Schlussbestimmung Musterklauseln

Schlussbestimmung. (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, diese unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen.
Schlussbestimmung. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Schlussbestimmung. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Schlussbestimmung. (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussbestimmung. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für eine Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommt und den Anforderungen der DS-GVO am besten gerecht wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist derjenige beim Auftragnehmer. Auftragnehmer Ort, Datum Xxxxxx Xxxxxx, Geschäftsführung Unterschrift Auftraggeber Ort, Datum Name, Funktion Unterschrift Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Fax: +00 000 000000-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 12 868 UST-IdNr. DE276326941 VR meine Bank eG Konto: 11 32 393 BLZ: 760 695 59 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 BIC: XXXXXXX0XXX Anlage 1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen
Schlussbestimmung. 13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Schlussbestimmung. Schriftliche Erklärungen von Mainova zum Vertragsschluss oder zur Vertragsbeendigung bedürfen keiner Unterschrift, wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt sind. Mainova Aktiengesellschaft Mainova Aktiengesellschaft · Xxxxxxxxxxx 00 · 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx ·Postadresse: Mainova AG, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Xxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxxxxxxx X. Alsheimer (Vorsitzender), Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx Sitz der Aktiengesellschaft: Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt · HRB 7173 · USt-ID-Nr. DE 114184034
Schlussbestimmung. 11 Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeitskriterien § 12
Schlussbestimmung. 12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
Schlussbestimmung. 14.1. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufgeschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Xxxxxxx tritt die Regelung, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn in nächstliegender Weise regelt.