Auftragserteilung / Widerrufsrecht Musterklauseln

Auftragserteilung / Widerrufsrecht. Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Saarlouis GmbH mit der Lieferung meines gesamten Bedarfes an elektrischer Energie (Stromlieferung) für die unter Ziffer 1 genannte Lieferanschrift. Im Zuge der Auftragserteilung habe ich folgende Punkte zustimmend zur Kenntnis genommen:  Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für den Online-Tarif der Stadtwerke Saarlouis GmbH zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Ich bin mit der Speicherung und Nutzung meiner Angaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Vertrages von Stadtwerke Saarlouis GmbH einverstanden.  Die Preisgarantie tritt mit Lieferbeginn in Kraft und endet am 31.12.des Abschlussjahres.  Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gesamten Stromkosten für ein Jahr im Voraus durch Bankeinzug von mir beglichen werden. Die Stromlieferung zu den Bedingungen des Online-Tarifs kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang aufgenommen werden.  Mehrkosten oder Gutschriften aufgrund des tatsächlichen Stromverbrauchs werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung ausgeglichen.  Der Online-Tarif ist auf einen Jahresverbrauch von maximal 8.000 kWh beschränkt. Mengen, die über die maximale Menge hinausgehen, werden mit dem Arbeitspreis des jeweils gültigen Allgemeinen Tarifs (Grundversorgungstarif) abgerechnet.  Mir ist bekannt, dass persönliche Beratungen, wie z.B. Energieberatungen, für Online Kunden kostenpflichtig sind.  Ich bin damit einverstanden, dass ich meine Rechnungen online erhalte sowie dass der gesamte Schriftverkehr via E-Mail abgewickelt wird. Sollte ich auch mit Erdgas und Wasser von den Stadtwerken Saarlouis beliefert werden, erkläre ich mich hiermit einverstanden, dass mir auch diese Rechnungen per E-Mail übermittelt werden.  Mir ist bekannt, dass als Voraussetzung für dieses Angebot keine offenen Forderungen seitens der Stadtwerke Saarlouis GmbH gegenüber mir bestehen dürfen. Sie haben das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung (gilt nur für private Letztverbraucher) sowie ein Muster- Widerrufsformular, sind auf dem beigefügten separaten Blatt dieses Vertrages enthalten. Ort und Datum: Unterschrift: Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Xxxxx Xxxxxx Geschäftsführer: Dr.-Ing. Xxxx Xxxxxxxx, Dipl. Kfm. Xxxxxx Xxxx Amtsgericht Saarbrücken: HRB 24881 (Register Saarlouis) USt.-ID-Nr.: DE137844300 Kreissparkasse Saarlouis IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Sulzbach/Saar IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000...

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  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist. b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.