Bestimmte Definitionen Clause Samples

Bestimmte Definitionen. Die folgenden Definitionen gelten in dieser Vereinbarung: (a) „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet Unternehmen, die ein anderes Unternehmen kontrollieren, davon kontrolliert werden oder der gemeinsamen Kontrolle mit einem anderen Unternehmen unterliegen. „Kontrolle“ in diesem Sinne heißt Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) des Kapitals oder des entsprechenden Stimmrechts. (b) „Evaluierungszweck“ bezeichnet den Einsatz der Lizenz-Software zum Zwecke des Tests, ob die Lizenz-Software den Anforderungen des Lizenznehmers hinsichtlich eines spezifischen Projekts bzw. der erwarteten Verwendung durch den Lizenznehmer genügt. (c) „Lizenz-Software“ bezeichnet Computerprogramme, soweit gegeben insbesondere aber nicht beschränkt auf Objektcode, die der Lizenzgeber gemäß dieser Vereinbarung zur Nutzung bereitstellt oder bereitstellen wird. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anders angegeben, gehören zur Definition der Lizenz-Software auch jegliche Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Modifikationen, Updates, Releases oder andere Änderungen der Lizenz-Software, die durch den Lizenzgeber gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt sind bzw. werden. (d) „Forschung und Entwicklung“ bezeichnen lizenznehmerinterne Aktivitäten mit dem Ziel, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu erstellen, zu verbessern oder zu erweitern, um Wissen oder Fähigkeiten zu erlangen oder zu verbessern oder Prototypen zu entwickeln. Die Ergebnisse solcher Aktivitäten liefern möglicherweise die Basis für weitere produktive Arbeiten. Nicht erfasst von dieser Definition ist jedoch die direkte Verwendung von entsprechenden Ergebnissen im Zuge der Produktion oder externer Anwendungen. Direkte Verwendung meint dabei den Einsatz eines Ergebnisses, als Ganzes oder in Auszügen, als Werkzeug oder Komponente, ohne vorherige vollständige und umfassende Tests und Validierung durch den Lizenznehmer. (e) „Dritte“ bezeichnet jede andere Partei als den Lizenzgeber oder Lizenznehmer. (f) „Scheindaten“ sind solche Daten, die zufällig gewählt keine Verbindung zu einer existierenden natürlichen oder juristischen Person aufweisen.
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