Auftragserteilung / Widerrufsrecht Musterklauseln

Auftragserteilung / Widerrufsrecht. Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Saarlouis GmbH mit der Lieferung meines gesamten Bedarfes an elektrischer Energie (Stromlieferung) für die unter Ziffer 1 genannte Lieferanschrift. Im Zuge der Auftragserteilung habe ich folgende Punkte zustimmend zur Kenntnis genommen:  Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für den Online-Tarif der Stadtwerke Saarlouis GmbH zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Ich bin mit der Speicherung und Nutzung meiner Angaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Vertrages von Stadtwerke Saarlouis GmbH einverstanden.  Die Preisgarantie tritt mit Lieferbeginn in Kraft und endet am 31.12.des Abschlussjahres.  Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gesamten Stromkosten für ein Jahr im Voraus durch Bankeinzug von mir beglichen werden. Die Stromlieferung zu den Bedingungen des Online-Tarifs kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang aufgenommen werden.  Mehrkosten oder Gutschriften aufgrund des tatsächlichen Stromverbrauchs werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung ausgeglichen.  Der Online-Tarif ist auf einen Jahresverbrauch von maximal 8.000 kWh beschränkt. Mengen, die über die maximale Menge hinausgehen, werden mit dem Arbeitspreis des jeweils gültigen Allgemeinen Tarifs (Grundversorgungstarif) abgerechnet.  Mir ist bekannt, dass persönliche Beratungen, wie z.B. Energieberatungen, für Online Kunden kostenpflichtig sind.  Ich bin damit einverstanden, dass ich meine Rechnungen online erhalte sowie dass der gesamte Schriftverkehr via E-Mail abgewickelt wird. Sollte ich auch mit Erdgas und Wasser von den Stadtwerken Saarlouis beliefert werden, erkläre ich mich hiermit einverstanden, dass mir auch diese Rechnungen per E-Mail übermittelt werden.  Mir ist bekannt, dass als Voraussetzung für dieses Angebot keine offenen Forderungen seitens der Stadtwerke Saarlouis GmbH gegenüber mir bestehen dürfen. Sie haben das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung (gilt nur für private Letztverbraucher) sowie ein Muster- Widerrufsformular, sind auf dem beigefügten separaten Blatt dieses Vertrages enthalten. Ort und Datum: Unterschrift: Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Xxxxx Xxxxxx Geschäftsführer: Dr.-Ing. Xxxx Xxxxxxxx, Dipl. Kfm. Xxxxxx Xxxx Amtsgericht Saarbrücken: HRB 24881 (Register Saarlouis) USt.-ID-Nr.: DE137844300 Kreissparkasse Saarlouis IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Sulzbach/Saar IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.