHiervon nicht er- fasst sind werkvertragsspezifische Mängel, Diebstahl und Wasser die im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen Rahmen eines Kaufvertrages nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenhätten auftreten können.

Appears in 1 contract

Samples: www.gmeinder.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) 1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen vollen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindzustehenden und noch entstehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. 2. Der Käufer ist berechtigtEigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne uns zustehende Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 3. Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGBuns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der nach dem Verhältnis des Rechnungswertes Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend AnwendungGesamtwert. Der Käufer Besteller verwahrt die Ware in diesen Fällen kostenlos für uns. 4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer VI. 4.2 auf uns auch tatsächlich übergehen: 4.1 Die Befugnisse des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäfts- verkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Ver- schlechterung der Vermögenslage des Bestellers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. 4.2 Der Besteller tritt hiermit die Forderungen Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten der Vorbehaltsware an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut isterlangt, steht uns die Kauf- preisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu; der Besteller tritt in dieser Höhe hiermit die Forderung mit allen Neben- rechten aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil dem Weiterverkauf der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware neuen Sache an uns ab. Hat der Käufer diese Besteller die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so wird unsere Forderung sofort fällig und der Besteller tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns abweiter. Wir Die Abtretung nehmen die obigen Abtretungen wir hiermit an. 4.3 Der Käufer Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns ermächtigt, solange er seinen Zahlungs- Verpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen berechtigteinzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtBestellers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers und nach ausdrücklicher Mahnung unsererseits. In diesem Fall sind wir vom Käufer Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer Besteller ist verpflichtet, verpflichtet uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und auszuhändigen, uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattengestatten sowie auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Verpfändungen 4.4 Zu anderen Verfügungen über die in Vorbehaltseigentum oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware in unserem Miteigentum stehenden Gegenstände oder der über die an uns abgetretenen Forderungen sind unzulässigist der Besteller nicht berechtigt. Von Über Pfändungen sind wir hat uns der Besteller unter Angabe des Pfändungsgläubigers Pfandgläubigers sofort zu unterrichtenbenachrichtigen. 5. Übersteigt der realisierbare Wert Fakturenwert der für uns zustehenden Sicherungen bestehenden Sicherheit unsere Gesamtforderung gegen den Käufer sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z. B. Zinsen, Kosten) um mehr als 10 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers Bestellers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Xxxx verpflichtet. 6. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Xxxx zurück, so liegt -unbeschadet anderen zwingenden Gesetzes- Bestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir sind berechtigt, uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf zu befriedigen. 7. Der Käufer Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns und die unserem Eigentum oder Miteigentum unterliegenden neuen Sachen unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete Ersatz verpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen des Fakturenwertes der Ware ab. Wir Die Abtretung nehmen die Abtretung wir hiermit an. Der Käufer ist berechtigt8. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, wir im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenInteresse des Bestellers eingegangen sind, bestehen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenVII.

Appears in 1 contract

Samples: las-automation.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Die von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises und solange vorTilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch ausstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum (Kontokorrenteigentumsvorbehalt). Das gilt auch dann, bis wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen aus in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Geschäftsverbindung bezahlt sindSaldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, darf die Ware Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu üblichen Geschäftsbetriebs veräußern, solange er vermarkten und/oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischung und/oder Verarbeitung und erstreckt sich mit alsdann anteilmäßig auf das neue Produkt. Bei Veräußerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Ware, unabhängig davon, ob verarbeitet oder unverarbeitet, tritt der Kunde bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen den Abnehmer in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung ab, soweit nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstelltanderweitig an Lieferanten bereits abgetreten. Im Einzelnen Falle der Vermischung und/oder Verarbeitung gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns diese als Hersteller im Sinne des § 950 BGBin unserem Auftrag erfolgt, ohne dass uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendunghieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Voraus uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten oder vermischten Waren ab. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil Dritter ist die Höhe der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Abtretung wertmäßig nicht von uns gelieferten Waren veräußertnur auf den Wertanteil begrenzt, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung sondern auch in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abWertes der verarbeiteten, vermischten bzw. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns abvermengten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers Eine Verpfändung oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtSicherungsübereignung von Waren, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ganz oder zum Teil unter diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenuntersagt. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen um mehr als 10 20%, so sind werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtetSicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Der Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte hat der Käufer verwahrt uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Veräußerung von Waren, die Vorbehaltsware für noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes sowie eine Abtretung aufgrund obiger Xxxxxxx uns unentgeltlichzustehender Forderungen ist dem Käufer nicht gestattet. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser Wird im üblichen Umfang zu versichernZusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hatFalls nicht ausdrücklich vor Lieferung schriftlich vereinbart, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbrachtRückgabe von uns ordnungsgemäß gelieferter Waren nicht möglich. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung abBei vereinbarter Rückgabe - insbesondere bei Wahrnehmung unseres Eigentumsvorbehaltes - behalten wir uns vor, so gilt die Abnahme als erteilt mindestens 15% des Warenwertes für Rücknahme- und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtBearbeitungskosten zu berechnen bzw. Lieferverzögerungeneinzubehalten. Wir behalten uns vor, die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kosten in der geforderten Höhe nicht entstanden sind. Sofern die Rückgabe von unseren Produkten schriftlich gesondert und beiderseits vereinbart ist, ist diese ausschließlich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung unter Angabe der Lieferschein-Nummer möglich. Unseren Transport Dienstleistern und eigenen Fahrern ist die Rücknahme von Waren nur lt. spezifizierter schriftlicher Aufstellung unserer Verkaufs-Abteilung oder deren besonderer Anweisung gestattet. Jeder Lieferung, auch Teillieferungen, ist ein entsprechender Lieferschein beigefügt. Sollte dieser - aus welchen Gründen auch immer - unleserlich sein oder fehlen, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich nach Eingang der Ware anzuzeigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die tatsächlich angelieferte Xxxx mit der Ware, die auf dem Lieferschein verzeichnet ist und mit der von ihm bestellten Ware zu vergleichen. Fehllieferungen oder Fehlmengen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Zahlt der Kunde die in unserer Rechnung unter Bezugnahme auf den jeweiligen Lieferschein berechnete Ware ohne Vorbehalt, gilt spätestens mit der Bezahlung die Lieferung als genehmigt. Im Übrigen gelten insoweit die §§ 377, 378 HGB: Nach vorbehaltlosem Ausgleich einer Rechnungsforderung sind wir nicht verpflichtet, die in der Rechnung aufgeführten Lieferscheine bzw. Ablieferungsbelege dem Kunden in Kopie zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, bei offenstehenden Forderungen für die interne Bearbeitung der Sache bis zu 2% der Forderung pro Buchungsmonat, mindestens aber EUR 10,- pro Buchungsmonat, als Entschädigung zu berechnen. Außerdem sind wir berechtigt, bei externer Bearbeitung (Wahrnehmung von Besprechungsterminen etc.) Reise- und sonstige entstehenden Kosten als Entschädigung zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens bzw. Aufwandes nachzuweisen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Falle ist die richtige Bestimmung durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenRegelung zu ersetzen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfristdem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.Web: xxx.xxx-xxxxx.xx E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx Zuständiges Gericht: Amtsgericht Lübeck HRB 21888 HL Ust-ID: DE 348203696

Appears in 1 contract

Samples: sgb-group.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Die Ware bleibt Eigentum an der Verkäuferin dis zur Zahlung ihrer sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Einlösung sämtlicher vom Käufer in Zahlung gegebener Wechsel und solange vorSchecks, bis unsere sämtlichen auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen aus bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Geschäftsverbindung bezahlt sindVerkäuferin. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet Eine Be- oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag der Verkäuferin und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns sie derart, dass die Verkäuferin als Hersteller im Sinne des § 950 BGBanzusehen ist, ohne uns zu verpflichtenalso in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Durch Bei Verarbeitung oder Umbildung mit anderen, nicht der Vorbehaltsware erwirbt Verkäuferin gehörenden Waren durch den Kunden steht der Käufer nicht Verkäuferin das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Rechenwerts der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtzu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Auf Für die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehreren Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf ist zur Weiterveräußerung aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab ähnlichen Vertrages nur berechtigt und zwar anteilig auch insoweitermächtigt, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung durch auf die Verkäuferin übergeht. Zu den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen nicht berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, Auf Verlangen der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Verkäuferin ist der Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigtverpflichtet, die Abnehmer von der Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die Verkäuferin bekannt zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtengeben. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer für die Verkäuferin bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 10 20%, so sind wir ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Käufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Xxxx der Verkäuferin verpflichtet. Der Käufer verwahrt Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn muss der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, Verkäuferin sofort benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. LieferverzögerungenVerkäuferin berechtigt, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsguts durch die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenVerkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Appears in 1 contract

Samples: www.psa.st

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung sowie bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Be- zahlung aller vorausgegangenen Lieferungen und solange vorLeistungen ein- schließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis unsere sämtlichen zu dem Zeitpunkt, in dem wir über den Betrag ver- fügen können, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (§ 449 I BGB). Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungen für besonders be- zeichnete Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindgeleistet wurden. Der Käufer ist berechtigt, Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Saldoziehung und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber deren Anerkennung berühren nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sacheden Eigentumsvorbehalt. Wird Vorbehaltsware vom Geschäftspartner allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Geschäfts- partner schon jetzt die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Fakturenwertes unserer Xxxxx der Vorbehaltsware mit allen Neben- rechten an uns ab. Hat Wenn die weiterveräußerte Ware in unserem Mit- eigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Käufer diese Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Wir ermächtigen den Geschäftspartner unter Vorbehalt des Wider- rufs zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen. Gerät der Ge- schäftspartner mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benen- nen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Solchenfalls sind wir auch berechtigt, dem jeweiligen Schuldner gegenüber die Abtretung selbst anzuzeigen und von unserer Einziehungsbefugnis Gebrauch zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbeson- dere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehalts- ware nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Geschäfts- partner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigen- tumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Geschäftspartner er- klärt sich bereits jetzt damit einverstanden, die von uns mit der Ab- holung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck sein Gelände betreten und befahren zu lassen. Der Geschäftspartner ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im Rahmen des echten Factorings verkauftüblichen ordnungsge- mäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und er- mächtigt, so tritt er hiermit dass die an ihre Stelle tretende Forderung uns abgetretenen Forderungen auch tatsäch- lich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe- haltsware ist der Geschäftspartner nicht berechtigt. Der Geschäfts- partner darf den Liefergegenstand insbesondere auch nicht verpfän- den oder zur Sicherung übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehalts- ware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Geschäfts- partner uns unverzüglich und unter Übergabe der für den Wider- spruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Alle unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Geschäfts- partner auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Alle Ansprüche gegen den Faktor jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsbehalt stehenden Ware hiermit an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir abgetreten; wir nehmen die obigen Abtretungen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung Geschäftspartner wird alle Informationen, die er – sei es schrift- lich, sei es mündlich – von uns bezüglich der an uns abgetretenen Forderungen berechtigtWare erhalten hat – während oder bei Gelegenheit der Anlieferung der Ware – und jede Information, die wir als vertraulich bezeichnet haben („Vertrauliche Information“), als vertraulich behandeln, wenn solche Informationen nicht allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Einziehungsermächtigung erlischt vertrauliche Information schließt insbesondere Einzelheiten der gewerblichen Schutzrechte ein, ist aber hierauf nicht begrenzt. Der Geschäftspartner darf vertrauliche Informationen nur insoweit und ausschließlich an solche Mitarbeiter weitergeben, die diese In- formation benötigen, um die Ware vertragsgemäß zu nutzen; der Ge- schäftspartner darf keinen Teil der vertraulichen Information für seine eigenen Zwecke oder zum Vorteil Dritter verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Gesetz oder unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugelassen worden. Der Geschäftspartner wird erreichen, dass seine Mitarbeiter, Angestellten und Vertriebs- partner vollständige Vertraulichkeit in Bezug auf die Informationen bewahren, wie wenn sie persönlich durch diese Bedingungen ge- bunden wären. Ist der Geschäftspartner Wiederverkäufer oder gewerblicher Nutzer unserer Produkte, so ist er verpflichtet, alles zu unterlassen, was un- serem Ansehen und dem unserer Produkte schaden könnte. Er ist dazu verpflichtet, unsere Produkte ausschließlich zu dem von uns da- für vorgesehenen Zweck zu nutzen, eine maximale Kundenfreund- lichkeit und Servicequalität in Verbindung mit unseren Produkten zu gewährleisten, sowie Image, Ansehen, Qualität, Preiswürdigkeit und Absatz unserer Produkte nach bestem Wissen zu fördern. Verhält sich der Geschäftspartner entgegen obiger Verpflichtungen, können wir die Zusammenarbeit ohne weitere Begründung fristlos beenden. Offensichtliche Mängel, d. h. Rechts- oder Sachmängel, Zuviel-, Zu- wenig- oder Falschlieferung sowie das Fehlen einer unter Umstän- den von uns garantierten Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung (Mängel), sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Emp- fang der Ware, nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüg- lich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb ei- ner Frist gemäß vorstehendem Abs. 1 geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei Widerruffristgerechter Rüge ge- mäß § 11 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen während eines Zeitraums von 12 Monaten ab Übergabe des Liefergegenstands an den Geschäftspartner nach unserer Xxxx die Beseitigung des Man- gels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor, sofern der Ge- schäftspartner nachweist, dass der Mangel bereits bei Zahlungsverzug Gefahrüber- gang vorlag. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Käufers Lebens, des Kör- pers oder Zahlungseinstellung der Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wer- den, haften wir 24 Monate ab Übergabe des Liefergegenstandes. Bei gebrauchten Liefergegenständen ist die Gewährleistung ausge- schlossen. Wurde von uns eine zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, sowie für den Fall, dass wir eine er- forderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt ver- weigern, ungebührlich verzögern oder wenn dem Geschäftspartner aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, so- wie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 II oder 323 II BGB vorlie- gen, kann der Geschäftspartner anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe für Rück- tritt und Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz und Auf- wendungsansprüche, letztere gemäß § 13 dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferer des Frem- derzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Geschäftspartner seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferer des Fremderzeug- nisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen dieser Bedingungen. Der Geschäftspartner hat uns nach Absprache mit ihm die erforder- liche Zeit und Gelegenheit zu geben, Nachbesserung oder Ersatzlie- ferung vornehmen zu können. Im Übrigen sind wir nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten mög- lich ist. Solche Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes überschreiten. Etwa im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Ei- gentum. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns ent- standenen Aufwendungen vom Geschäftspartner ersetzt zu verlan- gen. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nur unerheblicher Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Schäden, die insbe- sondere aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb- setzung durch den Käufer erfolgtGeschäftspartner oder Dritte, natürliche Abnut- zung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Aus- tauschwerkstoffe, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wobei wir nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Wurde die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Nieder- lassung des Geschäftspartners verbracht und erhöhen sich dadurch die Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so sind diese erhöhten Aufwendungen dem Kunden nicht zu ersetzen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem bestim- mungsgemäßen Gebrauch der Ware. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Geschäftspartners auf Ersatz von Schäden jedweder Art, auch Aufwendungsersatz und mittelbare Schäden ausgeschlossen, insbesondere wegen aller Verletzungen von Pflich- ten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn wir Erfüllungs- oder Ver- richtungsgehilfen eingesetzt haben. In diesen vorgenannten Fällen haften wir nur dann, wenn uns, unse- ren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässig- keit oder Vorsatz zur Last fällt sowie in allen Fällen, in denen wir, un- sere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft ge- gen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verstoßen ha- ben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefährdet wird. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung al- lerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auf- tragswert beschränkt. Sollte dem zuletzt genannten Fall ausnahmsweise der Auftragswert nicht in typischer Weise voraussehbarem Schaden entsprechen, so ist unsere Haftung jedenfalls der Höhe nach auf den typischen vo- raussehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkt- haftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit des Liefergegenstands übernommen wurde und die Garantie gerade dem Zweck diente, den Geschäftspartner auch ge- gen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst ent- standen sind. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Sach-, Vermögens- und Personenschäden jeglicher Art, die durch unzulässige manipulative Eingriffe Dritter an den Geräten nebst Zubehör entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen. Behält ein Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe die Ware über die vereinbarte Probezeit hinaus, so gilt der Kauf als abgeschlossen. Es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises, wenn wir den Ge- schäftspartner bei Lieferung hierauf besonders hingewiesen haben oder er nach unserer Aufforderung die Ware nicht innerhalb einer Woche zurückgibt. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich mindern oder es ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Ge- schäftspartners oder hat der Geschäftspartner uns gegenüber un- richtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht und wird hier- durch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber gefähr- det oder hält der Geschäftspartner die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, können wir alle uns gegen den Geschäftspartner zustehen- den Forderungen sofort fällig stellen einschließlich etwaiger Wech- sel mit späteren Fälligkeiten. Die Fälligstellung werden wir dem Ge- schäftspartner schriftlich mitteilen. Wir können in den genannten Fällen auch die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten inner- halb angemessener Frist verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; beabsichtigen wir, von dem Recht zum Rücktritt Gebrauch zu ma- chen, falls der Geschäftspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, werden wir ihn zuvor darauf hinweisen. Dies gilt nicht beim Zah- lungsverzug des Geschäftspartners. In diesem Fall sind wir zum so- fortigen Rücktritt vom Käufer bevollmächtigtVertrag berechtigt. Bei berechtigtem Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Ware und nach Rücknahme der gelieferten Ware sind wir berechtigt, die Abnehmer von diese durch freihändigen Verkauf auf Rechnung und Gefahr des Geschäfts- partners bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird ab- züglich angemessener Verwertungskosten dem Geschäftspartner auf seine Verbindlichkeit angerechnet. Ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt. Ansprüche des Geschäftspartners können nur mit unserer ausdrück- lichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Wir verpflichten uns, der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehenzuzustimmen, falls der Dritte uns von einer doppelten Inanspruchnahme bei unverschuldeter irrtümlicher Zahlung freistellt. Erfüllungsort ist unser Sitz in Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Überein- kommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- ches Sondervermögen ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer Kläger ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmenam Sitz des Be- klagten zu klagen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.Xxxxxxxxxxxx 0 X XX 00000 Xxxxxx Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxxxx.xx Web: xxx.xxxxx.xx Handelsregister: HRB 206080 B Amtsgericht Charlottenburg Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: www.beauty-pad.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren Unsere Lieferungen einschließlich eventueller Zugaben (Vorbehaltsware„Naturalra- batte“) erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Ware ist pfleglich zu behandeln und solange vordarf nur bestimmungsmäßig verwen- det werden. Insbesondere darf sie ohne Offenlegung der Eigentums- verhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchs- material, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware das im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. Bei Verbindung und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den ande- ren verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbei- tung unserer Waren tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunter- nehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Xxxxx dieser Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Auf Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Vorbehaltsware durch Ein- bau wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes wird. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtli- cher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu unseren Gunsten bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde bleibt, solange er sich nicht in Verzug befindet, zur Einziehung sei- ner Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitzustehenden Sicherheiten auf Verlan- gen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Ware verarbeitetzu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vermischt ohne Fristsetzung die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen und/oder vermengt vom Vertrag zu-rückzutreten. Für den Fall eines den Kunden betreffenden Insol- venzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder verbunden oder fest eingebaut ist Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung widerrufen un- sere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen berechtigtForderungen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen er- füllungshalber Schecks und/oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %Wechsel an, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden erlischt der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung Eigen- tumsvorbehalt erst mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenderen ordnungsgemäßer Einlösung.

Appears in 1 contract

Samples: www.beda-dach.de

Eigentumsvorbehalt. Alle v on uns gelief erten Waren bleiben bis zur v ollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäf tsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterv eräußerung der v on uns unter Eigentumsvorbehalt gelief erten Ware im gewöhnlichen Geschäf tsverkehr berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt bis zur v ölligen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäf tsbeziehung, die ihm aus der Veräußerung der v on uns gelief erten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist auch berechtigt, die v on uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernv erarbeiten, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber darf sie jedoch nicht im Verzug befindet v erpfänden oder seine Zahlungen einstelltzur Sicherung übereignen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt von uns angelieferten Waren durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller ivorgenommen. Im Sinne Falle der Veräußerung verarbeiteter Xxxx tritt der Kunde die Forderungen in der Höhe des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem AnteilWertes ab, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten auf unsere gelief erten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns abentf ällt. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit diese Abtretung an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns Unbesehen unserer Befugnis, die abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerrufaus Veräußerung oder Weiterverarbeitung selbst einzuziehen, bleibt der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtKunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Fall Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolv enz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Bei Vertragsv erletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir vom Käufer bevollmächtigtberechtigt, die Abnehmer Ware zurückzuholen. In der Zurücknahme der gelieferten Xxxx durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung bef ugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Geltendmachung von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenSchadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden gegebenen Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen insgesamt um mehr als 10 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers Kunden v erpflichtet, insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen Sicherheiten zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenv erzichten.

Appears in 1 contract

Samples: www.agfa.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Erfül- lung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindGeschäftsbeziehung unser Eigentum (..Vorbehaltsware"). Der Käufer ist berechtigtWird Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigen- tumsvorbehalt auf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen gesamte neue Sache. Wird die Vorbehaltsware Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteildem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen zum Gesamtwert Zeitpunkt der Verarbeitung. Verbindung oder Vermischung entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungs- ansprüche gegen den Dritten ab. Der Besteller ist berechtigt, Vorbe- haltswaren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller trift bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußer- ung sowie die Rechte aus dem von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauftEr ist auf unser Verlangen verpflichtet, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. bekannt zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen zur Geltend- machung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestattenUnterlagen auszuhändigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen Der Besteller ist zur Einziehung der Vorbehaltsware oder For- derungen aus dem Weiterverkauf trotz der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichtenAbtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen überlassenen Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit Bestellers zur Freigabe von Sicher- heiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: fludwig.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen (1)Alle von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung aller unserer zustehen- den Forderungen der Geschäftsbeziehung - einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und solange vorVer- zugsschäden - unser Eigentum. (2)Unser Eigentum erstreckt sich auf die Pflanzen und Erzeugnisse, bis unsere sämtlichen Forderungen aus welcher der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigtKunde durch Verkauf, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernKultivierung, solange er sich mit Be- oder Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns un- ter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren veräußerterzeugt. Das vorbehaltende Eigentum der Gärtnerei Hiedl geht nicht dadurch verloren, tritt das der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns abKunde die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiter- veräußerung oder endgültiger Verwendung auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Hat der Käufer diese Forderung (3)Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltspflanzen im Rahmen des echten Factorings verkauftordnungsgemäßen Ge- schäftsganges weiterzuverarbeiten und zu veräußern. Hierbei ist der Eigentumsvorbehalt of- fen zu legen. Etwaige Bearbeitungen nimmt der Kunde für uns vor, so ohne dass wir hieraus ver- pflichtet werden. Der Kunde tritt er uns hiermit alle Forderungen ab, die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung ihm aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Weiter- veräußerung gegen einen Abnehmer gestelltoder gegen Dritte erwachsen. (4)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, tritt insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen Ware berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei WiderrufZwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ordnungsgemäß und ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. (5)Der Kunde darf soweit und solange der bei Zahlungsverzug des Käufers Eigentumsvorbehalt besteht, ohne unsere Zustim- mung Waren oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgtaus diesen hergestellten Produkten weder als Sicherheitsleistung übereig- nen noch verpfänden. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt(6)Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Dem Kunden ist es untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die Abnehmer unsere Rechte beeinträchtigen können. (1)Die Gärtnerei Hiedl gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ohne Sachmängel und frei von der Abtretung zu unterrichten sichtbaren Schädlingen und Krankheiten ist. Weist die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %Ware bei Ge- fahrübergang dennoch einen Sachmangel auf, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Käufer verwahrt Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Nach-besserung oder Ersatz- lieferung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Kosten der Nacherfüllung insbesonde- re Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Auf § 439 Abs. 3 BGB “Nacherfüllung“ wird Bezug genommen. (2)Der Kunde hat die Vorbehaltsware für Lieferung bei Entgegennahme unverzüglich und ordnungsgemäß zu über- prüfen. Transportschäden, erkennbare Mängel, als auch nicht offensichtliche, erst später er- kennbar werdende Mängel, sind uns unentgeltlichvom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie FeuerAnsonsten kann der Kunde auch wegen des verdeckten Mangels keine Rechte geltend machen. Bei er- kennbaren Mängeln ist der Kunde zur Wahrung seiner Mangelansprüche verpflichtet, Diebstahl uns - wegen der Verderblichkeit der Ware- die Rüge spätestens binnen 48 Stunden ab Auslieferung schriftlich der Geschäftsführung mitzuteilen und Wasser im üblichen Umfang uns Gelegenheit zur Tatbestands-aufnahme zu versicherngeben. Der Käufer tritt hiermit seine EntschädigungsansprücheAnsonsten kann der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herlei- ten. Auf § 377 HGB wird Bezug genommen. Verspätete oder nicht der Wahrheit entsprechend erhobene Mängel werden nicht berücksichtigt. (3)Aus geringen Sachmängeln, die ihm den Wert und die Tauglichkeit der Ware nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten. (4)Schadensersatzleistungen oder Ersatzlieferungen aus Schäden Kulanzgründen erfolgen ohne Aner- kennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch. (5)Sofern der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht die auf Vorsatz oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehengrober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, an uns in Höhe einschließlich derartiger Handlungen unserer Forderungen abVertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat(6)Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt Haftung – außer bei schuld- hafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis Gesundheit oder einer wesentlichen Vertrags- pflicht – ohne Rücksicht auf die Folgen Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsab- schluss, wegen sonstigen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (7)Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (8)Im Schadensfall sind sowohl Auftragnehmer als auch der Auftraggeber (Kunde) berechtigt, einen Sachverständigen mit der Begutachtung der beschädigten Ware zu beauftragen. Die Kosten hat der Schadensverursacher zu tragen. (9)Eine Gewährleistung auf das Anwachsen der von uns gelieferten Pflanzen wird nicht vor Auslieferung abgegeben, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbrachtda dies außerhalb unseres Einflussbereiches liegt. Lieferverzögerungen, Schäden die durch eine verspätete unsachgemäße Hand- habung des Kunden beispielsweise bei der Pflanzung (z.B. Pflanztiefe und Standort), Pflege und Kulturführung (z.B. Bewässerung, Düngung oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehenPflanzenschutz) oder Lagerung entste- hen, verlängern die angegebene begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlos- sen bei Fällen höherer Gewalt wie Dürre, Frost sowie Schädlings- oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenKrankheitsbefall.

Appears in 1 contract

Samples: hiedl-gbr.de

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen allen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) Teilen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Erfüllung aller finanziel- len Verpflichtungen durch den Vertragspartner das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt, Be- triebsgelände jederzeit zu betreten und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindWare zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne Vertragspartner hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen SacheEigentumsvorbehaltes nachzukommen. Wird die Vorbehaltsware unsere Ware mit anderen anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt, verarbeitet oder vereinigt (vermengt oder verbunden), erwerben wir Miteigentum an der dieser neuen Sache zu einem Anteil, der dem im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWare zu dem der verarbeiteten bzw. Auf vereinigten Sache zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vereinigung. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendungneue Sache. Wir sind berechtigt, das vorbehaltene Eigentum jederzeit an dritte Personen, insbesondere an Kreditunternehmen, abzutreten. Der Käufer tritt hiermit die Vertragspartner ist nicht berechtigt, bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt von uns geliefer- te Waren bzw. Anwartschaften daran an Dritte zu veräußern, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich dieser Veräußerung zustimmen. Die durch Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleich ob roh, verarbeitet oder vereinigt, entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen an Dritte werden vom Vertrags- partner schon jetzt mit allen Nebenrechten bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen samt Zinsen und Kosten an uns ab abgetreten und zwar anteilig auch insoweitgleich, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit ob die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden ohne oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit nach Bearbeitung oder Vereinigung an einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem oder mehrere Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit anveräußert wird. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer Vertrags- partner ist verpflichtet, die Abtretung der Forderung in seinen Büchern zu vermerken und die Abtretung auf unser Verlangen seinem Abnehmer bekanntzugeben. I N E I D 0 0 O S Der Kunde hat uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Käufer zustehenden Forderungen Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und seinen Zahlungen uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %gegenüber im Verzug, so sind wir auf Verlangen die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, § 15 VersVG bereits jetzt an uns in Höhe unserer Forderungen ababgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind Bei Pfändung oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung sonstiger Inanspruchnahme hat der Versandbereitschaft abzunehmenVertragspartner uns unverzüglich davon zu verständigen und unser Eigentumsrecht geltend zu machen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn Kosten der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt diesbezüglichen Rechtsverfolgung trägt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhaltenVertragspartner.

Appears in 1 contract

Samples: www.merlin-technology.com

Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns XXXXXXXX behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns ihr gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sindmit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für XXXXXXXX sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhan- denkommen und Beschädigung zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den entsprechenden Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an ARAYMOND ab. XXXXXXXX ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußernVorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen, solange er sich falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht XXXXXXXX im Verzug befindet ist oder seine Zahlungen einstelltAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung In der Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn XXXXXXXX dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Sinne ordentlichen Geschäftsgang zu veräu- ßern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit XXXXXXXX rechtzeitig nachkommt und solange kein Antrag auf Eröffnung des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichtenInsolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt worden ist. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Der Kunde darf die Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sacheweder ver- pfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitetgepfändet oder werden die Rechte von ARAYMOND in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, vermischtso hat der Kunde ARAYMOND unverzüglich zu benachrichtigen. Beim Weiterverkauf der Vorbehalts- ware hat der Kunde den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung durch seine Abnehmer abhängig zu machen. Er ist verpflichtet, vermengt oder verbundendie Rechte von XXXXXXXX beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Der Kunde tritt XXXXXXXX schon jetzt alle Forderungen ab, erwerben wir die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehen. Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf für ARAYMOND einzuziehen. Auf Verlangen von XXXXXXXX hat er die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und der Fa. ARAYMOND alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die sie zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt. Wird die Vorbehaltswa- re durch Verbindung Bestandteil einer neuen Sache, die dem Kunden gehört, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Fa. ARAYMOND Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der über- trägt und diese unentgeltlich für XXXXXXXX mitverwahrt. Der Eigentumsanteil von XXXXXXXX bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert entsprichtWert der neuen Sache. Auf XXXXXXXX verpflichtet sich, die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweitihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine zu sichernden Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diejenige Ware, für die besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur erfolgten Abnahme zurückzuhalten% übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.dbfasteners.cn