Ablauf des Ladevorgangs Musterklauseln

Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von ATD auf https:// xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch ATD für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von Braasch auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch Braasch für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite des Lieferanten auf stadtwerke- xxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx mittels der ihm überlassenen PIN- Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch den Lieferanten für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. 1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von Stadtwerke Dorfen auf xxx.xxxxxxxxxx‐xxxxxx.xx mittels der ihm überlassenen PIN‐Nummer und Contract‐ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch StwD für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von AZO auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch AZO für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von VWZ auf https:// xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch VWZ für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von badenova auf xxxxxxxx.xx/xxxxx-xxxxxx mittels der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch badenova für die Benutzung freigeschaltet.
Ablauf des Ladevorgangs. 1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde durch die GWG für die Benutzung freigeschaltet wurde.
Ablauf des Ladevorgangs. (1) Die Benutzung der Ladesäulen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite von StromSpeicherMarkt auf xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ der ihm überlassenen PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch StromSpeicherMarkt für die Benutzung freigeschaltet. (2) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus. (3) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladesäule. Eine Verriegelung des Steckers erfolgt, sofern dies technisch möglich ist. (4) Der Kunde authentifiziert sich durch Auflegen der Ladekarte an den Kartenleser der Ladesäule und startet so den Ladevorgang. (5) Nach dem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Xxxxxxx, mittels erneutem anheben der Ladekarte an den Kartenleser. Der Kunde entfernt das Ladekabel von der Ladesäule und an seinem Elektrofahrzeug. (6) Der Kunde wird die Ladesäulen von StromSpeicherMarkt sowie der Roamingpartner mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, insbesondere die Lade- und Abgabevorrichtung sorgfältig bedienen. (7) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner von StromSpeicherMarkt sowie der Standorte derer Elektrotankstellen kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. (8) StromSpeicherMarkt behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von 40 Tagen mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.