Gewährleistung. 1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktio- nieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle: – Missbrauch und Schädigungen durch Dritte – Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. xxxxx Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen Dritter – Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen – Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets – Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten – Kosten von Reparatur- und Supportleistungen – Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen – Nichteinhalten von Xxxxxxxx infolge von höherer Gewalt
2. Für die Beschaffung und Einrichtung sämtlicher Anschlüsse, Soft- und Hardware, Internetzugang etc. ist der Xxxxx verantwortlich. Benötigt der Xxxxx Informationen zur Schnittstelle des Swiss SafeLab SMS Providings um eigene individuelle Dienste anzubinden, können die benötigten Schnittstelleninformationen beim Anbieter angefordert werden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit xxxxx Endgeräten und Einstellungen möglich ist.
3. Der Anbieter haftet im Fall von Vertragsverletzungen für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden. Der Anbieter ist nicht haftbar für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Gewährleistung. Sofern in Ziffer 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem, der entsprechenden Plattform und Hardware-Konfiguration betrieben wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), WORKSPACE-CODE (WIE IN ZIFFER 3.8 BESCHRIEBEN), ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (WIE IN ZIFFER 3.4 BESCHRIEBEN), FLEX SDK KOMPONENTEN, LIVECYCLE SDK KOMPONENTEN, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und ihren Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach Xxxx von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Erstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Erstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
Gewährleistung. 5.1 Gewährleistung für Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland Hat der Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen: Vorbehaltlich Ziffer 9 gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Mängelgewährleistung mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist (Verjährung der Mängelansprüche, § 438 Abs. 1 BGB) ein Jahr beträgt. Dies gilt jedoch nicht für mängelbedingte Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Kör- per- oder Gesundheitsschadens wegen eines von PDFlib GmbH zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden der PDFlib GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind, sowie nicht im Falle von Arglist der PDFlib GmbH; in diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
5.2 Gewährleistung für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Hat der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen: Sollte das nicht vom Kunden modifizierte Programm innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ab- schluss des Lizenzvertrages den geschuldeten Eigenschaften nicht genügen, so hat PDFlib GmbH un- verzüglich auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) eine Korrektur oder einen Workaround etwaiger vom Lizenznehmer gemeldeter reproduzierbarer Fehler vorzunehmen und eine aktualisierte Version des Programms zur Verfügung zu stellen oder (ii) gemäß diesem Vertrag gezahlte Lizenzge- bühren zurückzuerstatten. In diesem letztgenannten Fall hat der Lizenznehmer Anwendung und Ver- teilung des Programms umgehend einzustellen und ihm von PDFlib GmbH zugeteilte Lizenzschlüssel zu vernichten. Eine weitergehende Haftung der PDFlib GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen. 6 Supportvertrag / Supportleistungen Der Kunde kann neben dem Erwerb der Lizenz zusätzlich gegen Zahlung einer jährlichen Vergütung Supportleistungen von PDFlib GmbH in Anspruch nehmen (Supportvertrag). Dies wird vereinbart, in- dem der Kunde die Supportleistung zu den von ihm bezogenen Lizenzen hinzuwählt und dies von PDFlib GmbH angenommen wird. Hat der Kunde in Bezug auf die Laufzeit des Supportvertrages die Option zur automatischen Vertrags- verlängerung gewählt, so verlängert sich der Supportvertrag jeweils nach einer Laufzeit von einem Jahr um denselben Zeitraum, sofern er nicht durch den Kunden bis einen Monat vor Ende der jeweili- gen Laufzeit durch Erklärung per Brief oder Telefax gekündigt wird. Auch in diesem Fall der automati- schen Vertragsverlängerung endet der Supportvertrag je...
Gewährleistung. 12.1 Die Software ist entweder Eigentum von SOTI oder ist für SOTI ordnungsgemäß von Drittanbietern lizenziert, sie verletzt keine Gesetze und verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte und ist frei von Abtretungen, Belastungen und sonstigen Ansprüchen.
12.2 Die Software (einschließlich Software oder Medien, die zur Bereitstellung oder zum Zugriff auf Software oder zugehörige Services verwendet werden) enthält keine Xxxxx xxxx Deaktivierungseinrichtungen. Wie hier verwendet, bedeutet „Deaktivierungseinrichtung“ Timer, Uhr, Zähler, Zeitsperre, Zeitbombe, andere einschränkende Codes, Konstruktionen, Anweisungen oder Routinen, die dafür ausgelegt sind, entweder automatisch oder ohne beabsichtigte Handlung des Lizenznehmers oder Endbenutzers, folgendes zu tun: (i) Daten oder andere Programmierung löschen, oder (ii) den Betrieb anderer Software (oder ihrer Komponenten) beschädigen, zerstören, deaktivieren, aussetzen oder auf andere Xxxxx ändern, oder (iii) verursachen, dass andere Software (oder Komponenten davon) nicht mehr funktionsfähig sind oder anderweitig nicht in der Xxxxx verwendet werden können, für die die Software (oder ihre Komponenten) entwickelt oder erstellt wurde.
12.3 SOTI greift ohne Kenntnis und schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nicht auf Daten des Lizenznehmers oder der Endbenutzer zu.
Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für 365.immo-Software beträgt 6 Monate. Fehler in Programmen Dritter, die 000.xxxx nicht selbst entwickelt, sondern lediglich installiert oder angepasst hat, fallen nicht unter die Gewährleistung von 000.xxxx. Kosten für die Beseitigung solcher Fehler, z.B. durch Servicepacks oder Hotfixes der einzelnen Hersteller, werden gemäß der Preisliste von 000.xxxx in Rechnung gestellt. 000.xxxx kann nicht gewährleisten, dass die entsprechenden Hersteller Fehlerbehebungen anbieten.
Gewährleistung. Für Dienstleistungen von 000.xxxx vereinbaren beide Parteien eine 3-monatige Gewährleistungsfrist. Fehler in Programmen von Dritten, die 000.xxxx nicht selbst eliminating such errors, for example through service packs or hotfixes of the individual manufacturers, will be charged according to 000.xxxx’s price list. 000.xxxx cannot ensure that the corresponding manufacturers offer bug fixes.
Gewährleistung. Good gewährleistet, dass die Software mit den Spezifikationen aus den dazugehörigen Dokumentationen übereinstimmt. I.2.
Gewährleistung. 9.1 Der Auftraggeber hat etwaige Xxxxxx unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. ‚Cosmetic defects‘ (x. X. xxxxxx Xxxxxx an Material, Oberfläche oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein Recht zur Beanstandung.
9.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es dem Auftragnehmer frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Auftraggeber eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz xxx Xxxxxxx irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Xxxxxx zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z. B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zur Weiterverarbeitung überlassene Beistellungen auf offene oder verdeckte Xxxxxx zu prüfen. Sollten sich Xxxxxx an den Beistellungen des Auftraggebers auf das durch den Auftragnehmer gefertigte Produkt übertragen, geht die Gesamthaftung auf den Auftraggeber über.
9.4 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne dessen vorherige Zustimmung.
Gewährleistung. (1) Spellman warrants that all Products it manufactures will be free from defects in materials and factory workman- ship upon dispatch.
(2) Precondition for any warranty claim of the Buyer is the Buyer's full compliance with all requirements regarding inspection and objection established by sec. 377 HGB (German Commercial Code).
(3) This warranty does not apply to any Product that has been: - Disassembled, altered, tampered, repaired or worked on by persons unauthorized by Spellman - subjected to misuse, negligent handling, or accident not caused by the Product
(1) Spellman gewährleistet, dass alle Waren, die von Spell- man hergestellt werden, bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln sind.
(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeob- liegenheiten.
(3) Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn und insoweit die Ware: - auseinandergebaut, verändert, verfälscht oder ohne Zustimmung von Spellman repariert wurde, - einem bestimmungswidrigen Gebrauch zugeführt wurde, nachlässig behandelt wurde oder in einen Unfall verwickelt wurde, der nicht durch die Ware verursacht wurde, - installed, connected, adjusted, or used other than in accordance with the original intended application and/or instructions furnished by Spellman.
(4) Warranty claims shall be time-barred after 12 months of the passage of risk (Gefahrübergang). [With respect to standard SL power supplies (not customized and as- signed a separate X number) the warranty period is thir- ty-six (36) months from the date of shipment of the power supply.]
(5) In case of non-conformity of the Products Spellman shall at its sole discretion repair or replace the Prod- ucts. If repair and/or replacement of the Products has failed after two attempts, the Buyer is entitled to rea- sonably reduce the purchase price or to withdraw from the contract. The Buyer will not be entitled to make claim for, or recover, any anticipatory profits, or inci- dental, special or consequential damages resulting from, or in any way relating to, an alleged breach of this warranty.
(6) Spellman shall not be liable for a breach of the warranty unless a) the Buyer gives written notice of the defect to Spellman and b) Spellman is given a reasonable oppor- tunity after receiving the notice of examining such Products. [In order to return the Products, the Buyer shall contact Spellman to obtain a return material au- thorization co...
Gewährleistung. Ventiv gewährleistet während der Vertragslaufzeit das Vorliegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Systems gemäß den System-Spezifikationen. Wird Ventiv schriftlich davon benachrichtigt, dass das System nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspreche, wird Ventiv nach eigenem Ermessen vorhandene Fehler entsprechend Ziffer 9.2 beheben oder die entsprechenden Teile der Software kostenfrei durch Software ersetzen, die der hiernach zugesicherten Funktionsfähigkeit entspricht. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Xxxxxx im Sinne des § 536 BGB (§ 536a BGB) vorlag, wird ausgeschlossen.