Lieferung und Lieferverzug Musterklauseln

Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Lieferung und Lieferverzug. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausführung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbedingungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieses Abschnittes. Durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkehr ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnittes genannte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Andere Rüc...
Lieferung und Lieferverzug. 1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
Lieferung und Lieferverzug. 4.1. Angaben über Leistungstermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich im Vertrag ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden. Verbindliche Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Lieferung und Lieferverzug a) Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor unwider- ruflichem bzw. unanfechtbarem Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht vor dem Zustandekommen der Finanzierung.
Lieferung und Lieferverzug. 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und Anzahlungen, sofern diese vereinbart sind, geleistet wurden. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandbereit und dies dem Kunden mitgeteilt ist. Verlangt der Käufer während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen bei der Lieferung sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Lieferung und Lieferverzug. 1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Lieferung und Lieferverzug. 1. Sollte das Leasingobjekt nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, werden Ansprüche des LN gegen den LG auf Lieferung und Beschaffung des Leasingobjektes und auf Schadensersatz wegen nicht erfolgter oder nicht fristgerechter Lieferung des Leasingobjektes sowie zur Geltendmachung derartiger Ansprüche dienende Rechte des LN gegenüber dem LG vorbehaltlich der folgenden Regelungen in VI. 2. - 4. ausgeschlossen.
Lieferung und Lieferverzug. 5.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich zu verein- baren und sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden im Einzelleasingvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut schriftlich zu vereinbaren.
Lieferung und Lieferverzug. 4.1 Lieferfristen beginnen entweder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, andernfalls erst, sobald sämtliche wesentlichen Ausführungseinzelheiten klargestellt und sich beide Seiten über alle wesentlichen Bedingungen des Geschäfts einig sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Werk zu einem Zeitpunkt verlassen hat, der nach den üblichen Versandbedingungen einen rechtzeitigen Zugang erwarten lässt oder mit der Meldung der Versandbereitschaft vor Fristablauf.