Common use of 9-Uhr-Ticket Clause in Contracts

9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.4. bis 13.5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.4. bis 13.5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für – bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder – ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:00 – 9:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)), ein Fahrrad mitgenommen werden. Nach Antritt der ersten Fahrt ist bei GruppenTagesTickets ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist ein entsprechendes zweites Ta- gesTicket oder pro Fahrt und Person ein entsprechender 1. Klasse-Zuschlag zu lösen. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf erworbene, noch nicht entwerte- te TagesTickets zum alten Preis noch ein Jahr. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. 10er-TagesTickets werden ausschließlich online als persönliches Ticket über mobi- le Endgeräte ausgegeben. Ein 10er-TagesTicket besteht aus zehn einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen und ist an eine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung einzelner oder mehrerer Fahrtberechtigungen auf andere Personen ist nicht möglich. Die einzelnen TagesTicket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jah- res (z. B. 15.10.2024 bis 14.10.2025) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu beliebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. 10er-TagesTickets können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind im Voraus zu bezahlen. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar en- det die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Ein Umtausch bzw. eine Erstattung eines 10er-TagesTickets ist ausgeschlossen. Einzelne TagesTicket-Fahrtberechtigungen, die innerhalb des jeweiligen Monats- zeitraums nicht genutzt werden, werden – abweichend von § 10 der Gemeinsa- men Beförderungsbedingungen – nicht umgetauscht und nicht erstattet. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist pro Nutzungstag eine zweite TagesTicket-Fahrtberechtigung für denselben Geltungsbereich oder pro Fahrt ein entsprechender Zuschlag 1. Klasse zu lösen. Es gelten die „Bedingungen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets“ (Anhang 3).

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9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegebenausgege- ben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. .EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder Kin- der bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:00 – 9:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)), ein Fahrrad mitgenommen werden. Nach Antritt der ersten Fahrt ist bei GruppenTagesTickets ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist ein entsprechendes zweites Ta- gesTicket oder pro Fahrt und Person ein entsprechender 1. Klasse-Zuschlag zu lösen. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf erworbene, noch nicht entwerte- te TagesTickets zum alten Preis noch ein Jahr. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. 10er-TagesTickets werden ausschließlich online als persönliches Ticket über mobi- le Endgeräte ausgegeben. Ein 10er-TagesTicket besteht aus zehn einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen und ist an eine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung einzelner oder mehrerer Fahrtberechtigungen auf andere Personen ist nicht möglich. Die einzelnen TagesTicket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jah- res Mo- nats (z. B. 15.10.2024 14.4. bis 14.10.202513.5.) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu beliebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. 10er-TagesTickets können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind im Voraus zu bezahlen. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar en- det die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Ein Umtausch bzw. eine Erstattung eines 10er-TagesTickets ist ausgeschlossen. Einzelne TagesTicket-Fahrtberechtigungen, die innerhalb des jeweiligen Monats- zeitraums nicht genutzt werden, werden – abweichend von § 10 der Gemeinsa- men Beförderungsbedingungen – nicht umgetauscht und nicht erstattet. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist pro Nutzungstag eine zweite TagesTicket-Fahrtberechtigung für denselben Geltungsbereich oder pro Fahrt ein entsprechender Zuschlag 1. Klasse zu lösen. Es gelten die „Bedingungen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets“ (Anhang 3).

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Samples: www.ssb-ag.de

9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegebenausgege- ben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder Kin- der bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:00 – 9:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)), ein Fahrrad mitgenommen werden. Nach Antritt der ersten Fahrt ist bei GruppenTagesTickets ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist ein entsprechendes zweites Ta- gesTicket oder pro Fahrt und Person ein entsprechender 1. Klasse-Zuschlag zu lösen. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf erworbene, noch nicht entwerte- te TagesTickets zum alten Preis noch ein Jahr. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. 10er-TagesTickets werden ausschließlich online als persönliches Ticket über mobi- le Endgeräte ausgegeben. Ein 10er-TagesTicket besteht aus zehn einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen und ist an eine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung einzelner oder mehrerer Fahrtberechtigungen auf andere Personen ist nicht möglich. Die einzelnen TagesTicket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jah- res Jahres (z. B. 15.10.2024 14.4. bis 14.10.202513.5.) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu be- liebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. Neue Regelung ab 1.5.2023: Die einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jahres (z. B. 14.5.2023 bis 13.5.2024) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu beliebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. 10er-TagesTickets können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind im Voraus zu bezahlen. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar en- det die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Ein Umtausch bzw. eine Erstattung eines 10er-TagesTickets ist ausgeschlossen. Einzelne TagesTicket-Fahrtberechtigungen, die innerhalb des jeweiligen Monats- zeitraums nicht genutzt werden, werden – abweichend von § 10 der Gemeinsa- men Beförderungsbedingungen – nicht umgetauscht und nicht erstattet. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist pro Nutzungstag eine zweite TagesTicket-Fahrtberechtigung für denselben Geltungsbereich oder pro Fahrt ein entsprechender Zuschlag 1. Klasse zu lösen. Es gelten die „Bedingungen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets“ (Anhang 3).

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Samples: www.s-bahn-stuttgart.de

9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegebenausgege- ben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für – bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder – ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:00 – 9:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)), ein Fahrrad mitgenommen werden. Nach Antritt der ersten Fahrt ist bei GruppenTagesTickets ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist ein entsprechendes zweites Ta- gesTicket oder pro Fahrt und Person ein entsprechender 1. Klasse-Zuschlag zu lösen. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf erworbene, noch nicht entwerte- te TagesTickets zum alten Preis noch ein Jahr. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. 10er-TagesTickets werden ausschließlich online als persönliches Ticket über mobi- le Endgeräte ausgegeben. Ein 10er-TagesTicket besteht aus zehn einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen und ist an eine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung einzelner oder mehrerer Fahrtberechtigungen auf andere Personen ist nicht möglich. Die einzelnen TagesTicket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jah- res (z. B. 15.10.2024 15.10.2023 bis 14.10.202514.10.2024) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu beliebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. 10er-TagesTickets können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind im Voraus zu bezahlen. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar en- det die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Ein Umtausch bzw. eine Erstattung eines 10er-TagesTickets ist ausgeschlossen. Einzelne TagesTicket-Fahrtberechtigungen, die innerhalb des jeweiligen Monats- zeitraums nicht genutzt werden, werden – abweichend von § 10 der Gemeinsa- men Beförderungsbedingungen – nicht umgetauscht und nicht erstattet. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist pro Nutzungstag eine zweite TagesTicket-Fahrtberechtigung für denselben Geltungsbereich oder pro Fahrt ein entsprechender Zuschlag 1. Klasse zu lösen. Es gelten die „Bedingungen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets“ (Anhang 3).

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Samples: download.vvs.de

9-Uhr-Ticket. Das 9-Uhr-Ticket gilt – montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Mo- natsTickets MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegebenausgege- ben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das 9-Uhr-JahresTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Das Ticket wird an Jugendliche unter 21 Jahren ausgegeben und berechtigt zu be- liebig häufigen Fahrten im gesamten Gemeinschaftstarifgebiet. Das 14-Uhr-Junior- Ticket gilt – montags bis freitags von 14:00 Uhr, in den gesetzlichen Schulferien so- wie am Rosenmontag, Faschingsdienstag, Gründonnerstag und Refor- mationstag (31. 10.) ab 9:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss, – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14.414. 4. bis 13.513. 5.). Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und frühestens 30 Tage vor dem ersten Geltungstag ausgegeben werden. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Gültigkeit am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTickets gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Das 14-Uhr-JuniorTicket wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben. Ab Kauf (Busfahrer), Entwertung (bei Vorverkauf in einer Verkaufsstelle) bzw. am gewählten Geltungstag (Automat, online) gelten TagesTickets bis 7:00 Uhr am Fol- getag. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich und sind nicht übertragbar. EinzelTagesTickets gelten für eine Person. GruppenTagesTickets gelten für bis zu 5 Personen, unabhängig vom Alter, oder ein Elternteil oder beide Elternteile mit beliebiger Anzahl eigener Kinder Kin- der bis einschließlich 17 Jahre. Anstelle einer Person kann ein Hund bzw. in S-Bahnen und Zügen des Nahver- kehrs in der entgeltpflichtigen Zeit für die Fahrradmitnahme (Mo. bis Fr. 6:00 – 9:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)), ein Fahrrad mitgenommen werden. Nach Antritt der ersten Fahrt ist bei GruppenTagesTickets ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist ein entsprechendes zweites Ta- gesTicket oder pro Fahrt und Person ein entsprechender 1. Klasse-Zuschlag zu lösen. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf erworbene, noch nicht entwerte- te TagesTickets zum alten Preis noch ein Jahr. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. 10er-TagesTickets werden ausschließlich online als persönliches Ticket über mobi- le Endgeräte ausgegeben. Ein 10er-TagesTicket besteht aus zehn einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen und ist an eine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung einzelner oder mehrerer Fahrtberechtigungen auf andere Personen ist nicht möglich. Die einzelnen TagesTicket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jah- res Monats (z. B. 15.10.2024 14.4. bis 14.10.202513.5.) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu be- liebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. Neue Regelung ab 1.5.2023: Die einzelnen Tages- Ticket-Fahrtberechtigungen berechtigen innerhalb eines Jahres (z. B. 14.5.2023 bis 13.5.2024) an den jeweils ausgewählten Nutzungstagen zu beliebig vielen Fahrten im jeweils ausgewählten Geltungsbereich (Tarifzone(n)) bis jeweils 7:00 Uhr am Folgetag. 10er-TagesTickets können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und sind im Voraus zu bezahlen. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar en- det die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). Ein Umtausch bzw. eine Erstattung eines 10er-TagesTickets ist ausgeschlossen. Einzelne TagesTicket-Fahrtberechtigungen, die innerhalb des jeweiligen Monats- zeitraums nicht genutzt werden, werden – abweichend von § 10 der Gemeinsa- men Beförderungsbedingungen – nicht umgetauscht und nicht erstattet. Bei Benutzung der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr ist pro Nutzungstag eine zweite TagesTicket-Fahrtberechtigung für denselben Geltungsbereich oder pro Fahrt ein entsprechender Zuschlag 1. Klasse zu lösen. Es gelten die „Bedingungen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets“ (Anhang 3).

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