ABHOLUNG/LIEFERUNG UND RÜCKGABE. a. CARAmobil liefert Ihnen das Fahrzeug in gutem Gesamt- und Betriebszustand komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör. b. Sie verpflichten sich, CARAmobil das Fahrzeug, abgesehen von normalem Verschleiß, in demselben Zustand, in welchem es angemietet wurde, zusammen mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör zurückzugeben, und zwar an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit, welche im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegeben sind. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den Vermieter bei allfällige Schadenersatzforderungen eines dadurch geschädigten Nachmieters schad- und klaglos zu halten. c. Sie und CARAmobil überprüfen zu Mietbeginn und bei Rückgabe den Zustand des Fahrzeuges. CARAmobil stellt dazu ein Mängelprotokoll zum Erfassen aller von beiden Parteien anerkannter Mängel bereit. Sie erkennen an, dass Sie für etwaige Verluste oder Beschädigungen des Fahrzeuges, seiner Dokumente, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses verschuldensunabhängig haften. d. Das Fahrzeug ist bei CARAmobil während deren normalen Geschäftszeiten abzugeben. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgeben, so müssen Sie die Anweisungen befolgen, welche für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten gelten, und bleiben bis zur Öffnung in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn Sie diese Anweisungen nicht befolgen, bleiben Sie haftbar für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie für zeitbezogene Gebühren, Gebühren für optionale Leistungen oder andere Gebühren, wie sie im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt sind, bis das CARAmobil-Personal Zugang zum Fahrzeug erlangt. e. Wenn sich CARAmobil damit einverstanden erklärt hat, dass Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit an einem anderen Ort als bei CARAmobil zurückgeben dürfen, oder wenn CARAmobil sich bereit erklärt hat, das Fahrzeug abzuholen, tragen Sie die volle Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges, bis es von CARAmobil abgeholt wird. f. Wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der im nächsten Satz angegebenen Nachfrist am vereinbarten Rückgabe- oder Abholort zurückgeben, wird Ihnen für jeden Tag oder Teil eines Tages, an welchem die Fahrzeugrückgabe überfällig ist, eine zusätzliche Mietgebühr für einen Miettag zum betreffenden 1-Tagessatz einschließlich der Gebühren für in Anspruch genommene optionale Leistungen, in Rechnung gestellt. Die ˚Nachfrist˘ ist die Zeitdauer, die als Nachfrist im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt ist, oder falls im Mietvertrag/in der Mietbestätigung keine Nachfrist aufgeführt wird, ein Zeitraum von 29 Minuten nach der im Mietvertrag/in der Mietbestätigung vereinbarten Rückgabezeit. g. Sie erkennen an, dass CARAmobil berechtigt ist, Ihnen eine angemessene Zusatzgebühr zu berechnen, falls das Fahrzeug nicht im vereinbarten Sauberkeitszustand retourniert wird. i. Bei PKWs oder Kleintransportern wird eine Reinigung, welche den Standardumfang übersteigt, in Rechnung gestellt. Nicht zum Umfang der Standardreinigung gehört z.B. das Entfernen von Tierhaaren. ii. Wohnmobile und Wohnwagen müssen außen und innen von jeglichen Unreinheiten gesäubert sein. Der Grauwassertank muss bei Rückgabe entleert sein. Ebenso müssen Toilette sowie der Fäkalientank entleert und gereinigt sein. Bei Verstoß gegen die Bedingungen werden Reinigungspauschalen gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, bei außergewöhnlichen Verschmutzungen erfolgt die Verrechnung nach Aufwand. h. CARAmobil bleibt es jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. wegen eines gegen Sie eingeleiteten Insolvenzverfahrens) fristlos zu kündigen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen und des Haftungsausschlusses bei Unfall oder Diebstahl. j. Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem gegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitstellen, so hat der Vermieter das Recht, einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Sofern möglich wird der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, wobei bei Wohnmobilen und Wohnwägen lediglich auf die Anzahl der Schlafmöglichkeit der im Mietvertrag angegebenen Personen Rücksicht zu nehmen ist.
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Samples: Mietvertrag, General Rental Terms for Vehicles
ABHOLUNG/LIEFERUNG UND RÜCKGABE. a. CARAmobil Hertz liefert Ihnen das Fahrzeug den Mietwagen in gutem einem guten Gesamt- und Betriebszustand Betriebs- zustand, komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und ZubehörZu- behör.
b. Sie verpflichten sich, CARAmobil das FahrzeugHertz den Mietwagen, abgesehen von normalem Verschleiß, in demselben Zustand, in welchem es er angemietet wurde, zusammen zu- sammen mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör zurückzugebenzu- rückzugeben, und zwar an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit, welche im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegeben sind. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den Vermieter bei allfällige Schadenersatzforderungen eines dadurch geschädigten Nachmieters schad- und klaglos zu halten.
c. Sie und CARAmobil Hertz überprüfen zu Mietbeginn und bei Rückgabe den Zustand des FahrzeugesMietwagens. CARAmobil Hertz stellt dazu ein Mängelprotokoll zum Erfassen aller von beiden Parteien anerkannter Mängel bereit. Sie erkennen an, dass Sie für etwaige Verluste oder Beschädigungen des FahrzeugesMietwagens, seiner Dokumente, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses verschuldensunabhängig haften.
d. Das Fahrzeug Der Mietwagen ist bei CARAmobil der vereinbarten Hertz-Vermietstation während deren normalen Geschäftszeiten abzugeben. Wenn Sie das Fahrzeug den Mietwagen außerhalb dieser Zeiten zurückgeben, so müssen Sie die Anweisungen befolgen, welche bei der betreffenden Vermietstation für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten gelten, gelten und bleiben bis zur Öffnung der Vermietstation in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Beschädi- gung des Fahrzeuges Mietwagens verantwortlich. Wenn Sie diese Anweisungen nicht befolgen, bleiben Sie haftbar für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges Mietwagens sowie für zeitbezogene Gebühren, Gebühren für optionale opti- onale Leistungen oder andere Gebühren, wie sie im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt sind, bis das CARAmobilHertz-Personal Zugang zum Fahrzeug Mietwagen erlangt.
e. Wenn sich CARAmobil Hertz damit einverstanden erklärt hat, dass Sie das Fahrzeug den Mietwa- gen nach Ablauf der Mietzeit an einem anderen Ort als bei CARAmobil einer Hertz- Ver- mietstation zurückgeben dürfen, oder wenn CARAmobil Hertz sich bereit erklärt hat, das Fahrzeug den Mietwagen abzuholen, tragen Sie die volle Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des FahrzeugesMietwagens, bis es er von CARAmobil Hertz abgeholt wird.
f. Wenn Sie das Fahrzeug den Mietwagen nicht innerhalb der im nächsten Satz angegebenen ange- gebenen Nachfrist am vereinbarten Rückgabe- oder Abholort zurückgebenzurückge- ben, wird Ihnen für jeden Tag oder Teil eines Tages, an welchem die Fahrzeugrückgabe Mietwagenrückgabe überfällig ist, eine zusätzliche Mietgebühr für einen Miettag zum betreffenden 1-Tagessatz einschließlich der Gebühren für in Anspruch genommene optionale Leistungen, in Rechnung gestellt. Die ˚Nachfrist˘ „Nachfrist“ ist die Zeitdauer, die als Nachfrist im Mietvertrag/in der Mietbestätigung Miet- bestätigung aufgeführt ist, oder falls im Mietvertrag/in der Mietbestätigung Mietbestäti- gung keine Nachfrist aufgeführt wird, ein Zeitraum von 29 Minuten nach der im Mietvertrag/in der Mietbestätigung vereinbarten Rückgabezeit.
g. Sie x. Xxx erkennen an, dass CARAmobil Hertz berechtigt ist, Ihnen eine angemessene Zusatzgebühr Zu- satzgebühr zu berechnen, falls das Fahrzeug nicht im vereinbarten Sauberkeitszustand retourniert wird.
i. Bei PKWs oder Kleintransportern wird eine Reinigungder Mietwagen bei Rückgabe einer Rei- nigung bedarf, welche den Standardumfang Umfang der Standardreinigung übersteigt, in Rechnung gestellt. Nicht zum Umfang der Standardreinigung gehört z.B. das Entfernen von Tierhaaren.
ii. Wohnmobile und Wohnwagen müssen außen und innen von jeglichen Unreinheiten gesäubert sein. Der Grauwassertank muss bei Rückgabe entleert sein. Ebenso müssen Toilette sowie der Fäkalientank entleert und gereinigt sein. Bei Verstoß gegen die Bedingungen werden Reinigungspauschalen gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, bei außergewöhnlichen Verschmutzungen erfolgt die Verrechnung nach Aufwand.
h. CARAmobil Hertz bleibt es jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. wegen eines gegen Sie eingeleiteten Insolvenzverfahrenseingeleitetes Insolvenzverfahren) fristlos zu kündigen kün- digen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen und des Haftungsausschlusses bei Unfall oder DiebstahlHaftungsaus- schlusses, des Diebstahl- und Personenschutzes.
j. Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem gegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitstellen, so hat der Vermieter das Recht, einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Sofern möglich wird der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, wobei bei Wohnmobilen und Wohnwägen lediglich auf die Anzahl der Schlafmöglichkeit der im Mietvertrag angegebenen Personen Rücksicht zu nehmen ist.
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Samples: Mietvertrag
ABHOLUNG/LIEFERUNG UND RÜCKGABE. a. CARAmobil liefert (a) Hertz stellt Ihnen das Fahrzeug den Mietwagen in gutem einem guten Gesamt- und Betriebszustand Betriebszustand, komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör, zur Verfügung.
b. (b) Sie verpflichten sich, CARAmobil das FahrzeugHertz den Mietwagen, abgesehen von normalem Verschleiß, in demselben Zustand, in welchem es er angemietet wurde, zusammen mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör zurückzugeben, und zwar an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit, welche im Mietvertrag/in auf der Mietbestätigung angegeben sind. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter den Vermieter bei allfällige Schadenersatzforderungen eines dadurch geschädigten Nachmieters schad- und klaglos zu halten.
c. (c) Sie und CARAmobil Hertz überprüfen zu Mietbeginn und bei Rückgabe den Zustand des FahrzeugesMietwagens. CARAmobil Hertz stellt dazu ein Mängelprotokoll zum Erfassen aller Protokoll sämtlicher von beiden Parteien anerkannter anerkannten Mängel bereit. Sie erkennen an, dass Sie für etwaige Verluste oder Beschädigungen des Fahrzeuges, seiner Dokumente, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses verschuldensunabhängig haften.
d. Das Fahrzeug (d) Der Mietwagen ist bei CARAmobil während deren den normalen Geschäftszeiten bei der vereinbarten Hertz-Mietstation abzugeben. Wenn Geben Sie das Fahrzeug den Mietwagen außerhalb dieser Zeiten zurückgebenzurück, so müssen Sie die Anweisungen befolgen, welche die bei der betreffenden Mietstation für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten gelten, und bleiben bis zur Öffnung der Mietstation in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges Mietwagens verantwortlich. Wenn Sollten Sie diese Anweisungen nicht befolgen, bleiben Sie haftbar für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges Mietwagens sowie für zeitbezogene Gebühren, Gebühren für optionale Leistungen oder andere Gebühren, wie sie im Mietvertrag/in sonstige auf der Mietbestätigung aufgeführt sindaufgeführten Gebühren, bis das CARAmobilHertz-Personal Zugang zum Fahrzeug Mietwagen erlangt.
e. (e) Wenn sich CARAmobil damit einverstanden erklärt Hertz zugestimmt hat, dass Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit den Mietwagen an einem anderen Ort als bei CARAmobil einer Hertz-Mietstation zurückgeben dürfen, oder wenn CARAmobil Hertz sich bereit erklärt hat, das Fahrzeug den Mietwagen abzuholen, tragen Sie die volle Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des FahrzeugesMietwagens, bis es er von CARAmobil Hertz abgeholt wird.
f. (f) Hertz berechnet die Mietgebühr in vollständigen 24-Stunden-Intervallen ab dem Zeitpunkt der Anmietung. Wenn Sie das Fahrzeug den Mietwagen nicht innerhalb der im nächsten Satz angegebenen definierten Nachfrist am vereinbarten Rückgabe- oder Abholort zurückgeben, wird Ihnen für jeden vollen oder angebrochenen überfälligen Tag oder Teil eines Tagesder entsprechende Tagessatz, an welchem die Fahrzeugrückgabe überfällig ist, eine zusätzliche Mietgebühr für einen Miettag zum betreffenden 1-Tagessatz einschließlich der Gebühren für in Anspruch genommene optionale Leistungen, in Rechnung gestellt. Die ˚Nachfrist˘ „Nachfrist“ ist die Zeitdauer, die auf der Mietbestätigung als Nachfrist im Mietvertrag/in der Mietbestätigung aufgeführt ist, oder falls im Mietvertrag/in auf der Mietbestätigung keine Nachfrist aufgeführt wird, ein Zeitraum von 29 Minuten nach der im Mietvertrag/in der Mietbestätigung vereinbarten RückgabezeitMinuten.
g. (g) Sie erkennen an, dass CARAmobil Hertz berechtigt ist, Ihnen eine angemessene Zusatzgebühr zu berechnen, falls das Fahrzeug nicht im vereinbarten Sauberkeitszustand retourniert wird.
i. Bei PKWs oder Kleintransportern wird eine Reinigung, welche der Mietwagen bei Rückgabe einer den Standardumfang übersteigt, in Rechnung gestellt. Nicht zum Umfang der Standardreinigung gehört z.B. das Entfernen von Tierhaarenübersteigenden Reinigung bedarf, um seinen Zustand vor der Vermietung wiederherzustellen.
ii. Wohnmobile und Wohnwagen müssen außen und innen von jeglichen Unreinheiten gesäubert sein. Der Grauwassertank muss bei Rückgabe entleert sein. Ebenso müssen Toilette sowie der Fäkalientank entleert und gereinigt sein. Bei Verstoß gegen die Bedingungen werden Reinigungspauschalen gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, bei außergewöhnlichen Verschmutzungen erfolgt die Verrechnung nach Aufwand.
h. CARAmobil bleibt es jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. wegen eines gegen Sie eingeleiteten Insolvenzverfahrens) fristlos zu kündigen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen und des Haftungsausschlusses bei Unfall oder Diebstahl.
j. Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem gegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitstellen, so hat der Vermieter das Recht, einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Sofern möglich wird der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, wobei bei Wohnmobilen und Wohnwägen lediglich auf die Anzahl der Schlafmöglichkeit der im Mietvertrag angegebenen Personen Rücksicht zu nehmen ist.
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Samples: Mietbedingungen