Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Eigentumsvorbehalt. Bis 13.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller Auftraggeber hat uns unverzüglich den Auftragnehmer schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftraggeber gehörende Ware erfolgen.| 13.2 Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum auf den Auftraggeber erst über, wenn für uns gehörenden Ware erfolgenkein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist. Der Besteller darf die Vorbehaltsware | 13.3 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernAuftraggebers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, es sei denn, dass er sich aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon den gelieferten Waren werden bereits jetzt zur Tilgung aller Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Nimmt der Auftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen die ihm aus als abgetreten. | 13.4 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die zukünftiger Forderungen des Bestellers Lieferanten aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzustehen und behält in jedem Zeitpunkt der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenVerarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den BestellerRechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatDas so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. | 13.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 10%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Die Lieferungsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder Kaufsumme und aller eventuellen Nebenspesen unser Eigentum, auch wenn inzwischen ein Weiterverkauf durch den Kunden erfolgte. In diesem Falle tritt der Kunde bereits hiermit seine Kaufpreisforderungen gegen seinen Zweitkäufer an Dritte verpfändetuns ab und verpflichtet sich, noch zur Sicherheit übereignet werdenuns unverzüglich Name und Anschrift des Zweitkäufers, sowie Bestand und Höhe der Forderung bekanntzugeben und andererseits auch seinem Zweitkäufer die Forderungsabtretung an uns mitzuteilen. Der Besteller Kunde hat uns unverzüglich schriftlich die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht nur alle Maßnahmen zu benachrichtigentreffen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf um die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware rechtliche Sicherung des Eigentumsvorbehaltes zu bewirken, sondern insbesondere auch den Liefergegenstand im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei dennordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Stellt sich bei oder nach Auftragsannahme heraus, dass er sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten den Abschluss für ungültig zu erklären, bereits gelieferte und noch nicht bezahlte Waren, wo immer sie sich befinden, auch ohne gerichtliche Genehmigung sofort abholen zu lassen und weitere Lieferungen von Kassazahlungen oder Vorauszahlungen abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesen Maßnahmen uns gegenüber sind ausgeschlossen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte verkaufte Xxxx heraus beim Kunden oder dessen Zweitkäufer von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen, so sind uns diese vom Kunden unter Übergabe der für ein Einschreiten notwendigen Unterlagen unverzüglich bekannt zu verlangengeben. Weitere Schadensersatzansprüche Sollte unser Kunde, die an ihn gestellte Rechnung an eine dritte Person weitergeben oder wir auf Wunsch unseres Kunden, die Rechnung an eine dritte Person ausstellen, so behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Nichtbezahlung dieser Rechnung, den fälligen Rechnungsbetrag von unserem Kunden einzufordern.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Der Liefergegenstand bleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf unserer sämtlichen – auch der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und künftig entstehenden – Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn besonders bezeichnete Forderungen bleibt bezahlt werden. Dies gilt auch dann wenn die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. Die Ware bleibt ferner unser Eigentum, solange wir in irgendeiner Weise noch nach Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen werden können. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten auch zur Sicherung unserer Saldoforderungen. In Ländern, in denen die Gültigkeit oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes am Liefergegestand an besondere Formvorschriften oder sonstige Voraussetzungen geknüpft ist, hat der Besteller für deren Erfüllung Sorge zu tragen. Lässt das Recht eines Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber, vergleichbare Rechte vorzubehalten, so gelten solche Reche als zwischen den Parteien vereinbart und so kann HEG alle Rechte dieser Art ausüben. Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den Besteller oder Dritte erwirbt HEG ein Miteigentum, ohne dass für HEG hierdurch Verbindlichkeiten erwachsen. An neu enstehenden Sachen steht HEG das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu und die neu entstehenden Sachen werden zum Sicherungsgut für HEG. Der Besteller ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, das Sicherungsgut weiterzuveräußern, zu be- und zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst wie einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über oder Verwendung des Sicherungsgutes ist nicht gestattet. Stundet der Besteller seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an dem Sicherungsgut zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich HEG das Eigentum bei Lieferung des Sicherungsgutes vorbehalten hat. Der Besteller ist ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung und unser Sicherungsgut in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten und gegen die üblichen Risiken, insbesondere gegen Maschinenbruch, Feuer, Wasser, Bruch, und sonstige Schäden zu unseren Gunsten, zu versichern, sowie uns auf Verlangen unsere Rechte aus der gesicherten Forderungen weder Versicherung nachzuweisen. Soweit in den Versicherungsverträgen (von HEG) kein unmittelbares Forderungsrecht eingeräumt wird, tritt der Besteller bereits jetzt etwaige Entschädigungsansprüche gegen die Versicherung für eine etwaige Beschädigung/Untergang des Liefergegenstandes an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenHEG ab. HEG nimmt diese Abtretung an. Der Besteller hat bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises HEG und ihren Beauftragten das Betreten des Aufstellungsortes zu gestatten. Erwirbt der Besteller unsere Ware nicht zu eigener Verwendung, darf er unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu branchenüblichen Bedingungen veräußern oder anderweitig verwenden oder sich hierzu verpflichten, sofern er nicht in Verzug ist und Abschnitt 6 eingehalten wird. Die Rechte, die der Besteller durch jegliche Art der Verwendung unseres Eigentums, zum Beispiel im Zuge einer Weiterveräußerung oder durch Einbau oder Verbindung und dergleichen erwirbt, tritt der Besteller bereits im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses mit uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn an und soweit Zugriffe Dritter auf ab. HEG nimmt die uns gehörenden Ware erfolgenÜbertragung dieser Rechte an und der Besteller verwahrt gegebenenfalls die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt für HEG. Diese Rechte dienen in demselben Umfang der Sicherung wie das Sicherungsgut. Der Besteller darf ist zu einer Weiterveräußerung der Rechte oder des Sicherungsgutes erst berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Vorbehaltsware ihm daraus zustehenden Forderungen auf HEG übergehen. Soweit er solche Rechte – auch global – an Dritte abgetreten hat, ist er zur Verwendung unseres Eigentums erst berechtigt, nachdem der Dritte die Rechte zu unseren Gunsten wirksam freigegeben hat. Erhält der Besteller im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernZuge der Weiterveräußerung und dergleichen Sicherheiten, es sei dennso hat er uns diese mitzuteilen und auf unser Verlangen an uns auszuhändigen. Die uns zustehenden Forderungen darf der Besteller, solange er nicht in Verzug ist, oder wir nicht widerrufen und die Forderung selbst einziehen, unter der Bedingung einziehen, dass er sich den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer noch bestehenden und fälligen Forderungen gegen ihn an uns abführt. Der Besteller ist aber nicht berechtigt, über Forderungen in Zahlungsverzug befindet anderer Weise, beispielsweise durch Abtretung oder Verpfändung zugunsten Dritter zu verfügen. Wird das Sicherungsgut oder die Zahlung einstelltRechte mit anderen, nicht HEG gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes des Sicherungsgutes gemäß Rechnung von HEG. Veräußert Auf Verlangen von HEG hat der Besteller seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen und HEG die Warezur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. HEG ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Abnehmer des Bestellers berechtigt. Behält sich der Besteller seinerseits das Eigentum vor, solange dies noch bei uns ist, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus im Zeitpunkt der Veräußerung zustehenden Weiterveräußerung alle Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab, die er gegen Zweitkäufer aus dem Eigentumsvorbehalt erlangt. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangenSoweit HEG gegenüber Dritten eine Haftung für Verbindlichkeiten des Bestellers übernommen hat und daraus von dem Dritten in Anspruch genommen werden kann, dass tritt der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen einen eventuellen Rückübereignungsanspruch bezüglich des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos dem Dritten übereigneten Sicherungsgutes sicherungshalber an HEG ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 25%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe einzelner Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet, wenn eine solche Freigabe möglich ist und der Wert der Sicherheiten nach der Freigabe einzelner Sicherheiten zumindest den Wert der Forderungen entspricht. Wir sind stets berechtigt, zumindest Sicherheiten in Höhe unserer Forderungen zurückzuhalten, solange nicht sämtliche unserer Forderungen vollständig getilgt sind oder wir noch in anderer Weise in Anspruch genommen werden können. Der Besteller hat uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte sofort zu benachrichtigen. Unabhängig davon hat er zur Abwehr der Gefahr einer Beeinträchtigung unserer Rechte alles Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen. Er ist uns außerdem zu jeder Auskunft über unser Eigentum und die uns übertragenen Rechte verpflichtet. Bei Zahlungsverzug Dazu gehört auch die aktive Mitteilungspflicht über jeden Standortwechsel des von uns gelieferten Gegenstandes. Ist der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung oder irgendeiner sonstigen (Vertrags-)Pflicht in Verzug, wird über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, so erlischt sein Besitzrecht an unserem Eigentum. Wir sind dann berechtigt, unser Sicherungsgut sofort in unseren Besitz zu bringen oder die Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, gleichgültig wo sich die Ware befindet. Die Kosten der Herausgabe trägt der Besteller. Zum Zwecke der Wegnahme des Liefergegenstandes beziehungsweise des Sicherungsguts ist HEG das Betreten der Geschäfts- und Produktionsräume des Bestellers gestattet. Wir sind wir befugt, die zurückgenommene Xxxx nach vorheriger Ankündigung durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten und den Erlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, mit der Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen. Der Besteller haftet für alle durch ihn verursachten Schäden, die infolge der Rücknahme des Liefergegenstandes entstehen. Ist der Liefergegenstand benutzt worden, so ist HEG berechtigt, ohne Schadensnachweis für das erste halbe Jahr der Benutzung eine Wertminderung von 25%, für jedes weitere halbe Jahr eine solche von 5%, zu Lasten des Bestellers zu verrechnen. Die Rücknahme des Sicherungsgutes beziehungsweise die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch HEG. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Sicherungsgutes durch HEG liegt kein Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten Vertrag, es sei denn, XXX hätte dies ausdrücklich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Eigentümerinteressen von HEG hat der Besteller HEG unverzüglich zu verlangenbenachrichtigen, damit HEG entsprechend intervenieren und Klage erheben kann. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers, soweit der Dritte nicht in der Lage ist HEG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Intervention beziehungsweise Klage zu erstatten. Wir sind befugt, auf den in unserem Eigentum stehenden Liefergegenständen Hinweisschilder anzubringen, die den Liefergegenstand als unser Eigentum ausweisen. Derartige Schilder dürfen ebenso wenig, wie sonstige an dem Liefergegenstand angebrachte Herkunftsschilder entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Wir sind ferner befugt, unser Eigentum zu üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen und uns vorvon der Einhaltung der Verpflichtung des Bestellers in Bezug auf unser Eigentum zu überzeugen.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die 13.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware)bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel. Die Vorbehaltsware Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller Auftraggeber hat uns unverzüglich den Auftragnehmer schriftlich zu benachrichtigenbenach- richtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftraggeber gehörende Ware erfolgen.| 13.2 Im Fall des Scheck- Wechsel-Austausches geht das Eigentum auf den Auftraggeber erst über, wenn für uns gehörenden Ware erfolgenkein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist. Der Besteller darf die Vorbehaltsware | 13.3 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernAuftraggebers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, es sei denn, dass er sich aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon den gelieferten Waren werden bereits jetzt zur Tilgung aller Sicherung unserer sämt- lichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Nimmt der Auftraggeber Forderungen aus einer Wei- terveräußerung der Vorbehaltsware, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen die ihm aus als abgetreten. | 13.4 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die zukünftiger Forderungen des Bestellers Lieferanten aus Wa- renlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzustehen und behält in jedem Zeitpunkt der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenVerarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den BestellerRechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatDas so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.|

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Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand (Vorbehaltsware) bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Tilgung sämtlicher auf der Grundlage uns aus der Geschäftsverbindung entstandenen zum Besteller jetzt und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)künftig – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet vom Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwendet oder veräußert werden. Der Besteller Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Kunde tritt alle ihm im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert Zusammenhang mit der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung Weiterveräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Ansprüche als Sicherheit im Voraus an uns ab. Die an Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangengehörenden Waren, dass der Besteller sei es ohne, sei es nach Verarbeitung oder Umbildung verkauft, gelten die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch Ansprüche in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen den BestellerKunden. Der Besteller darf Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatHerausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Übersteigt Sofern der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %% übersteigt, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Xxxx verpflichtet. Bei Zahlungsverzug Der Antrag auf Eröffnung des Bestellers sind wir berechtigt, Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Für Sachmängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich § 8 – wie folgt: Garantien für die Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit des Liefergegenstandes werden nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Mängel des Gegenstands, dessen Ursache bereits bei Gefahrübergang vorlag, werden nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstands beseitigt. Dieser Anspruch des Kunden besteht nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. bei nur unerheblicher Einschränkung der Verwendbarkeit. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur, sofern der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend ab Lieferung der Ware oder 18 Monate ab Anzeige Lieferbereitschaft. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Hier kommen die gesetzlichen Fristen zur Anwendung. Durch Nacherfüllungshandlungen wird die ursprüngliche Verjährungsfrist nicht verlängert. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – gleich aus welchen Rechtsgründen – nur - bei Vorsatz, - bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, - bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, - bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, - bei Übernahme eines ausdrücklichen Garantieversprechens, - bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir für jede Form der Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorAnsprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Salzbergen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen im Falle einer erfolgreichen Rechtsverfolgung gegen ihn außerhalb Deutschlands zu tragen.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das alleinige Eigentum an allen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Erfüllung sämtlicher auf der Grundlage uns aus der Geschäftsverbindung entstandenen mit dem Kunden zustehenden Ansprüche vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und entstehenden Forderungen bleibt angemessen gegen üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser, etc.) zu versichern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Vorbehaltswaren im Ganzen oder in Teilen ist für die gelieferte Ware Dauer des Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass wir die Liefergegenstände nicht an den Kunden selbst, sondern an einen Dritten liefern, diesen Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt und die Unzu- lässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändethinweisen und muss uns unverzüglich benachrichtigen, noch zur Sicherheit übereignet werdendamit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu benachrichtigeneiner Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgensofern sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Der Besteller darf Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zu einem von uns erklärten Widerruf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Einen Widerruf werden wir nur aus wichtigem Grund erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen begründeten Anhaltspunkten für eine unseren Zahlungs- anspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußerneines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsüber- eignung und Verpfändung. Die Vorbehaltsware darf nur dann vom Kunden an den Erwerber weitergegeben werden, es sei denn, dass er wenn sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltVerzug befindet. Veräußert Im Fall der Besteller die Ware, Weiterveräußerung tritt er schon der Kunde bereits jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten stehen, an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehenunabhängig davon, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet ob der Liefergegenstand ohne oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vornach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf MEHRWERK behält sich das Eigentum und die Rechte an der Grundlage vertragsgegenständlichen Leistung bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Im Fall der Geschäftsverbindung entstandenen Weiterveräußerung, Weitergabe oder Sublizenzierung tritt der Kunde an die MEHRWERK bereits jetzt sämtliche Ansprüche daraus ab, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung, Weitergabe bzw. Sublizenzierung stehen, in Höhe des offenen Faktura-Brutto-Betrags der MEHRWERK, und entstehenden Forderungen bleibt zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Leistung ohne oder nach Ver- /Bearbeitung weiterverkauft, weitergegeben bzw. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdensublizenziert worden ist. Der Besteller hat Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenberechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenabgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf der vorherigen Zustimmung der MEHRWERK. Aus wichtigem Grund ist die MEHRWERK berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder Kunden den Drittschuldnern bekannt zu geben. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Zahlung einstelltEinziehungsbefugnis des Kunden. Veräußert Im Fall des Widerrufs der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können Einziehungsbefugnis kann MEHRWERK verlangen, dass der Besteller Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtmitteilt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelungen liegt insbesondere bei Zahlungsverzug, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns Kunden vor.

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Samples: mpm-processmining.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren - auch in be- oder verarbeitetem Zustand - bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenErfüllung aller aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das Eigentumsrecht vor. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so steht dem Lieferanten das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu benachrichtigenden anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, wenn und soweit Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache als Verwahrer für den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferer zu dessen Sicherung in Höhe sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus den laufenden Geschäftsverbindungen ab. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert abgetretenen Forderungen hat der Besteller dem Lieferanten sofort unter Übergabe der für die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns abIntervention notwendigen Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenKosten der Intervention trägt der Besteller. Wir können verlangen, dass Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt den Drittschuldnern anzuzeigen und uns dem Lieferer alle zur Geltendmachung seiner Rechte notwendigen Unterlagen und Auskünfte und Unterlagen gibtzur Verfügung zu stellen. Der Lieferer ist berechtigt, die zum Einzug nötig sindAbtretung auch selber offenzulegen. Werden die Forderungen Die Geltendmachung des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen Eigentumsvorbehalts und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr eines Herausgabeverlangens gelten nicht als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorVertrag.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen zwischen uns und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware dem Abnehmer unser Eigentum (Vorbehaltsware)Eigentum. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenEingang des Gegenwertes bei uns. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert Abnehmers aus der Besteller die Ware, Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er der Abnehmer schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Die an Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller zu machen und den Schuldnern die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, mitzuteilen. Wird die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenzusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos abWertes der Vorbehaltsware, und zwar die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Höhe unsere die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen gegen den Bestellerhat uns der Abnehmer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Besteller darf Wir verpflichten uns, die Sicherungen, die uns abgetretenen Forderungen einziehennach den vorstehenden Bestimmungen zustehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit nach unserer Xxxx auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtAbnehmers insoweit freizugeben, vom Vertrag zurückzutreten und als ihr Wert die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorsichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

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Samples: www.prosafety112.de

Eigentumsvorbehalt. CTA behält sich das vollumfängliche und ausschließliche Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäfts- verbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz angemes- sener Nachfrist, ist CTA berechtigt, die gelieferte Xxxxx zurückzu- nehmen. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber bereits ein Insolvenz- verfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegen- stände durch CTA nicht gestattet ist. In der Zurücknahme der Sache durch CTA liegt kein Rücktritt des Vertrages, sofern CTA dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Nach Rücknahme der gelieferten Sache ist CTA zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der InsO (Insolvenzordnung) bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher vollständigen Zahlung hat der Auftrag- geber sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzu- stellen, dass die gelieferten Produkte ordnungsgemäß gelagert und eindeutig als CTA gehörende Produkte gekennzeichnet werden, damit sie identifiziert und nicht mit Produkten anderer Lieferanten verwech- selt werden können, die Rechte CTA an diesen Produkten zu schüt- zen, und der CTA unverzüglich von Ansprüchen Dritter in Bezug auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Produkte in Kenntnis zu setzen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetProdukte dürfen nicht übertra- gen, noch zur Sicherheit übereignet werdenweiterverkauft oder verpfändet werden sowie allgemein keinen Rechten unterliegen, die Dritten eingeräumt wurden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenAuftraggeber ist berechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware den Liefergegenstand im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt CTA jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernRechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten oder Dritte erwachsen, und Sicherheiten an uns abzwar unabhängig davon, ob der gelieferte Ge- genstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. CTA ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht an Dritte abgetreten werdenmehr nachkommt, in Zahlungs- verzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir können In diesen Fällen kann CTA verlangen, dass der Besteller Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unter- lagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtmitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch CTA ist jedoch nicht möglich, sofern dem die zum Einzug nötig sindInsolvenzordnung entgegensteht. Werden die Forderungen des Bestellers Die Verarbeitung oder Umbindung der Vorbehaltswaren nimmt der Auftraggeber für CTA vor, ohne dass CTA daraus Verpflichtungen entstehen. Verbin- det, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Auftraggeber unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht CTA aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch daraus hervorgegangenen Ware Miteigentum in Höhe des jeweiligen und Rechnungswerts unserer verbundenen, vermischten, vermengten bzw. verarbeiteten Ware zu. Die betreffende Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. CTA verpflichtet sich, die CTA zustehen- den Sicherheiten auf Verlangen des anerkannten Saldos abAuftraggebers auch insoweit freizugeben, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt als der Wert der uns eingeräumten unserer Sicherheiten unsere die zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %20% übersteigt, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorAuswahl der freizuge- benden Sicherheiten obliegt CTA.

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Samples: www.cta-gmbh.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Unsere Lieferungen bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen bleibt die gelieferte Ware (gleich aus welchem Rechtsgrund, ins- besondere auch einer etwaigen Saldoforderung) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten , auch wenn Zahlungen für be- sonders bezeichnete Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet geleistet werden. Der Besteller Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren und auf unsere Anforderung zu versichern. Er ist ver- pflichtet, uns jeden Standortwechsel der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenmitzuteilen. Er ist nur berechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die diese Vorbehaltsware im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und nur solange, wie er sich nicht in Verzug befindet, zu veräußern oder zu verbrauchen. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Verwendung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum der Pfändung bzw. dem Zugriff des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernDritten zu widersprechen und uns unter Beifügen der erfor- derlichen Unterlagen, bei Pfändungen insbesondere der Kopie des Pfändungsprotokolls, hiervon unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu unterrichten, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall. Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten oder kommt er in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware und/oder die unmittelbare Besitzverschaffung hieran zu ver- langen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltdieser wird ausdrücklich erklärt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt Wenn der Wert der für uns eingeräumten bestellten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller Saldoforderung insgesamt um mehr als 10 %20 % übersteigt, so sind wir insoweit auf schriftliches Verlangen des Bestellers Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Alle vertragsgemäß gelieferten / zu liefernden Gegenstände bleiben Eigentum von XXXXXX, bis die Gegenpartei/Kunde ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. • Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Grundlage Zahlung des Kaufpreises der Geschäftsverbindung entstandenen Ware, zuzüglich der Ansprüche aus im Zusammenhang mit der Lieferung geleisteten Arbeiten und entstehenden Forderungen bleibt Ansprüchen wegen eines von der Gegenpartei/Kunde zu vertretenden Mangels, wie Schadensersatzansprüchen, außergerichtlichen Inkassokosten, Zinsen und etwaigen Bußgeldern. • Solange die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die Gegenpartei/Kunde diese in keiner Weise verpfänden oder in die tatsächliche Macht eines Finanziers bringen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns Gegenpartei/Kunde informiert XXXXXX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenschriftlich, wenn Dritte Eigentums- oder sonstige Rechte an Gegenstände geltend machen. • Xxxxxxx der Vertragspartner die Gegenstände in seinem Besitz hat, verwahrt er sie sorgfältig und soweit Zugriffe Dritter als erkennbares Eigentum von XXXXXX. • Die Gegenpartei/Kunde bietet eine solche Betriebs- oder Sachversicherung an, dass auch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände jederzeit versichert sind. Er gewährt XXXXXX auf erstes Anfordern Zugriff auf die uns gehörenden Ware erfolgenVersicherungspolice und die damit verbundenen Prämienzahlungsbelege. Der Besteller darf • Verstößt die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernGegenpartei/Kunde gegen diesen Artikel oder beruft sich XXXXXX auf den Eigentumsvorbehalt, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen haben XXXXXX und seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtMitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus Gelände der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Gegenpartei/Kunde zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenGegenstände zurückzunehmen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDies gilt unbeschadet des Rechts von XXXXXX auf Ersatz von Xxxxxxxxx, entgangenen Gewinnen und Zinsen sowie des Rechts, den Vertrag durch schriftliche Erklärung ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen.

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Eigentumsvorbehalt. 9.1 Bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt uns zustehenden Saldoforderung. 9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände ("Vorbehaltsprodukte") zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige Verfügungen zu treffen, die unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdengefährden. Der Besteller Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware Waren erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernKäufers, es sei denninsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns vorden Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. 9.5 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Käufer alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind. 9.6 Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, uns den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten. 9.

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Samples: www.smithsinterconnect.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Die Lieferung der Waren erfolgt unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns und mit Gesellschaften, an denen wir unmittelbar oder mittelbar mit 50 % oder mehr beteiligt sind erfüllt hat. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten. Diese Befugnis endet bei Eintritt des Verzuges, der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung des Konkurs-oder des Vergleichsverfahren zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Abwendung des Konkurses beantragt wird. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns ein Miteigentum zusteht, werden im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltswaren bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltswaren zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist, die Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfang an uns ab. Die Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht an Dritte abgetreten werdenordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren wird der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtunverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die zum Einzug nötig sindVorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. Werden die Forderungen Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers aus Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltswaren durch uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerliegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Besteller darf Kunde ist verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatWaren bis zur vollständigen Bezahlung auf seine Kosten gegen alle Lagerrisiken zu versichern und dies auf unser Verlangen nachzuweisen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Besteller Kunden um mehr als 10 %, % so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet. Bei Zahlungsverzug Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in seinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel-Zahlung), die wir im Interesse des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorKunden eingegangen sind.

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Samples: www.metallbau-singer.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum mit dem Verkäufer erfüllt hat (Vorbehaltswareinkl. aller Nebenforderungen). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenSaldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKäufer ist jedoch berechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußerneines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Waren zu verfügen. Erscheint dem Verkäufer die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert so hat der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt mitzuteilen und dem Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung, Überlassung im Tauschwege oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen unserer Ware hat der Käufer uns alle Auskünfte unverzüglich anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich im Falle der Be- oder Verarbeitung auf die neue Sache. Die Absicherung der gelieferten Ware erstreckt sich im Falle des Wiederverkaufes auch auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass 80% der gelieferten Ware in unangebrochenem Zustand zur Kontrolle durch den Verkäufer bereitstehen. Bei verborgenen Mängel muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen fünf Monaten nach Eintreffen der Ware erfolgen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer. Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer nur spesenfreien Umtausch der Waren verlangen. Schadenersatzansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Für verarbeitete Waren können Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Mängelansprüche verjähren im Falle des §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Unterlagen gibtHandlungsvorschriften, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorVorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

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Samples: www.gtv-mbh.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich eines Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Im Falle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis unserer Forderungen zum Rechnungswert der neuen Sache. Der Kunde ist berechtigt, soweit er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Die gesamte aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehende Forderung tritt der Kunde schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem AN gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zu Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto einzusammeln. Ist der Grundlage Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die abgetretene Forderung einzuziehen. Hierfür hat uns der Geschäftsverbindung entstandenen Kunde auf Verlangen Namen und entstehenden Forderungen bleibt Anschrift des Dritten sowie die gelieferte Ware Höhe der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Droht ein Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware und/oder abgetretene Forderungen, so hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum (Vorbehaltsware)hinzuweisen und uns über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen Zur Geltendmachung des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernEigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltder Abnehmer ist Verbraucher. Veräußert der Besteller die WareDer AN verpflichtet sich, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen auf Verlangen des Kunden die ihm aus nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Xxxx freizugeben, soweit der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere die zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor20% übersteigt.

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Samples: www.pacarto.com

Eigentumsvorbehalt. Bis 1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung entstandenen und einschließlich der künftig entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Eigentum. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden2. Der Besteller hat Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn benachrichtigen und soweit Zugriffe Dritter in diesem Fall den Dritten bzw. Vollstreckungsbeamten unverzüglich auf die uns gehörenden Ware erfolgenunsere Rechte hinzuweisen. 3. Der Besteller darf Kunde ist, sofern er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet, berechtigt, die Vorbehaltsware von uns gelieferten Waren im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernGeschäftsgang weiterzuverkaufen. 4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns aboder Dritte erwachsen. Die Der Kunde wird ermächtigt, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen Forderung im ordentlichen Geschäftsgang ein- zuziehen; anderweitige Verfügungen über diese Forderung, insbesondere Abtretungen oder Verpfändungen sind ihm nicht an Dritte abgetreten werdengestattet. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet5. Bei Zahlungsverzug vertragswidrigem Verhalten des Bestellers Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt im Geschäftsverkehr mit Unternehmen kein Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Für die Zurücknahme berechnen wir eine Aufwandpauschale von 15% des Netto- Lieferwertes, mindestens aber EUR 50,- zzgl. USt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes, uns der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. 6. Wir verpflichten uns, die uns zu stehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns. X. Austausch und Storno mangelfreier Ware 1. Der Austausch mangelfreier Post- und Doppelkarten ist beschränkt auf maximal 30 % der letzten Lieferung und kann nur dann erfolgen, wenn wir dem Austausch ausdrücklich zugestimmt haben. Andere Produkte werden nicht ausgetauscht. 2. Beschädigte oder vom Kunden veränderte Ware ist vom Austausch ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. 3. Die aufgrund einer Warenrücknahme erteilte Gutschrift wird bei offenem Saldo des Kundenkontos des Kunden auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenjeweils älteste Forderung verrechnet. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Weist das Kundenkonto des Bestellers keinen Negativsaldo auf, wird der Wert der Gutschrift auf die nächste fällig werdende Rechnung verrechnet. Eine Auszahlung der Gutschrift ist nicht möglich. 4. Für einen stornierten Auftrag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrages, mindestens aber EUR 50,- zzg. USt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns vorder Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. XI.

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Samples: janos-angeli.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Erfüllung der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen Kaufpreisforderung aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Eigentum. Die Ware ist in dieser Zeit pfleglich zu behandeln. Wird Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetvom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, noch zur Sicherheit übereignet so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Der Besteller hat Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns unverzüglich schriftlich gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu benachrichtigender anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gem. §§947,948 BGB verbunden, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenvermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernErwirbt der Kunde durch Verbindung, es sei dennVermischung oder Vermengung Alleineigentum, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Tilgung aller unserer Forderungen Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die ihm unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns Rang vor dem Rest ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen Zu Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatberechtigt. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller nicht nur vorübergehend um mehr als 10 20%, so sind werden wir insoweit auf Verlangen Wunsch des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Käufers einen Teil der Sicherungsrechte nach seiner Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorfreigeben.

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Samples: www.spielplatzbauer.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf API behält sich das Eigentum an der Grundlage Ware vor, bis sämtliche Forderungen von API gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung entstandenen und Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenSaldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, es sei denn, dass wenn er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er API hiermit schon jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an API ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns Rang vor dem Rest ab. API nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Befugnis von API, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich API, die Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdeneinzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können API kann verlangen, dass der Besteller Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtmitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für API vor, die ohne dass API daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht API gehörenden Waren, steht API der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Einzug nötig sindZeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Werden die Forderungen des Bestellers aus Erwirbt der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenKunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf sind sich die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei dennVertragspartner darüber einig, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder der Kunde API im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbundenen/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für API verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von API begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die Zahlung eingestellt hatdiesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Übersteigt Wenn der Wert der uns eingeräumten bestehenden Sicherheiten unsere die zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %20% überschreitet, so sind wir insoweit ist API auf Verlangen des Bestellers Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: www.api-cloud.de

Eigentumsvorbehalt. Bis 1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf bis zum Zeitpunkt der Grundlage Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen Geschäftsbeziehung und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenBegleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde ist berechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes Geschäftsgang weiter zu veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, Er tritt er schon uns bereits jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und zwar die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Höhe unsere Forderungen gegen Zahlungsverzug gerät. Dasselbe gilt, wenn der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines Vergleichsverfahrens gestellt ist. 2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den BestellerKunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Der Besteller darf Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder dergestalt verbunden ist, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird. 3. Xxxxxx die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller unserer Forderung um mehr als 10 %20 % übersteigen, so sind wir insoweit verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetKunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Samples: praemeta.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Es gilt der Eigentumsvorbehalt als vereinbart: Packaging Solutions behält sich das Eigentum an der Ware bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdendes Kaufpreises vor. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde ist berechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ordnungsmäßiger Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern; der Kunde ist aber verpflichtet, es sei dennden Eigentumsvorbehalt an den Dritten zu überbinden. Außergewöhnliche Verfügungen, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder wie Zwangsvollstreckungs- maßnahmen, Sicherungsübereignungen, sind nur mit Zustimmung von Packaging Solutions zulässig. Zugriffe dritter Personen auf die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, insbe- sondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind Packaging Solutions unverzüglich schrift- lich anzuzeigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei endgültigem Weiterverkauf der gelieferten Wa- ren tritt er schon an deren Stelle die erlangte Kaufpreisforderung. Der Kunde tritt uns bereits jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos Rechnungsbetrags ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerdie ihm durch die Weiterveräußerung ge- gen einen Dritten erwachsen. Der Besteller darf Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die uns abgetretenen Forderungen einziehendurch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Drit- ter auf die Ware entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %gelieferten Ware. Dasselbe gilt, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtwenn die Ware mit anderen, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vornicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

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Samples: www.packagingsolutions.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Die Leistungen/Xxxx bleibt zum vollständigen Ausgleich der Grundlage vertraglich vereinbarten Vergütung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist der Geschäftsverbindung entstandenen Leistungserbringer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verweigern und sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarten Leistung stehen zurück zu behalten. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) des Leistungsempfängers an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Wareeinen Dritten, tritt er schon der Leistungsempfänger bereits jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten sicherungshalber in vollem Umfang an uns den Leistungserbringer ab. Die Wir ermächtigen den Leistungsempfänger widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Leistung/Ware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlangen bzw. für erbrachte, nicht herausgabefähige Leistungen Schadensersatz zu verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Sollte der Leistungsempfänger die vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht an Dritte abgetreten werdeneinhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Wir können verlangensind berechtigt, dass trotz anderslautender Bestimmungen des Zahlungsempfängers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Zinsen entstanden, so sind wir insoweit berechtigt, die Zahlung zunächst auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetdie Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir Die voraus genannten Rechte stehen uns vorauch dann zu, wenn hinsichtlich des Leistungsempfängers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfängers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Wir sind dem Leistungsempfängers nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Sind Verwalter und Leistungsempfänger Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz/Hauptsitz des Verwalters in Harsewinkel zuständiges Gericht Amtsgericht Gütersloh als vereinbart. Die BS Baugeld Spezialisten NL Harsewinkel / Berlin (BGSP) erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der BGSP und ihren Kunden. Kunden im Rahmen dieser AGB sind auch Besucher der Webseiten der BGSP/Hamilton Immobilien GmbH oder Personen, die mit uns zum Zwecke der Vermittlung von Vertragsabschlüssen Kontakt aufnehmen. Die Tätigkeit der BGSP beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich des Darlehen- und Bauspargeschäftes. BGSP erbringt keine Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen. Die BGSP wird die von Kunden mitgeteilten Daten an geeignete Kooperationspartner mit dem Ziel der Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kooperationspartner und dem Kunden weiterleiten. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. BGSP wird die vom Kunden mitgeteilten Angaben hinsichtlich des Finanzierungsobjektes und seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, deren Vollständigkeit und Richtigkeit, die allein in der Verantwortung des Kunden liegt, nicht prüfen. Die Prüfung und Bewertung obliegt ausschließlich den angesprochenen Kooperationspartnern als mögliche zukünftige Vertragspartner des Kunden. Die BGSP ist um Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualisierung des Datenmaterials bemüht, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Die von der BGSP dem Kunden mitgeteilten oder von der BGSP veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend. Die BGSP übernimmt keine Gewähr für die Aufrechterhaltung oder Beibehaltung dieser Konditionen der Kooperationspartner bis zu einem eventuellen Vertragsschluss mit dem Kunden. Die BGSP weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kooperationspartner von BGSP jederzeit berechtigt sind, ihre Konditionen und Angebote zu verändern, ohne dass es hierzu einer Begründung bedarf. Soweit BGSP und der Kunde im Rahmen der weiteren Vertragsanbahnung Konditionen als “verbindlich” bezeichnen, gelten diese Konditionen vorbehaltlich der Durchführung einer endgültigen Beleihungs- und Bonitätsprüfung durch den Kooperationspartner. Vertragsabschlüsse über Darlehens- und Bausparverträge kommen ausschließlich aufgrund einer verbindlichen Zusage des Kooperationspartners zustande, BGSP kann deren Zustandekommen nicht gewährleisten oder beeinflussen. Hierfür gelten ausschließlich die Konditionen, die vom Kooperationspartner im Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses zugesagt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass BGSP in keiner Weise gegenüber dem Kunden verpflichtet ist. Eventuelle Ansprüche bestehen ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Kooperationspartner.

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Samples: hamilton-immobilien.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Zahlung sämtlicher auf Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen, wenn der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenKunde sich vertragswidrig verhält. Der Besteller Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und soweit Zugriffe Dritter auf die außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns gehörenden Ware erfolgenentstandenen Ausfall. Der Besteller darf die Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns abnormalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers Kunden aus der Weiterveräußerung unserer der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns der Kunde schon jetzt seinen Zahlungsanspruch an uns in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller darf Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die uns abgetretenen Forderungen Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, es sei dennsolange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorZahlungseinstellung vorliegt.

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Samples: www.spielzeugmanufaktur.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage vollständigen Tilgung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsverbindung entstandenen oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber den Kunden zustehenden und entstehenden noch erwachsenden Forderungen bleibt die gelieferte vor; dies gilt auch bei Lagerung der Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenauf fremdem Grundstück. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde tritt schon heute sämtliche ihm aus etwaiger Weiterveräußerung der Auftragnehmerwaren zuste- henden Forderungen in voller Höhe ausnahmslos an den Auftragnehmer ab, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf ohne daß es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf. Wird die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltdaraus hergestellte Ware vom Kunden weiterverkauft oder in sein oder Grundstück bzw. Veräußert der Besteller Gebäude eines Dritten eingebaut, derart, daß sie Bestandteil eines Grundstückes bzw. Gebäudes werden, gehen die Wareanstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer ggf. auch die Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte des Kunden gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns aboder Dritte, in Höhe der ursprünglichen Waren-/ Rechnungsbeträge auf den Auftragnehmer zur Sicherung von dessen Forderungen über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangenDer Kunde verpflichtet sich, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns dem Auftragnehmer alle Auskünfte und Unterlagen gibtzur Wahrung seiner Eigentumsrechte zu erteilen, die zum Einzug nötig sindauszuhändigen bzw. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware zu beschaffen. Von Pfädungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus gelieferten Waren hat der Kunde den Auftragnehmer sofort zu verlangenunterrichten; die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorMit der vollen Bezahlung aller Forderungen geht das Eigentum ohne weiteres auf den Kunden über bzw. zurück und abgetretene Forderungen stehen ihm wieder zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm nach obigen Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

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Samples: media.immowelt.org

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen restlosen Bezahlung sämtlicher des Rechnungsbetrages unser Eigen- tum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung unserer Artikel ent- stehenden neuen Gegenstände, so daß wir an der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Verbindung oder Verarbeitung solcher neuen Gegenstände anteilig Miteigentum erwerben. Wird unser Eigentum (Vorbehaltsware)durch irgendeinen Um- stand gefährdet, ist uns sofort Mitteilung zu machen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Es ist dem Kunden gestattet, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu ver- äußern; in diesem Falle hat sich der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch Kunde bei Stundung des Kaufpreises ebenfalls das Eigentum bis zur Sicherheit übereignet werdenvollständigen Kaufpreiszahlung vorzube- halten. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, Kunde tritt er schon bereits jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf der Veräußerung von uns gelieferten Vorbehalts- ware zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Kaufpreisforderungen gegen- über seinen Abnehmern sicherheitshalber an uns ab. Die Der Kunde ist aber, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ord- nungsgemäß nachkommt, ermächtigt, die an uns sicherungshalber abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungs- ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden; im Falle des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes Anfordern zum Nach- weis der Forderungsabtretungen schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen sowie uns Namen und Anschriften seiner Kunden und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen. Mit der Begleichung aller unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er Geschäftsverbindung gehen neben un- serem Vorbehaltseigentum an der gelieferten Ware auch die sicherungshalber an uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere abgetre- tenen Forderungen gegen an den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorKunden über.

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Samples: www.steirerpack.at

Eigentumsvorbehalt. Bis Stellt XXXXXX dem Lieferanten Sachen bei, behält sich XXXXXX hieran das Eigentum vor. Es dient ausschließlich zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Verwendung für die Bestellung von XXXXXX. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden für XXXXXX vorgenommen. Im Falle der Grundlage Verarbeitung oder Verwendung erwirbt XXXXXX das Miteigentum an der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetbeigestellten Sache, noch zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Sicherheit übereignet werdenZeit der Verarbeitung. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenLieferant verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für XXXXXX. Er nimmt XXXXXX in seinen für die beigestellte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bestehenden oder abzuschließenden Sachversicherungsschutz (gegen die Gefahren z.B. Feuer, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenEinbruch etc.) auf. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen Direkte Ansprüche gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt Versicherer tritt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetLieferant hiermit an XXXXXX ab. Bei Zahlungsverzug oder Verstoß des Bestellers sind wir Lieferanten gegen seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt ist XXXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten die Herausgabe der beigestellten Sache zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist bestmöglich unter Anrechnung auf die unter vertragliche Gegenleistung freihändig zu verwerten. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XXXXXX nicht berechtigt, die beigestellten Sachen zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder anderweitig in einer Weise zu überlassen oder zu verändern, die in der Lage ist, den von XXXXXX beabsichtigten Sicherungszweck zu beeinträchtigen. Der Lieferant hat, wenn Dritte auf die Sache zugreifen, insbesondere pfänden oder ein Unternehmerpfandrecht geltend machen, diese auf den Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus hinzuweisen und XXXXXX unverzüglich davon zu verlangenunterrichten. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDie Kosten zur Aufhebung des Zugriffs und für eine etwaige Wiederbeschaffung der Sachen trägt der Lieferant.

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Samples: www.felder.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Die gelieferte Xxxx bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Ge- schäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenEigentum. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungs- schwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vor- behaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle uns zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazu- gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung zu informieren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, wenn und soweit Zugriffe Dritter ist er verpflichtet, auf unser Verlan- gen die nicht bezahlte Xxxx heraus zugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen Verbindlichkeiten des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenBestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten anzu- rechnen. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtverpflichten uns, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtinsoweit freizugeben, vom Vertrag zurückzutreten und als der Wert unserer Sicherheiten die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorsichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Samples: www.holthaus.eu

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum Das Vertragsprodukt (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung ) bleibt Eigentum von HWF bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenGeschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für HWF zu benachrichtigen, wenn verwahren und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgeneigene Kosten gegen übliche Haftungsrisiken zu versichern. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellttritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Vertragsabschluß an HWF ab. Veräußert oder lizensiert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenVorbehaltsware, so tritt er uns schon bereits jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen seine Kaufpreisforderung gegen den BestellerAbnehmer bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen von HWF zur Sicherheit an HWF ab. Lizensiert oder veräußert der Besteller Vertragsprodukte zusammen mit anderen Produkten, erstreckt sich die Abtretung lediglich auf den Weiterveräußerungspreis für die Vertragsprodukte. Der Besteller darf ist widerruflich berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen einziehenordnungsgemäß einzuziehen. HWF ist berechtigt, es sei denndiese Einziehungsbefugnisse und die Befugnisse zur Weiterveräußerung oder Lizensierung von Vorbehaltsware zu widerrufen, dass er sich wenn dies zur Sicherung der Zahlungsansprüche von HWF erforderlich scheint, insbesondere wenn droht, daß der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatVermögensverfall gerät. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Der Besteller um mehr als 10 %ist dann verpflichtet, so sind wir insoweit auf Verlangen unverzüglich Namen und Anschriften der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang der ihm gegen diese zustehenden Forderungen mitzuteilen und HWF jederzeit Einsichtnahme in seine diesbezüglichen Geschäftsbücher zu ermöglichen. Gerät der Besteller in Vermögensverfall oder stellt er seine Zahlungen ein, ist HWF berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug zurückzufordern und die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus gegen Dritte auf Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: www.hwf.de

Eigentumsvorbehalt. Bis WSP behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Erfüllung sämt- licher ihr gegen den Besteller aus der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenGeschäftsbedingung zustehenden An- sprüche vor. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bei Nicht- bezahlung hat uns unverzüglich schriftlich der Besteller mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt ent- sprechend diesen Bedingungen zu benachrichtigenvereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weitergabe dieser Waren sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an WSP ab. Er ist auf ihr Verlangen verpflichtet, wenn den Erwerbern die Abtretung be- kannt zu geben und soweit Zugriffe Dritter ihr zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Erwerber erforderliche Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. WSP ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die uns gehörenden Ware erfolgenVersicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er WSP unverzüglich davon zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernBestellers, es sei denninsbesondere bei Zahlungsver- zug, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert ist WSP zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns abHerausgabe verpflichtet. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Lieferge- genstandes durch WSP gelten nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangenals Rücktritt vom Vertrag, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatsofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten WSP gegebenen Sicherheiten unsere deren Forderungen gegen den Besteller insgesamt um mehr als 10 20 %, so sind wir insoweit ist sie auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: www.wsp-aachen.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgen in unserem Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Wir sind somit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware, da Produkt als Ergebnis dieser Be- und Verarbeitung, gilt als Vorbehaltsware und wird zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % auf uns zur Sicherung übereigent. Wir sind berechtigt, bei Fälligkeit unsere Forderungen und nach vorheriger Androhung und Einhaltung einer Wartefrist von 2 Wochen das uns zustehende Sicherungsgut freihändig zu verwerten. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Grundlage Verkäufer Miteigentum an der Geschäftsverbindung entstandenen neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 947,948 BGB. Der Vorbehaltskäufer darf in unserem Eigentum stehende Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen veräußern und nur so lange er nicht in Bezug auf unsere Forderungen im Zahlungsverzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung und sofortigen Verwertung der Vorbehaltsware ermächtigt. Sämtliche, auch zukünftige Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung und sonstiger Verwertung der Vorbehaltsware werden an uns zur Sicherung unserer gesamten Forderungen in Höhe ihres Rechnungswertes zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Verkäufer nimmt die Abtretungserklärung des Käufers an. Gleiches gilt für die Weiterveräußerung der im Miteigentum des Verkäufers stehenden Vorbehaltsware mit der Maßgabe, dass sich die Abtretung sämtlicher zukünftiger Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht, erstreckt. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gemäß § 946 BGB tritt der Vorbehaltskäufer schon jetzt sämtliche Forderungen gegen Dritte aus Vergütung und aus der gewerbsmäßigen Veräußerung, des Grundstückes oder von Grundstückrechten entstehenden Forderungen bleibt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die gelieferte Abtretungserklärung des Käufers an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an ihn zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Das eigene Einziehungsrecht des Verkäufers wird dadurch nicht berührt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckunsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtilichen Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zu Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Handelsregister HRB 737078 Bankverbindung: Kreissparkasse Böblingen Kto: 79323 _ BLZ 603 501 30 Volksbank Leonberg Kto: 390 000 000 _ BLZ 603 903 00 Der Käufer hat die ihm angelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)unverzüglich nach Empfang und vor Verarbeitung zu überprüfen. Er verpflichtet sich, seine von ihm hierbei eingesetzten Hilfspersonen entsprechend anzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass zum Lieferzeitpunkt jederzeit ein von ihm bestimmter bevollmächtigter Vertreter anwesend ist, der diese Überprüfung mit Wirkung für und gegen ihn vornimmt und mit Unterzeichnung des Lieferscheines die angelieferte Ware als vertragsgemäß anerkennt. Beanstandungen und Einwendungen aller Art, hinsichtlich der Menge als auch der Beschaffenheit der gelieferten Ware, sind nur rechtswirksam, wenn sie binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich unmittelbar beim Verkäufer angezeigt werden. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen wird auf den vorgehenden § 3 verwiesen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459, Abs.1 BGB stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Zusicherung von Eigenschaften im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernSinne von § 459, Abs. 2 BGB bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Kennzeichnung und Bestätigung durch den Verkäufer. Eine Bezugnahme auf DIN- oder EUNormen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellteine Zusicherung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Veräußert der Besteller die WareSchadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Verschulden bei- Vertragsabschluss und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehenunerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet sie beruhen auf Vorsatz oder die Zahlung eingestellt hatgrober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Übersteigt Erfüllungsort ist der Wert Sitz des Verkäufers. Unter der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Voraussetzung von § 38 ZPO ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Leonberg. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetbleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtDie unwirksame Bestimmung wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche ersetzt, vom Vertrag zurückzutreten die dem Sinn und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich nahe kommt. Leonberg, 01. Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.2011 Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Handelsregister HRB 737078 Bankverbindung: Kreissparkasse Böblingen Kto: 79323 _ BLZ 603 501 30

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Samples: www.wiedmann-baustoffe.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der Sache gemäß § 449 BGB bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf des Kaufpreises und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fälligen Forderungen aus der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetWir verpflichten uns, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenzustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Rechnungswert unsere noch nicht erfüllten (Rest-)Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt. Der Besteller darf Wir ermächtigen den Käufer, die Vorbehaltsware Sache im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verwenden. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernFaktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten oder Dritte erwachsen, und Sicherheiten an zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach einer Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer jedoch, die Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdeneinzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Vermögensverfall gerät, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Wir Liegt einer der vorgenannten Gründe oder ein anderer wichtiger Grund vor, entfällt die Einziehungsbefugnis des Käufers. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Besteller Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt mitteilt. Diese Vorausabtretung umfasst sowohl die erwirtschafteten Forderungen als auch die bestellten Sicherheiten und uns alle Auskünfte eventuelle Forderungssubstitute. Eine anderweitige Verwendung der Gegenstände ist nicht gestattet und Unterlagen gibtbedarf einer Entschädigung. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Herausgabe der Sache zu verlangen. Weitere Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir seitens der MAGNAFLUX GmbH bleiben von einem Rücktritt unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, auf unsere Rechte hinzuweisen und uns vorbei einer eventuellen Pfändung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für die uns entstandenen Kosten. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

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Samples: magnaflux.eu

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage vor bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)mit uns erfüllt sind. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußerngeordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, dass unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich in Zahlungsverzug befindet oder der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm uns erteilte Abtretung von sich aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt anzuzeigen und uns alle Auskünfte unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus Anschriften der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatseine Bücher. Übersteigt der Wert der sämtlicher für uns eingeräumten bestehender Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10 10%, so sind werden wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetunseres Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenzurücktreten. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir uns vorGutschrift in Höhe des Tageswertes.

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Samples: www.tyresystem.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren und auch aus bereits bezahlten Rechnungen stammenden Waren behalten wir uns bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage vollen Regulierung des sich aus der Geschäftsverbindung entstandenen ergebenden Betrages und entstehenden Forderungen bleibt bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks vor, so dass wir auch im Falle eines Konkurses oder Vergleiches ein Aussonderungsrecht gem. §43 der Konkursordnung haben. Der Käufer darf die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass damit von unserem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns werden schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos aban uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unsere Forderungen gegen unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Falls zwischen Käufer und einem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die uns vom Käufer im Voraus abgetretene Forderung auch auf den Bestelleranerkannten Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt er Schuldner auch nach der Abtretung ermächtigt. Der Besteller darf Käufer ist nur so lange ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen einzieheneinzuziehen, es sei denn, dass wie er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatseinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Übersteigt Soweit der Wert der uns eingeräumten gegebenen Sicherheiten unsere die zu sichernden Forderungen gegen den Besteller insgesamt um mehr als 10 %20% übersteigt, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Käufers nach unserer Xxxx zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Samples: www.texim-europe.com

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforde- rungen aus Kontokorrent), die KRENKO aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden XXXXXX die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Verlangen nach ihrer Xxxx freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Ware bleibt Eigentum von XXXXXX. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für KRENKO als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von KRENKO durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdeneinheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf KRENKO übergeht. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von XXXXXX unent- geltlich. Ware, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenan der KRENKO (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgen- den als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller darf Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, es sei dennsolange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzu- lässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, dass er sich unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfang an uns KRENKO ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtXXXXXX ermächtigt ihn widerruflich, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns an XXXXXX abgetretenen Forderungen einziehenfür dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerru- fen werden, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt wenn der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetKunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von KRENKO hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit XXXXXX seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, KRENKO die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtli- chen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir Kunden – insbesondere Zahlungs- verzug – ist KRENKO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorIn der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch XXXXXX liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

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Samples: www.krenko.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Erfüllung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenEigentum. Der Besteller hat Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenunterrichten. Der Besteller darf Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Erfolgt die Lieferung für einen vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm Kunden aus der Veräußerung zustehenden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerungen der Gegenstände auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte gegen seine und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten tritt der Kunde hiermit an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware Vorbehaltsgegenstände vom Kunden als wesentliche Bestandteile in ein Kontokorrent aufgenommendas Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt er uns der Kunde schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den BestellerDritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten einschließlich des Einräumens einer Sicherungshypothek, an uns ab. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %das Grundstück des Kunden eingebaut, so sind wir insoweit tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber uns nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx gelieferten Gegenständen ein, so können wir unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände heraus zu verlangen, sofern eine dem Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Hat der Kunde den Vertrag erfüllt, so geben wir uns vordie Gegenstände unverzüglich zurück. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.

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Samples: schmitz-haustechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Alle Waren und Sachen werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf inklusive aller Nebengebühren Eigentum von EDV 2000. EDV 2000 ist berechtigt, ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes, den Kaufgegenstand mit der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu verwahren und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum ihn gegen alle versicherbaren Risiken ausreichend (Vorbehaltsware)insbesondere gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden zum Neuwert) zu versichern. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder an Dritte verpfändet, verpfändet noch zur Sicherheit sicherungshalber übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenEine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese EDV 2000 rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und soweit Zugriffe Dritter auf der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und EDV 2000 der Veräußerung zugestimmt hat. Sofern die uns gehörenden Ware erfolgenZustimmung erteilt wird, gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an EDV 2000 abgetreten und nimmt EDV 2000 diese Abtretung an. Der Besteller darf EDV 2000 ist berechtigt, den Käufer jederzeit von dieser Abtretung zu verständigen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Vorbehaltsware im Rahmen Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken, EDV 2000s Eigentumsrecht geltend zu machen und EDV 2000 unverzüglich zu verständigen. Nutzungsbewilligungen und Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung aller vereinbarten Entgelte eingeräumt ("urheberrechtlicher Eigentumsvorbehalt"). In der Geltendmachung des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernEigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen denn EDV 2000 erklärt ausdrücklich auch den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorVertrag.

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Samples: edv2000.net

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Die von IBB gelieferte Xxxx bleibt deren Eigentum, bis alle gegenwärtigen Ansprüche der Grundlage IBB gegenüber dem Käufer, sowie auch die künftigen, soweit sie mit der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte gelieferten Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetim Zusammenhang stehen, noch zur Sicherheit übereignet werdenerfüllt sind. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich Käufer ist berechtigt, die ihm gelieferte, im Eigentum der IBB stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu benachrichtigenveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an IBB ab und zwar gleichgültig, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird. IBB nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernEigentum der IBB stehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenweiter veräußert, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch gilt die Forderung des Käufers gegen die Abnehmer in Höhe des jeweiligen zwischen dem Käufer und des anerkannten Saldos abIBB vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der IBB, und zwar die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich IBB, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht IBB der eingezogene Erlös in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerdes zwischen dem Käufer und IBB vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Der Besteller darf IBB verpflichtet sich, auf Anforderung die uns abgetretenen Forderungen einziehenihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, es sei dennals ihr Wert die zu sichernden Forderungen, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor20% übersteigt.

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Samples: www.ibbgmbh.de

Eigentumsvorbehalt. Bis 12.1 Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen zwi- schen uns und entstehenden dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen bleibt in eine laufende Rechnung sowie die gelieferte Ware Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigen- tumsvorbehalt nicht. 12.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Bei einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des An- wartschaftsrechtes hat der Besteller den Sicherungsnehmer auf unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung hinzuweisen und uns von der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenVerpfän- dung oder Sicherungsübereignung unverzüglich zu unterrich- ten. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiter- verkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu benachrichtigensichern, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgeninsbesonde- re den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. 12.3 Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Besteller nur mit unserer Vorbehaltsware ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung zur Weiterveräußerung der Vor- behaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent aufgenommeneine laufende Rechnung einzu- stellen ist. Unabhängig davon, so ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung er- folgt, tritt er uns der Besteller schon jetzt seinen Zahlungsanspruch Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des jeweiligen Fakturenwertes an uns ab. 12.4 Ungeachtet der Abtretung und des anerkannten Saldos abunseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und zwar nicht in Höhe unsere Forderungen gegen den BestellerVer- mögensverfall gerät. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – erlischt das Einziehungsrecht. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die zur Freigabe verpflichtetEinziehung erforderlichen Angaben zu liefern und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns jederzeit, d. h. auch wenn er selbst zum Ein- zug berechtigt ist, eine von ihm unterzeichnete Abtretungsan- zeige auszuhändigen. 12.5 Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflich- tungen entstehen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtVerarbeitung, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenVerbindung, Vermi- schung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende 12.0 Retention of Title 12.1 The delivered goods shall remain our property until such time as all claims resulting from the business relationship between ourselves and the purchaser have been fully settled. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.Neither the adjustment of claims via a current invoice nor the effecting of payments and their acceptance will have any effect on the proprietary rights. 12.2 The purchaser is entitled to re-sell goods under lien in the ordinary course of business, but he is not allowed to mortgage the goods or to transfer them by way of security. If the pur- chaser mortgages or transfers the expectant rights (“Anwartschaftsrecht”) as a security, he is obliged to inform the receiver of the security that the goods are still our property and to inform us immediately of the mortgaging or offering of the goods as security. In re-selling the goods under lien on credit, the purchaser is further obliged to secure our rights and in particular to pass on the lien on the proprietary rights. 12.3 Rights resulting from any claim made by the purchaser in connection with the re-sale of any goods under lien are con- sidered as already assigned to us up to the amount of the agreed purchase price. We hereby accept this assignment. If an assignment of claims is not possible due to the terms of the re-sale agreement, then the purchaser will only be entitled to re-sell goods under lien if we have given our express consent in writing. This also applies if the claim from the re-sale is to be set against a current invoice. Irrespective of whether or not in this case the re-sale is effected illegally or with our consent, the purchaser’s rights to receive payment are considered as already assigned to us up to the extent of the invoiced amount. 12.4 Notwithstanding the assignment and our collection rights, the purchaser is entitled to recover payments for as long as he is able to fulfil his obligations towards us and does not become insolvent. In the case of a grave deterioration of the purchas- er’s financial situation - in particular the filing of a petition in in- solvency - the collection right will become null and void. At our request the purchaser will be obliged (1) to provide us with all information necessary for us to be able to collect payments and (2) to inform the debtor of the assignment. At our request, the purchaser has to hand us over a notice of assignment duly signed by himself at any time even if he himself is entitled to collect payments. 12.5 Any finishing or processing of the goods under lien is carried out by the purchaser for us, but will not result in our assuming any obligations. In the case of treatment, connection, mixing or combining of the goods under lien with other materials not belonging to us we shall retain partial ownership rights in the

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Samples: www.almig.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Es gilt der grundsätzlich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Schaltplänen, Prototypen, Funktionsbeschreibungen, Manuals und sonstigen Unterlagen, welche dem Kunden überlassen werden, behält GRIPS seine Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen ebenso wie die Angebote selbst - Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch GRIPS nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen von GRIPS sofort zurückzusenden. GRIPS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen des Kunden aus dem jeweiligen Liefer- bzw. Kaufvertrag vor. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde vorab an GRIPS ab; GRIPS nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen von GRIPS hat der Kunde die zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu leisten und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Falls der Grundlage Wert der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt abgetretenen Forderung die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt, wird GRIPS die nach vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit freigeben. Wird die gelieferte Ware unser Eigentum (für Einbauzwecke derart verwendet, dass sie wesentlicher Bestandteil eines anderen Gerätes wird, so erwirbt GRIPS an der neuen Sache einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum anderen Gerät zum Zeitpunkt der Verbindung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht darüber Einigkeit, dass der Kunde GRIPS im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware), Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese entgeltfrei für GRIPS verwahrt. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Bei Zugriffen Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenVorbehaltsware oder im Voraus abgetretene Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungen und Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum bzw. die Forderungsinhaberschaft von GRIPS hinweisen. Der Besteller darf Kunde hat GRIPS unverzüglich unter Zurverfügungstellung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Soweit der Dritte die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernGRIPS in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstatten kann, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert haftet hierfür der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorKunde.

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Samples: grips-automation.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx verbleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenvollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Besteller hat Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernFaktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten oder Dritte erwachsen, und Sicherheiten an uns abzwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenZur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtmitteilt. Wir verpflichten uns, die zum Einzug nötig sind. Werden uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und % übersteigt; die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorAuswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

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Samples: www.boesch-mrs.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgen in unserem Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Wir sind somit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware, da Produkt als Ergebnis dieser Be- und Verarbeitung, gilt als Vorbehaltsware und wird zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % auf uns zur Sicherung übereigent. Wir sind berechtigt, bei Fälligkeit unsere Forderungen und nach vorheriger Androhung und Einhaltung einer Wartefrist von 2 Wochen das uns zustehende Sicherungsgut freihändig zu verwerten. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Grundlage Verkäufer Miteigentum an der Geschäftsverbindung entstandenen neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 947,948 BGB. Der Vorbehaltskäufer darf in unserem Eigentum stehende Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen veräußern und nur so lange er nicht in Bezug auf unsere Forderungen im Zahlungsverzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung und sofortigen Verwertung der Vorbehaltsware ermächtigt. Sämtliche, auch zukünftige Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung und sonstiger Verwertung der Vorbehaltsware werden an uns zur Sicherung unserer gesamten Forderungen in Höhe ihres Rechnungswertes zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Verkäufer nimmt die Abtretungserklärung des Käufers an. Gleiches gilt für die Weiterveräußerung der im Miteigentum des Verkäufers stehenden Vorbehaltsware mit der Maßgabe, dass sich die Abtretung sämtlicher zukünftiger Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht, erstreckt. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gemäß § 946 BGB tritt der Vorbehaltskäufer schon jetzt sämtliche Forderungen gegen Dritte aus Vergütung und aus der gewerbsmäßigen Veräußerung, des Grundstückes oder von Grundstückrechten entstehenden Forderungen bleibt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungszuschlages in Höhe von 35 % mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungs- hypothek mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die gelieferte Abtretungserklärung des Käufers an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an ihn zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Das eigene Einziehungsrecht des Verkäufers wird dadurch nicht berührt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckunsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergericht- lichen Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zu Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Der Käufer hat die ihm angelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)unverzüglich nach Empfang und vor Verarbeitung zu überprüfen. Er verpflichtet sich, seine von ihm hierbei eingesetzten Hilfspersonen entsprechend anzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass zum Lieferzeitpunkt jederzeit ein von ihm bestimmter bevollmächtigter Vertreter anwesend ist, der diese Überprüfung mit Wirkung für und gegen ihn vornimmt und mit Unterzeichnung des Lieferscheines die angelieferte Ware als vertragsgemäß anerkennt. Beanstandungen und Einwendungen aller Art, hinsichtlich der Menge als auch der Beschaffenheit der gelieferten Ware, sind nur rechtswirksam, wenn sie binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich unmittelbar beim Verkäufer angezeigt werden. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen wird auf den vorgehenden § 3 verwiesen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459, Abs.1 BGB stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Zusicherung von Eigenschaften im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernSinne von § 459, Abs. 2 BGB bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Kennzeichnung und Bestätigung durch den Verkäufer. Eine Bezugnahme auf DIN- oder EUNormen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellteine Zusicherung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Veräußert der Besteller die WareSchadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Verschulden bei- Vertragsabschluss und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehenunerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet sie beruhen auf Vorsatz oder die Zahlung eingestellt hatgrober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Übersteigt Erfüllungsort ist der Wert Sitz des Verkäufers. Unter der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Voraussetzung von § 38 ZPO ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Schorndorf. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetbleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigtDie unwirksame Bestimmung wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche ersetzt, vom Vertrag zurückzutreten die dem Sinn und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorZweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich nahe kommt.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich das Folgende: Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (VorbehaltswareHinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetKunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und soweit Zugriffe Dritter auf die außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns gehörenden Ware erfolgenentstandenen Ausfall. Der Besteller darf die Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernAbnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, es sei dennob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir dürfen jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be.- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass er sich in Zahlungsverzug befindet die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass uns der Kunde anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder die Zahlung einstelltMiteigentum für uns verwahrt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller Zur Sicherung unserer Forderungen die ihm aus gegen den Kunden tritt der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Kunde auch solche Forderungen an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtverpflichten uns, die zum Einzug nötig sind. Werden uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor20% übersteigt.

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Eigentumsvorbehalt. Bis 1.Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung sämtlicher auf der Grundlage uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung entstandenen zustehenden Ansprüche vor. Bei vertrags-widrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und entstehenden Forderungen bleibt den Liefergegenstand zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten –anzurechnen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet2.Der Kunde ist verpflichtet, noch zur Sicherheit übereignet werdenden Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller 3.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn damit wir Klage gemäß §771ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und soweit Zugriffe Dritter auf die außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns gehörenden Ware erfolgenentstandenen Ausfall. Der Besteller darf die Vorbehaltsware 4.Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernFaktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten oder Dritte erwachsen, und Sicherheiten an uns abzwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenZur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ggf. können wir verlangen, dass der Besteller Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vormitteilt.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Die Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetbis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Be- steller zustehenden Ansprüche einschließlich solcher, noch zur Sicherheit übereignet die uns außerhalb des Vertra- ges zustehen und zustehen werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Bei Weiterveräußerung im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert gewöhnlichen Ge- schäftsgang tritt der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Forderung gegenüber den Erwerber an uns ab. Die Bei Untergang des Eigentums durch Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir anteiliges Eigentum an der neuen Sache. Im Falle einer Pfändung der unter Ei- gentumsvorbehalt gelieferten Xxxx ist der Käufer verpflichtet uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht sofort den Namen der betreibenden Partei, die Höhe der Forderung und das einschreitende Gericht, die Aktenzahl und allenfalls den Termin der Versteigerung bekannt zu geben. Der Käufer ist weiters verpflichtet uns von jeder außergewöhnlichen Minderung des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verständigen. Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 14 Tage -2% Skonto oder 30 Tagen netto. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nur erfüllungshalber angenommen; die Gutschrift erfolgt zu dem Tage, an Dritte abgetreten werdendem die ASP über den Gegenwert verfügen kann. Wir können verlangenGebühren, dass Wechselsteuern, Diskont- und Inkassospesen, Wechselzinsen und ähnliche Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug hat der Be- steller den Verzugsschaden zu ersetzen und Zinsen in Höhe von 6% über dem jewei- ligen 30-Tages-Euribor seit dem Fälligkeitstage zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist ASP, vorbehaltlich der weiteren Ansprüche, ohne Frist- oder Nachfristset- zung zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Gerät der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt oder ein Scheck oder Wechsel des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommennicht eingelöst, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos abist ASP berechtigt, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere sämtliche Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sofort fällig zu stellen und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus deren Bezah- lung in bar zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: asp-gmbh.at

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage Die Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller uns aus der Geschäftsverbindung entstandenen mit dem Käufer zustehenden Forderungen. Wird unser Eigentum mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB. Erfolgen Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die fremde Sache als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir Eigentum im Verhältnis des Wertes des HÜGLI-Ware zu der fremden Sache zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermi- schung. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Xxxxxxxxxxx- men und Beschädigung zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsüber- eignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, Forderungen aus einem Einziehungsauftrag über Forderungen aus dem Weiterver- kauf, Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Käufer bereits jetzt im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernvoraus und ohne dass es einer be- sonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, es sei denn, dass er sich sicherungshal- ber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfang an uns ab. Die Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung Forderungen für Rechnung und im Namen des Käufers einzuziehen. Zur Gewährleistung dieser Vorausabtretung hat der Käufer den Weiterverkauf unserer Forderungen nicht Ware getrennt von anderer Ware zu berechnen. Bei Weiterverkauf hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an Dritte abgetreten werdender Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig bezahlt haben. Wir können verlangenBei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrich- tigen. Wenn erkennbar wird, dass der Besteller unser Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, können wir Weiterveräußerungs- und/oder Einziehungser- mächtigungen widerrufen sowie die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt der Ansprü- che des Käufers gegen Dritte aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund offen legen und direkte Zah- lung an uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatverlangen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die For- derungen von uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 20 %, so sind werden wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Käufers insoweit Sicherheiten nach eigener Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorfreigeben.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Die Lieferung der Waren erfolgt unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns und mit Gesellschaften, an denen wir unmittelbar oder mit 50% oder mehr beteiligt sind, erfüllt hat. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten. Diese Befugnis endet bei Eintritt des Verzuges, der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wird. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns Miteigentum zusteht, werden im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltswaren bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltswaren zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, die Zahlung einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung tritt der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich Kunde sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfange an uns ab. Die Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht an Dritte abgetreten werdenordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren wird der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtwir unverzüglich benachrichtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die zum Einzug nötig sindVorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. Werden die Forderungen Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers aus Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware Rücknahme sowie in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er der Pfändung der Vorbehaltswaren durch uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerliegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller darf Kunde ist verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatWaren bis zur vollständigen Bezahlung auf seine Kosten gegen alle Lagerrisiken zu versichern und dies auf unser Verlangen nachzuweisen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen zustehenden Sicherungen die Gesamtforderungen gegen den Besteller Kunden um mehr als 10 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind. Bei Zahlungsverzug angeliefertem Rohmaterial geht durch Veredlung der Ware der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung an uns über. Erfüllungsort ist der von uns benannte Bestimmungsort. Alleiniger Gerichtstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Görlitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Haager Konvention vom 1964-07-01 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf ist ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit des Bestellers Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind wir berechtigtbefugt, vom Vertrag zurückzutreten unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Unser Kunde wird hiermit informiert, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz speichern und vertraulich für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns voreigenen Zwecke verwenden.

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Samples: www.havlat.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferte Ware bleibt einschließlich Verpackung bis zum vollständigen Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages geschuldeten Geldforderungen unser Eigentum. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf noch in unserem Eigentum stehende Ware, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Kunde den Dritten sogleich auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und uns über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe aller erforderlichen Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)weiter zu verkaufen. Die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet jedoch nicht sicherungsübereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußerner aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, es sei denn, dass er sich sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer voller Höhe mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zum Ausgleich sämtlicher, uns zustehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenermächtigt. Wir werden die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung können wir verlangen, dass der Besteller Kunde uns die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt abgetretenen Forderungen und uns alle Auskünfte und Unterlagen deren Schuldner bekannt gibt, die alle zum Einzug nötig sinderforderlichen Angaben macht, uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die erfolgte Abtretung mitteilt. Werden Wir sind verpflichtet, die Forderungen bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenKunden insoweit freizugeben, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf als ihr Wert die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller noch bestehende Gesamtforderung um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet% übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenDie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht in unserem Ermessen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDie Forderungsabtretung erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware.

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Samples: Kundenantrag Für Geschäftskunden

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Eigentum. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Wir können verlangen, dass der Besteller Kunden die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen alle Transport- und Lagerrisken, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, in angemessener Höhe versichert und uns den Abschluss dieser Versicherungen binnen angemessener Frist schriftlich nachweist. Zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gelten die dem Kunden aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Ansprüche als zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten. Die Verwendung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Kunden wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht gehindert, ist aber bei Eintritt von in Punkt 5 genannten Umständen untersagt. Vom Eintritt derartiger Umstände sind wir unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes zu unterrichten. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief zu verständigen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten Ware bietet uns der Kunden bereits jetzt zur Sicherung aller Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung die Abtretung der Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer an. Dieses Angebot gilt mit Weitergabe der Waren als angenommen. Der Kunden ist zur Annahme der Zahlungen seiner Abnehmer, welche diese aufgrund der Weiterveräußerung der Ware der Essity Austria GmbH an sie zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten leisten, so lange befugt, als er seinen Abnehmern mitteilt vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Vertragsverletzung ist der Kunden verpflichtet, bei sonstiger Schadenersatzpflicht seine durch unsere weiterveräußerte Ware belieferten Kunden und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtderen Anschrift zu nennen. Wir sind berechtigt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Abnehmer des Kunden mit eingeschriebenem Brief zu verständigen, dass seine Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er an uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch abgetreten wurden und Zahlungen in Höhe des jeweiligen abgetretenen Betrages mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden können. Für den Fall von Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlichem des anerkannten Saldos abKunden räumt uns der Kunde das Recht ein, jene Produkte, für deren Lieferung keine oder keine vollständige Zahlung geleistet wurde, in unserem Namen und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehenzu unseren Gunsten zu veräußern oder sonst zu verwerten, es sei denn, ohne dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, hieraus vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorKunden noch Ansprüche abgeleitet werden können.

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Samples: www.essity.com

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Erfüllung sämtlicher auf der Grundlage gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung entstandenen bestehenden Forderungen bleiben die von uns gelieferten Erzeugnisse unser Eigentum. Bei Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Erzeugnisse durch den Kunden gelten wir als Hersteller i.S. d. § 950 BGB und entstehenden erwerben Eigentum an so hergestellten Zwischen- oder Enderzeugnissen. Übersteiget der Wert aller uns zustehender Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunde einen entsprechenden Teil unserer Sicherungsrechte freigeben. Der Kunde ist während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes weder zur Verpfändung noch zur Sicherungsübereignung berechtigt. Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden eine Bezahlung erhält oder den Vorbehalt erklärt, dass das Eigentum erst dann auf den Kunden übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. In diesem Fall tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und verpflichtet sich, erlangte Wechsel oder Schecks auf Verlangen an uns weiter zu girieren; dies unabhängig von einer eventueller Weiterverarbeitung der Ware. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, unbeschadet unseres Rechtes, die gelieferte Forderung selbst einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit seinem Abnehmer nicht nach, sind wir berechtigt, die Forderung einzuziehen. Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes zur pfleglichen Behandlung der Ware unser Eigentum verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich zu widersprechen uns zu Wahrung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten, gerät er insbesondere mit der Zahlung in Verzug, sind wir - nach erfolglosem Verstreichen einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - nach unserer Xxxx zur Rücknahme der Leistung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde ist in beiden Fällen zur Herausgabe verpflichtet. Beschränken wir uns auf die Rücknahme liegt hierin ausdrücklich kein Rücktritt vom Vertrag. Erscheint uns der Zahlungsanspruch gefährdet, sind wir jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware/-leistung zu besichtigen. Der Kunde gestattet uns zu diesem Zweck unwiderruflich das Betreten der Räume und verzichtet auf die Einrede verbotener Eigenmacht nach § 861 BGB. Weist eines unserer fabrikneuen Erzeugnisse bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf oder tritt dieser innerhalb der Verjährungsfrist auf und ist auf eine bereits bei Gefahrübergang vorliegende Ursache zurückzuführen, werden wir den Mangel – nach unserer Xxxx – durch unentgeltliche Nachbesserung oder Neulieferung bzw. Neuleistung beheben. Der Gewährleistungsanspruch setzt bei offensichtlichen Mängeln die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht (Vorbehaltsware)§ 377 HGB) voraus, soweit HGB zwischen den Vertragsparteien Anwendung findet. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum des Empfangs der gesicherten Forderungen weder Lieferung bzw. Inbetriebnahme der Anlage, sofern nicht das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Kunde ist verpflichtet, Sachmängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Rücksendungen zum Zwecke der Nacherfüllung sind vom Kunden frei zu machen. Hierfür anfallenden Transportkosten erstatten wir dem Kunden auf Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen. Stellt sich bei der Überprüfung eine behaupteten Xxxxxxxxxxx heraus, dass das Produkt mangelfrei ist und können wir die Mangelfreiheit gegenüber dem Kunden dokumentieren, steht uns eine Aufwandspauschale i.H.v. 85,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer für die dokumentierten Überprüfungsschritte zu, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass ein Mangel vorhanden war. In diesem Fall trägt der Kunde auch die Kosten der Rücksendung. Gewährleistungsrechte des Kunden schließen wir in folgenden Fällen aus: - Bei der Veräußerung gebrauchter Güter; - bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, - bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, - bei Mängeln infolge natürlicher Abnutzung und/oder Verbrauchs, - bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes bzw. ungeeigneter Einbauumgebung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht vorausgesetzt waren, - bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, - bei Eingriffen oder Änderungen an den gelieferten Erzeugnissen von anderer Seite, - bei Mängeln infolge von Verstößen gegen unsere Betriebsvorschriften und Montagebedingungen Wir haften nicht für unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen des Kunden oder Dritter. Für Transport-, Wege-, Material- oder Arbeitskosten zum Zwecke der Nacherfüllung haften wir nicht, soweit diese auf einer Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Lieferort beruhen. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns im Sinne von § 478 BGB bestehen nur insoweit als zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung besteht. Im übrigen gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruch der vorstehende Absatz entsprechend. Für Schadensersatzansprüche infolge eines Sachmangels gilt im übrigen § 9. Weitergehende Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen sonstigen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte ausdrücklich vor. Die Weitergabe an Dritte verpfändetist nicht gestattet. Kommt der Vertrag nicht zustande, noch zur Sicherheit übereignet werdensind uns alle Unterlagen auf Verlangen umgehend zurückzugeben und eine – wie auch immer geartete Verwertung - ist strikt untersagt. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf Für die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf Weitergabe von Unterlagen des Kunden an Dritte gilt die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernvorstehende Regelung entsprechend, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet wir sind berechtigt, die Lieferung oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Teile derselben an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdeneinen Dritten zu übertragen. Wir können verlangenliefern nur im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter, dass sofern nichts anderes vereinbart wird. Erhebt ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Verletzung von Schutzrechten durch eine von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferung haften wir innerhalb der Verjährungsfrist aus § 7 Abs. 2, wenn der Kunde uns unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Auskünfte Maßnahmen vorbehält. Insbesondere wenn der Kunde die Nutzung vorerst einstellt, hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Einstellung der Nutzung ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt. Im übrigen gilt: Wir beschaffen dem Kunden nach unserer Xxxx und Unterlagen gibtzu unseren Lasten ein Nutzungsrecht, verändern die Lieferung oder tauschen sie aus, so dass keine Schutzrechte verletzt werden. Sind diese Maßnahmen nur zu unangemessen Bedingungen möglich, kann der Kunde nach entsprechender Mitteilung seine gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte geltend machen. Schadensersatz schulden wir nur im Umfang von § 9. Ansprüche gegen uns sind in folgenden Fällen ausgeschlossen: Der Kunde hat die Schutzrechtsverletzung selbst verursacht und zu vertreten, insbesondere durch Veränderung der Lieferung oder Nutzung in Verbindung mit einem nicht von uns gelieferten Produkt. Die Schutzrechtsverletzung beruht auf speziellen Vorgaben des Kunden oder einer für uns nicht erkennbaren Anwendung. Für sonstige Rechtsmängel gilt § 7 entsprechend. Weitergehende Ansprüche als in diesem Paragraphen geregelt werden ausgeschlossen. Im Falle einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, in denen wir zwingend haften, beschränkt sich unsere Haftung auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, die zum Einzug nötig sindwegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Werden die Forderungen Das Recht des Bestellers Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, wird hierdurch nicht berührt. Alle sonstigen, nicht in den vorstehenden Paragraphen aufgeführten Schadens- und / oder Aufwendungsersatzansprüche - gleich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehenwelchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denndenn wir haften nach Produkthaftungsgesetz, dass er in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend. In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich in Zahlungsverzug befindet unsere Haftung aber auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Verjährungsfrist des § 7 Abs. 2 gilt entsprechend; für Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Einem Kunden, der zugleich Verbraucher ist, steht das Recht zu, seine zum Vertragsschluss führende Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen schriftlich, per E-Mail oder durch Rücksendung der Waren, ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag nicht bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen wurde. Zur Fristwahrung genügt die Zahlung eingestellt rechtzeitige Absendung. Bei der Rücksendung von Waren trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung an die Verkäuferin, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware 40,00 EUR nicht übersteigt oder - bei einem höheren Preis - der Käufer die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Übersteigt Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Xxxx nicht der Wert bestellten entspricht. Ausgenommen von einem Widerrufsrecht sind Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten worden sind bzw. aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ebenfalls von einem Widerruf ausgenommen sind Verträge über die Lieferung von Video- und Audioaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher bereits entsiegelt worden sind. Widerrufsempfänger ist die DIGALOG GmbH, Wattstraße 11-13 in 00000 Xxxxxx. Die Frist beginnt mit der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Belehrung über das Widerrufsrecht, jedoch nicht vor der Lieferung der Waren. Für Endverbraucher gilt abweichend von § 7 eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bei Neuwaren und 1 Jahr bei gebrauchten Gütern. Ist der Kunde ein Kaufmann, so sind wir insoweit auf Verlangen gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Unser Recht, am Sitz des Bestellers zur Freigabe verpflichtetzu klagen, besteht fort. Bei Zahlungsverzug Es gilt für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis deutsches materielles Recht; die Anwendung des Bestellers sind wir berechtigtÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx aufweisen, vom Vertrag zurückzutreten und bleiben die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung oder in Ausfüllung der Xxxxx eine Regelung zu verlangentreffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt oder von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Xxxxx erkannt hätten. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.Ihre DIGALOG GmbH Berlin, den 1. August 2008

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Samples: www.digalog.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Grundlage laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt Wert unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Vertragspartner die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der Höhe aller gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetum mehr als 20 % übersteigt, noch zur Sicherheit übereignet werdenwerden wir nach Xxxx des Vertragspartners Sicherheiten insofern freigeben. Während der Geltung des Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtungen, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenVertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen ist dem Vertragspartner eine Sicherungsübereignung des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernVertragsgegenstandes untersagt, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder sie dient dazu die Zahlung einstelltFinanzierung und Bezahlung des Kaufgegenstandes zu gewährleisten. Veräußert Dies und ein Weiterverkauf ist gestattet, jedoch tritt der Besteller die Ware, tritt er schon Vertragspartner bereits jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte Verfügung über den Vertragsgegenstand gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten einen Dritten an uns ab. Die Das Eigentum an der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen an der Konformitätsbescheinigung (COC) steht während der Zeit des Eigentumsvorbehalts uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetzu. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Vertragspartners können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir haben darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Nehmen wir in diesem Zusammenhang den Kaufgegenstand wieder an uns, besteht Einigkeit darüber, dass wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Wunsch des Vertragspartners, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird ein öffentlich bestellter Sachverständiger, den der Vertragspartner auswählen darf, den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Ohne weiteren Nachweis betragen die Verwertungskosten 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Wir sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenhöhere Kosten nachzuweisen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDem Vertragspartner ist berechtigt nachzuweisen, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

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Samples: aixam.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Sämtliche von der KYB gelieferten oder verkauften Wa- ren bleiben bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf aller auch bedingt bestehenden Forderungen gegen den Kunden oder denjenigen, der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetangenommen hat, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernEigentum von KYB. Diese Regelung hat für künftig ent- stehende Forderungen gleiche Geltung. Zur Geltend- machung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berech- tigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss eines jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, dass er es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche des Kunden. Kommt der Kunde oder derjenige, der die die Ware angenommen hat, diesem Verlangen nicht unver- züglich nach, sind wir oder von uns ausdrücklich bevoll- mächtigte Personen berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vor- behaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Kunde Aus- kunft über den Verbleib der Ware zu geben und – soweit erforderlich – in Zahlungsverzug befindet oder zumutbarer Weise Einsicht in seine dar- über geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren. Voll- strecken Gläubiger des Kunden in die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die verkaufte Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen hat der Kunde die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit KYB unverzüglich schriftlich zu infor- mieren. Der Kunde hat die KYB in diesem Fall von allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtKosten freizustellen, die zum Einzug nötig die KYB durch die Inanspruch- nahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, so- weit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: www.kyberio.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Die Ware bleibt bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf unser Eigentum. Gerät der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Kunde mit einer Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr länger als 10 %Tage in Verzug, so sind haben wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie im Falle einer Finanzierung oder eines verlängerten Zahlungsziels unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde hat uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden selbst zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Entschädigungs- ansprüche an uns abzutreten. Der Kunde darf die Ware nicht ohne unsere Zustimmung verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit wir unsere Eigentumsrechte wahren können. Soweit uns durch den Eingriff Dritter Kosten entstehen, welche der Dritte zu erstatten nicht in der Lage ist, so ist der Kunde zum Ausgleich der Kosten verpflichtet. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr als Unternehmer berechtigt. In diesem Fall tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt in diesem Fall berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Soweit die durch Abtretung gestellte Sicherheit unsere Forderung um mehr als 10 % übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben. Die Abtretung erfolgt einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu verlangenmachen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner über die Abtretung in Kenntnis zu setzen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Soweit für die Ware eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz der Urkunde zu. Wir sind ist berechtigt, Dritten den Besitz an der Urkunde einzuräumen. Im Falle der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstands durch uns, trägt der Kunde sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einschließlich Transportkosten. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir uns vorHöhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und unserer sonstigen mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen gutgeschrieben, ein Überschuss wird an den Kunden ausgezahlt.

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Samples: www.sagel-agrartechnik.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware)) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechts- grund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet geleistet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtBestehen Anhaltspunkte, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen Annahme der Zah- lungsunfähigkeit des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenKunden oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten z urückzu- treten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Herausgabe der Ware zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Ver- bindung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte g elten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig über die Vorbehaltsware zu ver- fügen (z. B. Sicherungsübereignung). Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchs- klage) nicht eingezogen werden können und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage mit uns vornicht erfüllt.

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Samples: yamatoscale.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf aller Forderungen aus der Grundlage Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) im Eigentum der Geschäftsverbindung entstandenen B+M NewTec. Für ein bestimmtes Bauvorhaben von B+M NewTec ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und entstehenden Forderungen bleibt in Rechnung gestellt worden sind, gelten für die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Frage des Eigentumsvorbehaltes als einheitlicher Auftrag. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Hierbei erlischt der gesicherten Forderungen weder Eigentumsvorbehalt an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigensämtlichen dieser Waren erst dann, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir oder Insolvenz ist B+M NewTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist B+M NewTec berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche gegen ihn zahlungshalber an B+M NewTec ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Dritten ersichtlich zu machen. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Waren ausgeschlossen. B+M NewTec ist in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen.

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Samples: www.bm-newtec.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden mit dem Kunden vor. Aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen bleibt tritt der Kunde schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Wert der Abtretung beläuft sich auf die gelieferte Ware unser Eigentum Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Steht die Vorbehaltsware in unserem (Vorbehaltsware)Mit-) Eigentum, so werden die Forderungen in Höhe des Betrags abgetreten, der dem Wert unseres Anteils am Gesamtwert entspricht. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenVorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung aus laufender Rechnung. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenKunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, wenn kann er die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr verarbeiten und soweit veräußern. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind jedoch nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind uns gehörenden Ware erfolgenunverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die cti berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte einzufordern. Der Besteller darf Kunde ist unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde; wir sind zum freihändigen Verkauf berechtigt. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Vorbehaltsware im Rahmen Rechnungen der corktec innovations GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos abVertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen wird den BestellerVertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir insoweit berechtigt, die Zahlung zunächst auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetdie Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Dienstleistungen, Montage- und Reparaturkosten sowie Reiskosten sind sofort rein netto zahlbar. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir Verzug ist unsere Vergütung mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Unser Anspruch auf Ersatz eines weiteren höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn, die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt. Der Kunde kann vom Vertrag zurückzutreten und zurücktreten, wenn uns die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangengesamte Leistung vor Gefahrübergang teilweise oder in Gänze unmöglich wird. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung von Teillieferungen hat. Befinden wir uns vormit einer uns obliegenden Leistung in Verzug und setzt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf die Leistung abzulehnen und halten wir schuldhaft die Nachfrist nicht ein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Braunschweig.

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Samples: campercork.com

Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf unserer Gesamtforderung alleiniges Eigentum der Grundlage L u. F LugerFenster GmbH. Die Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Lieferung der Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung als auch aus der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenLieferung anderer Waren. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller Begleichung sämtlicher unserer Forderungen die ihm durch den Kunden. Dies gilt insbesondere auch für einen sich zu Lasten des Kunden ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sofern der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer Kunde mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangenZahlungen in Verzug gerät, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtsind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die zum Einzug nötig sindWare herauszuverlangen. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenEine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten. Im Falle eines Vertragsrücktrittes erhält der Kunde nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen in der Höhe von 15% des Kaufpreises, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenen Gewinn. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Fall der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus der Verfügung über die Warezustehen. Im Fallen einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde sofort zu verständigen. Leistet der Kunde den in einer an Ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so hat der Kunde unsere aushaftende Forderung durch Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach unserer Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorentweder an einer dem Kunden gehörigen Liegenschaft, an Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Kunden gehaltenen Beteiligten an dritten Unternehmen , an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen aus vertragsmäßig durchgeführten und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherstellen.

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Samples: www.lugerfenster.at

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen aller unserer gegenwärtigen und entstehenden künftigen Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser aus dem abgeschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum (Vorbehaltsware)an gelieferten Waren vor. Die Vorbehaltsware darf unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Besteller darf Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Er‐zeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller die Ware, tritt er Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die an in vorstehender Ziffer 4.1 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatmitteilt. Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind werden wir insoweit auf Verlangen des Bestellers Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin auf seine Kosten gegen Feuer‐, Wasser‐ und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z.B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu bewirken. Der Kunde ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen. § 7 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat uns und unsere Mitarbeiter in zumutbarem, üblichem Umfang zu unterstützen. Materialien, Informationen und Daten, die wir zur Freigabe verpflichtetErbringung unserer Leistungen benötigen, hat uns der Kunde zur Verfügung zu stellen. Bei Zahlungsverzug Daten und Datenträger müssen technisch einwandfrei sein. Soweit im Betrieb des Bestellers besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheits‐estimmungen gelten, hat uns der Besteller hierauf vor Erbringung unserer Leistung hinzuweisen. Weisungen des Kunden an unsere Mitarbeiter zur konkreten Form der Leistungserbringung sind ausgeschlossen, sofern nicht Weisungen im Zusammenhang mit Sicherheitsanforderungen und Betriebsordnungen im Betrieb des Kunden notwendig sind. Weisungen zu Einzelfragen hinsichtlich durch uns zu erbringender Werk‐ oder Dienstleistungen haben nicht gegenüber den durch uns mit der Aufgabe betrauten Mitarbeitern, sondern gegenüber den von uns für das Projekt benannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Wir entscheiden stets eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen. § 8 Mängelhaftung und allgemeine Haftung Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen: Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu Kunden ersetzt verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt zusätzlich Folgendes: Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs‐ und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs‐ und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch‐ und Minderlieferung) innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir uns vorden Mangel arglistig verschwiegen haben Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen: für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt‐ oder Nebenplichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen sind. für Xxxxxxx, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

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Samples: www.desof.de

Eigentumsvorbehalt. Bis ATN behält sich das Eigentum an den von ATN gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher vollständigen Begleichung aller ihrer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der realisierbare Wert aller ATN zustehenden Sicherungsrechte die Höhe ihrer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, wird ATN auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Grundlage Sicherungsrechte nach ihrer Xxxx freigeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Die Vorbehaltsware darf unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller Kunde hat uns ATN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns ATN gehörenden Ware Waren erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen Bei vertragswidrigem Verhalten des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernKunden, es sei denninsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir ist ATN berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorDas Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; ATN ist vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf ATN diese Rechte nur geltend machen, wenn ATN dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß des untenstehenden Absatzes (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

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Samples: atngmbh.com

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet Verlangen nach unserer Xxxx freigegeben werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf sobald ihr Wert die uns gehörenden Ware erfolgengesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag. Der Besteller Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei dennEigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die WareKunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte seine Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten den Erwerber hiermit an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenDas gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir können vom Kunden verlangen, dass der Besteller Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sindnach unserer Xxxx offen zu legen. Werden die Forderungen des Bestellers aus Gerät der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich Kunde in Zahlungsverzug befindet oder greifen Dritte auf die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt Vorbehaltsware zu oder gerät der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %Kunde in Vermögensverfall, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Vorbehaltsware an uns zu verlangennehmen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach der Aufhebung der Pfändung an uns vorauszuhändigen.

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Samples: mc-technik.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Leistungsempfänger jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Verlangen nach unserer Xxxx freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbun- den oder verarbeitet, so tritt der Leistungsempfänger, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung (Einstandspreise) zu dem der gesicherten Forderungen weder anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an Dritte verpfändetder neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Geräte, noch zur Sicherheit übereignet werdenan denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenLeistungsempfänger ist be- rechtigt, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, es sei dennsolange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiter- verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, dass er sich unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware ent- stehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Leistungs- empfänger bereits jetzt sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfang an uns ab. Die Wir ermächtigen den Leistungsempfänger widerruflich, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht an Dritte abgetreten werdenordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Leis- tungsempfänger auf unser Eigentum hinweisen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetunverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug vertragswidrigem Ver- halten des Bestellers Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten die Herausgabe der Vorbehalts- ware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlan- gen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorhierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

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Samples: www.si-verwaltung.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die Die gelieferte Ware oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus dem Auftrag in Haupt- und Nebensache unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenEigentum. Der Besteller Kunde ist verpflichtet, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und uns auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Der Versicherungsanspruch des Kunden ist an uns abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Insolvenz, Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenunterrichten und hat Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Für Sachmängel haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Xxxx unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Sofern der Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist gewährt, so sind Ansprüche daraus nach Ablauf von 12 Monaten direkt beim Hersteller geltend zu machen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann eine Zahlung nur zurückhalten, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf eine Mängelrüge geltend gemacht wird, an deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns gehörenden Ware erfolgenentstandenen Aufwendungen vom Kunde ersetzt zu verlangen. Der Besteller darf Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernNacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nur verlangen, wenn wir den Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag vorausgesetzt sind sowie bei auf unseren Referenzsystemen nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Für gelieferte Software erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde die Software ändert oder in deren Programmablauf in nicht vom Hersteller vorgesehener Weise eingreift, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Warenachweist, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen dass dies für den Fehler nicht an Dritte abgetreten werdenursächlich ist. Wir können sind berechtigt, die Vergütung unseres Aufwandes zu verlangen, soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden sind, wenn wir nachweisen, dass wir den Fehler nicht zu vertreten haben. Bei Softwarelieferungen hat der Besteller Kunde nur dann ein Recht auf Wandelung oder Minderung, wenn sich ein bestätigter Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtSoftware für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenWiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehensind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet uns bzw. unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wir behalten uns vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen die Leistungsfähigkeit des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen der Informationstechnologie unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenallen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Weitere Angaben in der Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei uns erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir keine Haftung. Für Schadensersatzansprüche behalten gilt §7. Weitergehende oder andere als in §6 oder in §7 geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haften wir insgesamt nur bis zur Höhe von 2.500;- EUR. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und / oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, wir müssen uns vordie Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Die gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf aller Forderungen aus der Grundlage Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) im Eigentum der Geschäftsverbindung entstandenen B+M. Für ein bestimmtes Bauvorhaben von B+M ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und entstehenden Forderungen bleibt in Rechnung gestellt worden sind, gelten für die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)Frage des Eigentumsvorbehaltes als einheitlicher Auftrag. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Hierbei erlischt der gesicherten Forderungen weder Eigentumsvorbehalt an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigensämtlichen dieser Waren erst dann, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer alle Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir oder Insolvenz ist B+M berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist B+M berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche gegen ihn zahlungshalber an B+M ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Dritten ersichtlich zu machen. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist die Sicherung oder Verpfändung der Waren ausgeschlossen. B+M ist in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen.

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Samples: www.baustoff-metall.at

Eigentumsvorbehalt. Bis Eigentumsvorbehalt machen wir geltend für die von uns gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen Geschäftsverbindung, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren diesen Vorbehalt nicht. Nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs darf die Verfügung über die Ware erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen bleibt gegen Dritte werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Sobald von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde uns gegenüber offen zu legen, an welche Abnehmer die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)weiterveräußert wird und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der gesicherten Forderungen weder Erlös unmittelbar an Dritte verpfändetdie Stelle der Ware, noch zur Sicherheit übereignet werdenwobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Pfändungen und soweit sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns gehörenden Ware erfolgensofort zu melden. Der Besteller darf Ausgeschlossen sind Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die Vorbehaltsware uns hiernach abgetretenen Forderungen. Wir sind unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Xxxx insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Für den Fall der Insolvenz des Kunden wird vereinbart, dass sämtliche bestellten Sicherheiten auch für den Fall gelten, dass der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht nach § 103 InsO ausübt und die Erfüllung des Vertrages wählt. Daher können von uns der ursprünglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder andere bestellte Sicherheiten auch in dem Fall geltend gemacht werden, dass die im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltWahlrechts vom Insolvenzverwalter ursprünglich gewählte Erfüllung des Vertrages fehlschlägt. Veräußert Vorliegende Klausel ist bei Änderung der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Gesetzes- und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Rechtslage entsprechend dem wirtschaftlichen oben genannten Zweck auszulegen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorerforderlichenfalls anzupassen.

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Samples: www.baeckerei-sauer.de

Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Xxxx freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der Grundlage einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der Geschäftsverbindung entstandenen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten vollem Umfang an uns ab. Die Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht an Dritte abgetreten werdenordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangenBei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, dass insbesondere Pfändungen, wird der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtunverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetKunde. Bei Zahlungsverzug vertragswidrigem Verhalten des Bestellers Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns vorliegt kein Rücktritt vom Vertrag.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Die Ware bleibt bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenEigentum. Der Besteller hat Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß den nachfolgenden Ziffern von den Käufern auch tatsächlich auf uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgenübergehen. Der Besteller darf die Kunde tritt hiermit alle etwaigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern oder einzubauen endet mit dem Widerruf durch uns, insbesondere bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Der Kunde ist ermächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, Dritte von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen nicht an Dritte abgetreten werdenmit Namen und Anschriften der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt auszuhändigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, für die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus Geltendmachung der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten notwendigen Auskünfte zu erteilen und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Überprüfung dieser Auskünfte zu verlangengestatten. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir Die o. g. Abtretung des Kunden wird durch uns vorangenommen.

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Samples: www.brock.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)mit uns erfüllt sind. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernVeredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, dass unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich in Zahlungsverzug befindet oder der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm uns erteilte Abtretung von sich aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt anzuzeigen und uns alle Auskünfte unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus Anschriften der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hatseine Bücher. Übersteigt der Wert der sämtlicher für uns eingeräumten bestehender Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10 10%, so sind werden wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtetunseres Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Xxxx, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangenzurücktreten. Weitere Schadensersatzansprüche behalten Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir uns vorGutschrift in Höhe des Tageswertes.

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Samples: www.reifen-reil.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage Forderungen aus der Geschäftsverbindung entstandenen zwischen uns und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware)Eigentum. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung Dieser Eigentums- vorbehalt gilt auch bei vereinbarten Wechselzahlungen. 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 6 6.1 6.2 6.3 7 7.1 7.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und/oder Verbindung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernmit uns vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, und zwar gleichgültig, ob ohne oder nach Verbindung, weiterveräußert, gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Bis zu einem Widerruf durch uns ist der Kunde zur Einziehung der an uns voraus abgetretenen Forderung auf unsere Rechnung im eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, die Voraussetzungen der nachstehenden Ziffer 5.6 eintreten oder zu besorgen ist, dass eingezogene Beträge nicht an uns abgeführt werden können. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Verbleib der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren schriftlich Auskunft zu erteilen. Er hat uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner der uns abgetretenen Forderungen zu benennen sowie uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf unser Verlangen hin die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat uns die Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen (Einbau), steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen zum Zeit der Verbindung zu. Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und solange bestehen, bis unsere Haftung aus Wechsel oder Scheck geendet hat. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die sofortige Herausgabe unseres Eigentums verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltssache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltwir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten Versand und Sicherheiten an uns abGefahrübergang Lieferungen erfolgen ab Werk Gotha. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen Versandart wird, falls nicht an Dritte abgetreten werdenanders vereinbart, durch den Verkäufer bestimmt. Wir können verlangenDie Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos abauch wenn Teillieferungen erfolgen, und zwar auch dann, wenn wir die Lieferungen vornehmen oder Versandkosten übernommen haben. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers bzw. infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Wir sind in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten den Liefergegenstand auf Kosten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlungen des vereinbarten Preises zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

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Samples: www.gftgotha.de

Eigentumsvorbehalt. Bis Sämtliche vom IT-Dienstleister gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum (Vorbehaltsware)des IT-Dienstleisters. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenDies gilt auch für bedingte Forderungen. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns dem IT-Dienstleister gehörenden Ware erfolgenWaren und Forderungen sind dem IT- Dienstleister vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Besteller darf Vertragspartner hat den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt vom IT-Dienstleister hinzuweisen. Der Vertragspartner trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Auftragsgenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den IT-Dienstleister ab. Der IT-Dienstleister ermächtigt den Vetragspartner widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Gegenstände aus Lieferungen vom IT-Dienstleister bleiben Eigentum des IT-Dienstleisters bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der IT-Dienstleister zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v. H. übersteigt, wird der IT-Dienstleister auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Eine solche Freigabe bedarf in jedem Fall der Schriftform. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungs- Übereignung ausdrücklich untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Veräußert der Vertragspartner Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt an den IT-Dienstleister seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Vertragspartner an den IT-Dienstleister mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom IT- Dienstleister in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Vertragspartner dem IT-Dienstleister die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bis auf Widerruf ist der Vertragspartner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners nahelegen, ist der IT-Dienstleister berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Außerdem kann der IT-Dienstleister nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Vertragspartner gegenüber dem Kunden verlangen. Dem Vertragspartner ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für den IT-Dienstleister. Der Vertragspartner verwahrt die neue Sache für den IT-Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem IT-Dienstleister gehörenden Gegenständen, steht dem IT-Dienstleister Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Vertragspartner Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich der IT- Dienstleister und Vertragspartner darüber einig, daß der Vertragspartner dem IT-Dienstleister Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Rahmen Verhältnis des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernWertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Vertragspartner hiermit dem IT-Dienstleister seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne daß es noch weiterer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem IT- Dienstleister in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem IT-Dienstleister abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Wird die Vorbehaltsware von dem Vertragspartner mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Vertragspartner, ohne daß es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den IT-Dienstleister ab. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner den IT-Dienstleister unverzüglich schriftlich per eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen. Bei schuldhaftem Verstoß des Vertragspartners gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der IT-Dienstleister nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch den IT-Dienstleister liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstelltder IT-Dienstleister hätte dies ausdrücklich erklärt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtDer IT-Dienstleister ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zum Einzug nötig sind. Werden zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die Forderungen des Bestellers offenen Ansprüche aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus deren Erlös zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorbefriedigen.

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Eigentumsvorbehalt. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Ungeachtet dessen, dass das Warenrisiko gemäß Abschnitt 4, auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen den Käufer übergeht, verbleiben das vollständige rechtliche und entstehenden Forderungen bleibt angemessene Eigentum und Interesse an allen Waren bei uns und gehen erst nach vollständiger Zahlung des Preises auf den Käufer über. Waren, die gelieferte Ware an den Käufer geliefert werden, während das Eigentum an diesen Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, werden hier als „Vorbehaltsware“ bezeichnet. Der Käufer hat die Vorbehaltsware als unser Treuhänder und Verwahrer zu verwahren und die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers von seinen eigenen Waren und denen Dritter zu trennen, ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen, bis zu ihrem vollen Wiederbeschaffungswert zu versichern und als unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenzu kennzeichnen. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu benachrichtigenverfügen, wenn um seinen Gläubigern Sicherheit zu geben, insbesondere um eine Gebühr zu erheben, einen Kaufvertrag abzuschließen oder ein Pfandrecht an der Vorbehaltsware zu bestellen. Sollte der Käufer gegen den Vertrag verstoßen, insbesondere in Zahlungsverzug kommen, haben wir oder unsere Vertreter das sofortige Recht, die Vorbehaltsware wieder in Besitz zu nehmen und soweit Zugriffe Dritter auf dauerhaft einzubehalten und alle erforderlichen Maßnahmen zum Zweck der Wiederinbesitznahme zu ergreifen. Alle Kosten, die uns gehörenden Ware erfolgenoder unserem Vertreter aus dieser Inbesitznahme entstehen, werden von dem Käufer getragen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangenFür den Fall, dass der Besteller Käufer die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Waren mischt, haben wir Miteigentumsrechte und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtentsprechende Titel am Endprodukt im Verhältnis zum Wert der Vorbehaltsware, die zum Einzug nötig sindin Bezug auf das Endprodukt verarbeitet oder vermischt wurde. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen Für den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei dennFall, dass er sich in Zahlungsverzug befindet die Vorbehaltsware weiterverkauft wurde oder verloren ging, sind die Zahlung eingestellt Beträge, die der Käufer im Hinblick auf einen solchen Weiterverkauf oder Verlust erhalten hat. Übersteigt der Wert der , an uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorüberweisen.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, auch aus früheren oder späteren Geschäften, das Eigentum der ciconia pharma gmbh. Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Waren zu verfügen. Der Kunde hat seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wenn die Vorbehaltsware bei Weiterverkauf nicht sofort bezahlt wird. Er tritt darüber hinaus schon jetzt den Kaufpreisanspruch bis zur Höhe aller Forderungen der ciconia pharma gmbh an diese ab. Die ciconia pharma gmbh ist berechtigt, die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten offen zu legen und die Zahlung oder Rückgabe an die ciconia pharma gmbh zu verlangen, sobald der Kunde mit der Begleichung einer gesicherten Forderung in Verzug geraten ist. Der Kunde hat, auf Verlangen, unverzüglich die hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet gegenüber Dritten, die Rechte an der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen Ware geltend machen wollen, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auf den Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung hinzuweisen sowie die ciconia pharma gmbh über diesen Sachverhalt sofort in Kenntnis zu setzen und entstehenden Forderungen bleibt ihr die, zur Wahrung ihrer Rechte, erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ciconia pharma gmbh berechtigt, die gelieferte Ware, zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware)durch die ciconia pharma gmbh liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die ciconia pharma gmbh erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung ciconia pharma gmbh ist nach Rücknahme der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werdenWare zu ihrer Verwertung befugt. Der Besteller Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, Waren pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet diese, auf eigene Kosten, gegen Schäden und Untergang ausreichend dem entsprechenden Wert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde die ciconia pharma gmbh unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf damit diese gem. § 771 ZPO Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns gehörenden Ware erfolgengerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den, der ciconia pharma gmbh, entstehenden Ausfall. Der Besteller darf die Vorbehaltsware Kunde ist berechtigt den Liefergegenstand im Rahmen ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Beim Wiederverkauf an Dritte sind jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußernFaktura Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an die ciconia pharma gmbh abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Befugnisse der ciconia pharma gmbh, es sei denndie Forderung selbst einzuziehen, dass er bleiben hiervon unberührt. Die ciconia pharma gmbh verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug befindet ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall kann die Zahlung einstellt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können ciconia pharma gmbh verlangen, dass der Besteller Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner der ciconia pharma gmbh bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt oder dem Schuldner (Dritten) die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vormitteilt.

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Eigentumsvorbehalt. Bis Das Eigentum an der von ECG oder in dessen Auftrag angelieferten Xxxx bleibt bis zur endgültigen vollen Bezahlung sämtlicher auf des Kaufpreises und aller Forderungen, welche ECG aus den Geschäftsverbindungen mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, vorbehalten. ECG ist bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere wenn der Grundlage Vertragspartner mit der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändetZahlung in Verzug kommt, noch zur Sicherheit übereignet werdennach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich Vertragspartner verwahrt die Ware für ECG. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verarbeitet, so erlangt ECG Miteigentum an der einheitlichen Sache zu benachrichtigeneinem Anteil, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Ware erfolgen. Der Besteller darf die der dem Wert seiner Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung entspricht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ECG von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums sofort zu benachrichtigen. Soweit der Vertragspartner als Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks sein Inventar verpfändet hat, sind die von ECG unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Tiere im Verpfändungsvertrag oder in einem Nachtrag einzutragen und unter Angabe ihrer kennzeichnenden Merkmale aufzuführen. Sie sind von der Verpfändung auszuschließen. Diese von dem Pächter mit dem Pfandgläubiger zu treffende Vereinbarung ist bei dem zuständigen Amtsgericht niederzulegen. Hiervon ist ECG unverzüglich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die ECG gehörenden Waren auf dessen Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten (des Vertragspartners) zu versichern und die Versicherungsansprüche an ECG abzutreten. ECG ist berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen des ordentlichen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußernberechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, es sei denninsbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, dass ist er sich in Zahlungsverzug befindet nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an ECG ab, der die Zahlung einstelltAbtretung annimmt. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen ECG durch Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der den Miteigentumsanteil ECG an den veräußerten Waren entspricht an ECG ab, der die Abtretung annimmt. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Die an uns abgetretenen Rechte dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden. Wir können verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibtVertragspartner Waren, die zum Einzug nötig sind. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommenim Eigentum oder Miteigentum von ECG stehen, zusammen mit anderen nicht ECG gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt er uns der Vertragspartner schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an ECG ab, und zwar in Höhe unsere Forderungen gegen den Bestellerder die Abtretung annimmt. Der Besteller darf die uns Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen einziehenaus dem Weiterverkauf ermächtigt. ECG kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, es sei dennwenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, dass er sich in Zahlungsverzug befindet besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Der Vertragspartner hat ECG auf Verlangen die Zahlung eingestellt hatSchuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder ECG die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird ECG die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten für ECG bestehenden Sicherheiten unsere die gesicherten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir insoweit wird ECG auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx heraus zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vorVertragspartners Sicherungen freigeben.

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