Lieferzeit Musterklauseln

Lieferzeit. (1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
Lieferzeit. Die vereinbarten Liefertermine gelten grundsätzlich mit einer Abweichung von 4 Wochen als eingehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und rechtzeitiger Eingang der vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Wird die Lieferfrist nach Tagen bestimmt, so sind hierunter Werktage, an denen betriebsüblich gearbeitet wird, zu verstehen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk bzw. Lager fristgemäß verlässt bzw. bei Versendung auf Wunsch des Käufers, fristgemäß zum Versand gebracht wird. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Hindernisse, gleichgültig ob sie im eigenen Werk, bei unseren Lieferanten oder auf der Montagestelle eintreten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird. Ereignisse, die zu einer Überschreitung der Lieferfrist führen, berechtigen uns unter Ausschluss von Ansprüchen des Bestellers - mit Ausnahme der zinslosen Rückzahlung etwa erhaltener Anzahlungen - zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, sofern sich die wirtschaftlichen Bedingungen seit Auftragserteilung so erheblich verändert haben, dass uns die Erfüllung billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, werden ihm 14 Tage vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an gerechnet auch die bei Dritten entstandenen Lagerkosten und beim Lagern beim Lieferer 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verstrichenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Frist zu beliefern. Bei Verzug unsererseits aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die der Beseitigung der Ursachen des Verzuges angemessen ist. Die Nachfrist ist gr...
Lieferzeit. (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Lieferzeit. 1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtli- cher vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und Klarstellung aller technischen Details sowie nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Lieferzeit. 1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Lieferzeit. 3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der technischen Klarstellung des Auftrages selbst. Die Lieferfrist in der Auftragsbestätigung gilt als verbindlich.
Lieferzeit a) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des Bestellschreibens beim Auftragnehmer. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind genau einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der genannte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Gründe und die mutmaßliche Dauer sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Im übrigen stehen uns die gesetzlichen Rechte zu.
Lieferzeit. 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen und Mustern, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
Lieferzeit. 4.1 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Ver- sandbereitschaft oder Bereitstellung zur Abholung dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
Lieferzeit. 5.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind Angaben zu Lieferzeiten nur annähernd. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Seiten über die Bedingungen des Auftrags einig sind. Vereinbarte Liefertermine werden entsprechend herausgeschoben.