Ablesung der Messeinrichtung. Die Süwag ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder errechnete Zähler- stände zu verwenden, die die Süwag vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Die Süwag kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt. Wenn der Kunde die verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf die Süwag den Verbrauch schätzen. Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von der Süwag den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Ablesung der Messeinrichtung. Die Süwag innogy ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder errechnete Zähler- stände zu verwenden, die die Süwag innogy vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Die Süwag innogy kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Wenn der Kunde die verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf die Süwag innogy den Verbrauch schätzenschät- zen. Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde Kunde, nach vorheriger Benachrichtigung Benachrichtigung, dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von der Süwag innogy den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Samples: Energieliefervertrag