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Gewährleistung Sample Clauses

Gewährleistung. 1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktio- nieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle: – Missbrauch und Schädigungen durch Dritte – Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. xxxxx Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen Dritter – Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen – Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets – Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten – Kosten von Reparatur- und Supportleistungen – Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen – Nichteinhalten von Xxxxxxxx infolge von höherer Gewalt 2. Für die Beschaffung und Einrichtung sämtlicher Anschlüsse, Soft- und Hardware, Internetzugang etc. ist der Xxxxx verantwortlich. Benötigt der Xxxxx Informationen zur Schnittstelle des Swiss SafeLab SMS Providings um eigene individuelle Dienste anzubinden, können die benötigten Schnittstelleninformationen beim Anbieter angefordert werden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit xxxxx Endgeräten und Einstellungen möglich ist. 3. Der Anbieter haftet im Fall von Vertragsverletzungen für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden. Der Anbieter ist nicht haftbar für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Gewährleistung. Sofern in Ziffer 13 und 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem und der entsprechenden Plattform und Hardwarekonfiguration ausgeführt wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), NFR-SOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), ENTWICKLUNGSSOFTWARE, BEISPIELANWENDUNGSCODE, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb einer Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und seinen Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach Xxxx von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Rückerstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Rückerstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
Gewährleistung. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer xxxx, so kann der Xxxxxx den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer X. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Xxxxx der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht xxxxxx ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen xxxxxx ist, bleiben die Rückgriffansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadensersatz findet Ziffer X Anwendung. 3. Der Xxxxxx ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Xxxxxx mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Xxxxx und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
Gewährleistung. Sollte ein von der Verkäuferin gemäß Ziff. 3 dieses Vertrages abgegebenes Garantieversprechen unrichtig oder unvollständig sein, ist die Verkäuferin verpflichtet, den der Käuferin oder der Gesellschaft entstandenen Schaden zu ersetzen.
Gewährleistung. Ventiv gewährleistet während der Vertragslaufzeit das Vorliegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Systems gemäß den System-Spezifikationen. Wird Ventiv schriftlich davon benachrichtigt, dass das System nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspreche, wird Ventiv nach eigenem Ermessen vorhandene Fehler entsprechend Ziffer 9.2 beheben oder die entsprechenden Teile der Software kostenfrei durch Software ersetzen, die der hiernach zugesicherten Funktionsfähigkeit entspricht. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Xxxxxx im Sinne des § 536 BGB (§ 536a BGB) vorlag, wird ausgeschlossen.
Gewährleistung. (1) Xxxxxx der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von CADMAI Software GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Xxxx von CADMAI Software GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (2) Kann der Xxxxxx nicht innerhalb angemessener Xxxxx behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Xxxxxxx als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Xxxxx nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn CADMAI Software GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von CADMAI Software GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Xxxxxxx hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Xxxxxxx vorliegt.
Gewährleistung. 12.1 Die Software ist entweder Eigentum von SOTI oder ist für SOTI ordnungsgemäß von Drittanbietern lizenziert, sie verletzt keine Gesetze und verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte und ist frei von Abtretungen, Belastungen und sonstigen Ansprüchen. 12.2 Die Software (einschließlich Software oder Medien, die zur Bereitstellung oder zum Zugriff auf Software oder zugehörige Services verwendet werden) enthält keine Xxxxx xxxx Deaktivierungseinrichtungen. Wie hier verwendet, bedeutet „Deaktivierungseinrichtung“ Timer, Uhr, Zähler, Zeitsperre, Zeitbombe, andere einschränkende Codes, Konstruktionen, Anweisungen oder Routinen, die dafür ausgelegt sind, entweder automatisch oder ohne beabsichtigte Handlung des Lizenznehmers oder Endbenutzers, folgendes zu tun: (i) Daten oder andere Programmierung löschen, oder (ii) den Betrieb anderer Software (oder ihrer Komponenten) beschädigen, zerstören, deaktivieren, aussetzen oder auf andere Xxxxx ändern, oder (iii) verursachen, dass andere Software (oder Komponenten davon) nicht mehr funktionsfähig sind oder anderweitig nicht in der Xxxxx verwendet werden können, für die die Software (oder ihre Komponenten) entwickelt oder erstellt wurde. 12.3 SOTI greift ohne Kenntnis und schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nicht auf Daten des Lizenznehmers oder der Endbenutzer zu.
Gewährleistung. 16.1 sovity haftet für Xxxxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit zwischen den Parteien oder in diesen AGB nicht etwas anderes geregelt ist. Die Haftungsbestimmungen in Ziff. 17 blei- ben unberührt.
Gewährleistung. Betreffend Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Reglements bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem unter Kapi- tel 5 zugesicherten Service Level.
Gewährleistung. Für Dienstleistungen von 000.xxxx vereinbaren beide Parteien eine 3-monatige Gewährleistungsfrist. Fehler in Programmen von Dritten, die 000.xxxx nicht selbst eliminating such errors, for example through service packs or hotfixes of the individual manufacturers, will be charged according to 000.xxxx’s price list. 000.xxxx cannot ensure that the corresponding manufacturers offer bug fixes.