Abgrenzung Einlagensicherung – Anlegerentschädigung. Es besteht kein Anspruch auf Doppelentschädigung dadurch, dass für ein und dieselbe Forderung Entschädigung nach den Bestimmungen der Einlagensicherung und der Anlegerent- schädigung ausbezahlt wird. Forderungen aus durch die Einla- gensicherung gedeckten Guthaben von Konten sind aus der Einlagensicherung zu entschädigen.
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Samples: Anlagegeschäft, Anlagegeschäft, Anlagegeschäft
Abgrenzung Einlagensicherung – Anlegerentschädigung. Es besteht kein Anspruch auf Doppelentschädigung dadurch, dass für ein und dieselbe Forderung Entschädigung nach den Bestimmungen der Einlagensicherung und der Anlegerent- schädigung Anlegerentschädigung ausbezahlt wird. Forderungen aus durch die Einla- gensicherung Einlagensi- cherung gedeckten Guthaben von Konten sind aus der Einlagensicherung zu entschädigen.
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