Ablesung der Messeinrichtung. SWD ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu ver- wenden, die SWD vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. SWD kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferanten- wechsels erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Wenn der Kunde die verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf SWD den Verbrauch schätzen. Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehe- nen Beauftragten von SWD den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Samples: Stromsondervertrag, Stromsondervertrag
Ablesung der Messeinrichtung. SWD ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu ver- wendenverwenden, die SWD vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. SWD kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferanten- wechsels Lieferantenwechsels erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Wenn der Kunde die verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf SWD den Verbrauch schätzen. Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehe- nen versehenen Beauftragten von SWD den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Samples: Stromsondervertrag
Ablesung der Messeinrichtung. SWD ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu ver- wendenverwenden, die SWD vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. SWD kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferanten- wechsels Lieferantenwechsels erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Wenn der Kunde die verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf SWD den Verbrauch schätzen. Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehe- nen versehenen Beauftragten von SWD den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Samples: Energieliefervertrag