Common use of Abhandenkommen oder Beschädigung Clause in Contracts

Abhandenkommen oder Beschädigung. 8.1 Der LN trägt die Gefahr des Abhandenkommens und der totalen oder teilweisen Beschädigung des Leasinggegenstandes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt und in den Fällen der Überlassung an Dritte gem. Ziff. 5.1. Der LN ist verpflichtet, den Eintritt eines solchen Ereignisses dem LG unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen und auf Verlangen des LG damit im Zusammenhang stehende Unterlagen (Schadensprotokolle etc.) an diesen zu übergeben.

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Abhandenkommen oder Beschädigung. 8.1 8.1. Der LN trägt die Gefahr des Abhandenkommens und der totalen oder teilweisen Beschädigung des Leasinggegenstandes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt und in den Fällen der Überlassung an Dritte gem. Ziff. 5.1. Der LN ist verpflichtet, den Eintritt eines solchen Ereignisses dem LG unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen und auf Verlangen des LG damit im Zusammenhang stehende Unterlagen (Schadensprotokolle etc.) an diesen zu übergeben.

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Abhandenkommen oder Beschädigung. 8.1 8.1. Der LN trägt die Gefahr des Abhandenkommens und der totalen oder teilweisen Beschädigung des Leasinggegenstandes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt und in den Fällen der Überlassung an Dritte gem. Ziff. 5.1. Der LN ist verpflichtet, den Eintritt eines solchen Ereignisses dem LG unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen und auf Verlangen des LG damit im Zusammenhang stehende Unterlagen (Schadensprotokolle Schadensprotokolle, etc.) an diesen zu übergeben.

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Abhandenkommen oder Beschädigung. 8.1 8.1. Der LN trägt die Gefahr des Abhandenkommens und der totalen oder teilweisen Beschädigung des Leasinggegenstandes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt und in den Fällen der Überlassung an Dritte gem. Ziff. Ziffer 5.1. Der LN ist verpflichtet, den Eintritt eines solchen Ereignisses dem LG unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen und auf Verlangen des LG damit im Zusammenhang stehende Unterlagen (Schadensprotokolle etcanzuzeigen.) an diesen zu übergeben.

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