Common use of Abgabe des Hilfsmittels Clause in Contracts

Abgabe des Hilfsmittels. Die Anforderungen an die Abgabe und Inbetriebnahme des Hilfsmittels gemäß Abschnitt VII.2 des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses zur jeweiligen Produktuntergruppe sind zu erfül- len. Der Leistungserbringer hat das zu liefernden Hilfsmittel auf ein ggf. vorhandenes Hilfsmittel anzupassen (z. B. Zusatzantrieb) und dafür Sorge zu tragen, dass beide Hilfsmittel zusam- men eingesetzt werden können. Ist weder der Leistungserbringer noch die KKH Eigentümer des vorhandenen Hilfsmittels, ist die Anpassung in Absprache mit dem ursprünglichen Leistungserbringer zu veranlassen. Die KKH sichert hierbei Unterstützung zu.

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