Rechte Und Pflichten Des Verkäufers Musterklauseln

Rechte Und Pflichten Des Verkäufers. 18.7.1. Der VERKÄUFER kann personenbezogene Daten an die Dienstleistungserbringer des VERKÄUFERS weitergeben, jedoch nur unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- gesetze und mit angemessenen Schutzmaßnahmen. 18.7.2. Der VERKÄUFER kann personenbezogene Daten auf Servern auf der ganzen Welt speichern, auf die Unternehmen von CARRIER und deren Dienstleistungserbringer mit angemessenen Schutzmaßnahmen weltweit zugreifen können. 18.7.3. In dem Maße, in dem der VERKÄUFER personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet, bewahrt der VERKÄUFER die personenbezogenen Daten für die Laufzeit dieses Vertrags und danach so lange auf, wie gemäß diesem Vertrag erforderlich, um die gesetzlichen Rechte des VERKÄUFERS zu schützen, oder wie es per Gesetz und/oder Auditanforderungen erforderlich oder zulässig ist. In dem Maße, in dem der VERKÄUFER die personenbezogenen Daten für andere als in diesem Vertrag genannten Zwecke verarbeitet, gilt der VERKÄUFER als Verantwortlicher und übernimmt er die rechtlichen Verpflichtungen als Verantwortlicher, einschließlich der Festlegung der angemessenen Aufbewahrungsfrist.
Rechte Und Pflichten Des Verkäufers. Der Verkäufer (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme durch den Käufer (Auftraggeber) mangelfrei ist, insbesondere, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe im Einklang mit § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie folgt ist: - entspricht der geforderten Qualität, Menge und Ausführung gemäß dem Vertrag / Auftrag und ist in geeigneter Weise verpackt - ist geeignet für den Zweck, den der Verkäufer (Auftragnehmer) nennt und für den die Ware dieser Art normalerweise verwendet wird - in Qualität und Ausführung entspricht sie dem vereinbarten Muster oder der Vorlage, wenn die Qualität oder Ausführung gemäß des vereinbarten Musters oder Vorlage bestimmt wurde - wird in der entsprechenden Menge, Größe und Abmessungen geliefert - entspricht den gesetzlichen Anforderungen - es wird ein Lieferschein beigefügt, der zur Geltendmachung einer Reklamation dient Die Haftung für Mängel der Ware (des Produktes) durch den Verkäufer (Auftragnehmer) beziehen sich insbesondere nicht auf Fälle, in denen ein Mangel oder Schaden wie folgt entstanden ist: - mechanische Beschädigung der Ware oder der Bauteile - nachweislich rechtswidrige Eingriffe in den Mechanismus der Ware oder Bauteile - Naturkatastrophe oder andere äußerliche Einflüsse außerhalb der Kontrolle des Verkäufers (Auftragnehmers) - elektrische Überspannung - nachweislich falsche Lagerung, missbräuchliche Verwendung der Ware oder Bauteile - die Verwendung der Ware oder Bauteile im Widerspruch zur Gebrauchsanweisung (Technisches Datenblatt), die im Produktdatenblatt auf der Website xxx.xxxxxx.xx aufgeführt ist - nachweislich unsachgemäße Installation der Ware oder Bauteile, oder Installation in dafür ungeeigneten Räumen - Abweichungen in den Abmessungen der Ware oder Bauteile, die die Produktionstoleranzen des Herstellers in den Produktdatenblättern auf der Website xxx.xxxxxx.xx nicht überschreiten - Abweichungen der Schrägstellung von Jalousien, die die Produktionstoleranzen des Herstellers in den Produktdatenblättern auf der Website xxx.xxxxxx.xx nicht überschreiten - Abweichungen der Lamellenneigung, die die Produktionstoleranzen des Herstellers in den Produktdatenblättern auf der Website xxx.xxxxxx.xx nicht überschreiten Die Haftung des Verkäufers (Auftragnehmers) bezieht sich nicht auf die nachfolgenden Mängel: - Abnutzung/Verschleiß durch normalen Warengebrauch - bei Waren, die aufgrund eines Mangels für einen niedrigeren vereinbarten Preis verkauft wurden - bei einer gebrauchten Ware ein...
Rechte Und Pflichten Des Verkäufers. Nach Erklärung des Verkäufers, dass er das Angebot des Käufers annehmen möchte, 1. ist der Verkäufer verpflichtet, das Motorrad und die dazugehörigen Dokumente sowie Unterlagen am Tag der Abholung und Bezahlung für den Käufer bereit zu halten; 2. er ist zudem verpflichtet dem Käufer vorab Kontaktinformationen einer Bank oder einem anderen Geldinstitut, bei welchem das Motorrad eine Forderung sichert, falls eine solche besteht, weiterzuleiten, damit dieser sich über die Verschuldung im Vorfeld informieren und mit dem Geldinstitut eine mögliche Rückzahlung vereinbaren kann. Außerdem muss ihm die Möglichkeit eingeräumt werden eine Zustimmung der Rückzahlung der Verschuldung des Verkäufers einzuholen, die in Form von separaten Erklärungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu erfolgen hat; 3. ist der Verkäufer zur Überprüfung der Identität des Käufers berechtigt.
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  • Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. (2) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. (5) Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

  • Übertragung von Rechten und Pflichten 11.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 11.2 Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung des Lieferanten geschieht. 11.3 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lieferanten.