ABGABE / GESUNDHEIT. Der Verkäufer erklärt, dass die Sklavin gesund ist. Der Käufer hat das Recht, die Sklavin vor Abschluss des Kaufvertrages ärztlich untersuchen zu lassen.
ABGABE / GESUNDHEIT. Der Verkäufer erklärt, dass der Hund gesund und frei von Parasiten ist, wie beispielsweise Flöhen und Ohrmilben oder Würmern. Der Käufer hat das Recht, das Tier vor Abschluss des Kaufvertrages tierärztlich untersuchen zu lassen. Des Weiteren bestätigt der Verkäufer, dass der Hund bzw. der Welpe mindestens acht Wochen (für Hunde aus der Schweiz), bzw. 15 Wochen (für Hunde aus dem Ausland) alt ist, gechipt und in einer Heimtierdatenbank auf den Verkäufer registriert ist.