Lieferung und Lieferzeit Musterklauseln

Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
Lieferung und Lieferzeit. (1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
Lieferung und Lieferzeit. (1) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zusagt oder vereinbart ist. Sofern die Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Dritte.
Lieferung und Lieferzeit. 1. Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. gemäß Vereinbarung. Die Lieferverpflichtung der Verkäuferin steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch die Verkäuferin verschuldet.
Lieferung und Lieferzeit. 1. Angegebene Lieferzeiten gelten nicht für als fixe Liefertermine und stellen keine Ausschlussfrist dar. Der Käufer kann aus einer etwaigen Überschreitung der Lieferzeit keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein Rücktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, Parteien haben schriftlich Anderes vereinbart.
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferungen erfolgen ab Werk.
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
Lieferung und Lieferzeit. 1.L&R ist berechtigt, mehrere Bestellungen unter der gleichen Kundennummer und mit gleicher Lieferadresse zusammenzufassen und als Sammellieferung auszuliefern. L&R ist zu Teillieferungen berechtigt. 2.L&R behält sich eine handelsübliche Abweichung von der vereinbarten Lieferung vor, soweit die Lieferung die vereinbarten Leistungsdaten erreicht und zum vertraglich vorgesehenen Zweck geeignet ist. 3.Xxx L&R in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Wird ein Liefervertrag abgeändert und hat diese Änderung Einfluss auf den vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung, so verlängert sich die Frist um einen sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. 4.Wird die Lieferung durch Ereignisse wie höhere Gewalt, Katastrophen, Handelsembargos, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, die für L&R zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und von ihr nicht zu vertreten sind, vorübergehend behindert, verschiebt sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Abnahme der Lieferung infolge der Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber L&R vom Vertrag zurücktreten. Wird die Leistung durch solche Ereignisse nicht nur vorrübergehend behindert, wesentlich erschwert oder unmöglich, kann L&R vom Vertrag zurücktreten. L&R haftet weder für die Verzögerung noch für die Unmöglichkeit der Lieferung, die durch solche Ereignisse verursacht werden. 5.Alle Forderungen der L&R, für die sie Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart worden ist, werden sofort fällig, wenn der Kunde eine vereinbarte Ratenzahlung nicht fristgerecht leistet oder wenn eine Zahlungspflicht mit vergleichbarem Gewicht oder vergleichbaren Auswirkungen nicht erfüllt. Eine ...
Lieferung und Lieferzeit. ISHAP ist bestrebt, die vereinbarten Termine möglichst genau einzu- halten, wobei mangels gegenteiliger Vereinbarung kein Fixgeschäft vorliegt. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann einge- halten werden, wenn der Kunde ISHAP alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungs- pflicht nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderten Angaben und Informatio- nen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von ISHAP nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von ISHAP führen. Da- raus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Des Weiteren sind im gegenständlichen Auftragsverhältnis Irrtumsan- fechtungen jeder Art ausgeschlossen. Höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörun- gen, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von ISHAP liegen, entbinden ISHAP von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Derartige Umstände sind unverzüglich ab deren Bekanntwerden der jeweils anderen Partei anzuzeigen. Die Haftung von ISHAP ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (Programme, Schulungen, etc.) um- fassen, ist ISHAP berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrech- nungen zu legen. Grundsätzlich erfolgen Auslieferungen in einem Zeitraum von bis zu 10 Werktagen ab Auftragserteilung.
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Liefer- oder Leistungstermine werden für jeden Auftrag indivi- xxxxx als verbindlich oder unverbindlich vereinbart. Ist ein Liefer- oder Leistungstermin verbindlich vereinbart, so beginnt die Frist mit der Absendung der Auftragsbestätigung an den Kunden. Ist die Mitwir- kung des Kunden, etwa zur Lieferung von Materialien oder Produkti- onsmitteln, aber auch zur Klärung von Einzelheiten des Auftrags, erforderlich, beginnt die Lieferzeit erst nach Erfüllung der Mitwirkung des Kunden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehal- ten.