Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. Der Arbeitgebende händigt dem Arbeitnehmenden rechtzeitig aus: a) das erforderliche Material; b) die notwendigen Arbeitsunterlagen; c) das geeignete und sich in gutem Zustand befindende Werkzeug. Dieses Werkzeug muss abgeschlossen gelagert werden können. Darüber wird ein Inventar aufgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet.
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Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. Der Arbeitgebende Arbeitgeber händigt dem den Arbeitnehmenden rechtzeitig aus:
a) das erforderliche Material;
b) die notwendigen Arbeitsunterlagen;Arbeitsunterlagen und
c) das geeignete und sich in gutem Zustand befindende Werkzeug. Dieses Werkzeug muss abgeschlossen gelagert werden können. Darüber wird ein Inventar aufgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. Der Arbeitgebende händigt dem Arbeitnehmenden rechtzeitig aus:
a) das erforderliche Material;
b) die notwendigen Arbeitsunterlagen;
c) das geeignete und sich in gutem Zustand befindende Werkzeug. Dieses Werkzeug Werk- zeug muss abgeschlossen gelagert werden können. Darüber wird ein Inventar aufgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet.
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Abgabe von Material, Werkzeug und Unterlagen. Der Arbeitgebende Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmenden Arbeitnehmer rechtzeitig aus:
a) das erforderliche Material;
b) die notwendigen Arbeitsunterlagen;
c) das geeignete und sich in gutem Zustand befindende WerkzeugWerk- zeug. Dieses Werkzeug muss abgeschlossen gelagert werden können. Darüber wird ein Inventar aufgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet.
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