Common use of Ablesung der Messeinrichtung Clause in Contracts

Ablesung der Messeinrichtung. 7.1. SWD ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die SWD vom örtlichen Netzbetreiber, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Wird an der Entnahmestelle des Kunden die Messung mittels einer intelligenten Messsystems gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz durchgeführt, wird SWD die Ablesedaten gemäß Satz 1 zur Abrechnung nach Ziffer 8 vorrangig verwenden.

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Ablesung der Messeinrichtung. 7.1. SWD ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die SWD vom örtlichen Netzbetreiber, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Wird an der Entnahmestelle des Kunden die Messung mittels einer intelligenten Messsystems gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz durchgeführt, wird SWD die Ablesedaten gemäß Satz 1 zur Abrechnung nach Ziffer 8 vorrangig verwenden.

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Ablesung der Messeinrichtung. 7.1. Die SWD ist sind berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die die SWD vom örtlichen Netzbetreiber, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden durch- führenden Dritten erhalten hat. Wird an der Entnahmestelle Lieferstelle des Kunden die Messung mittels einer eines intelligenten Messsystems gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz durchgeführt, wird werden die SWD die Ablesedaten gemäß Satz 1 zur Abrechnung nach Ziffer 8 8. vorrangig verwenden.

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