Gewährleistung Sample Clauses
Gewährleistung. 1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktio- nieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle: – Missbrauch und Schädigungen durch Dritte – Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. xxxxx Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen Dritter – Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen – Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets – Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten – Kosten von Reparatur- und Supportleistungen – Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen – Nichteinhalten von Xxxxxxxx infolge von höherer Gewalt
2. Für die Beschaffung und Einrichtung sämtlicher Anschlüsse, Soft- und Hardware, Internetzugang etc. ist der Xxxxx verantwortlich. Benötigt der Xxxxx Informationen zur Schnittstelle des Swiss SafeLab SMS Providings um eigene individuelle Dienste anzubinden, können die benötigten Schnittstelleninformationen beim Anbieter angefordert werden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit xxxxx Endgeräten und Einstellungen möglich ist.
3. Der Anbieter haftet im Fall von Vertragsverletzungen für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden. Der Anbieter ist nicht haftbar für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Gewährleistung. Sofern in Ziffer 13 und 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem und der entsprechenden Plattform und Hardwarekonfiguration ausgeführt wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), NFR-SOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), ENTWICKLUNGSSOFTWARE, BEISPIELANWENDUNGSCODE, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb einer Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und seinen Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach Xxxx von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Rückerstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Rückerstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
Gewährleistung. 5.1 Gewährleistung für Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland Hat der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen: Vorbehaltlich Ziffer 9 gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Mängelgewährleistung mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist (Verjährung der Mängelansprüche, § 438 Abs. 1 BGB) ein Jahr beträgt. Dies gilt jedoch nicht für mängelbedingte Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Kör- per- oder Gesundheitsschadens wegen eines von PDFlib GmbH zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden der PDFlib GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind, sowie nicht im Falle von Arglist der PDFlib GmbH; in diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
5.2 Gewährleistung für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Hat der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen: Sollte das nicht vom Kunden modifizierte Programm innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ab- schluss des Lizenzvertrages den geschuldeten Eigenschaften nicht genügen, so hat PDFlib GmbH un- verzüglich auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) eine Korrektur oder einen Workaround etwaiger vom Lizenznehmer gemeldeter reproduzierbarer Fehler vorzunehmen und eine aktualisierte Version des Programms zur Verfügung zu stellen oder (ii) gemäß diesem Vertrag gezahlte Lizenzge- bühren zurückzuerstatten. In diesem letztgenannten Fall hat der Lizenznehmer Anwendung und Ver- teilung des Programms umgehend einzustellen und ihm von PDFlib GmbH zugeteilte Lizenzschlüssel zu vernichten. Eine weitergehende Haftung der PDFlib GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen. 6 Supportvertrag / Supportleistungen Der Kunde kann neben dem Erwerb der Lizenz zusätzlich gegen Zahlung einer jährlichen Vergütung Supportleistungen von PDFlib GmbH in Anspruch nehmen (Supportvertrag). Dies wird vereinbart, in- dem der Kunde die Supportleistung zu den von ihm bezogenen Lizenzen hinzuwählt und dies von PDFlib GmbH angenommen wird. Hat der Kunde in Bezug auf die Laufzeit des Supportvertrages die Option zur automatischen Vertrags- verlängerung gewählt, so verlängert sich der Supportvertrag jeweils nach einer Laufzeit von einem Jahr um denselben Zeitraum, sofern er nicht durch den Kunden bis einen Monat vor Ende der jeweili- gen Laufzeit durch Erklärung per Brief oder Telefax gekündigt wird. Auch in diesem Fall der automati- schen Vertragsverlängerung endet der Supportvertrag je...
Gewährleistung. Sollte ein von der Verkäuferin gemäß Ziff. 3 dieses Vertrages abgegebenes Garantieversprechen unrichtig oder unvollständig sein, ist die Verkäuferin verpflichtet, den der Käuferin oder der Gesellschaft entstandenen Schaden zu ersetzen.
Gewährleistung. 16.1 sovity haftet für Xxxxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit zwischen den Parteien oder in diesen AGB nicht etwas anderes geregelt ist. Die Haftungsbestimmungen in Ziff. 17 blei- ben unberührt.
Gewährleistung. Für Dienstleistungen von 000.xxxx vereinbaren beide Parteien eine 3-monatige Gewährleistungsfrist. Fehler in Programmen von Dritten, die 000.xxxx nicht selbst eliminating such errors, for example through service packs or hotfixes of the individual manufacturers, will be charged according to 000.xxxx’s price list. 000.xxxx cannot ensure that the corresponding manufacturers offer bug fixes.
Gewährleistung. Good gewährleistet, dass die Software mit den Spezifikationen aus den dazugehörigen Dokumentationen übereinstimmt. I.2.
Gewährleistung. Betreffend Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Reglements bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem unter Kapi- tel 5 zugesicherten Service Level.
Gewährleistung. 12.1 Die Software ist entweder Eigentum von SOTI oder ist für SOTI ordnungsgemäß von Drittanbietern lizenziert, sie verletzt keine Gesetze und verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte und ist frei von Abtretungen, Belastungen und sonstigen Ansprüchen.
12.2 Die Software (einschließlich Software oder Medien, die zur Bereitstellung oder zum Zugriff auf Software oder zugehörige Services verwendet werden) enthält keine Xxxxx xxxx Deaktivierungseinrichtungen. Wie hier verwendet, bedeutet „Deaktivierungseinrichtung“ Timer, Uhr, Zähler, Zeitsperre, Zeitbombe, andere einschränkende Codes, Konstruktionen, Anweisungen oder Routinen, die dafür ausgelegt sind, entweder automatisch oder ohne beabsichtigte Handlung des Lizenznehmers oder Endbenutzers, folgendes zu tun: (i) Daten oder andere Programmierung löschen, oder (ii) den Betrieb anderer Software (oder ihrer Komponenten) beschädigen, zerstören, deaktivieren, aussetzen oder auf andere Xxxxx ändern, oder (iii) verursachen, dass andere Software (oder Komponenten davon) nicht mehr funktionsfähig sind oder anderweitig nicht in der Xxxxx verwendet werden können, für die die Software (oder ihre Komponenten) entwickelt oder erstellt wurde.
12.3 SOTI greift ohne Kenntnis und schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nicht auf Daten des Lizenznehmers oder der Endbenutzer zu.
Gewährleistung. (1) Xxxxxx der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von CADMAI Software GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Xxxx von CADMAI Software GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Kann der Xxxxxx nicht innerhalb angemessener Xxxxx behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Xxxxxxx als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Xxxxx nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn CADMAI Software GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von CADMAI Software GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Xxxxxxx hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Xxxxxxx vorliegt.