Garantie Musterklauseln

Garantie. 1. Als het apparaat defect is, heeft u bij defecten recht op de wettelijke garantie van de koper. De aanspraak op deze rechten is gratis. Deze rechten moeten tegenover uw contractpartner worden gedaan, d.w.z. de dealer bij wie u het apparaat heeft gekocht. De contractuele afspraken tussen u en de dealer moeten worden nageleefd. Middels deze garantie zijn uw wettelijke rechten in geval van een defect gegarandeerd. Dit is van ons als de fabrikant een vrijwillige en aanvullende bepaling.
Garantie. 1. Si votre appareil est défectueux, vous disposez de vos droits légaux d’acheteur. L’exercice de ces droits est gratuit. Il convient de faire valoir ces droits auprès de votre cocontractant, c’est-à-dire le revendeur auquel vous avez acheté l’appareil. Les accords contractuels que vous avez passé avec le revendeur doivent être respectés. La garantie qui suit n’entraîne aucune restriction de vos droits légaux en cas de défaut. Il s’agit ici d’un service supplémentaire que nous offrons volontairement, en tant que fabricant.
Garantie. Ab Montage oder ab Lieferausgang Hydrotool AG: 2 Jahre. Gesetzliche Grundlagen: SIA 118 Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein / OR Artikel 210 Abs. 1 Gewährleistung Die Garantiefrist ab Inbetriebnahme bei Neubau: 2 Jahre auf mechanische und elektrische Bauteile Die Garantie gilt sofort ab dem Einbaudatum oder ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Ausgehend Hydrotool AG). Nach einem Hochwasser, Brand, Vandalismus, Änderungen durch Personen nicht von Hydrotool AG, Erosionen oder elementare Schäden erlöschen alle Garantie Ansprüche sofort. Garantie werden erst akzeptiert, sofern der Antragsteller ein vollwertiges Dokument inkl. Mangeldatum, Bild zur Garantie, Kontaktperson vor Ort und zur Garantie, und Objekt mit Adresse an Hydrotool AG sendet und Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigt. Sollte Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigen, kann Hydrotool AG entscheiden wann die Garantiearbeiten ausgeführt werden. In der Regel innert 12 Monaten, ohne Voranmeldung. Hydrotool AG behält sich vor, vor Ort die Lage nochmals zu begutachten. Sollte vor Ort sich keine Garantie abzeichnen werden die Präsenzzeit, Reparatur, das Material, Fahrzeit und Kilometer verrechnet. Alle Zahlungen sind unabhängig des Punkt innerhalb der oben genannten Fristen (in der Regel: 20 Tage) zu bezahlen. Produkte welche ersetzt werden müssen oder Bauteile welchen Schaden genommen haben, werden verrechnet. Auf diese Bauteile gelten ab sofort keine Garantie mehr. Sollte es zu einem Garantiefall kommen, so werden Garantiearbeiten während den normalen Arbeitszeiten (Punkt 10) ausgeführt. Garantiearbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden in Rechnung gestellt und gelten NICHT als Garantieleistung und müssen von Hydrotool AG nicht geleistet werden. Wird keine Wartung gemäss zusätzlichem Wartungsvertrag von Hydrotool AG während der Garantiefristen von der Firma Hydrotool AG durchgeführt, übernimmt Sie keinerlei Haftung. Der Torantrieb, das Tor und das Elektrische Zubehör sind keine festen Bauteile. Diese haben die normalen Garantiefristen von 2 Jahre. Es gibt keine Garantie bei ersetzten oder reparierten Produkten. Das gilt für Reparaturen, Serviceaufträge, Nachrüstungen, Anpassungen oder dergleichen. Verlängerte Garantien (Wie zb. Beim MST 250) ausschliesslich mit Wartungsvertrag von und auszuführen mit Hydrotool AG während der gesamten verlängerten Garantiezeit. Ansonsten gelten die normalen 2 Jahre. Verlängerte Garantien müssen schriftlich durch Hydrotool AG bestätig...
Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Garantie. 8.2.1.1 Die Gesellschaft deckt die nachstehend beschriebenen zusätzlichen Kosten, die notwendigerweise während des Entschädigungszeitraums aufgewendet werden, sofern sie unmittelbar aufgrund eines Schadensfalls aufgewendet werden, der von der Versicherung „Schäden an Geräten“ (siehe Punkt 8.1) gedeckt ist. Es handelt sich um die zusätzlichen Kosten, die notwendigerweise und mit Umsicht allein zu folgenden Zielen aufgewendet werden: ◼ um die Einstellung des Betriebs zu vermeiden oder die Unterbrechung oder Verringerung des Betriebs der beschädigten versicherten Geräte zu begrenzen; ◼ um die normalerweise von den beschädigten versicherten Geräten ausgeführte Arbeit unter Umständen fortsetzen zu können, die dem normalen Betrieb so weit wie möglich entsprechen, das heißt unter denselben Umständen wie jenen, die bestanden hätten, falls sich der Schadensfall nicht ereignet hätte.
Garantie. 8.3.1.1. Die Gesellschaft deckt die Kosten, die notwendigerweise für die Wiederherstellung verlorener Daten und die Ersetzung beschädigter Datenträger aufwendet wurden, sofern sie unmittelbar auf einen im Rahmen der Garantie „Schäden an Geräten“ gedeckten Schadensfall zurückgehen (siehe Punkt 8.1).
Garantie. Auf Grundlage des Entschädigungszeitraums und des in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Umsatzes garantiert die Gesellschaft die Zahlung von Entschädigungen, die dazu bestimmt sind, das Betriebsergebnis des Unternehmens des Versicherungsnehmers während des Entschädigungszeitraums aufrechtzuerhalten, falls seine Geschäftstätigkeit infolge eines durch die Versicherung „Feuer – Basisgarantien“ gedeckten Schadensfalls ganz oder teilweise unterbrochen wurde. ◼ Dieser Schadensfall kann eintreten: - entweder im versicherten Gebäude; - oder in der Nachbarschaft des versicherten Gebäudes, falls dieses infolge der Sperrung der Straße oder Passage, in der es gelegen ist, gänzlich oder zum Teil unzugänglich geworden ist.
Garantie a) 10 Jahre Beschränkte Produktgarantie
Garantie. 7.1. Der Lieferer garantiert und sichert zu, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Lieferer hierzu eine schriftliche Zustimmung einholen. Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferers wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Hat der Lieferer Bedanken gegen die von Unitech gewünschte Art der Ausführung, so hat der Lieferer Unitech dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Garantie. Die Garantiefrist beträgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 36 Monate. Der Lieferant garantiert die Funktionstüchtigkeit, die zugesagten und jedenfalls die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften sowie die erstklassige Qualität der von ihm gelieferten Produkte bzw. Leistungen während der gesamten Garantiezeit. Der Lieferant garantiert außerdem, dass die Lieferung bzw. Leistung den anerkannten Regeln der Technik sowie allen einschlägigen Gesetzen und Richtlinien entspricht. Die in diesem Absatz genannten Garantien des Lieferanten verstehen sich als Garantien im Sinne des § 880a zweiter Halbsatz ABGB analog und stehen uns zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen zu. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. §§ 377 und 378 UGB werden ausgeschlossen.